Niederschrift

über die 10. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 29.03.2000
Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Frau s. B. Krämer-Knorr i. V. für Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Wegener
Herr s. E. Hellmann

b) beratende Mitglieder
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.
Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde






c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Farys, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Reck, 63/stv. AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Staschik, 23/AL
Herr Keune, 66/stv. AL
Herr Götzmann, 66/DL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL
Herr Birnstiel, 8/EA
Herr Marienfeld, 8/BQE, WBF Dortmund
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr E. Dreier zu TOP 2.1
Herr M. Dreier zu TOP 2.1
Herr V. Petzing zu TOP 2.1
Vertreter der Fa. Karstadt Dortmund zu TOP 2.1
Herr Friesleben, Friesleben & Partner - Architekturbüro zu TOP 2.1
Herr Wagenhäuser, Verbraucher-Zentrale zu TOP 3.1
Frau Schulte-Bories, Verbraucher-Zentrale zu TOP 3.1

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn RM Jung, um 15.10 Uhr eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Damen und Herren und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Kräft benannt.



1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung


Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und Abs. 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des AUSW am 23.02.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
- Mündlicher Bericht
2.2 Organisationsüberlegungen im Baudezernat
- Mündlicher Bericht
2.3 Organisationsüberlegungen im Planungsdezernat
- Mündlicher Bericht
2.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 mit der Bezeichnung "Organisationsüberlegungen für die Tätigkeiten der
Wohnungsverwaltung und der Grünflächenverwaltung"


3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Jahresbericht 1999 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW
- Mündlicher Bericht

3.2 Untersuchung von Böden und Vegetation im Umfeld des Stahlwerks Phoenix in Dortmund-Hörde
- Ausschussvorlage
3.3 Energiegutachten Stadtkrone-Ost
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 a) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt.)
b) Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem Nebenzentrum Hörde
- Ratsvorlage
4.2 Bauleitplanung; 39. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tremonia -,
Bebauungsplan In W 103 - Tremonia -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum Bebauungsplan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 103
- Ratsvorlage
4.3 Bauleitplanung; 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
- Ratsvorlage
4.4 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes Hom 240 – Vogelpothsweg – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.5 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hom 105 n - Kirchhörder Kopf -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 206 -Aplerbeck-Süd-
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
- Ratsvorlage
4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.8 Bauleitplanung; 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Nord -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschlüsse
- Ratsvorlage
4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des Bebauungsplanes 169
hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)
- Ratsvorlage
4.10 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Mönchenwordt
- Ratsvorlage
4.11 Bauleitplanung; 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (123. Änderung)
II. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mg 146 - Ammerbaum -
III. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Mg 129
IV. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
4.12 Planfeststellungsverfahren der L 556 n (Westumgehung Asseln)
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
- Ausschussvorlage
4.13 Sachstandsbericht - Verkehrskonzept Indupark
hier: Darstellung der Gutachtenergebnisse und weitere Vorgehensweise
Bezug: Anfrage und Beschluss der BV Lütgendortmund vom 01.10.1999
("14-Punkte-Programm") sowie Beschluss der BV Lütgendortmund vom 18.01.2000

- Ausschussvorlage
4.14 Umbenennung der Stadtbahnhaltestelle "Am Rosenplätzchen"
- Ausschussvorlage

4.15 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Qualifizierte Umgestaltung der Immermannstraße"
4.16 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Perspektiven Hoesch-Park"
4.17 a) Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative
Fluss-Stadt-Land"

(wurde am 02.03.2000 zur Sitzung am 08.03.2000 nachversandt)
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative
Fluss-Stadt-Land"
(wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt)
4.18 Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 213
- östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss
- Ratsbeschluss
(wurde zur Sitzung am 23.02.2000 versandt)
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.03.2000)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Nutzung eines Fachmarktes für Büro- und Papierbedarf im Erdgeschoss des Gebäudes Bornstraße 185
- Bauvorhaben nach § 34 (1) BauGB
- Ausschussvorlage
5.2 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit
Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg
- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB -
- Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich -
- Ausschussvorlage
5.3 Umbau des vormals "Marks & Spencer"-Geschäftshauses für die neuen Nutzer Esprit und Mayersche Buchhandlung, Kampstraße 28
Bauvorhaben gemäß §§ 30 und 34 BauGB
- Ausschussvorlage
5.4 Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal "Deutsch-Türkische-Freunde e. V.", Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbauch (BauGB)
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 08.03.2000 versandt)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Eving (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung am 08.03.2000)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Fehlbelegerabgabe"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt.)

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in Do-Hombruch, Am Hombruchsfeld 69
- Ratsvorlage
7.2 PAK-Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in DO-Eving
- Ratsvorlage

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Ausbau der Straße Burgwall von der Hansastraße bis westl. Bornstraße
Kostenerhöhung -
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.2 Kanalerneuerung Eierkampstraße/Luisenschachtstraße
8.2 - Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.3 Kanalbau Sammler Evinger Straße/Am Gulloh
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der Bezeichnung "Umbau Hohe Straße" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß
§ 14 Abs. 1 der GeschO

(wurde zur Sitzung am 23.02.2000 versandt)
hier: Stellungnahme der Verwaltung

9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
9.1 Stadtbahnbau in Hombruch, Sachstand und Vergabeverfahren
- Mündlicher Bericht

10. Angelegenheiten des Werksausschusses
10.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund - Instrumente zur Steuerung"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 17.02.2000 verteilt.)
10.2 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung
- Ratsvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, hier: Betriebssatzung; Anträge")

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 mit der Bezeichnung "Lokale Agenda 21" - Stellungnahme der Verwaltung gemäss § 14 Abs. 1 der GeschO
11.2 Entwicklung der Fläche Phoenix-West
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Anträge der SPD-Fraktion vom 08.03.2000 sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Fläche Phoenix-West")
11.3 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt "L.Ö.N.E. - Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!"
- Ratsvorlage
Der TOP 4.4 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes Hom 240
- Vogelpothsweg - im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Verwaltung wegen eines formalen Fehlers in der Planbereichsbeschreibung zurückgezogen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um den TOP Dortmund-Marketing, hier: Installation von sieben "City-Gates" am Wallring zu erweitern. Herr Berten weist darauf hin, dass der Förderungsantrag bis Anfang April 2000 zu stellen ist. Die Dringlichkeit wird durch den AUSW nicht bejaht, so dass die Tagesordnung nicht erweitert wird.

