Niederschrift (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 25.09.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 19:00 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Florian Meyer (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD)

Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Georg Bollmann – StA 21
Walter Nickisch – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Sylvia Uehlendahl- StA 66

Klaus Burkholz – StA 51
Martina Raddatz-Nowack – StA 40
Sigrid Müller – StA 68
Uta Bertram – StA 68
Markus Günnewig – 41/Archiv
Horst-Günter Nehm – 8/GF SV
Siegfried Flenner – StA 65

4. Gäste:

Ralph von der Kluse (Wirtschaftsprüfer)





Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.04.2014

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.05.2014


2. Finanzen

2.1 2. Managementbericht zum Haushalt 2014
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12741-14-E1)

Haushaltssituation 2014 - 2. Managementbericht und Konsolidierungsmaßnahmen
Empfehlung
Unterlagen werden als Tischvorlage verteilt

2.2 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12799-14)

2.3 1. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe; Stichtag 30.04.2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12844-14)

2.4 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12714-14)

2.5 Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13084-14)

2.6 Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13053-14)





2.7 Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13208-14)

2.8 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12802-14)

2.9 Änderung der "Entgelt- und Marktordnung für die von der Stadt Dortmund veranstalteten Trödelmärkte im Fredenbaumpark vom 13.02.2014"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13109-14)

2.10 Zusätzliche Förderung der Miete von einer Dortmunder Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative "Die kleine Raupe" e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13171-14)

2.11 Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13337-14)

2.12 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13359-14)

2.13 Finanzierung der Verbraucherberatung Dortmund von 2015 - 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13352-14)

2.14 Starkregenereignis am 12. Juli 2014,
Finanzielle Hilfen für betroffene Menschen

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13151-14)

2.15 Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13413-14)

2.16 Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13655-14)

2.17 Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 13691-14)

2.18 Öffentlich Private Partnerschaften
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13671-14)


2.19 Haushaltsrisiken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13689-14)


3. Beteiligungen

3.1 Jahresabschluss 2013 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12779-14)

3.2 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung-Netz GmbH (DEW21-Netz) -
hier: Umfirmierung aufgrund von Vorgaben der Bundesnetzagentur

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12828-14)

3.3 Änderung des Gesellschaftsvertrages der rku.it GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12744-14)

3.4 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12762-14)

3.5 Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13471-14)

3.6 Fortführung der kombinierten Wertstofftonne ab dem 1. Januar 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13587-14)

3.7 Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Sanierung des historischen Baubestandes und Modernierung der Dauerausstellung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13068-14)

3.8 Eintritt Hallenbäder
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12599-14-E1)
Unterlagen wurden auch zur Sitzung am 08.05.14 verteilt
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12599-14-E3)

3.9 Betriebszeitenverlängerung Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13242-14)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13242-14-E1)

4. Liegenschaften

4.1 Sanierung und Erweiterung Fritz-Henßler-Berufskolleg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11957-14)

4.2 Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12797-14)

4.3 Neuordnung der Wärmeversorgung am Schulzentrum Kreuzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12774-14)

4.4 Bewirtschaftung der Parkflächen
hier: Erneuerung der vorhandenen Parkscheinautomaten sowie Neuanschaffung für die erstmals zu bewirtschaftenden Flächen im Bereich Hörde-Innenstadt und Phoenixsee

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12489-14)

4.5 Schlussverwendungsnachweise
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13672-14)


5. Sondervermögen

5.1 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13064-14)

5.2 Bericht für das Jahr 2013 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-14)

5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Gewinnverwendung 2013 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13090-14)

5.4 Sondervermögen "VerpachtungTechnologiezentrum Dortmund"
hier: Investition in das EMV Labor

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13322-14)


5.5 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2013
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13299-14)
Der Lagebericht mit seinem Ausblick auf das Jahr 2014 liegt den Fraktionen als Testat vor.
Die Ratsmitglieder erhalten die Testatsversion mit dem Versand für den Rat.
Die Vollversion liegt zur Einsicht bei der Geschäftsführung des AFBL.

5.6 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss

(Drucksache Nr.: 13549-14)



6. Sonstiges

6.1 Energiebericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12854-14)

6.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12296-14)

6.3 Geschäftsanweisung zu § 31 GemHVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12883-14)

6.4 EU-Ziel-2- Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt
hier 1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13137-14)

6.5 EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-14)

6.6 Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2014 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13334-14)

6.7 Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und deren Auswirkungen auf die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13494-14)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.





1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Buchloh benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13697-14)


Die Angelegenheit wird unter
TOP 2.20 behandelt.

Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche
hier: Einrichtung und Ausstattung mit beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie alle daraus resultierenden Maßnahmen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13676-14)


Die Angelegenheit wird unter TOP 4.6 behandelt.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.04.2014

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.04.2014 wird bei mehreren Enthaltungen einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.05.2014

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.05.2014 wird bei mehreren Enthaltungen einstimmig genehmigt.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
2. Managementbericht zum Haushalt 2014
hierzu-> Haushaltssituation 2014 - 2. Managementbericht und Konsolidierungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13679-14)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand eines Folienvortrages (Einführungsfolien: Anlage 1 und 2) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Dem Auschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Vorlage vor:

Haushaltssitutation 2014 – 2. Managementbericht und Konsolidierungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13679-14)

Herr Stüdemann bietet an, eine Aufstellung zur Verfügung zu stellen, die aufzeigt, wann das Konnexitätsprinzip Anwendung gefunden habe, wann es unterlaufen wurde oder wann es taktisch gewendet oder gar nicht beachtet worden sei
(Anlage 3).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 2. Managementbericht und die Konsolidierungsmaßnahmen für das laufende Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12799-14)

Herr Schulte (Stadtkämmerei) antwortet abschließend auf die von Herrn Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gestellte Frage.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Rates vom 03.07.14 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
1. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe; Stichtag 30.04.2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12844-14)

Herr Burkholz (Fachbereichsleitung Jugendamt) und Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antworten ausführlich auf alle Nachfragen der einzelnen Fraktionen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet für seine Fraktion um einen Bericht mit aktuellen Werten zur nächsten Ausschusssitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 30.04.2014 zur Kenntnis.




zu TOP 2.4
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12714-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2014 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 13.267,44 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 2.350.435,09 €.



zu TOP 2.5
Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13084-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, dass die Vorlage im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen behandelt wird.

zu TOP 2.6
Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13053-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Veräußerung von 10 % der Anteile an der Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH.

zu TOP 2.7
Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13208-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Möglichkeit der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund der zusätzlichen finanziellen Belastung des städtischen Haushalts bei der Stadt Dortmund nicht angeboten wird.

zu TOP 2.8
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12802-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.
zu TOP 2.9
Änderung der "Entgelt- und Marktordnung für die von der Stadt Dortmund veranstalteten Trödelmärkte im Fredenbaumpark vom 13.02.2014"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13109-14)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2014

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.14 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt eine Empfehlung an den Rat der Stadt ab, da die
Praktikabilität der Vereinnahmung des Standgeldes nicht ausreichend erläutert ist.

Herr Meyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass es nachvollziehbar sei, die Bargeldbestände weiter zu verringern. Er fragt nach, ob es nicht ein sehr hoher bürokratischer Aufwand sei, tatsächlich jedem Trödler im Fredenbaum eine Rechnung zu schicken. Er mutmaßt, dass ca. nur 50 % ihre Rechnung relativ pünktlich bezahlen würden und relativ schnell ein Mahnverfahren eingeleitet werden müsse. So entwickle sich ein hoher Kostenaufwand. Er regt an, vom Bargeldbestand weg zu gehen und halte es für Ziel führender, eine ec-cash Kassierung vorzunehmen.

