Niederschrift

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 01.12.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:05 - 19:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Carla Neumann-Lieven (SPD) i. V. f. RM Rita Brandt
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Thorsten Hoffmann (CDU) i. V. f. RM Christian Barrenbrügge
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Michèle Weinrich (BDKJ) i. V. f. Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterARGE)
Anke Bohlander (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Verwaltung

Cornelia Bothe
Norbert Drüke


Hans-Jürgen Harder
Alfred Hennekemper
Elisabeth Hoppe
Bodo Weirauch
Heidrun Weisemann-Fege

Cornelia Ferber 57/FABIDO
Arno Lohmann 57/FABIDO


4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 01.12.2010, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 29.09.2010

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.10.2010


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011; hier: Lesehilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10-E1)
hierzu -> - Präsentation des Jugendamtes -
(Drucksache Nr.: 02127-10-E6)
hierzu -> Präsentation des Familien-Projektes
(Drucksache Nr.: 02127-10-E9)
(Die Vorlage, der Entwurf des Haushaltsplanes und die Lesehilfe wurden bereits für die Ratssitzung am 30.09.2010 bzw. die Sitzung des Ausschusses am 27.10.2010 zur Verfügung gestellt)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

3.1 Projekt "Die Bauwagenkarawane"
Projektbeschreibung
(Drucksache Nr.: 02664-10)

3.2 Förderung von Selbsthilfegruppen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02748-10)

3.3 Förderung von Einrichtungsgegenständen für die Elterninitiative Bienchen II
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02630-10)


4. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

4.1 Ferienspaß für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02340-10)

4.2 Broschüren zur Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02665-10)
(Die Broschüre steht nicht als Dokument zur Verfügung)

4.3 Die Bewegungsbaustelle - ein frühkindliches Angebot zur Entwicklungsförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02626-10)


5. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

5.1 Arbeitsmarktplanung für 2011 der ARGE
- mdl. Bericht -

5.2 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02322-10)

5.3 Masterplan Integration - Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO) und neue Wege in der Migrations- und Integrationspolitik in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01941-10)

5.4 Tageseinrichtung für Kinder in der Nordstadt;
hier: TEK Burgholzstraße West

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02424-10)

5.5 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 3. Sachstandsbericht (Stichtag: 21.10.2010)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02617-10)


6. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



7. Informationen aus den Bezirksvertretungen


8. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehend aufgeführtes stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Frau Michèle Weinrich

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Anne Rabenschlag benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den Punkt

3.4 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2010
Empfehlung
Drucksache Nr.: 02777-10


Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 29.09.2010

Frau Liedschulte brachte zum Ausdruck, dass nach Auswertung des Fragebogens ein Bericht im Ausschuss gegeben werden soll (s. TOP 5.1 „Schutzburg“).
Das sagte Herr Bösebeck zu.

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 29.09.2010 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.10.2010

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.10.2010 wurde einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011; hier: Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 02127-10-E1)
- Präsentation des Jugendamtes -
(Drucksache Nr.: 02127-10-E6)
Präsentation des Familien-Projektes
(Drucksache Nr.: 02127-10-E9)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E14)
Antrag zum TOP (Vertreter/in der Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E23)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E24)

Herr Sohn verwies eingangs auf die übersandten bzw. verteilten Anträge und Bitten um Stellungnahme.

Frau Pieper begründete den Antrag der SPD-Fraktion.

Danach begründete Herr Oppermann den Antrag der Vertreter/in der Jugendverbände. Er wies darauf hin, dass die Punkte 1 und 2 alternativ zu sehen sind.

Anschließend ging Frau Schütte-Haermeyer auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. Sie zeigte sich bereit, den Punkt 4. zu verändern (bis max. 1,5 % bei Bedarf und Nachweis). Entgegen dem Antrag der SPD-Fraktion sollen die Mittel für den Ausbau OGS in den Haushalt eingestellt werden (s. Punkt 5.), um die Plätze tatsächlich umsetzen zu können.
Zu dem Antrag der SPD-Fraktion signalisierte sie vom Grundsatz her Zustimmung, mit der vorstehenden Einschränkung zum Ausbau der OGS. Außerdem wies sie zu dem Punkt 5. („Jugendfreizeitstätte Dorstfeld“) darauf hin, dass es bereits einen Gesamtaktionsplan gebe. Es müsse vermieden werden, einen Aktionsplan neben dem Aktionsplan zu bilden. Die zusätzlichen 50.000 € sollten durchaus in Dorstfeld für die Förderung von Kindern und Jugendlichen und für Aktionen gegen rechts eingesetzt werden, allerdings mit der Maßgabe, dass diese Aktionspläne miteinander verbunden werden.
Den Antrag der Jugendverbände könne man mit dem von Herrn Oppermann gegebenen Hinweis zu den Punkten 1 und 2 mittragen.