Zur Ratsvorlage Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Fa. Lidl und Schwarz, die in der Sitzung am 08.03.2000 behandelt wurde, liegt ein abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 14.03.2000 vor. Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit als TOP 4.19 in die TO einzufügen.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des AUSW am 23.02.2000
Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.

10. Angelegenheiten des Werksausschusses


10.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund - Instrumente zur Steuerung"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 17.02.2000 verteilt.)
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht, Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung"

Frau s. B. Pohlmann-Rohr erläutert den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.2000.

Frau RM Horitzky macht deutlich, dass die CDU-Fraktion sich nicht für "Reservate für Bauvorhaben" aussprechen kann. Die Bereitstellung städtischer Flächen zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus hält sie für falsch. Frau RM Horitzky lehnt den Antrag im Namen der CDU-Fraktion ab.

Herr RM Tech verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000, der um wenige Punkte ergänzt wurde.

Herr RM Krüger gibt Beispiele für verschiedene Wohnformen, z. B. generationenübergreifendes Wohnen. Er bittet um Zustimmung für den Antrag.

Herr RM Jostes erklärt, dass für die CDU-Fraktion noch Beratungs- und Diskussionsbedarf bestehe.

Herr RM Tech schlägt gemäß Geschäftsordnung Schluss der Beratung vor und schlägt aufgrund des Beratungsbedarfs vor, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung des AUSW am 12.04.2000 zu behandeln.

Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird auf den 12.04.2000 vertagt.

10.2 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung
- Ratsvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, hier: Betriebssatzung; Anträge")

Herr RM Krüger erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000.

Herr Buchbender gibt zu den Punkten, die auf Seite 1 des Antrages genannt sind, folgende Hinweise:
Zu 1. Die Aufnahme des Satzes "Der Aufbau und die Führung eines aussagekräftigen Controlling-Systems ist sicherzustellen" entspricht einer Empfehlung des Gemeindeprüfungsamtes, diesen Satz in die Satzungen aller städtischen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe aufzunehmen.
Zu 2. stellt Herr Buchbender dar, dass das Gemeindeprüfungsamt den Wirtschaftsprüfer bestellt, nach der Eigenbetriebsverordnung muss ein Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss prüfen. Der Werksausschuss hat ein Vorschlagsrecht, so dass im AUSW dem Gemeindeprüfungsamt vorgeschlagen wird, einen bestimmten Wirtschaftsprüfer zu benennen. Das Gemeindeprüfungsamt entscheidet, ob der vorgeschlagene Wirtschaftsprüfer anschließend beauftragt wird. Der Wirtschaftsprüfer hat nach Prüfung als erstes dem Gemeindeprüfungsamt Bericht zu erstatten. Das Rechnungsprüfungsamt darf aus rechtlichen Gründen den Jahresabschluss- sowie den Jahresbericht nicht an Stelle des Wirtschaftsprüfers prüfen.
Zu 3. wurden die alten Beträge im Verhältnis 1 : 2 in Euro umgerechnet. Eine Herabsetzung der Grenzen würde die Werkleitung einschränken.
Zu 4. wurden die Beträge nur in Euro umgerechnet. Die Betriebssatzung war bereits dahingehend verändert worden, dass alle drei Monate dem Werksausschuss über den Verlauf des Wirtschaftsjahres berichtet werden muss.

Herr RM Drabig erklärt, dass der Wirtschaftsprüfer seiner Berichtspflicht im Werksausschuss im Rahmen einer Ausschusssitzung nachkommen müsse. Er schlägt vor, dem Punkt 2 des Antrages nicht zuzustimmen.

Herr RM Krüger regt an, dass für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Sachverstand der Rechnungsprüfer genutzt werden solle. Zum 3. Punkt des Antrages macht er darauf aufmerksam, dass in das Jahresergebnis die Ausgaben zum Umbau des Stadthauskomplexes einfließen. Er fordert mit Punkt 4 des Antrages eine frühzeitige Beteiligung des Werksausschusses, um noch eine Gegensteuerung zu ermöglichen.

Herr Buchbender macht deutlich, dass im Vermögens- und nicht im Wirtschaftsplan beim Stadthausumbau Vermögen bewegt wird. Die zu zahlenden Zinsen und Abschreibungsbeträge belasten den Wirtschaftsplan. Zu Punkt 3 lassen die Wertgrenzen Reaktionsmöglichkeiten. Nach Meinung des Herrn Buchbender reichen Vierteljahresberichte aus.

Herr RM Tech bringt zum Ausdruck, dass sich beispielsweise die Quartalsberichte im Kulturbereich bewährt haben und Transparenz zeigen. Er stimmt dem Antrag, ausgenommen Punkt 2, zu.

Herr RM Krüger zieht Punkt 1 des Antrages zurück.

Beschluss:
Der AUSW lehnt Punkt 2 des Antrages ab, dem Punkt 3 und 4 des Antrages stimmt der AUSW mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit folgendem Wortlaut zu:

"3. § 5 (2) Es wird eine Änderung der Wertgrenzen vorgenommen, um eine frühzeitige Beteiligung bei Grundstücksankäufen sicherzustellen. Der Werksausschuss soll bei Investitionen und Beschaffung von Anlagegütern entscheiden, soweit diese im Einzelfall mehr als 100 000 Euro betragen, jedoch
1 000 000 Euro nicht überschreiten.
4. § 7 (4) Bei einer Verschlechterung von 125 000 Euro im Vergleich zum geplanten Jahresergebnis und bei Abweichungen von mehr als 5 % beim Vermögensplan bzw. mehr als 5 % bei dem Erfolgsplan erfolgt eine unverzügliche Änderung des Wirtschaftsplanes."

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


2.1 a) Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
- Mündlicher Bericht
b) Entwicklung und Veräußerung der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek Hansaplatz / Markt 12;
hier: Änderung des Nutzungskonzepts
- Ratsvorlage

Herr StR Sierau erläutert die Vorlage und geht auf die Eckpunkte des Projektes ein. Am Ostenhellweg ist eine Nachfolgenutzung durch die Fa. Wehmeyer ohne funktionales Absinken der Qualität geplant. Die Fassadengestaltung soll nach Meinung des Investors einen lebendigen Ort darstellen. Die Verbindungsstege sind aus Sicht des Unternehmens Karstadt aus Gründen der Binnenlogistik erforderlich. Zur Stellpatzfrage erklärt Herr StR Sierau, dass der Investor überdenkt, ob Stellplätze auf dem Grundstück geschaffen werden können. Die Ost-West-Passage darf aus Sicht der Planung nicht weiter verschwinden, es sollte eine Durchwegung entstehen.