Frau Uehlendahl (kommissarische Amtsleitung Tiefbauamt) erklärt, dass es in der Arbeitsgruppe die einzige Lösung gewesen sei, die Gelder bargeldlos zu vereinnahmen. Die Ausstattung der Kollegen/innen mit ec-cash Geräten würde einen erheblichen Aufwand bedingen. Neben der Rechnungsstellung und der Überweisung als Zahlungsart, sei die Begleichung der offenen Summen über den Kassenautomat in der Berswordthalle oder entsprechend über die Einzahlung bei allen Banken vorgesehen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass das Ziel eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs auch im Sinne der Missbrauchsprävention gut sei, aber es gäbe auch Stellen, wo man so eine Durchführung nicht abwickeln könne. Auch er halte den Aufwand für nicht lohnenswert. An der Stelle müsse man sich noch einmal mit dem Ziel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auseinander setzen, deshalb werde seine Fraktion der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es sich um die einzigen Trödelmärkte handele, die die Stadt als Veranstalter selbst betreibe und wie hoch der Aufwand und der Ertrag seien. Weiterhin fragt er nach, warum die Stadt diesen Trödelmarkt selbst betreibe.

Frau Uehlendahl erklärt, dass das Tiefbauamt ausschließlich diesen Trödelmarkt betraue. Sie könne nicht sagen, ob die Stadt Dortmund noch an anderer Stelle als Veranstalter auftrete. Der Trödelmarkt im Fredenbaum werde vom Tiefbauamt initiiert, um zum einen den Park zu beleben, aber auch um das Lichterfest zu finanzieren. Die Einnahmen aus einem Trödelmarkt lägen bei ca. 3500 bis 4000 Euro. Es sei noch nicht gegenüber gestellt worden, welcher Aufwand tatsächlich durch die Eintreibung der Gelder entstehe.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) regt an zu prüfen, ob der Trödelmarkt nicht auch privat organisiert werden könne und die Vorlage erst einmal an die Verwaltung zurückzugeben.

Herr Tölch zeigt an, dass man sich aufgrund der Haushaltssituation Gedanken machen müsse, welche Kosten durch so ein Verfahren entstünden. Die genannten Einnahmen stünden in keiner Weise im Verhältnis zu den Kosten solcher Buchungsprozesse. Auch der Personalhaushalt solle ja zurückgefahren werden, diese Vorgehensweise würde zusätzlichen Personalaufwand produzieren.

Her Rettstadt gibt an, dass die Idee von Herrn Düdder und Herrn Reppin seine volle Zustimmung finde. Die Verwaltung habe aber die Aufgabe gehabt, bargeldlosen Zahlungsverkehr zu organisieren. Jetzt gäbe es eine andere Meinung aus verschiedenen Gründen. Ihm sei wichtig, dass die Finanzierung für das Lichterfest bestehen bleibe. Deshalb finde er die Idee mit den privaten Betreibern gut.

Es besteht Einigkeit darüber, das vorgeschlagene Verfahren erneut zu prüfen. Deshalb stellt Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) mündlich folgenden Antrag:

Die Vorlage wird an die Verwaltung mit der Bitte zurückgegeben, ein anderes Konzept vorzulegen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass er nicht glaube, dass ein privater Betreiber die gleiche Summe an die Stadt gebe, die sie bisher einnehme. Ohne Gewinn mache das Niemand.

Frau Uehlendahl erläutert, dass es sich nicht zwingend um einen privaten Betreiber handeln müsse, der die Gewinnmaximierung vor Augen habe. Es gäbe auch Vereine, die sich um den Fredenbaumpark bemühten. Auch das wäre eine denkbare Lösung.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fasst zusammen und bittet die Verwaltung, die Kosten-/Nutzenrechnung mit der Maßgabe, das Lichterfest weiterhin mit den Beträgen zu unterstützen, zu überschlagen und evtl. bereits vor Ort tätige, gemeinnützige Vereine in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, dem Antrag von Herrn Rettstadt zu entsprechen und gibt die Vorlage an die Verwaltung mit der Bitte um Prüfung und Erstellung eines neuen Konzeptes, zurück.

zu TOP 2.10
Zusätzliche Förderung der Miete von einer Dortmunder Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative "Die kleine Raupe" e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13171-14)

Herr Burkholz (Fachbereichsleitung Jugendamt) antwortet abschließend auf die von Herrn Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gestellte Frage.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Aufrechterhaltung des Angebots der Elterninitiative „Die kleine Raupe“ e. V. mit Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 ab dem 01.08.2014 die Miete der Einrichtung mit monatlich 522,44 € zu bezuschussen.
Der notwendige Zuschuss wird an die Entwicklung der gesetzlichen Betriebskostenförderung durch das Kinderbildungsgesetz jährlich angepasst.

zu TOP 2.11
Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13337-14)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, ihr aber wichtig sei, dass die soziale Komponente (§ 5 Steuerermäßigung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund) erhalten bleibe, die hier nicht aufgeführt sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.12
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13359-14)

Dem Antrag von Herrn Düdder (SPD-Fraktion), den Sozialausschuss in die Beratungsfolge (30.09.14) mit einzubeziehen, stimmt der Ausschuss zu.

Herr Bollmann (Amtsleitung Stadtkasse und Steueramt) erläutert die Herangehensweise und geht dabei auf die Frage von Herrn Reppin (CDU-Fraktion) zu den Mehreinnahmen, das Kontrollverfahren und der Flächenerfassung ein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Änderung in der Beratungsfolge einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungssteuer­satzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sport­wetten in Einrichtungen (Wettbüros).

zu TOP 2.13
Finanzierung der Verbraucherberatung Dortmund von 2015 - 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13352-14)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht den Lösungsvorschlag, den Jahresabschluss der Sparkasse bzw. den Betrag, der an die Stadt Dortmund abgeführt werde, etwas zu erhöhen und damit den Betrag auszugleichen. Seine Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es sich bei den Mitteln der Sparkasse nicht um eine Förderung, sondern um eine Spende gehandelt habe. Es handele sich weiterhin um eine freiwillige Leistung und er regt an, das Thema ebenfalls im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen zu sehen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE& PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Herr Rettstadt stimmt einer Behandlung bei den Haushaltsberatungen zu.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) macht den Verfahrensvorschlag, den bisherigen Zuschuss zu übernehmen, auf die zusätzliche Erhöhung zu verzichten und dafür evtl. andere Partner einzuwerben.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage mit dem Hinweis von Herrn Stüdemann zustimmen werde und er sehe das Thema ebenfalls bei den Haushaltsberatungen. Weiterhin weist er auf die Sachzwänge hin. Barrierefreiheit sei ein Muss.

Herr Monegel (Vorsitzender CDU-Fraktion) erläutert, dass eine Behandlung im Gesamtzusammenhang der Haushaltsberatungen nicht möglich sei, da Mietvertragsverhältnisse ausliefen und deshalb eine schnellere Entscheidung notwendig sei.