Herr Becker teilte mit, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste erst im Rat einen Antrag stellen werde.
Für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte er Einzelabstimmung. Die Punkte 1., 2. und 5. könne er mittragen. Bei Punkt 3. sehe er ein Problem hinsichtlich der pauschalen Unterstützung von Migrantenselbstorganisationen. Da versucht werde, die Integration von Migranten in vielen Feldern zu erreichen, müsse noch geprüft werden, ob seine Fraktion das in dieser Form mittragen könne. Daher werde er sich bei der Abstimmung enthalten. Das gelte auch für den Punkt 6., da er das Projekt nicht kenne. Den Punkt 4. (Rücknahme der Dynamisierungskürzungen) werde er ablehnen, da die Kürzungen mitgetragen wurden und man sich damit selbst widersprechen würde.
Den Punkten 1 – 3 des Antrages der SPD-Fraktion stimme er zu. Die Punkte 4 und 5 müsse er ablehnen, da er sich von seiner Fraktion überzeugen lassen musste, dass eingesparte Mittel zunächst in den gesamtstädtischen Topf fließen müssen.
Da man, wie bereits erwähnt, die Kürzungen mitgetragen habe, könne er dem Antrag der Vertreter/in der Jugendverbände nicht zustimmen. Der Abs. 1 von Punkt 1 mache allerdings durchaus Sinn, zunächst die Prüfung abzuwarten und dann zu sehen, an welcher Stelle effizient gespart werden kann. Diesem Absatz könne er zustimmen.

Frau Pieper erläuterte das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion.
Bei den Punkten 2 und 3 des Antrages der Vertreter/in der Jugendverbände verwies sie auf den Antrag der SPD-Fraktion (Punkte 4 und 5), zum Punkt 4 machte sie einen Änderungsvorschlag (8%ige Kürzung.....,wenn der Sparbeitrag in anderen Bereichen in der Verwaltung kompensiert werden kann).
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne man in den Punkten 1, 5 und 6 zustimmen, 2. sollte als Prüfauftrag an die Verwaltung gehen, bei Punkt 3 sollte eine Änderung erfolgen (..... auch – statt verstärkt – Elterninitiativen und ...), 4. werde man mit der von Frau Schütte-Haermeyer bereits gemachten Veränderung zustimmen.

Frau Liedschulte teilte mit, dass die CDU-Fraktion sich aufgrund der erst am letzten Wochenende durchgeführten Fraktionsberatung über den Haushalt bei der Abstimmung über die Anträge und die Vorlage enthalten werde. Eine Empfehlung werde erst im Rat erfolgen.

Herr Gora führte aus, den Punkt 1 des Antrages der Jugendverbände könne er im Wesentlichen nachvollziehen. Wenn in diesem Gremium ein Prüfauftrag beschlossen werde, halte er es für kein glückliches Verfahren, praktisch in vorauseilendem Gehorsam Einsparungen zu vollziehen, bevor das Prüfergebnis vorliegt. Von daher finde er es völlig korrekt, dass die 500.000 € im Haushalt nicht zur Disposition gestellt werden. Bei dem 4. Punkt sei für ihn unklar, wer damit gemeint ist. Wenn nur die Jugendverbände gemeint seien, müsse man ihm den Unterschied zwischen der Arbeit der Jugendverbände und der der anderen von der Kürzung betroffenen Träger erklären. Entweder würden die Verhandlungen unter inhaltlichen Gesichtspunkten für alle Träger neu geführt oder die Ergebnisse stünden. Es gebe hier keine Klientelpolitik.
Mittel für Schulverweigerer zur Verfügung zu stellen (Antrag Bündnis 90/Die Grünen, Punkt 6), finde er gut. Allerdings müsse vermieden werden, einen bestimmten Träger zu bevorzugen. Es gebe ein qualifiziertes Amt (das Jugendamt), das die Mittelverteilung entsprechend organisieren könne. Bei dem Punkt 1 habe er ein inhaltliches Problem mit dem ersten Teil des Antrages. Es gebe bereits hocheffiziente Versorgungsstrukturen. Daher sollten die Mittel in die vorhandenen Strukturen investiert und nicht vielleicht Parallelstrukturen geschaffen werden, die evtl. nicht so ausgereift sind und damit eine Situation der Versorgung von Kindern unterschiedlicher Klassen geschaffen wird. Das könne er nicht unterstützen. Es gebe eine gesetzliche Grundlage (jedem Kind ein Platz). Das müsse das Ziel sein. Ansonsten könnte schnell ein Diskussion darüber entstehen, eine Tageseinrichtung zu schließen und dafür viele preiswerte Plätze zu schaffen.

Frau Rabenschlag unterstützte ausdrücklich die Ausführungen von Herrn Gora zum Punkt 4 des Antrages der Jugendverbände. Sie halte es für dringend notwendig, dass hier eine Konkretisierung dahingehend erfolgt, in welchem Bereich eine Einsparung erbracht werden soll und mit Ausnahme der erzieherischen Hilfen.