Herr RM Jostes macht darauf aufmerksam, dass die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Er spricht sich dafür aus, dass Stellplätze eingerichtet werden, die Ost-West-Passage sollte eine normale Passage sein und der Verbindungssteg muss eine besondere Gestaltung erhalten.


Herr RM Tech ist damit einverstanden, dass über die Vorlage erst in der Sitzung am 12.04.2000 entschieden wird. Über den Verbindungssteg, die Ost-West-Passage und die Fassadengestaltung ist noch zu sprechen.

Herr RM Krüger verweist auf die Ratskommission, die es zum Thema Hansa-Carré gegeben hat. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt er, dass er der Nutzungskonzeption mit den baulichen Veränderungen in weiten Bereichen grundsätzlich zustimme. Die Nord-Süd-Passage ist mit einer Baulasteintragung zu regeln, die Ost-West-Passage sollte bis zur Betenstraße durchgesetzt werden. In Sachen Stellplatzsituation könnte eine Ablösung erfolgen. Die Fassade sollte unter Einbeziehung der Werbeflächen gesehen werden.

Herr RM Sauer macht auf die Entwicklung des Ostenhellwegs aufmerksam, die im Auge behalten werden müsse. Die Gestaltung des Verbindungsstegs und die Höhe mit Blick auf die Nutzung des Alten Markts sind wichtige Punkte. Die Fassadengestaltung sollte nach Meinung des Herrn RM Sauer dynamisch und nicht beruhigend sein und im Zusammenhang mit der Werbung gesehen werden.

Frau RM Schilling hält es für notwendig zwischen dem alten Haus Karstadt und dem neuen Haus den Durchgang so zu verändern, dass der optische Eindruck von Weite erhalten bleibt.

Herr Friesleben verdeutlicht, dass die Spannungsverhältnisse zwischen Plätzen als torartige Wirkung von einem Platz zum anderen gewollt sind.

Herr RM Drabig hält das vorgestellte Konzept für eine Bereicherung für die Stadt. Die Standortentscheidung für das neue Karstadt-Sporthaus ist richtig.

Herr RM Knieling begrüßt die Lebendigkeit der Fassade und sieht in der Nutzung ein belebendes Instrument für den Hansaplatz. Der Eingangsbereich bietet sich Richtung Hansaplatz für Gastronomie an. Die Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück ist notwendig.

Herr StR Sierau stellt fest, dass die Fragen und Hinweise zur Optimierung des Konzepts in die Planung eingehen werden, eine gute städtebauliche Qualität ist sicherzustellen.

Die Vorlage wird in der Bezirksvertretung Innenstadt-West in seiner Sitzung am 05.04.2000 auch behandelt werden.

Beschluss:
Der AUSW beschließt, aufgrund des Beratungsbedarfs diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und in der Sitzung am 12.04.2000 zu behandeln.


In der Zeit von 16.45 - 17.00 Uhr wurde die Sitzung für eine Pause unterbrochen.

3.1 Jahresbericht 1999 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW
- Mündlicher Bericht -

Herr Wagenhäuser stellt die Eckpunkte und die Nachfrageschwerpunkte der Abfall- und Umweltberatung vor. Die Arbeit der Abfall- und Umweltberatung ruht auf vier Säulen: die individuelle Verbraucherberatung mit Rechtsberatung, die Aktionen, die Aufklärungs- und Bildungsarbeit sowie die Öffentlichkeitsarbeit und das verbraucherpolitische Engagement. Die Stelle des Abfall- und Umweltberaters wird zu einem Drittel vom Land durch das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft gefördert. Die Nachfrageschwerpunkte sind insbesondere gesundheitsorientierte Themen, z. B. Schimmel in der Wohnung, Vorkaufsberatung, die Rechtsberatung und "Skandale", wie Beißringe, BVB-Trikots.



Frau Schulte-Bories stellt dar, dass sich ab 01.04.2000 die Öffnungszeiten der Verbraucher-Zentrale kundenfreundlicher gestalten werden, das heißt, die Verbraucher-Zentrale wird insgesamt 27 Stunden in der Woche geöffnet haben und ist auch per e-Mail und Fax zu erreichen.

Auf die Frage des Herrn RM Krüger nach der Energieberatung erklärt Frau Schulte-Bories, dass die Energieberatung derzeitig nur auf Honorarbasis für 12 Stunden/Woche angeboten wird.

2.2 Organisationsüberlegungen im Baudezernat


- Mündlicher Bericht

Herr StR Fehlemann verweist auf das Schreiben der Frau StRin Greive vom 28.03.2000. Die derzeitige Dezernatsverteilung wird mit Besetzung der zwei freien Dezernentenstellen Veränderungen nach sich ziehen. Einige Eckpunkte sollten vor der Besetzung festgelegt sein. Im Verwaltungsvorstand wurde das Partizipationsverfahren für die Veränderungen in den Fachbereichen besprochen, dem Personalrat vorgestellt und in den Fachbereichen in Vollversammlungen dargestellt.



Herr StR Fehlemann benennt die Ziele im Baudezernat, die Grundlage für Organisationsveränderun-gen sind. Dazu zählen die Zusammenführung von Architektur- und Ingenieurleistungen in einen Eigenbetrieb, Zusammenführung und Optimierung der technischen Infrastruktur, Konzentration der kaufmännischen Immobilienbewirtschaftung, Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells, eine zentrale Vermögensverwaltung beim Liegenschaftsamt sowie die Pflege und Bündelung der Aktivitäten im öffentlichen Raum. Die Stärkung der Bezirksvertretung und die Verwaltungsreform sind mit ihren Zielen auch zu beachten.

Herr RM Krüger fragt nach, was mit dem Grünflächenamt und warum die Auflösung geplant ist.

Herr RM Drabig fordert die ganzheitliche Bearbeitung, z. B. sollte die DEW eine Straße nicht wieder aufreißen, nachdem die Straße gerade erneuert worden ist. Grünpflege, Kanal- und Straßenbau sollten zusammen betrachtet werden.

Herr RM Tech hält Anpassungen an Veränderungen aus Gründen der Effektivität für erforderlich. Mit den Mitarbeitern sollte frühzeitig gesprochen werden.

Her RM Jostes bemängelt, dass der AUSW nicht vor der Presse über Veränderungen informiert wird.