Nach Beantwortung der ausstehenden Fragen aller Fraktionen durch Herrn Stüdemann, stellt Herr Reppin (CDU-Fraktion) mündlich folgenden Antrag:


„Der jährliche Zuschuss aus Spendenmitteln der Sparkasse Dortmund in Höhe von 145 000 Euro wird bei Beibehaltung des städtischen Zuschusses in Höhe von 37 000 Euro von der Stadt Dortmund übernommen. Eine weitere Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 221.227,80 Euro erfolgt nicht.“

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet den mündlich gestellten Antrag der CDU-Fraktion im Rat zu beschließen und lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Weiterhin bittet der Ausschuss, dass im Rat ein Berichterstatter für Nachfragen zur Verfügung steht.

zu TOP 2.14
Starkregenereignis am 12. Juli 2014,
Finanzielle Hilfen für betroffene Menschen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13151-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 GO NRW am 23.07.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Einrichtung eines Nothilfefonds für die Opfer des Starkregenereignisses und außerplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von bis zu 90.000 Euro. Der Fonds soll durch das Sozialamt bewirtschaftet werden, wobei die bewährten Eckpunkte aus dem Verfahren über die Verteilung der Hilfen für Hochwassergeschädigte im Jahre 2008 entsprechend anzuwenden sind. Es gelten ansonsten die im Begründungsteil dieser Vorlage dargestellten speziellen Grundsätze und Prinzipien. Die in Aussicht gestellte finanzielle Beteiligung der Abwasserverbände ist zur teilweisen Refinanzierung des Fonds einzubeziehen.

zu TOP 2.15
Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13413-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13413-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die Bundesregierung hat kürzlich zusätzliche Finanzhilfen für die Kommunen auf den Weg
gebracht.
Dabei sollen von Armutszuwanderung besonders betroffene Kommunen profitieren.
So soll einmalig noch im Jahr 2014 ein Betrag von 25 Mio.€ Soforthilfe für die besonders
von der Zuwanderung aus Südosteuropa betroffenen Kommunen gewährt werden.
Diese Mittel sollen als befristete Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft
nach dem SGBII fließen.
Durch Änderungen im Asylbewerberleistungsrecht sollen Länder und Kommunen von derzeit
39 Mio.€ und dauerhaft um rund 52 Mio.€ pro Jahr entlastet werden.
Impfkosten für Kinder und Jugendliche aus EU-Mitgliedsstatten in Höhe von 10 Mio.€ sollen
zukünftig durch die Krankenkassen finanziert werden.
Für die Beratung von Zuwanderern und Integrationskursen sollen zusätzlich 40 Mio.€ zur
Verfügung gestellt werden.
Aus dem Städtebauprogramm Soziale Stadt sind bereits 215 Mio.€ zugesagt worden.
Im Vorgriff auf ein Bundesteilhabegesetz werden den Kommunen zudem ab 2015 pauschal
1Mrd.€ durch die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sowie eine
Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft gewährt.
Dazu kommen von 2016 bis 2018 eine Aufstockung des investiven Sondervermögens zum
Kinderbetreuungsausbau um 550 Mio.€ und eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer
in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Mio.€ p.a. als Beitrag zu den Betriebskosten.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Finanzhilfen des Bundes und
bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den konkreten Finanzauswirkungen auf
den Haushalt der Stadt Dortmund.
Dabei soll die Verwaltung insbesondere hinsichtlich der Armutszuwanderung bewerten, ob
die Bundeshilfen ausreichend sind.
Zudem wird die Verwaltung gebeten darzustellen, inwieweit durch geeignete Abrechnungsverfahren
bundesseitig sichergestellt wird, dass die tatsächlichen Kosten der Städte
berücksichtigt werden.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es unverändert erforderlich, dass frühestmöglich, spätestens
aber ab 2017 die volle Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Mrd.€ durch ein
neues Bundesteilhabegesetz erfolgt.
Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, wie sie dieser Entlastung der Kommunen
in der Eingliederungshilfe selbst und auf den Ebenen des Städtetages Nachdruck verleiht.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet um Beantwortung der Bitte um Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung am 06.11.14.

zu TOP 2.16
Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13655-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:
Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dort mund schlägt folgenden TOP für die Ausschusssitzung am 25.09.2014 vor.

Vor dem Hintergrund eines drohenden Haushaltssicherungskonzeptes sind alle freiwilligen Leistungen der Stadt Dortmund auf den Prüfstand zu stellen. Die AFD-Fraktion bittet um einen Bericht der Verwaltung und um Beantwortung der folgenden Fragen:

- An welche Organisationen aller Art – einschl. Stiftungen – wurden im letzten Jahr der ausgelaufenen Ratsperiode freiwillige Leistungen der Stadt gezahlt?

- In welcher Höhe wurden die einzelnen Organisationen jeweils bedacht?

- Wurden jeweils immer alle Mittel durch die Bedachten verbraucht oder gab es auch Rückflüsse?

- Gibt es ein Controlling für die Art der Mittelverwendung durch die bedachten Organisationen?

- Wie hat sich die Gesamtsumme der freiwilligen Leistungen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass es sich bei dieser Nachfrage um mehrere tausend Vorgänge handele. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zur Bearbeitungsmöglichkeit der Verwaltung. Er bittet um eine genauere Angabe, was abgefragt werden soll. Die Antwort für einen Zeitraum von 5 Jahren sei erst Ende des nächsten Jahres möglich.

Herr Garbe (Fraktion AfD) erläutert, dass nicht jede Maßnahme in Detail aufgearbeitet werden solle, sondern in toto pro Jahr, was die Stadt an freiwilligen Leistungen geleistet habe und wie sie sich entwickelt hätten. Anhand dieser Angaben müsse man ablesen können, welche Leistungen sinnvoll seien und welche nicht. Das sei sicherlich durch einen Knopfdruck zu erledigen.
Herr Stüdemann sagt eine schriftliche, aggregierte Zusammenstellung mit der Quantität der Bearbeitungs- und Antragsaufträge je Aufgabengebiet sobald als möglich zu.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) gibt an, dass eine so umfangreiche Anfrage als verdeckter Antrag gelten und dann darüber abgestimmt werden müsse, ob die Antwort erfolgen müsse. Seine Fraktion werde in so einem Fall eine Beantwortung ablehnen.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, erst einmal die aggregierte Zusammenfassung der Verwaltung abzuwarten.


zu TOP 2.17
Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13691-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt ein nicht konkretisierter Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vor.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erinnert an den Antrag seiner Fraktion aus dem letzten Jahr und regt für die Zukunft ein System an, das anhand einer Kennzahl kennzeichne, was freiwillig sei und was nicht. Er bittet um eine grobe Übersicht über freiwillige Leistungen nach Fachbereichen, so dass man ein Gefühl dafür bekomme, welcher Fachbereich wie viele freiwillige Leistungen habe. Er halte diese Information für seine Arbeit bei den Haushaltsberatungen für dringend notwendig. Er bittet für seine Fraktion, mit diesem TOP gleichwertig zu TOP 2.16 zu verfahren.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt für die nächste Sitzung die Grundinformationen zu. Danach müsse man sehen, ob man über eine Forderung von detaillierten Ausführungen abstimmen müsse (siehe TOP 2.16 Wortbeitrag Herr Pisula).

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seiner Fraktion schon die Angabe der Produktkennzahlen ausreichen würde.

zu TOP 2.18
Öffentlich Private Partnerschaften
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13671-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13671-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht
zu bestehenden ÖPP-Kooperationen unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragen:


1. Welche ÖPP-Kooperationen ist die Stadt in den letzten 15 Jahren eingegangen?
(Wir bitten um eine Einzelauflistung der Projekte)

2. Wie ist die organisatorische Abwicklung geregelt? Gibt es eine klare Projektverantwortung?

3. Wie wird das Controlling sowohl bezüglich der Leistungen des privaten Bauträgers
als auch bei der organisatorischen Abwicklung innerhalb der Verwaltung
sichergestellt?

4. Wie sind die Kooperationen bzw. die Verträge jeweils ausgestaltet hinsichtlich
- der konkreten Zieldefinition der Projekte,
- der Laufzeit,
- des Vertragsendes (Restwertsicherung, Instandhaltungsmaßnahmen)
- der gesamten finanziellen Zahlungsverpflichtungen für die Stadt (auch Kapitaldienst,
Bürgschaften etc.)

5. Für wie viele und für welche Projekte ist eine sogenannte Forfaitierung mit Einredeverzicht,
also mit der Möglichkeit des privaten Investors, die Forderungen
aus der Bauleistung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber ganz oder teilweise
an die finanzierende Bank zu verkaufen, vereinbart worden?

6. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die jeweiligen ÖPP-Kooperationen? Haben
sich die Projekte so entwickelt, wie sie sich zum Entscheidungszeitpunkt darstellten?
Gibt es finanzielle Abweichungen gegenüber den Planungen?