Herr Oppermann kritisierte zunächst das angekündigte Vorgehen der Fraktion FDP/Bürgerliste und CDU-Fraktion, erst im Rat entsprechende Anträge vorzulegen, die maßgeblich die Aufgaben des Ausschusses berühren. Gerade bei den Haushaltsberatungen sei es ein elementares Recht des Ausschusses, an dieser Stelle gehört zu werden. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sei gehalten, über alle Belange der Kinder- und Jugendarbeit beratend tätig zu sein. Eine solche Missachtung der besonderen Bedeutung des Ausschusses finde er inakzeptabel.
Anschließend ging er noch einmal auf den Antrag der Vertreter/in der Jugendverbände ein.
Mit der Ergänzung der SPD-Fraktion zum Punkt 4. zeigte er sich einverstanden. Außerdem könne die Kompensation natürlich nicht aus dem Bereich erfolgen, der den Rechtsanspruch sicherstellen muss.
Gleichzeitig befürwortete er auch den Punkt 4. des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Schütte-Haermeyer erläuterte, in Punkt 6 des Antrages ihrer Fraktion sei explizit die Unterstützung der Arbeit zur Verhinderung von Unterrichtsverweigerung gemeint. Der Träger wurde lediglich als Beispiel angeführt. Es solle nicht ein einzelner Träger exklusiv unterstützt werden.

Herr Becker machte deutlich, dass das Entscheidungsgremium der Rat ist und der Ausschuss nur eine Empfehlung aussprechen kann. Wenn seine Fraktion sich entscheide, einen Antrag bei dem letztendlich entscheidenden Gremium zu stellen, geschehe das auch aus der Überlegung heraus, entsprechende Vorschläge zur Gegenfinanzierung zu unterbreiten.

Herr Sohn räumte ein, jede Fraktion habe das Recht, Anträge an das Beschlussgremium zu stellen. Allerdings habe er in den letzten Jahren immer darum geworben, die Beratungen für den Ausschuss transparent zu gestalten. Es sei wohl der Haushaltsberatungsfolge zuzurechnen, dass sowohl die CDU-Fraktion als auch die Fraktion FDP/Bürgerliste noch keine Anträge stellen konnten. Abschließend bat er noch einmal darum, bei den künftigen Haushaltsberatungen vielleicht die Überlegung zu berücksichtigen, die Beratungsfolge so zu gestalten, dass die Fraktionen mit ihren Anträgen - nach vorheriger interner Beratung - den Ausschuss doch noch erreichen. Das wäre ihm schon wichtig, damit der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen könne. Der Ausschuss gebe nur eine Empfehlung und der Rat könne ganz anders entscheiden. Das sei in der Vergangenheit leider auch so geschehen., beispielsweise wurde die Forderung des Ausschusses vom Rat nicht mitgetragen, keine Kürzungen im Jugendbereich vorzunehmen, bevor ein Konzept vorliegt. Aber nur hier hätten die verschiedenen Träger die Möglichkeit, sich einzubringen.

Frau Beschorner bezog sich auf den Punkt 4 des Antrages der Jugendverbände. Sie fände es angemessen, unter dem Gesichtspunkt der präventiven Arbeit und der außerschulischen Bildung und unter Berücksichtigung des Aspektes der Kompensation in anderen Bereichen den Beschluss zu überdenken und die Kürzung zurückzunehmen.

Für Herrn Niermann müssten in eine derartige Debatte über die Rücknahme der Kürzungen der Fördermittel für die freien Träger auch die Sozialräume einbezogen werden.

Herr Bösebeck wies zum einen darauf hin, dass bei aller Nachvollziehbarkeit der fachlichen und jugendpolitischen Diskussion und der in den Anträgen erhobenen Forderung, zusätzliche Mittel für jugendpolitisch sinnvolle Dinge bereitzustellen, diese nicht aus dem Budget des Jugendamtes erwirtschaftet werden können. Zum anderen habe der Rat 2010 im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse die hier kritisierten Kürzungen bereits beschlossen. Alle im Ausschuss beschlossenen Forderungen/Empfehlungen würden eine Revision der Ratsbeschlüsse bedeuten.

Herr Harder führte aus, welche Mittel zu welchem Zeitpunkt aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichtes nach Dortmund fließen werden, könne zur Zeit noch nicht beantwortet werden. Der Städtetag habe sich in den letzten Wochen in seinen verschiedenen Gremien regelmäßig mit der Frage des Konnexitätsprinzips und der Umsetzung des Urteils befasst. Er habe auch das Land aufgefordert, möglichst kurzfristig mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände Verhandlungen aufzunehmen und genau festzulegen, wie es zukünftig weitergeht.
Bei den in der Vorlage „Bereitstellung finanzieller Mittel für die Inspizientenanlage ...“ angeführten Mitteln für Kindertageseinrichtungen handele es sich – wie er zwischenzeitlich telefonisch abklären konnte - um investive Mittel, nicht um konsumtive Mittel.