Herr StR Fehlemann gibt an, dass der Partizipationsprozess mit Vollversammlung der Mitarbeiter des Grünflächenamtes am 14.03.2000 eingeleitet wurde. Es werden dort nun Arbeitskreise gebildet, um eine Organisation zu finden, die die Zielerfüllung sicherstellt. Herr StR Fehlemann wird den AUSW informieren, wenn mit den Mitarbeitern gesprochen wurde und die Konfliktpunkte bekannt sind. Er stellt den Fraktionen die Folien zur Verfügung, die in der Vollversammlung des Grünflächenamtes gezeigt wurden.


Herr RM Krüger fordert die Verwaltung dazu auf, frühzeitig den AUSW über Organisationsüberlegungen diesen Ausmaßes zu informieren.

2.3 Organisationsüberlegungen im Planungsdezernat
- Mündlicher Bericht

Herr StR Sierau weist auf eine Ratsvorlage vom 06.12.1999 zum Thema
"Bürgerfreundliche Verwaltung" hin. Die Weiterentwicklung der bürgerfreundlichen Verwaltung erfolgt auch in den technischen Ämtern. Ein technisches Bürgerbüro könnte aus der Umweltverwaltung, dem Planungsamt, dem Bauordnungs- und dem Vermessungs- und Katasteramt Dienstleistungen an einer Stelle konzentriert erbringen. Im Zusammenhang hiermit sind die Beschlüsse zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Mobilitätskonzeptes zu sehen. Der Umgang mit größeren Projekten und die Organisation sind zu klären. Am 07.03.2000 hat sich der Verwaltungsvorstand mit der Thematik der Organisationsüberlegungen des Dezernates 6 befasst. Eine Vollversammlung des Planungsamtes ist für den 07.04.2000 vorgesehen. Vorschläge des Herrn Glaser, Herrn Ostholt und seine eigenen werden im Rahmen der Versammlung vorgestellt. Eine Projektorientierung ist geplant. Die Beschäftigten des Amtes haben viele Ideen, die in den Prozess einfließen können.



In der Verwaltungsvorstandssitzung am 07.03.2000 ist auch über das Wohnungsamt gesprochen worden. Seitdem hat es verschiedene Gespräche und einen Workshop gegeben. Am 11.04.2000 wird das Thema noch einmal im Verwaltungsvorstand behandelt. Die Beschäftigten werden im Rahmen der Partizipation informiert werden.

Zur Schnittstelle zwischen Planungsverwaltung und Entwicklungsagentur erklärt Herr StR Sierau, dass eine Schnittstellenbereinigung durchgeführt werden soll. Die Beschäftigten der Entwicklungsagentur wurden am 23.03.2000 informiert. Zwischen der WBF-DO und der Entwicklungsagentur auf der einen und Beschäftigten des Planungsamtes und ihm selbst auf der anderen Seite bei Moderation des Dortmunder Systemhauses wird eine Erörterung mit dem Ziel, die Schnittstelle im Interesse der Stadt weiterzuentwickeln, stattfinden. Die Entwicklungsagentur wird nicht weiterbestehen, die Aufgaben für das Dortmund-Projekt werden ausgekoppelt werden. Der Zeitplan sieht die Partizipation und die fachliche Beratung so vor, dass bis zum 30.06.2000 die Organisationsstruktur stehen soll.

Herr RM Berndsen fordert die Erhaltung des Wohnungsamtes in der jetzigen Art, um die Möglichkeit, alles für Bürger und Wohnungsunternehmen in einer Hand anzubieten, zu erhalten.

Herr RM Tech fordert die Einbindung und Information des AUSW vor dem 30.06.2000.

Herr StR Sierau stellt auf Frage des Herrn RM Krüger dar, dass die Flächenentwicklung weiter bei der WBF-DO abgewickelt werden wird.

Herr RM Knieling bittet darum, bei weiteren Partizipationsverfahren Unterlagen zur besseren Nachverfolgung der Diskussion zur Verfügung zu stellen.

Dies sagt Herr StR Sierau zu.


2.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 mit der Bezeichnung "Organisationsüberlegungen für die Tätigkeiten der Wohnungsverwaltung und der Grünflächenverwaltung"

Mit den mündlichen Berichten zu den Organisationsüberlegungen im Bau- und Planungsdezernat hat sich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 erledigt.

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.2 Untersuchung von Böden und Vegetation im Umfeld des Stahlwerks Phoenix in Dortmund-Hörde
- Ausschussvorlage

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.

3.3 Energiegutachten Stadtkrone-Ost
- Ausschussvorlage

Frau RM Brauer erkundigt sich, ob das Ergebnis aus dem Gutachten auch auf die andere Wohnbebauung übertragen wird, wie viel Wohneinheiten auf den Teilgebieten WA 17 und 18 geplant sind, wie hoch der prozentuale Anteil der Wohnbebauung ist, bei der energierelevante Regelungen im Kaufvertrag verankert werden. Sie regt an, bei größeren Maßnahmen mit Wohnungsbauunternehmen als Investoren zu verhandeln. Sie fragt zudem nach, ob es möglich sei, städtische Anlagen mit Solarenergie auszustatten, z. B. Straßenbeleuchtung.



Herr StR Sierau hält die Teilgebiete WA 17 und 18 auch nicht für ausreichend für eine energetisch optimierte Siedlungs- und Gebäudeplanung.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr nimmt die Vorlage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis. Sie bittet um eine Erklärung, warum bisher in Dortmund keine Solarsiedlung entstanden ist. Im Jahr 2000 wird eine Ausschreibung an alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen gerichtet, Solarsiedlungen zu bauen. Da diese Siedlungen gefördert werden, fordert Frau s. B. Pohlmann-Rohr die Verwaltung auf, sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen. Die Standards sollten auch auf anderen Baufeldern, nicht nur im Bereich Stadtkrone-Ost, umgesetzt werden.

Herr Grote erläutert zu den Fragen der Frau RM Brauer, dass es sich in den Teilgebieten WA 17 und 18 um 50 Wohneinheiten handelt, insgesamt befinden sich im gesamten Baugebiet 500 Wohneinheiten. Vor der Vergabe des Gutachtens gab es bereits rechtsverbindliche Verträge mit Wohnungsbaugesellschaften und Erwerbern, so dass das Gutachten nicht für alle Teilgebiete Gültigkeit hat. Die DEW und die Entwicklungsgesellschaft haben ein eigenes Fördermodell für bestimmte regenerative Energieanlagen entwickelt, die Erwerber erhalten eine Beratung zur Finanzierung der Anlagen, über andere Fördermöglichkeiten werden sie informiert. Dies wird verstärkt durch die Änderung des Energieeinspeisungsgesetzes, das bestimmte regenerative Energieanlagen rentabel macht. Das kann für die anderen Teilgebiete und auch in der Planung genutzt werden. Auf der Grundlage des Energiegutachtens werden die Erwerber der Wohneinheiten auf den anderen Teilgebieten noch einmal beraten. Im Juni 2000 wird mit der Energieagentur NRW ein Workshop durchgeführt, der den politischen Raum, die Planung und das Investment über die energetischen Fragen gemeinsam informieren soll. In diesem Zusammenhang kann auch über den Austausch der technischen Anlagen durch alternative Energien nachgedacht werden.