7. Gab es in den Projekten die Notwendigkeit, (Qualitäts-)Standards an veränderte
Rahmenbedingungen (z. B. Rettungswege in Gebäuden, Nutzungsänderungen,
gesetzliche Anforderungen) anzupassen?
Unter welchen vertraglichen Bedingungen sind solche möglichen Nutzungsänderungen
für die Stadt bei den bestehenden ÖPPs möglich?

8. In welchen Bereichen und für welche konkreten Projekte gibt es derzeit Planungen
zur Realisierung weiterer ÖPP-Projekte?

Begründung:
Nach aktuellen Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes und des Bundes der Steuerzahler
sind ÖPP-Projekte für Kommunen langfristig teurer als die klassische Finanzierung
und zum Nachteil für die Steuerzahler*innen. Bemängelt wird vor allem, dass die langfristig
vereinbarten Mieten eine verdeckte Kreditaufnahme darstellen, die im öffentlichen
Haushalt aber nicht ausgewiesen werden. Der Bundesrechnungshof verweist darauf, dass
die beteiligten Unternehmen anders als der Staat Gewinne erzielen müssen, dass umgekehrt
aber ihre Kreditkosten höher sind als die des Staates. Allein dieser Zusammenhang
mache ÖPP in der Regel unwirtschaftlich. Eine Prüfung solcher Projekte auf ihre Wirtschaftlichkeit
war aktuell auch Gegenstand des Rechnungsprüfungsausschusses. Eine
Bewertung erfolgte bislang nicht, da sich im Rahmen der Prüfung gravierende Probleme
bei der Stadt im Umgang mit den Projekten und den Verträgen zeigten.
Die Bitte um Stellungnahme gilt als eingebracht. Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Antwort für den 06.11.14 zu.

zu TOP 2.19
Haushaltsrisiken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13689-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13689-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu möglichen Haushaltsrisiken insbesondere im Hinblick auf die folgenden Fragen:



1. Gekko:
Der Block D des Steinkohlekraftwerks in Hamm wird auf unbestimmte Zeit nicht ans Netz gehen. Welche Auswirkungen hat die jahrelange Nichtinbetriebnahme für die DEW 21 und damit auch für die DSW 21 und die Stadt Dortmund als Anteilseignerinnen?

2. Bettensteuer:
Ist die für die Beherbergungsabgabensatzung geplante Änderung, die so genannte „Bettensteuer“ zukünftig direkt beim Übernachtungsgast zu erheben und den Beherbergungsbetrieb als Steuerentrichtungspflichtigen zur Einziehung und Abführung zu verpflichten, auch unter europäischen Gesichtspunkten juristisch abgesichert? Dies ist vor dem Hintergrund zu beachten, dass ein Großteil der Hotelgäste aus dem europäischen Ausland zu Besuch nach Dortmund kommt.

3. Orientierungswerte:
Mit den jährlichen Orientierungsdaten für Steuereinnahmen, Schlüsselzuweisungen, Sozialtransferleistungen, Sach- und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen stellt das Land den NRW-Kommunen Durchschnittswerte für die Ergebnis- und Finanzplanung zur Verfügung. Die Kommunen sind jedoch angehalten, individuelle Anpassungen mit Rücksicht auf die jeweilige örtliche Situation vorzunehmen.
Welche Abweichungen haben sich in den Dortmunder Jahresabrechnungen in den letzten 5 Jahren zu den Orientierungswerten ergeben? Inwieweit wurden die individuellen Dortmunder Risiken bei der Haushaltsplanung auf Basis der Orientierungsdaten berücksichtigt?

4. Straßensanierung:
Der Rat hat im vergangenen Jahr zusätzliche 12 Millionen Euro für die Straßensanierung beschlossen. Nun soll diese Summe auf insgesamt 49 Millionen Euro aufgestockt werden. Welches Finanzierungsmodell gibt es für diese auf fünf Jahre zusätzlich geplanten 37 Millionen Euro in Anbetracht der angespannten Haushaltssituation?

5. Währungsanleihen:
Gibt es bei der Stadt Dortmund – ähnlich wie bei anderen Ruhrgebietsstädten – Investitionen in ausländische Währungsanleihen? Wenn ja, in welcher Größenordnung und wie sind mögliche Risiken, wie sie jetzt in den Nachbarkommunen in Bezug auf Anleihen mit Schweizer Franken bekannt wurden, abgesichert?

6. BuT-Mittel
In einer Mitteilung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und an den Ausschuss für Kommunalpolitik vom 15. September d.J. hat das Landesministerium für Arbeit, Integration und Soziales einen Sachstand zur kommunalscharfen Abrechnung der Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets vorgenommen. Danach wurden in Dortmund in 2013 rund 500.000 Euro an BuT-Mitteln nicht verausgabt. Zukünftig soll anscheinend die bisherige pauschalisierte Verteilung der BuT-Mittel aufgegeben werden. Stattdessen sollen sich die Zuweisungen an den tatsächlichen Aufwendungen vor Ort orientieren.

Zusätzlich anhängig ist die Klage der Landesregierung gegen den Bund vor dem Bundessozialgericht hinsichtlich der Rückzahlung von Minderausgaben der BuT-Mittel in 2012. Für Dortmund geht es dabei um ca. 4,2 Millionen Euro, die nicht verausgabt wurden. Wie bewertet die Verwaltung die Risiken, die sich aus diesen Sachverhalten ergeben können?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung am 06.11.14 zu.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt den Hintergrund der Anfrage und gibt an, dass ihre Fraktion Wert darauf lege, dass bei einem erneuten Start nicht wieder Klageverfahren eine Verzögerung auslösten. Sie bittet um eine zusätzliche schriftliche Darstellung der Antworten.

Herr Stüdemann weist noch einmal darauf hin, dass durch diese Besteuerungen niemand wirtschaftlich ruiniert worden sei.

Herr Bollmann (Amtsleitung Stadtkasse und Steueramt) gibt den Hinweis, dass das OVG NRW sich umfassend mit der Dortmunder Satzung beschäftigt, auch auf Seite 14 des Urteils zu den europarechtlichen Regelungen Stellung genommen und festgestellt habe, dass die Satzung nicht gegen Europarecht verstoße. Das Urteil ist auch im Internet abrufbar.

zu TOP 2.20
Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13697-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt der Hinweis auf einen Tippfehler in der angehängten Satzung vor (§ 8 Abs. 2 Lit. h; Abs. 5, nicht 6).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.



3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Jahresabschluss 2013 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12779-14)

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion), Frau Pieper (SPD-Fraktion), Herr Mader (CDU-Fraktion) und Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklären, dass sie vom Mitwirkungsverbot betroffen seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt nachträglich den Beschluss des Rates vom 03.07.14 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung-Netz GmbH (DEW21-Netz) - hier: Umfirmierung aufgrund von Vorgaben der Bundesnetzagentur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12828-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt nachträglich den Beschluss des Rates vom 03.07.14 zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Änderung des Gesellschaftsvertrages der rku.it GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12744-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der rku.it GmbH zu. Der Gesellschaftsvertrag wurde an die gemeinderechtlichen Anforderungen angepasst.

zu TOP 3.4
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12762-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2013, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.907.496,05 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 391.623,07 EUR, sowie der Lagebericht 2013 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 391.623,07 € sowie der Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 190.257,39 € wird durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 201.519,29 € abgedeckt. Der verbleibende Verlust in Höhe von 380.361,17 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.5
Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13471-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Änderung des Gesellschaftsvertrages.

zu TOP 3.6
Fortführung der kombinierten Wertstofftonne ab dem 1. Januar 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13587-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die kombinierte Wertstofftonne in Dortmund beizubehalten und den bestehenden Entsorgungsauftrag mit der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH zu verlängern.