Herr Weirauch führte zu der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02127-10-E15) folgendes aus:

Zu a) Es wird unterschieden nach ambulanter und stationärer Hilfen nach § 35a.
Für das Jahr 2011 sind 2.460.000 € für die ambulanten Hilfen nach § 35 a SGB VIII in den Haushalt eingeplant.
Die stationären Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche haben keine gesonderte Haushaltsposition, sondern werden aus der Position Heimerziehung und sonstige Wohnformen finanziert.
Im Jahr 2010 werden ca. 1.150 Personen ambulante Hilfen und 120 Personen stationäre Hilfen nach § 35a erhalten.
Die Hilfen werden auf Antrag gewährt, wenn - wie das Gesetz es vorschreibt -
1. die seelische Gesundheit der jungen Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht
und

2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Dieser Zustand ist durch einen Facharzt oder einen Kinder- und Jugendpsycho-therapeuten zu bescheinigen.

Zu b) In den letzten 5 Jahren sind die Kosten für die ambulanten Hilfen von ca. 1,6 Mio. € auf ca. 2,5 Mio. € gestiegen.
Da die Kosten für die stationären Hilfen nicht gesondert erfasst werden, kann hier nur eine überschlägige Betrachtung vorgenommen werden. Von 2006 bis 2010 ist die Zahl der Hilfen in diesem Bereich von 60 auf 100 pro Jahr gestiegen. Legt man durchschnittliche Fallkosten pro Jahr von 50.000 € zugrunde, erhält man eine Kostensteigerung von 3 auf 5 Mio. €.

Zu c) Siehe Antwort zu a)
Seit Jahren wird die Betreuung der Kinder, bei denen eine Lese- oder eine Rechenschwäche ursächlich für drohende oder bereits eingetretene seelische Behinderung ist, durch die Beratungsstellen der freien Träger und des Jugendamtes angeboten. Dies hat zu einer Reduzierung der Kosten in diesem Bereich geführt.
Aufgrund der Rechtslage und der einschlägigen Urteile der Verwaltungsgerichte wird es kaum möglich sein, die Kosten für diesen Bereich weiter zu reduzieren. Sollten die z. Z. angestellten Planungen auf Bundesebene eine so genannte „große Lösung“ (die Zuständigkeit auch für Hilfen bei körperlicher oder geistiger Behinderung ins Jugendamt) umgesetzt werden, ist im Gegenteil mit erheblichen Mehrkosten für die Jugendhilfe zu rechnen.

Zu d) Gegenwärtig erhalten 201 junge Menschen, die von Autismus betroffen sind, ambulante Hilfen nach § 35a SGB VIII.
Auch hier gilt, dass diese Personen nicht durch das Jugendamt ausgewählt werden, sondern die Hilfe auf Antrag nach den bereits beschriebenen Grundsätzen geleistet wird.

Zu e) Ca. 50 % der für die ambulanten Hilfen nach § 35 a veranschlagten Mittel werden für diese Personengruppe aufgewandt.
Die Preise einzelner Anbieter können hier nicht genannt werden. Das Jugendamt ist aber bemüht, Monopolbildungen entgegenzuwirken.

Zu f) Siehe antwort zu c)


Danach ging Frau Hoppe auf die zweite Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02127-10-E23) ein:

Für 2010 wurden aus verschiedenen Gründen keine Haushaltsmittel für den Jugendförderkreis (JFK) bereitgestellt. Ende 2008/Anfang 2009 habe es Gespräche mit dem JFK über eine Förderung gegeben. Dabei wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mallinckrodtstraße – neuer Sitz des JFK – sozialräumlich nicht die oberste Priorität hat, da gerade in dem Bereich unterschiedliche freie Träger ein reichhaltiges Angebot für Kinder und Jugendliche vorhalten. Außerdem würde in anderen Bereichen - auch der Nordstadt - ein höherer Bedarf gesehen als am Standort Mallinckrodtstraße. Dazu kam, dass in 2009 aufgrund der Haushaltslage keine neuen Projekte gefördert werden durften.
Für 2011 sei eine Förderung - analog einer klassischen teiloffenen Tür - in Höhe von 5.511 € eingestellt worden.


Nach Abschluss der angeregten Diskussion und unter Einbeziehung zahlreicher Ergänzungen/Änderungen der Anträge erfolgte die Abstimmung.