Herr RM Zuch erfragt, warum die im Norden liegenden Grundstücke energetisch optimiert geplant werden und ob sich dadurch nicht die Kosten erhöhen werden.

Herr Grote stellt dar, dass auch auf flachen Grundstücken die Gebäude Richtung Sonne ausgerichtet werden können. Durch Dachformen ist es möglich, mit der Ausrichtung des Gebäudes den Einsatz regenerativer Energien, insbesondere Sonnenenergie, optimal zu organisieren.

Herr RM Drabig fordert dazu auf, die Gesamtkonzeption Stadtkrone-Ost für eine der nächsten Tagesordnungen vorzusehen. Dazu sollte der Sachstand des Projekts durch den Projektentwickler vorgestellt werden.

Herr StR Sierau verweist auf Gespräche mit der Entwicklungsgesellschaft, bei denen u. a. ein Ergebnis die Beauftragung des Energiegutachtens war. Es hat bereits Vorfestlegungen hinsichtlich der Nutzung der Fläche gegeben, so dass die gutachterlichen Ergebnisse nur auf einer gewissen Fläche greifen können. Sollte in einer AUSW-Sitzung das Thema Stadtkrone-Ost geplant sein, schlägt er vor, die Vertreter und Vertreterinnen der Entwicklungsgesellschaft einzuladen und in diesem Termin auch die Organisationsstruktur noch einmal anzusprechen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stimmt einstimmig der Absicht der Entwicklungsgesellschaft Stadtkrone Ost zu, energierelevante Regelungen in Kaufverträgen aufzunehmen und das Beratungskonzept umzusetzen.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 a) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt.)
b) Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem Nebenzentrum Hörde
- Ratsvorlage

Herr RM Krüger stellt dar, dass seines Erachtens erst ein Wettbewerbsverfahren, wie bei Phoenix-West, durchzuführen ist, bevor eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wird. Er schlägt vor, dass bis Ende 2000 das im Antrag der CDU-Fraktion genannte Wettbewerbsverfahren durchgeführt wird, um zusammen mit den voraussichtlich vorliegenden Ergebnissen der Machbarkeitsstudie die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens zu diskutieren.

Herr RM Knieling folgt diesem Vorschlag. Er bedauert, dass in der Vorlage nicht die Rede davon ist, auch Alternativen zum Phoenix-See zu prüfen. Auch die Finanzierung wird nicht angesprochen. Er sieht in einer Verflechtung der Gebiete Phoenix-Ost und –West in Verbindung mit dem Hörder Stadtkern eine Chance für Hörde.

Herr RM Tech ist der Meinung, dass unter Beteiligung der Bürger eine optimale Lösung angestrebt werden sollte. Er findet es positiv, dass inzwischen bereits vor Freiwerden einer Fläche die Nutzung geplant wird. Er unterstreicht, dass ein Wettbewerbsverfahren, wie von der CDU-Fraktion in ihrem Antrag gefordert, sinnvoll ist.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Stadt ein vorausschauendes Flächenmanagement betreiben muss, so dass eine Flächennutzung frühzeitig zu planen ist. Derzeitig wird am Profil der Machbarkeitsstudie gearbeitet, dabei werden auch die wasserwirtschaftlichen Aspekte angesprochen. Die Renaturierung der Emscher in diesem Bereich ist beschlossen. Zur Zeit werden noch keine Alternativen zum Phoenix-See geprüft, sondern es werden Fragestellungen im Hinblick auf die Realisierung des Projektes, inklusive Finanzierung und Refinanzierung, geprüft.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 22.03.2000 beschlossen hat, eine Entwicklungswerkstatt analog Phoenix-West in Sachen Fläche Phoenix-Ost durchzuführen. Er hält eine sinnvolle Kombination des Wettbewerbs mit der Entwicklungswerkstatt für positiv. Nach der Sommerpause plant er, die Machbarkeitsstudie vorzulegen.

Herr RM Jung gibt den Hinweis, dass Überlegungen zu größeren Flächen im Hinblick auf die Entwicklung des Flächennutzungsplanes betrachtet werden müssen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen umfassenden Sachstandsbericht über den im Planungsamt entwickelten Vorschlag einer neuen Nutzung des Geländes Phoenix-Ost abzugeben.
2. Für das weitere Verfahren zur Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost wird empfohlen:
a) Der für die Entwicklung maßgebliche Sachverhalt wird innerhalb der nächsten sechs Monate dargestellt.
b) Anschließend wird ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, zu dessen Teilnahme auch auswärtige Büros, die sich im Bereich der städtebaulichen Planung qualifiziert haben, eingeladen werden. Dieser Wettbewerb ist in der Zeit bis Ostern 2001 durchzuführen. In dieses Wettbewerbsverfahren sind die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt für das Gelände Phoenix-West als Information einzuführen.

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlussfassung zu treffen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das städtebauliche Konzept für die Entwicklung der Fläche Phoenix-Ost zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Machbarkeit zu prüfen (siehe Punkt 3).

4.2 Bauleitplanung; 39. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tremonia -, Bebauungsplan In W 103 - Tremonia -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum Bebauungsplan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes

III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 103
- Ratsvorlage

Frau s. B. Pohlmann-Rohr erklärt sich für befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. a) hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In W 103 vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt

den Anregungen zu Pkt. 1.8.1, 1.8.4 und 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen, den Anregungen zu Pkt. 1.8.2, 1.8.3, 1.8.5 und 1.8.6 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,
den Anregungen zu Pkt. 1.8.7, 1.8.8, 1.8.10 und 1.8.11 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

I. b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen der Eigentümergemeinschaft Leierweg 24 aus den unter Punkt 1.9.7 genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 Satz 2 und 3 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

II. beschließt die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes -Tremonia - mit aktualisiertem Erläuterungsbericht vom 01. März 2000 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt den Bebauungsplan In W 103 -Tremonia - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 29.04.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 1.9.10 a - k der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 103 die modifizierte Begründung vom 01. März 2000 beizufügen
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

4.3 Bauleitplanung;
94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
- Ratsvorlage

Frau RM Kröger-Brenner erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage nicht zustimmen wird, da auch der Umbau Gottesacker abgelehnt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes um den unter Ziffer 2 beschriebenen Bereich zu verkleinern und das Änderungsverfahren für den verkleinerten Bereich fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. § 233 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1
genannten Änderungsbereich mit Erläuterungsbericht vom 08.03.2000 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
3.4 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage


Die Ratsvorlage wurde durch die Verwaltung zurückgezogen.