zu TOP 3.7
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Sanierung des historischen Baubestandes und Modernierung der Dauerausstellung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 13068-14)

Herr Günnewig (41/Archiv) antwortet abschließend auf die gestellte Frage von Herrn Garbe (Fraktion AfD).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhaltes:

Der Rat beschließt die Sanierung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahme durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien gefördert wird.
Er beauftragt die Verwaltung zur Finanzierung der Maßnahme Anträge zu stellen:
· über die Landeszentrale für politische Bildung NRW bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
· beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Gleichzeitig ist der förderunschädliche vorzeitige Beginn der Maßnahme zu beantragen. Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Bescheide vorliegen.
Die Kulturbetriebe werden ermächtigt, den investiven Eigenanteil der Maßnahme mittelfristig über ein Darlehen zu finanzieren. Die Darlehnsaufnahme wird in den Wirtschaftsplänen der Kulturbetriebe für die Jahre 2015ff. dargestellt. Die Höhe bestimmt sich aus dem notwendigen Eigenanteil der Stadt Dortmund/Kulturbetriebe bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro. Bei einer Förderung durch den LWL in Höhe von 1 Mio. Euro beträgt der Eigenanteil der Stadt Dortmund 500.000 Euro.

zu TOP 3.8
Eintritt Hallenbäder
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12599-14-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12599-14-E3)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12599-14-E4)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE vor:
mit der Privatisierung ehemals städtischer Bäder im Laufe dieser Wahlperiode ist in der
Regel der ermäßigte Eintritt für Inhaber des Dortmund-Passes verloren gegangen.
Zu diesem Sachverhalt hätten wir gerne eine Stellungnahme der Verwaltung, mit welchem
finanziellen Mehraufwand eine Gültigkeit des Dortmund-Passes auch in diesen nun privat
geführten Bädern wieder herstellbar wäre.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der Sitzung des AFBL am 08.05.14 gab es die Zusage, die Berechnung des finanziellen Mehraufwandes für eine Gültigkeit des Dortmund-Passes in privat geführten Bädern zur Verfügung zu stellen.

Nach Auskunft von Frau Heckmann, Geschäftsführerin der Sportwelt Dortmund gGmbH, ist eine seriöse Berechnung oder Ermittlung des Einnahmeausfalls bzw. den damit verbundenen finanziellen Aufwand für die Sportwelt gGmbH nicht möglich, da keine Angaben über die tatsächlichen Besucherzahlen von DO-Pass-Inhabern vorliegen.

Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Ergänzungsfragen der Fraktion DIE LINKE&PIRATEN vor:
zum Tagesordnungspunkt 3.8 „Eintritt Hallenbäder“ haben wir die nachstehenden Ergänzungsfragen.
Mit einer schriftlichen Beantwortung sind wir einverstanden.
Im Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe wird lediglich zwischen Erwachsenen,
Kindern und dem Schul- und Vereinssport unterschieden. Dabei machen in den ersten
beiden Quartalen 2014 die Kinder rund 40% am Gesamtbesuchervolumen jenseits des
Schul- und Vereinsschwimmens aus. Am Gesamtvolumen einschließlich des Schul- und
Vereinssports haben die erwachsenen BesucherInnen lediglich einen Besucheranteil von
1/5 der Badegäste. Bei aktuell 44.000 vorhandenen Bedarfsgemeinschaften im Hartz IVBezug
in Dortmund bei gleichzeitig rund 300.000 Haushalten entspricht der Anteil der
Hartz IV Haushalte in Dortmund etwa 14%. Damit sind potentiell 8200 Schwimmbadbesucher
in den drei städtischen Hallenbädern Transferleistungsbezieher nach dem SGBII und
damit berechtigt ermäßigten Eintritt zu erhalten. Tatsächlich wird der Anteil eher geringer
sein, da die Hartz IV-Sätze nicht einmal die Ernährung der Leistungsbezieher wirklich sicher
stellen (siehe die langen Schlangen an den Suppenküchen und Tafeln), und damit
den Luxus eines Schwimmbadbesuches nur selten erlauben.

1) Würde das obige Rechenbeispiel übertragen auf die privatisierten Bäder in Dortmund,
im Falle eines Ratsbeschlusses dem DoPass künftig wieder Gültigkeit zu
verschaffen, eine Überlastung der Stadt Dortmund hinsichtlich des finanziellen Aufwandes
nach sich ziehen? Mit welcher Mehrbelastung würde die Kämmerei rechnen?

2) Werden auf Seiten der Sport- und Freizeitbetriebe die Zahl der ermäßigten Karten
in den städtischen Bädern registriert? Wie viele sind dies? Wie viele Ermäßigungen
lassen sich auf den DO-Pass zurück führen?

3) Lässt sich mit Hilfe der in den städtischen Bädern gewährten Ermäßigungen auf eine
wahrscheinlichen Umfang der privaten Bäder zurück schließen?

4) Wenn bisher tatsächlich keine Informationen über die Quantitäten der verschiedenen
Eintrittspreisgruppen in den Dortmunder Bädern vorliegen, unter welchen Prämissen
erfolgt dann die Preisgestaltung für die jeweiligen Wirtschaftspläne?

5) Ist es denkbar für eine sozialverträgliche Preisgestaltung bei den Bädern, die sich in
den 13 besonders benachteiligten Sozialräumen Dortmunds befinden, Fördergelder
einzuwerben?

Die Bitte um Stellungnahme mit den Ergänzungsfragen gilt als eingebracht.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet um schriftliche Beantwortung bis zur nächsten Sitzung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Antwort für den 06.11.14 zu.

Er macht darauf aufmerksam, dass mit allen Bad betreibenden Vereinen und der Sportwelt Dortmund gGmbH geschlossene Verträge durch den Rat, auf Wunsch aller Vereine und der Sportwelt Dortmund gGmbH, die Anwendung des Dortmund Passes expressis verbis ausgeschlossen worden seien. Das sei die jetzige gültige Vertragslage, die alle damals akzeptiert hätten. Gegenwärtig könne man nur noch aus dem Status quo ante ableiten, wie viel Ermäßigungen es mal gewesen seien.

zu TOP 3.9
Betriebszeitenverlängerung Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13242-14)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13242-14-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13242-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
zu den Auswirkungen der jüngst getroffenen Entscheidung der Bezirksregierung Münster
die Ausweitung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund zu genehmigen, bitten wir um
die Beantwortung der nachstehenden Fragen, um die Folgen für die Dortmunder Beteiligungsunternehmen besser abschätzen zu können.

1) Mit welchen zusätzlichen Energiekosten rechnet die Flughafen Dortmund GmbH
aufgrund der längeren Betriebszeiten?

2) Mit welchen zusätzlichen Personalaufwendungen rechnet die Flughafen Dortmund
GmbH aufgrund der längeren Betriebszeiten? Um wie viele Personen wird der Personalbestand
ggf. erweitert?

3) Wird am Flughafen Dortmund und in dessen Tochterunternehmen weiter uneingeschränkt
nach Tarif gezahlt – inwieweit bietet die Entscheidung der Bezirksregierung
Anlass für andere Beschäftigungsmodelle?

4) Wie hoch werden die Mehrkosten aufgrund längerer Betriebszeiten insgesamt sein?
Ist mit den Gesellschaftern des Flughafens DSW21 und Stadt Dortmund bereits
über höhere Defizite gesprochen worden? Hat DSW21 eine höhere Ausgleichszahlung
über den kommunalen Querverbund in Aussicht gestellt?

5) Welche wirtschaftliche Folgen für den Flughafen Dortmund hat es, wenn der Flughafen
Dortmund Ausschreibungen für Personaldienstleistungen verliert wie jüngst
bei den Sicherheitsdienstleistungen? Welche Auswirkungen hat dies für die FlughafenmitarbeiterInnen?