Über die vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion, Vertreter/in der Jugendverbände und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgte Einzelabstimmung:


a) Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr. 02127-10-E14 (Änderungen fett):

1. Familienprojekt: Übermittagbetreuung
Bislang wird das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ an Schulen durch 2/3 vom Land und 1/3 durch die Kommunen finanziert. Das entspricht derzeit 290.000 € im laufenden Etat. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll auch die Mittagsverpflegung für Bedürftige in Schulen
und Kindertageseinrichtungen finanziert werden können.
Die 145.000 € städt. Anteil für ein Schulhalbjahr können als Deckung für den weiteren OGS-Ausbau (s. nachfolgender Punkt) verwendet werden.

2. Familienprojekt: Ausbau offene Ganztagsangebote an Grundschulen
Im Land sind noch nicht alle Fördermittel für den Ausbau des offenen Ganztagsbetriebs an Grundschulen abgerufen, so dass Dortmund auf Antrag mit einer zusätzlichen Bewilligung rechnen kann.
Aus räumlicher und organisatorischer Sicht könnten kurzfristig weitere 150 Plätze
geschaffen werden. Das Land beteiligt sich mit 2/3 an der Finanzierung. Auf den städt. Haushalt kämen Mehrkosten von 73.500 € pro Jahr für 150 Plätze hinzu. Damit könnten insgesamt 8350 Plätze angeboten werden.

Zu den Punkten 1 und 2 (unter teilweiser Berücksichtigung des Punktes 5 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wurde einstimmig (12 Ja, 3 Enthaltungen) folgendes beschlossen:

Soweit damit kein besonderer städtischer baulicher Investitionsaufwand verbunden ist, sollen 150 weitere OGS-Plätze für das nächste Schuljahr beim Land beantragt werden.
Deckung: Wegfallender städt. Anteil für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“
Für den städt. Zuschuss sind die Mehrkosten von 73.500 € für 2011 für 150 Plätze in den Haushalt einzustellen
Bei sich ergebenden Gegenfinanzierungen (wegfallender städt. Anteil für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“) kann dieser Zuschuss reduziert werden.

3. Ausbau Tagesbetreuung für Kinder
Alle zusätzlichen Mittel aus Land und/oder Bund, die durch das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes zu erwarten sind, werden für den Ausbau der U-3-Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitgestellt, damit es gelingt, den Rechtsanspruch ab 2013 möglichst doch noch zeitgerecht erfüllen zu können.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (12 Ja, 3 Enthaltungen)

4. Kinder- und Jugendförderung
Die zukünftig nicht mehr für das FZW benötigten Mittel in Höhe von 350.000 € verbleiben im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Darin sind nicht die 292.000 € für die Jugendkulturarbeit enthalten.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (11 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen)

5. Jugendfreizeitstätte Dorstfeld
Die für Jugendfreizeitstätten zur Verfügung stehenden Mittel sind seit Jahren kontinuierlich gesunken, so dass Öffnungszeiten reduziert wurden und darüber hinaus kein Geld mehr für neue Projekte vorhanden ist. Das führt dazu, drängende gesellschaftspolitische Projekte (z.B. gegen Rechtsextremismus) nicht in der gewünschten Form anstoßen oder begleiten zu können.

Für die neue Jugendfreizeitstätte in Dorstfeld werden 50.000 € zusätzlich bereit gestellt. Für die Kinder- und Jugendarbeit gegen „Rechts“ in Dorstfeld werden 50.000 € im Etat des Jugendamtes zusätzlich bereitgestellt. Verbunden damit ist der Auftrag, für Dorstfeld einen Aktionsplan zu initiieren, der eine enge Zusammenarbeit und Beteiligung aller Träger für Kinder- und Jugendarbeit vor Ort beinhaltet und mit dem u.a. entsprechende Aktionen gegen Rechts unter besonderer Beteiligung der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden können.
Die Koordination obliegt dem Jugendamt.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (11 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen)



b) Antrag der Vertreter/in der Jugendverbände, Drucksache Nr.: 02127-10-E21 (Änderungen fett):

1. Über die Einsparung im Bereich der städtischen Jugendfreizeitstätten in Höhe von Euro 500.000,00 kann erst dann entschieden werden, wenn das Ergebnis des umfangreichen Prüfauftrages vorliegt, den der Ausschuss und nachfolgend der Rat beschlossen haben. Erst aus dem Ergebnis dieser Prüfung lässt sich, wenn überhaupt, ein Einsparbetrag nachvollziehbar erkennen sowie jugendpolitisch und mit Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit rechtfertigen. Demnach kann im Haushalt 2011 eine Einsparung im Umfang von Euro 500.000,00 für die städtischen Jugendfreizeitstätten nicht beschlossen werden.