3.5 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hom 105 n - Kirchhörder Kopf -

hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung


II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:


Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat hat die vorgebrachte Anregung zum Bebauungsplan-Entwurf Hom 105 n geprüft und beschließt,
die Anregung unter Punkt 6 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom
10.11.1999 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die
aktualisierte Begründung vom 09.03.2000 dem Bebauungsplan Hom 105 n beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 105 n - Kirchhörder Kopf - einschließlich der unter
Punkt 7 der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher
beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 206 "Aplerbeck-Süd"
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 206 “Aplerbeck-Süd”. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - offengelegte Begründung vom 22.11.1999 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Ziffer 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.03.2000 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA
213 - 1)

Ii. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
4.8 Bauleitplanung; 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei -
und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Nord -

hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung;
II. Offenlegungsbeschlüsse
- Ratsvorlage

Beschluss:


Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der
Bürgerbeteiligung zur 108. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 6 des
Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Nord -;


II. beschließt, den Entwurf der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - mit
Erläuterungsbericht vom 13.03.2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 -1).

III. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
- Kronenbrauerei-Nord - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der
Begründung vom 13.03.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 -
Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des Bebauungsplanes 169

hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)
- Ratsvorlage

Beschluss:
Dem Rat der Stadt wird durch einstimmigen Beschluss des AUSW empfohlen, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Bebauungsplan 177 - Kronenbrauerei-Süd - (Änderung Nr. 7) und teilweise den Bebauungsplan 169 in dem unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl- III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

4.10 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Mönchenwordt
- Ratsvorlage

Herr RM Jostes fragt nach, welche Kosten auf die Stadt Dortmund für die insgesamt elf Spielorte entstehen werden und wie der Zeitplan für diese Spielorte aussieht.

Herr StR Sierau stellt die mit den Anliegern abgestimmte Planung für den Spielstandort Mönchenwordt anhand von Folien vor. Das Hauptelement ist eine Wassermaschine. Die Kostenschätzung basiert auf den notwendigen Arbeiten im Bereich der Tiefbauverwaltung. Für diese Maßnahme werden Fördermittel beantragt werden. Die Stadt Dortmund bereitet die Flächen auf, um ein Spielen zu ermöglichen, die Spielgeräte werden durch Sponsoren finanziert.

Frau RM Kröger-Brenner sieht in einer Außengastronomie keine Nutzungskonkurrenz, sondern befürwortet beides an einem Ort.

Herr StR Sierau hält eine Kombination von Außengastronomie und Spielgeräten für möglich, es muss nur räumlich passen. Die Kosten für die Freiflächengestaltung sind an diesem Ort sehr hoch, aber da es sich um eine zentrale Stelle handelt und öffentliches Interesse u. a. aus der Nachbarschaft besteht, wurden die Kosten für vertretbar gehalten. Ein Kostenrahmen bis zum Jahre 2004 oder 2006 kann noch nicht genannt werden, da heute nicht bekannt ist, wie der Untergrund für die Spielorte aufgearbeitet werden muss und welche Spielgeräte dort aufgestellt werden.

Herr RM Knieling stimmt für die CDU-Fraktion unter den gegebenen Voraussetzungen der Neugestaltung des Spielstandortes Mönchenwordt zu. Er hält eine Außengastronomie für gut, da dann eine soziale Kontrolle der spielenden Kinder durch die Begleitpersonen möglich ist. Er fordert die Verwaltung dazu auf, bei den nächsten Spielorten ein Gesamtkonzept vorzustellen. Außerdem bittet er um eine genauere Zeichnung der Wassermaschine.

Herr StR Sierau sagt zu, dass bei den anderen Spielorten auch eine Vorlage erstellt werden wird.

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt stimmt dem Teilkonzept "Spielen in der City" (auf der Grundlage des City-Konzeptes) zu.

2. Der Rat beschließt im Rahmen dieses Konzeptes die Neugestaltung der Fläche Mönchenwordt mit dem Schwerpunkt eines Spielstandortes für Kinder, mit dem Ziel der Stärkung der Kinder- und Familienfreundlichkeit der Dortmunder City. Die vorliegende Planung soll der Realisierung zugrunde gelegt werden.

3. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
für 2000 in Höhe von 1.200.000,00 DM
unter der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 6150 9511 0268
- Sanierungsgebiet City "Spielen in der City "

Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 600.000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0222 (Haushaltsausgaberest)
- Nordstadtprogramm -
und Minderausgaben in Höhe von 600.000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0242 (Haushaltsausgaberest)
- Stadterneuerung Ortskern Huckarde -

Im Rahmen des Förderantrages ist die Erlaubnis zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn vom
Zuschussgeber einzuholen.



4.11 Bauleitplanung; 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum

hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (123. Änderung)
II. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mg 146 - Ammerbaum -
III. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Mg 129
IV. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ammerbaum - für den unter Punkt 1.1 der
Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 BauGB

II. die Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum - für den unter Punkt 1.1 der
Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

III. die teilweise Änderung des Bebauungsplanes Mg 129
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

4.12 Planfeststellungsverfahren der L 556 n (Westumgehung Asseln)
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
- Ausschussvorlage

Frau RM Gerszewski fragt nach, worin die wesentlichen Änderungen der städtischen Planungen bestehen.



Herr Keune verdeutlicht, dass die Planungen der L 556 n und des Asselner Hellweges aufeinander abgestimmt sind. Er geht nicht davon aus, dass es zu Verzögerungen durch Maßnahmen des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr kommt.

Frau RM Kröger-Brenner erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Westumgehung Asseln stimmen werde.

Frau RM Gerszewski weist darauf hin, dass die unter Punkt 5.2 genannten Schallschutzmaßnahmen auch im nördlichen und südlichen Bereich der Westumgehung Asseln vorgesehen werden sollten, da dort evtl. noch Wohnbebauung entstehen wird.