6) Warum hat die Flughafen Dortmund GmbH den Ratsbeschluss der SPD-Fraktion im
Antrag an die Bezirksregierung Münster nicht kommuniziert?

3.1 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Der Rat der Stadt erwartet, dass 5 Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung
eine Überprüfung hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen für den
Flughafen und der erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen
erfolgt. Eine Zurückführung auf die heutigen Betriebszeiten und die Verspätungsregelung
ist dann grundsätzlich möglich.
(siehe DS 02432-10-E4)

7) Hat sich nach der Genehmigung der Bezirksregierung Münster bereits eine Fluglinie
dazu erklärt sich stärker am Flughafen Dortmund engagieren zu wollen?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantworte ich nach
Abstimmung mit der Flughafen Dortmund GmbH wie folgt:

Zu Frage 1:

Mit welchen zusätzlichen Energiekosten rechnet die Flughafen Dortmund GmbH aufgrund
der längeren Betriebszeiten?
Es wird keine signifikanten Energieverbrauchsveränderungen durch die veränderten
Betriebszeiten geben, weil die Funktionsfähigkeit unabhängig von den Betriebszeiten
gewährleistet werden muss.

Zu Frage 2:
Mit welchen zusätzlichen Personalaufwendungen rechnet die Flughafen Dortmund GmbH
aufgrund der längeren Betriebszeiten? Um wie viele Personen wird der Personalbestand ggf.
erweitert?

Es wird keine signifikanten Veränderungen der Personalaufwendungen durch die veränderten
Betriebszeiten geben, weil mit flexiblem Personaleinsatz (Dienstplangestaltung) darauf
reagiert wird.

Zu Frage 3:
Wird am Flughafen Dortmund und in dessen Tochterunternehmen weiter uneingeschränkt
nach Tarif gezahlt – inwieweit bietet die Entscheidung der Bezirksregierung Anlass für
andere Beschäftigungsmodelle?

Es wird in der Flughafen Dortmund GmbH und der Flughafen Dortmund Handling GmbH
weiter uneingeschränkt nach Tarif gezahlt. Die Entscheidung der Bezirksregierung bietet
keinen Anlass für andere Beschäftigungsmodelle.

Zu Frage 4:
Wie hoch werden die Mehrkosten aufgrund längerer Betriebszeiten insgesamt sein? Ist mit
den Gesellschaftern des Flughafens DSW21 und Stadt Dortmund bereits über höhere Defizite
gesprochen worden? Hat DSW21 eine höhere Ausgleichszahlung über den kommunalen
Querverbund in Aussicht gestellt?

Für die Umsetzung der neu festzusetzenden Lärmschutzmaßnahmen sind rund 5 Mio. Euro
veranschlagt. Diese Maßnahmen sind in der mittelfristigen Erfolgsrechnung berücksichtigt.
Sie beeinflussen das Jahresergebnis lediglich in Form von Abschreibungen. Durch
Optimierung operativer Prozesse werden Mehrkosten (siehe Antworten zu 1. und 2.)
vermieden. Die kompletten (auch erlössteigernden) Effekte durch die
Betriebszeitenerweiterung werden frühestens mit dem Winterflugplan 2015/2016 eintreten.
Die neuen Betriebszeiten erhöhen die Attraktivität des Flughafens für die Airlines und werden
deshalb zur Ergebnisverbesserung beitragen.

Zu Frage 5:
Welche wirtschaftlichen Folgen für den Flughafen Dortmund hat es, wenn der Flughafen
Dortmund Ausschreibungen für Personaldienstleistungen verliert wie jüngst bei den
Sicherheitsdienstleistungen? Welche Auswirkungen hat dies für die
Flughafenmitarbeiter/innen?

Der Verlust der Durchführung der Fluggastkontrollen ab 2015 hat wirtschaftlich nur geringe
Auswirkungen, da diese Aufgabenerfüllung als hoheitliche Tätigkeit nach dem
Selbstkostenerstattungsprinzip durch das Land NRW vergütet wird. Die für diese Tätigkeiten
eingesetzten Mitarbeiter/innen gehen im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB
auf den neuen Dienstleister über. Für andere Eigenleistungen des Flughafens sind derzeit
keine Ausschreibungen vorgesehen.

Zu Frage 6:
Warum hat die Flughafen Dortmund GmbH den Ratsbeschluss der SPD-Fraktion im Antrag
an die Bezirksregierung Münster nicht kommuniziert?

3.1 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Der Rat der Stadt erwartet, dass 5 Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung
eine Überprüfung hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen für den Flughafen und der
erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen erfolgt. Eine Zurückführung
auf die heutigen Betriebszeiten und die Verspätungsregelung ist dann grundsätzlich möglich
(siehe DS 02432-10-E4).
Der Ratsbeschluss ist der Bezirksregierung bekannt, allerdings ist dieser Teil des Beschlusses
neben weiteren Punkten als Auftrag an die Flughafengesellschaft gerichtet und nicht
antragsrelevant.

Zu Frage 7:
Hat sich nach der Genehmigung der Bezirksregierung Münster bereits eine Fluglinie dazu
erklärt, sich stärker am Flughafen Dortmund engagieren zu wollen?

Alle in Dortmund operierenden Luftfahrtgesellschaften begrüßen ausdrücklich die
marktgerechte Anpassung der Betriebszeiten. Die kompletten Effekte sind wegen des langen
Planungsvorlaufs bei den Fluggesellschaften allerdings kaum vor dem Winterflugplan
2015/16 zu erwarten.
Herr Schulte (Stadtkämmerei) antwortet abschließend auf die gestellten Nachfragen von Herrn Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN).


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Sanierung und Erweiterung Fritz-Henßler-Berufskolleg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11957-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt nachträglich den Beschluss des Rates vom 03.07.14 zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Verlegung des Abendgymnasiums - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schulstandort Möllerstraße 3
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12797-14)

Herr Suck (CDU-Fraktion) bezieht sich auf Abs. 1 „Finanzielle Auswirkungen“ und gibt an, dass seine Fraktion sich bis zu den Haushaltsberatungen eine Antwort wünsche, was mit der Altimmobilie „Kleyer Weg 90“ passieren solle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Verlegung des Abendgymnasiums – Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum 01.02.2015 zum Schulstandort „Möllerstraße 3“
2. die Aufgabe des bisherigen Schulstandortes „Kleyer Weg 90“

zu TOP 4.3
Neuordnung der Wärmeversorgung am Schulzentrum Kreuzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12774-14)

Herr Nickisch (Amtsleitung Amt für Liegenschaften) antwortet abschließend auf die Frage von Herrn Naumann (SPD-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen i. H. v. insgesamt 619.650,- Euro die weitere Planung und Umsetzung der Neuordnung der Wärmeversorgung am Schulzentrum Kreuzstraße durch die Städtische Immobilienwirtschaft (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen für die Erneuerung der Wärmeversorgung erfolgen aus dem Budget des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) auf der Investitionsfinanzstelle 65_00138004002, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014: 15.000,- Euro
Haushaltsjahr 2015: 430.000,- Euro
Haushaltsjahr 2016: 46.850,- Euro
Gesamt: 491.850,- Euro
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung i. H. v. 127.800,- Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung des FB 65 i. H. v. 6.322,75 Euro.

2. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Bewirtschaftung der Parkflächen
hier: Erneuerung der vorhandenen Parkscheinautomaten sowie Neuanschaffung für die erstmals zu bewirtschaftenden Flächen im Bereich Hörde-Innenstadt und Phoenixsee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12489-14)

Herr Tölch (SPD-Fraktion) zeigt an, dass bei einem Volumen von 50 Geräten, 21 in einen Lagerbestand gehen sollen. Er macht den Verfahrensvorschlag, einen Beschaffungsvorgang mit Abrufverträgen zu handhaben und die Automaten dann beim Hersteller abzurufen, wenn sie gebraucht würden. Ebenfalls werde über einen energieautonomen Betrieb gesprochen, was bedeute, dass jetzt schon Kabel gelegt seien (ausgenommen der Phoenix-See) und er halte es für wirtschaftlicher, die vorhandenen Leitungen, anstelle teurer Batterien zu nutzen, von denen man weder die Haltbarkeit, noch die Anfälligkeit für Störungen kenne. Bezüglich der Entsorgung der alten Geräte gibt er den Hinweis, dass es durchaus Menschen gäbe, die dafür noch Geld bezahlen würden. Eine wirtschaftliche Möglichkeit dafür gäbe es über den Zoll. Erst dann sollte man darüber nachdenken, die Geräte auf den Schrott zu geben.

Frau Uehlendahl (Amtsleitung Tiefbauamt) erklärt, dass die Altgeräte nicht verschrottet würden, sondern einer entgeltlichen Verwertung zugeführt werden. Sie werde über den Vorschlag von Herrn Tölch nachdenken, die alten Parkscheinautomaten an andere entgeltlich abzutreten. Die Energieversorgung der neuen Automaten funktionieren durchgängig über Solar und interne Speicherung. Die Technik sei soweit vorangeschritten, dass sie vom Stromanschluss her autark seien und die Stadt auf diese neue Technik setze. Insgesamt seien 250 Geräte in der Anschaffung geplant. Die überwiegende Mehrzahl der Automaten sei für die konkreten Einsatzorte vorgesehen. Es stimme, dass 21 davon als Lagerbestand vorgesehen seien. Dieser Bestand sei für die Ausweitung der entsprechenden Parkscheinerhebungszonen. Am Phoenix-See gäbe es ein Konzept, bis 2016 alle Automaten an ihren Bestimmungsort zu setzen. Es käme sehr oft vor, dass kleinere Bereiche nach bestückt und Parkscheinautomaten ersetzt werden müssten. Um reagieren zu können, sei der Lagerbestand notwendig. Die geplante Vorgehensweise ergäbe sich daraus, dass es nicht möglich sei, 3 Jahre später ein entsprechendes System in Gänze nachzukaufen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) befürwortet den Vorschlag der SPD-Fraktion über einen suggestiven Vertrag zu reden. Auch könne er nicht nachvollziehen, warum fast 10 % in den Lagerbestand gingen.

Herr Tölch erläutert, dass es die Vergabeordnung zulasse, suggestive Verträge durchzuführen. Deshalb solle man es erst einmal damit versuchen, da auch die Lagerkosten nicht gering seien. Auch Hersteller könnten Lagerfläche zur Verfügung stellen und es gäbe auch die Möglichkeit ohne Garantie der Abnahme der Gesamtmenge. Nach Planung und Erfahrung der Verwaltung könne man die Summe X angeben.

Frau Uehlendahl erklärt, dass auch der Hersteller sich die Lagerung sehr ordentlich bezahlen lasse. Sie nimmt den Vorschlag, so auszuschreiben, gerne mit. Aber auch in solchen Ausschreibungen müsse ein Datum gesetzt werden, wie lange der Hersteller diese Parkscheinautomaten vorhalten soll. Dort gäbe es keine zeitliche Dehnbarkeit, da auch der Hersteller kalkulieren müsse. Eine Variante wäre, zu sagen, dass man 21 Automaten bis auf Abruf für X Jahre vorhalte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt dem Vorschlag von Frau Uehlendahl (66/AL), in die Ausschreibung den Zusatz

„21 Automaten sind bis auf Abruf ____ Jahre (Anzahl der Jahre wird noch ermittelt) vorzubehalten“

aufzunehmen und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erneuerung der vorhandenen Parkscheinautomaten sowie die Neuanschaffung von Parkscheinautomaten für die erstmals zu bewirtschaftenden Flächen im Bereich Hörde-Innenstadt und Phoenixsee. Insgesamt wird die Verwaltung ermächtigt 250 Parkscheinautomaten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.250.000,00 Euro zu beschaffen.

21 Automaten sind bis auf Abruf ____ Jahre vorzubehalten.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010004 – Beschaffung von Parkzeituhren – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2015: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung und damit Entlastung der städtischen Ergebnisrechnung ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2018, in Höhe von 32.000,00 Euro.

zu TOP 4.5
Schlussverwendungsnachweise
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13672-14)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13672-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Bündnis 90 / Die Grünen bittet die Verwaltung um eine Übersicht der Schlussverwendungsnachweise für Bauwerksabschnitte der Stadtbahnstrecken in Dortmund.
Zudem bitten wir um einen Sachstandsbericht, wann welche Anlagenabschnitte schlussabgerechnet wurden, bzw. wann der entsprechende Nachweis für fertig gestellte, aber
noch nicht schlussabgerechnete Anlagenabschnitte erfolgen wird.

Begründung:
Obwohl die meisten Stadtbahnanlagen in Dortmund seit Jahren fertiggestellt sind, kann für
anfallende Anlagenmodernisierungen keine Zuwendung beantragt werden, wenn der
Schlussverwendungsnachweis fehlt.
Die Bitte um Stellungnahme gilt als eingebracht. Eine schriftliche Antwort ist für den 06.11.14 zugesagt.

zu TOP 4.6
Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche
hier: Einrichtung und Austattung mit beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie alle daraus resultierenden Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13676-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13064-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den zweiten Quartalsbericht 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Bericht für das Jahr 2013 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-14)

Herr Schulte (Stadtkämmerei) antwortet abschließend auf die Nachfrage von Herrn Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht 2013 und den ersten Quartalsbericht 2014 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Gewinnverwendung 2013 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13090-14)

Herr Schulte (Stadtkämmerei) antwortet abschließend auf die Nachfrage von Herrn Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Lagebericht 2013 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 6.756.931,59 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2013 von -6.410.431,59 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 346.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt.


4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2014 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen zu beauftragen.

zu TOP 5.4
Sondervermögen "VerpachtungTechnologiezentrum Dortmund"
hier: Investition in das EMV Labor
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13322-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13322-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, bis zur Ratssitzung am 02.10.2014 folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

1. Seit wann war/ist die Notwendigkeit der Verlängerung des Miet- oder Pachtvertrages
(MV/PV) mit der EMC Test NRW GmbH bekannt?

2. Warum gehört ein Hightech-Gerät wie ein elektronischer Leistungsverstärker zur Infrastruktur
der Miet-/Pachtsache, wenn die EMC Test NRW GmbH diesen zum Betrieb des
Kompetenzzentrums für elektromagnetische Verträglichkeit und damit für den Miet-
/Pachtzweck höchstselbst benötigt?

3. Ist der MV/PV zum jetzigen Zeitpunkt bereits verlängert und wenn ja,

a) zu welchen maßgeblichen Konditionen (Dauer, Miet-/Pachtzins, Miet-/Pachtsache/Inventar)?

b) ist er seitens der EMC Test NRW GmbH unter Verwendung einer Vorbehaltsklausel/
Bedingung der Anschaffung dieses Inventars 'elektronischer Leistungsverstärker' geschlossen
worden?

4. Seit wann ist der Leistungsverstärker in seiner Funktionsweise derart eingeschränkt,
dass unter wirtschaftlichen Erwägungen eine Neuanschaffung eruiert werden musste?

5. Auf welcher Grundlage ist es zu dieser wirtschaftlichen Bewertung gekommen?

6. Wann ist/hat die Ausschreibung dazu erfolgt/gestartet?

7. Wie lange hat das Ausschreibungsverfahren gedauert?

8. Wird die Investition über den vereinbarten Mietzins refinanziert? Wenn ja, in welcher
Höhe monatlich/Dauer?

9. Wie hoch ist die Anzahlung, die noch aus dem laufenden Cash-flow für die Neuanschaffung
des elektronischen Leistungsverstärkers gezahlt werden soll?