In diesem Zusammenhang muss auch darauf verwiesen werden, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit in den zurückliegenden Jahren einem schleichenden Prozess der Aushöhlung ausgesetzt war. Längst sind Einrichtungen zum Teil nur noch potemkinsche Dörfer, die zwar als Einrichtungen noch existieren, jedoch über immer weniger personelle und finanzielle Ressourcen verfügen, um ein bedarfsgerechtes Angebot machen zu können. Dortmund braucht eine bedarfsgerechte Ausstattung für die offenen Kinder- und Jugendarbeit. Bezogen darauf stellt der finanzielle Status Quo die untere Schmerzgrenze dar.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (9 Ja, 6 Enthaltungen)

2. Wenn durch die Privatisierung des FZW Euro 350.000,00 freiwerden und dem Jugendamt für die Kinder- und Jugendförderung zur Verfügung stehen, ist der Aufwand des Produktes Kinder- und Jugendförderung entsprechend zu erhöhen.

3. Wir begrüßen es, wie im Änderungsantrag der SPD-Fraktion dargelegt, dass für die Kinder- und Jugendförderung in Dorstfeld zusätzlich Euro 50.000,00 zur Verfügung gestellt werden sollen. Eine solche Entscheidung würde ferner dem ursprünglichen Beschluss des Ausschusses entsprechen, mit den Verkaufserlösen der bisherigen städtischen Einrichtung die Arbeit für Demokratie, Vielfalt und Toleranz in Dorstfeld auszuweiten und entsprechende Vorhaben daraus zu finanzieren. Wir sprechen uns dafür aus, diese Mittel dem CVJM oder einem anderen freien Träger mit der Auflage zur Verfügung zu stellen, den für erforderlich gehaltenen Aktionsplan für Dorstfeld unter Beteiligung aller Akteure zu erstellen und umzusetzen.

4. Die 8 %ige Kürzung der Fördermittel für die freien Träger der Kinder- und Jugendförderung ist zurückzunehmen, wenn der Sparbeitrag in anderen Bereichen in der gesamten Verwaltung kompensiert werden kann. Allein die Veranstaltungen von Ver.di/Jugendring am 11. November 2010 und der SJD – Die Falken in Kooperation mit der Stadt Dortmund und dem Jugendring Dortmund am 19. November 2010 haben die Bedeutung der Kinder- und Jugendförderung für Dortmund zweifelsfrei unterstrichen. Es lassen sich auch weiterhin keine Gründe erkennen, die eine 8%ige Kürzung rechtfertigen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (11 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen)

c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 02127-10-E24 (Änderungen fett):



Frau Schütte-Haermeyer verdeutlichte, zu Punkt 1 soll es um keine neue Trägerstruktur gehen, sondern um unversorgte 5-Jährige in Gebieten, die stark von Fluktuationen betroffen sind

1) Versorgung von Kindern ohne Kita-Platz
Die Verwaltung wird aufgefordert, analog des Konzeptes der Grundschule Kleine Kielstraße zu prüfen, an welchen anderen Grundschulen eine Nutzung vorhandener Räumlichkeiten der OGS im Vormittagsbereich zur Versorgung von Kindern ohne Kita-Platz möglich ist. Mit den infrage kommenden Schulen sind entsprechende Gespräche zu führen. Hinsichtlich der personellen Besetzung sind bei geeigneter Qualifikation vorrangig die MitarbeiterInnen der OGS zu berücksichtigen.
Notwendige Mittel für die personelle und eventuell zusätzliche sächliche Ausstattung sind einzustellen.
Abstimmung aufgrund der Ausführung von Frau Schütte-Haermeyer:
einstimmig beschlossen (12 Ja, 3 Enthaltungen)

2) Kinderstuben
Bei der Ausweitung der Tagespflege ist das Konzept der „Kinderstuben“ bevorzugt umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt gebeten zu prüfen und dem Ausschuss das Ergebnis vorzulegen, inwieweit an Investoren und Wohnungsgesellschaften bereit sind, heranzutreten, um eine mögliche Nutzung von zurzeit leer stehende und geeignete Ladenflächen und Wohnungen für „Kinderstuben“, eventuell auch im Rahmen einer Zwischennutzung, zur Verfügung zu stellen. Dabei sind die Bemühungen vorrangig auf die Aktionsräume „Soziale Stadt“ sowie Stadtumbaugebiete zu konzentrieren.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (12 Ja, 3 Enthaltungen)

3) Ausbau der Kindertageseinrichtungen
Im Rahmen der geplanten Errichtung von 140 zusätzlichen Gruppen in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind hinsichtlich einer Trägerschaft verstärkt auch Elterninitiativen und verstärkt Migrantenselbstorganisationen anzusprechen und zu unterstützen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (10 Ja, 5 Enthaltungen)

4) Rücknahme der Dynamisierungskürzungen
Die in den Verträgen mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendförderung enthaltene Dynamisierungskürzung ist bei Bedarf bis maximal von 1,5 Prozent jährlich ist zurück zu nehmen, da ansonsten die Planungssicherheit der Träger sowie Personalstellen gefährdet sind. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen. Den Mittelbedarf muss jeder Träger nachweisen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (11 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen)

5) Ausbau offener Ganztagsangebote an Grundschulen
Die Landesregierung stellt den Kommunen ein zusätzliches Kontingent an Plätzen für die Offene Ganztagsschule zur Verfügung. Auf Dortmund entfallen dabei 150 Plätze, die im Rahmen des vorhandenen Raumprogramms eingerichtet werden können. Für den städtischen Zuschuss von 410 Euro pro Platz sind insgesamt 61.500 Euro in den Haushalt einzustellen. Bei sich ergebenden Gegenfinanzierungen kann dieser Zuschuss reduziert werden.
Der Punkt 5 wurde als erledigt angesehen, da die Inhalte in den Antrag der SPD-Fraktion, Punkte 1 und 2, eingeflossen sind.