Beschluss:
Der Planung der L 556 n wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion im Grundsatz zugestimmt.
Die städtischen Anregungen und Bedenken gemäss Ziffer 5 sind zu berücksichtigen.

4.13 Sachstandsbericht - Verkehrskonzept Indupark
hier: Darstellung der Gutachtenergebnisse und weitere Vorgehensweise

Bezug: Anfrage und Beschluss der BV Lütgendortmund vom 01.10.1999
("14-Punkte-Programm") sowie Beschluss der BV Lütgendortmund vom 18.01.2000

- Ausschussvorlage


Herr RM Knieling fragt nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Verlängerung Brennaborstraße.

Herr Glaser erklärt, dass eine Lärmschutzwand errichtet werden sollte, so dass über ein Planänderungsverfahren nach erneuter Offenlegung im Herbst die Freigabe der Brennaborstraße erreicht werden könnte. Die Kosten der Lärmschutzwand werden sich auf 500 0000,-- bis 700 000,-- DM belaufen.

Herr RM Krüger bittet darum, dass die Planunterlagen zum Verkehrskonzept Indupark zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss beauftragt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung, die erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen zu konkretisieren. Es sind Möglichkeiten der Umsetzung und insbesondere Finanzierung mit den Einzelhandelsvertretern bzw. Gewerbetreibenden vor Ort zu vereinbaren.

4.14 Umbenennung der Stadtbahnhaltestelle “Am Rosenplätzchen”
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Vorhaben der Dortmunder Stadtwerke zu, die Haltestelle "Am Rosenplätzchen" in "Stadtkrone-Ost" umzubenennen.

4.15 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung
"Qualifizierte Umgestaltung der Immermannstraße"

- Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung "Qualifizierte Umgestaltung der Immermannstraße"


Herr RM Tech erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Er bittet um einen kurzfristigen Sachstandsbericht.

Der Antrag ist als Anfrage zu sehen und sollte innerhalb von acht Wochen beantwortet werden.

4.16 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Perspektiven Hoesch-Park"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung "Perspektiven Hoesch-Park"

Herr RM Krüger bittet darum, den Antrag heute zunächst nur einzubringen. Er fragt, ob Handlungsbedarf im Rahmen einer Konzeption bestehe und welche Perspektiven der Hoesch-Park haben kann.



Herr RM Berndsen erklärt den Hintergrund des Antrages der SPD-Fraktion vom 28.03.2000. In Kürze werden im Hoesch-Park Investitionen notwendig.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau hat es am 19.02.1999 eine erste Hoesch-Park-Konferenz gegeben, zu der ein Bundestagsabgeordneter eingeladen hatte. Seitens des dort vertretenen Ministeriums wurde zugesagt, eine entsprechende Überlegung und Maßnahmenkonzepte zu erarbeiten und zu fördern. Die Planungsverwaltung geht davon aus, dass das Entwicklungspotential bewertet werden sollte, wenn bekannt ist, welche konkreten Vorstellungen zur Nutzung der vorhandenen Anlagen bestehen. Konzeptionelle Überlegungen müssen nicht von der Planungsverwaltung ausgehen, sondern könnten vergeben werden.

Herr RM Tech nimmt für die SPD-Fraktion zur Kenntnis, dass zu diesem Thema weitergearbeitet wird, und zieht mit diesem Hinweis den Antrag zurück.

4.17 a) Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative
Fluss-Stadt-Land"

(wurde am 02.03.2000 zur Sitzung am 08.03.2000 nachversandt)

b) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluss-Stadt-Land"


(wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt)

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluss-Stadt-Land" wie folgt zu beschließen:

"1. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, nach Beratung mit den Partnergemeinden der regionalen Initiative "Fluss-Stadt-Land" einen Förderantrag an die Landesregierung zu richten.
Der Anteil der kommunalen Seite in Höhe von 50 000,-- DM ist von Seiten der Stadt Dortmund zu tragen.
Eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel für Planungskosten ist hiermit nicht verbunden.

2. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Dortmunder Einzelprojekte wird die Verwaltung beauftragt, die bisher vorliegenden Projektkonzeptionen zu verfeinern und sie dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzulegen."

Gleichzeitig empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt einstimmig, auch den CDU-Antrag mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluss-Stadt-Land" vom 07.03.2000 im nachfolgenden Wortlaut zu beschließen:

"Der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag wird wie folgt ergänzt:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 01. September 2000 dem Ausschuss einen Bericht vorzulegen über die Eigentums- und Mietverhältnisse an Grundstücken im Bereich des Dortmunder Hafens. Dabei ist darzustellen, welche Flächen im Dortmunder Hafen in wessen Eigentum stehen, für welche Flächen Mietverhältnisse mit einer Restlaufzeit von mehr als zwei Jahren bestehen, wobei die Restlaufzeiten anzugeben sind, für welche betriebliche Nutzungen derzeit wasserseitige Flächen benötigt werden, und auf welchen Flächen betriebliche Nutzungen vorhanden sind, die unter die Störfallverordnung fallen. Der Bericht ist in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzulegen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2000 geeignete Schritte zur Entlassung der Halde Ellinghausen als LEP VI-Fläche aus der Landesbindung einzuleiten. In einem Bericht sind spätestens im Oktober 2000 die bislang eingeleiteten Maßnahme darzustellen.
c) Die Einrichtung eines Sportboothafens Achenbach in Schwieringhausen wird bauleitplanerisch gesichert. Die notwendigen Schritte, die dazu noch zu ergreifen sind, sind dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bis zum 07. Juni 2000 darzulegen."

4.18 Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße
(ehemalige Feineisenstraße) -

hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss
- Ratsbeschluss
(wurde zur Sitzung am 23.02.2000 versandt)

- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.03.2000)


Beschluss:
Der AUSW unterstützt einstimmig das Anliegen, die Verkehrsanbindung über den Rüschebrink-Knoten herzustellen, um so zusätzliche Verkehre für den Stadtbezirk Dortmund-Eving über die Bayrische Straße zu verhindern.



4.19 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in
Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Fa. Lidl und Schwarz

(wurde in der Sitzung am 08.03.2000 behandelt)

- Die Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch hat in ihrer Sitzung am 14.03.2000 abweichend beschlossen.