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion und bittet die Verwaltung, die Fragen bis zur Ratssitzung am 02.10.14 schriftlich zu beantworten.

Herr Nehm (SV Technologiezentrum) erläutert die Sachlage und sagt eine Antwort bis zur Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 5.5
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2013
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13299-14)

Herr Nickisch (Amtsleitung Fachbereichfür Liegenschaften) und Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antworten abschließend auf die von Herrn Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2013 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 447.789.752,44 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 888.702,29 sowie der Lagebericht 2013 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2013 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 5.6
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13549-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen bis auf Weiteres die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, als Prüfer für den Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ vorzuschlagen.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Energiebericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12854-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12296-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 01.06.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Geschäftsanweisung zu § 31 GemHVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12883-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und LIegenschaften nimmt die Geschäftsanweisung der Stadt Dortmund zu § 31 GemHVO zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
EU-Ziel-2- Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt
hier 1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13137-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung des Projektes „1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt“ mit einem konsumtiven Aufwand von 13.500 Euro (DS.Nr. 14678-09) in der Teilergebnisrechnung von StA 61.

zu TOP 6.5
EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung der gutachterlichen Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der 1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche (DS-Nr.: 03496-11).

zu TOP 6.6
Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2014 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13334-14)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion sich enthalten werde, da das Behindertenpolitische Netzwerk nicht mehr berücksichtigt worden sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt folgende Besetzung des Beirates während der Ratsperiode
2014 – 2020:


1. Ratsvertreter
Ø Vorsitzende/r des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
Ø Planungssprecher/in der SPD-Fraktion
Ø Planungssprecher/in der CDU-Fraktion
Ø Planungssprecher/in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ø Planungssprecher/in der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
Ø Planungssprecher/in der Fraktion Alternative für Deutschland
Ø Planungssprecher/in der Fraktion FDP / Bürgerliste.
2. Bezirksvertreter
Die Benennung erfolgt durch die Bezirksvertretungen.

3. Externe Fachleute
Ø Frau Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, TU Dortmund /Aachen
Ø Herr Dipl.-Ing. Heinrich Böll, Essen
Ø Frau Dipl.-Ing. Dorothee Bielfeld, Bochum
Ø Herr Dipl.-Ing. Christian Decker, Lemgo
Ø Frau Dipl.-Ing. Ina Bimberg, Iserlohn
Ø Herr Prof. Dipl.-Ing. Christian Schlüter, Wuppertal/Bochum
4. Sachkundige Bürgerin
Ø Frau Doris Kischel
Vorsitzende des Deutschen Hausfrauenbundes DHB – Netzwerk Haushalt, Ortsverband Dortmund e. V.

In der Teilergebnisrechnung von StA 61 entsteht ein jährlicher Aufwand in Höhe von 12.000,00 €.

zu TOP 6.7
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und deren Auswirkungen auf die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13494-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13494-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
am heutigen Tage, dem 25. September 2014, soll die Ratifizierung des Freihandelsabkommens
CETA mit Kanada beginnen. Beide Abkommen, CETA und das Freihandelsabkommen
TTIP mit den USA, werden von der Europäischen Kommission für die Mitgliedstaaten
verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom EU-Rat erteiltes Mandat,
das nicht veröffentlicht wird. Die Kommission unterrichtet den Rat und das Europäische
Parlament nach jeder Verhandlungsrunde über den aktuellen Sachstand. Die Öffentlichkeit
hat allerdings keinen direkten Zugang zu diesen Informationen oder Verhandlungsdokumenten.
Es ist mit irreversiblen Verträgen zu rechnen, die keinem politischen Meinungsbildungsprozess
unterworfen waren. Wegen der drohenden Zustimmung der Bundesregierung
im EU-Rat zu den beiden Abkommen, möchte unsere Fraktion die Folgen dieser Abkommen
für die Stadt Dortmund und die Beteiligungsunternehmen Dortmunds, die Dortmunder
Wirtschaft sowie mittelfristig auch für den kommunalen Haushalt eruieren. Mit einer
schriftlichen Beantwortung zur kommenden Ratssitzung wären wir einverstanden.
Unlängst hatte die EU-Kommission versucht eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung
durchzusetzen. Dagegen hatte sich eine große Zahl von EU-BürgerInnen im Rahmen
einer Volksinitiative erfolgreich zur Wehr gesetzt. Nun steht das gleiche Thema offenbar
erneut auf der Agenda im Rahmen der TTIP-Verhandlungen. Eine erneute Volksinitiative
wird von der EU-Kommission nicht zugelassen.

1) Welche Gefahren sind für die Stadt Dortmund und seine Beteiligungen im Bereich
der Wasserwirtschaft (z.B. Gelsenwasser AG, Wasserwerke Westfalen, etc.) zu befürchten,
wenn TTIP ratifiziert würde?

2) Welche Gefahren sind für die Qualität des Trinkwassers aus den Abkommen abzuleiten?
Das Freihandelsabkommen CETA enthält keine Garantien zur Einhaltung von Arbeitsrechtsstandards wie den ILO Kernarbeitsnormen. Kanada hat diese internationalen Regeln nicht ratifiziert und anerkannt.
3) Welche Auswirkungen hätte eine Ratifizierung von CETA auf die Wettbewerbsfähigkeit
der Dortmunder Wirtschaft, die an die ILO-Kernarbeitsnormen gebunden ist
gegenüber der kanadischen Wirtschaft im Rahmen des Freihandels?
4) Welche Auswirkungen hätte das Abkommen langfristig auf in Dortmund gültige Arbeitsschutznormen?

Wäre ein Rückfall vor die ILO-Konventionen aus Wettbewerbsgründen
auch in Deutschland zu erwarten?

Sowohl TTIP als auch CETA untersagen in vielen Bereichen die Rücknahme bereits
durchgeführter Privatisierungen, auch wenn diese als gemeinwohlschädlich erkannt wurden.

5) Welche Bereiche wären in Dortmund bereits heute erkennbar betroffen? Welche
langfristigen Folgen sind für die Dortmunder Kommunalwirtschaft aus diesen Regelungen
zu erwarten?

Die Abkommen schränken die Handlungsfähigkeit demokratischer Institutionen zugunsten
der Partikularinteressen von Unternehmen stark ein. Handlungsmöglichkeiten von Vertragspartnern sollen nicht mehr durch die Gesetzeslagen reguliert werden können, sondern
durch von den Vertragspartnern zu benennende Kommissionen.

6) Welchen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft und der parlamentarischen
kommunalen Demokratie erwartet die Verwaltung durch die beiden Abkommen?

7) Welche Position nimmt der Städtetag dazu ein?

8) Welche Folgen hat der sogenannte Investitionsschutz von TTIP für die demokratische
Handlungsfähigkeit in den Kommunen?

9) Welchen Einfluss hat das durch CETA veranlasste Outsourcing der Gerichtsbarkeiten
an private Schiedsgerichte (Paralleljustiz) auf die Entwicklung des Rechtsstaates
und der Akzeptanz von rechtlichen Regelungen durch die Bevölkerung auch in
Dortmund? Was wären die Folgen für das Zusammenleben in der Stadt, wenn die
Justiz nicht mehr als unabhängig von Konzerninteressen wahrgenommen wird und
damit in den Augen der Bevölkerung an Legitimation verliert?
Die Bitte um Stellungnahme gilt als eingebracht. Eine schriftliche Antwort ist für den 06.11.14 zugesagt.




Monegel Buchloh Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1:

(See attached file: doc00113420141013141455.pdf)

Anlage 2:
(See attached file: doc00113520141013141515.pdf)

Anlage 3:
(See attached file: doc00113620141013141526.pdf)