6) Unterstützung der Arbeit mit unterrichtsverweigernden Kindern und Jugendlichen
Die Problematik schulmüder und unterrichtsverweigernder Kinder und Jugendlicher nimmt auch in Dortmund zu. Unter anderem das Projekt „Neuer Lernort“ des „Freien Bildungswerkes in Scharnhorst e.V.“ bietet Projekte für Schulverweigerer bieten einen alternativen Lernort für diese Kinder und Jugendlichen. Zur zusätzlichen Unterstützung dieser und ähnlicher Projekte werden 50.000 Euro bereitgestellt.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (11 Ja, 4 Enthaltungen)


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat den Entwurf des Haushaltsplanes 2011 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2012 bis 2014 abschließend beraten.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig (11 Ja, 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, den Entwurf des Haushaltsplanes 2011 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2012 bis 2014 unter Einbeziehung der vorstehenden Anträge zu beschließen.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 3.1
Projekt "Die Bauwagenkarawane"
(Drucksache Nr.: 02664-10)

Frau Weisemann-Fege und Frau Bothe führten kurz in das Projekt ein, dem gemeinsam mit dem Dietrich-Keuning-Haus (Kinderchor) der Kinderkulturpreis des Landes NRW & Ruhr 2010 (1. Preis) verliehen wurde.
Anschließend wurde ein Film über den Prozess der Gestaltung der Bauwagen gezeigt.

Die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich begeistert von dem Projekt.

Herr Sohn dankte herzlich für den Bericht und die gelungene Umsetzung dieser tollen Idee.

Auch Frau Grollmann lobte ausdrücklich die hervorragende Leistung der beiden Mitarbeiterinnen in dem Projekt, das sie bereits über einen längeren Zeitraum verfolge.

Abschließend hielt Herr Sohn fest, dass es sich um ein Vorzeigeprojekt für Dortmund handele.


zu TOP 3.2
Förderung von Selbsthilfegruppen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02748-10)

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Förderung von Einrichtungsgegenständen für die Elterninitiative Bienchen II
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02630-10)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die Elterninitiative Bienchen für ihre Kindertageseinrichtung Bienchen II in Dortmun-Scharnhorst, Westholz 70, mit einem Zuschuss von 34.200 € für Einrichtungsgegenstände für die Ganztagsgruppe für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt zu bezuschussen.


zu TOP 3.4
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02777-10)

Frau Dr. Tautorat zeigte sich von der Vorlage nicht überrascht, da beim Vergleich mit den Zahlen der Vorjahre absehbar war, dass die eingestellten Mittel nicht ausreichen würden. Von daher werde sie der Vorlage zustimmen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (10 Ja, 3 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat genehmigt gem. § 83 Abs. I und II GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 3.175.000 Euro für den Bereich:

- Heimerziehung (Auftrag 510606036000 Heimerziehung und sonstige Wohnformen, Sachkonto 533510 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen Heimpfl. Minderjähr.)

Der Rat beschließt, die erforderlichen Mittelverlagerungen, wie unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, vorzunehmen.




4. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -


zu TOP 4.1
Ferienspaß für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02340-10)

Frau Liedschulte sprach sich ausgesprochen lobend über die Maßnahme aus.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den beigefügten Bericht zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Fortsetzung der Kooperation und die finanzielle Förderung des Ferienspaßes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.


zu TOP 4.2
Broschüren zur Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02665-10)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Broschüren zur Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagschule zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Die Bewegungsbaustelle - ein frühkindliches Angebot zur Entwicklungsförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02626-10)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das frühkindliche Förderangebot „Bewegungsbaustelle“ des Familien-Projektes zur Kenntnis.



5. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 5.1
Arbeitsmarktplanung für 2011 der ARGE

Frau Kreickmann präsentierte die Arbeitsmarktplanung der ARGE für 2011 (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Präsentation.

Frau Rabenschlag begrüßte das differenzierte Konzept, das auch gute Möglichkeiten für lernbeeinträchtigte Jugendliche bedeute. Wenn sie die bundesweite Diskussion um die Arbeitsmarktpolitik oder das Gutachten des Bundesrechnungshofes sehe, dränge sich ihr die Befürchtung auf, dass die Entwicklung zu einer Konzentration der Mittel auf schnelle Vermittlungen gehen und im Prinzip die Jugendlichen mit Lerndefiziten aus dem Blick verloren werden könnten. Von daher sei sie froh, dass für diese Jugendlichen hier ein differenziertes Programm vorgehalten werde. Sie hoffe, dass das auch für die Folgejahre so sein wird.

Frau Kreickmann ging auf die Fragen von Herrn Prause und Frau Rischer ein:

- Die 10.500 Jugendlichen sind alle Jugendlichen über 15 Jahren, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind.
- In Dortmund gibt es gerade im Jugendlichenbereich Arbeitsgelegenheiten, die sehr anspruchsvoll sind. Inzwischen gebe es einen großen Teil (50 %) sehr aufwendiger und sehr teurer Maßnahmen, da sie mit einer starken sozialpädagogischen Begleitung laufen. In diesen Maßnahmen würden die Jugendlichen die Erfahrung machen können, dass sie zum einen etwas herstellen und zum anderen dafür auch eine entsprechende Wertschätzung erfahren.
- Die außerbetrieblichen Ausbildungsplätze sind ein spezielles Angebot für Jugendliche, die nicht in den allgemeinen Umschulungsplätzen enthalten sind, die von der ARGE angeboten werden.
- Die genannten Angebote für lernbeeinträchtigte und psychisch labile Jugendliche sind nicht im Bereich der Behindertenförderung. Der Bereich der Rehabilitation kann natürlich auf alle Angebote zugreifen, die die ARGE im Bereich der ungelernten Jugendlichen anbietet, hält aber auch eigene Angebote vor.

Abschließend wünschte Herr Sohn weiterhin viel Erfolg bei der nicht ganz einfachen Arbeit.


zu TOP 5.2
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02322-10)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2010
(Drucksache Nr.: 02322-10)

Herr Oppermann teilte mit, zwei Dinge seien ihm bei Durchsicht der Vorlage aufgefallen:
1. Seite 35 – 3.4 Wohnen, Freiraum – „Neugestaltung des Schulhofs des Phoenix-Gymnasiums
Der Schwerpunkt liege auf einer nachmittäglichen Nutzung. Es erschließe sich für ihn nicht, inwieweit eine evtl. Nutzung am Abend bei der Planung mit in den Blick genommen wurde.

2. Seite 60 – 3.7 Stadtteilmanagement, Beteiligung – „Bürgerbeteiligung“
Er bedauerte, dass neben der Bürgerbeteiligung nicht auch eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Planungsprozessen insgesamt vorgesehen wurde.


Herr Sohn verwies auf die vorliegende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Nach längerer Diskussion wird die Kenntnisnahme mit folgenden Ergänzungen verbunden:
Die barrierefreie Gestaltung soll konzeptionell in die Stadterneuerungs- und –umbau-programme eingearbeitet werden.
Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die Absicht, in der Entwicklung der Einzelmaßnahmen beteiligt zu werden. Da vielfach Probleme in Detailfragen entstehen, kann die Beteiligung in den Arbeitsgruppen des Netzwerks erfolgen.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Hörde zu und beschließt, vorbehaltlich der durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW angekündigten Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.


zu TOP 5.3
Masterplan Integration - Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO) und neue Wege in der Migrations- und Integrationspolitik in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01941-10)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Vorlage „Masterplan Integration – Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund und neue Wege in der Migrations- und Integrationsarbeit in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Tageseinrichtung für Kinder in der Nordstadt;
hier: TEK Burgholzstraße West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02424-10)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, den Standort für das geplante Vorhaben Tageseinrichtung (TEK) für Kinder an der Burgholzstraße West als Ersatz für den am 11.08.2009 beschlossenen Standort Burgholzstraße Ost im Stadtbezirk Innenstadt-Nord sicherzustellen, und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen zu initiieren.


zu TOP 5.5
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 3. Sachstandsbericht (Stichtag: 21.10.2010)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02617-10)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Kenntnis.





6. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



zu TOP 7.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Es lagen keine Informationen vor.



zu TOP 8.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende gab folgende Informationen:

- kurzer Bericht über den Termin am 09.11.2010

- Schreiben der Staatskanzlei des Landes NRW vom 23.11.2010
(s. Sitzung am 27.10.2010, TOP 6.3)

- Zwischennachricht des Oberbürgermeisters vom 26.11.2010 (Informationsfahrt)
Der Vorsitzende bat, sich über einen möglichen Termin in 2011 Gedanken zu machen.

- übersandt wurde:
FORUM – Selbsthilfemagazin für Dortmund, Nr. 3/2010

Abschließend wünschte Herr Sohn den Mitgliedern eine schöne Advents- und Weihnachtszeit.




Herr Sohn beendete die Sitzung um 19.20 Uhr.




Sohn Rabenschlag Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin

Anlage zu TOP 5.1

(See attached file: Planung 2011 neu.pdf)