Herr RM Jung weist auf den mehrheitlich getroffenen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch aus der Sitzung am 14.03.2000 hin: "Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma Lidl + Schwarz unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 der Vorlage aufgeführten Vorgaben zu betreiben und für das Maß der baulichen Nutzung generell eine Traufhöhe festzusetzen. Damit ist eine zeitnahe Realisierung von Baumaßnahmen auf diesem Grundstück mit der Errichtung des SB-Warenhauses anzustreben."

Herr Wilde erklärt, dass die Bezirksvertretung Hombruch bei diesem Beschluss den Kopfbau und nicht den Lidl + Schwarz Kaufland-Markt gemeint habe. Für den Kopfbau wurden im AUSW am 08.03.2000 bestimmte Vermarktungsvorgaben beschlossen. Grundlage der Vermarktungsvorgaben war ein Entwurf, der auch als Anlage der Vorlage beigefügt war. In diesem Entwurf waren auch Traufhöhen dargestellt worden. Der Beschluss sollte dahingehend interpretiert werden, dass die genannte Traufhöhe als Orientierungswert zu sehen ist.

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 in der Bezirksvertretung Hombruch zur Verlängerung der Fußgängerzone steht nicht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan, sondern ist als Ergänzung formuliert worden und als Prüfauftrag für die Verwaltung einstimmig beschlossen worden.

Herr Wilde sagt zu, dass dieser Prüfauftrag von der Verwaltung abgearbeitet und anschließend der Bezirksvertretung Hombruch und dem AUSW darüber berichtet wird.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, dem Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch in seinem Beschluss am 14.03.2000 zu folgen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma Lidl + Schwarz unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 der Vorlage aufgeführten Vorgaben zu betreiben und für das Maß der baulichen Nutzung generell eine Traufhöhe festzusetzen. Damit ist eine zeitnahe Realisierung von Baumaßnahmen auf diesem Grundstück mit der Errichtung des SB-Warenhauses anzustreben.

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 Vorbescheid für die Nutzung eines Fachmarktes für Büro- und
Papierbedarf im Erdgeschoss des Gebäudes Bornstraße 185

- Bauvorhaben nach § 34 (1) BauGB

- Ausschussvorlage

Der Fachmarkt soll nach Angaben des Herrn Hofmeister in dem Gebäude nördlich der Mindener Straße, südlich der Straße am Kaiserstuhl, auf der Ostseite der Bornstraße entstehen.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.2 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit
Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg

- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB -
- Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich -
- Ausschussvorlage

Herr RM Tech bittet darum, ein Modell erstellen zu lassen bzw. eine bessere Zeichnung vorzulegen, um eine bessere Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

Herr RM Drabig verdeutlicht, dass ein Modell erstellt werden sollte, um u. a. auch über schützenswerten Baumbestand entscheiden zu können. Auch das durch das geplante Hotel entstehende Verkehrsaufkommen sollte geprüft werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 12.04.2000 erneut behandeln.

5.3 Umbau des vormals "Marks & Spencer"-Geschäftshauses für die neuen Nutzer
Esprit und Mayersche Buchhandlung, Kampstraße 28

Bauvorhaben gemäß §§ 30 und 34 BauGB

- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt einstimmig die durch die Verwaltung vorgestellten Bauvorhaben zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.4 Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal "Deutsch-Türkische-Freunde e. V.",
Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155

- Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbauch (BauGB)
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 08.03.2000 versandt)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Eving (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung am 08.03.2000)

Herr RM Berndsen weist darauf hin, dass vor dem Vereinslokal in den Abendstunden häufig auch bis zu 30 oder 40 Pkws parken.

Herr Hofmeister verdeutlicht die Forderung der Bezirksvertretung Eving nach einer Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf einen Stellplatz je vier Sitzplätze. Nach den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf ist auf je acht bis zwölf Sitzplätzen ein Stellplatz bei Gaststätten von nicht überörtlicher Bedeutung zuzulassen. Die geforderten drei Stellplätze bei 24 Sitzplätzen zeigten bereits das obere Ende der Bandbreite auf. Außerdem hat die Bezirksvertretung Eving erklärt, dass die Zufahrt zu den Parklätzen abgesperrt werden kann, sie sollte aber offen bleiben. Sollte entschieden werden, dass eine Genehmigungspflicht vorliegt, so kann dies nach Angaben des Herrn Hofmeister als Bedingung in die Baugenehmigung aufgenommen werden. Dass wegen anderer Gastronomie in diesem Bereich Parkplatzprobleme vorhanden sind, kann dem Vereinslokal nicht angelastet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Fehlbelegerabgabe"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt.)

Beschluss:


Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Fehlbelegerabgabe"
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss die ab dem 01.01.2000 erweiterten verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten darzustellen. Dabei sind dem Ausschuss Vorschläge zu unterbreiten, wie durch Ausschöpfen der neuen rechtlichen Spielräume die Zielsetzungen Belegungsstrukturen und Leestandsabbau noch besser erreicht werden können.
2. Dem Ausschuss ist durch einen interkommunalen Vergleich darzulegen, wie sichdie Maßnahmen und Verfahrensweisen der Wohnungsunternehmen, wie der Wohnungsverwaltung im Vergleich zu anderen Städten in Nordrhein-Westfalen darstellen.
3. Dem Ausschuss ist weiter aufzuzeigen, in wie weit in Stadtteilen mit besonderem Ereneuerungsbedarf zusätzlich Instrumente zur Verfügung stehen, um die oben beschriebene Zielsetzung zu erreichen.
4. Dem Ausschuss ist schließlich die fiskalische, wie die wohnungspolitische Bedeutung der in Dortmund erhobenen Fehlbelegerabgabe darzustellen.


7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in Do-Hombruch, Am
Hombruchsfeld 69

- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule, Am Hombruchsfeld 69 in DO- Hombruch mit Gesamtkosten von 2.000.000,00 DM. Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

7.2 PAK-Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule, Evinger
Parkweg 8 in DO-Eving

- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt die PAK-Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in DO-Eving mit Gesamtkosten von 696.000,00 DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Ausbau der Straße Burgwall von der Hansastraße bis westl. Bornstraße
Kostenerhöhung
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Für den Umbau der Straße Burgwall beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 600.000,-- DM auf 3.800.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6600 9511 0145 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 3.000.000,-- DM
Ausgaben 2000 800.000,-- DM

Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


8.2 Kanalerneuerung Eierkampstraße/Luisenschachtstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:


Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Für die Kanalerneuerung in der Luisenschachtstr. beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 450.000,-- DM auf 1.950.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0739 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 840.000,-- DM
Ausgaben 2000 860.000,-- DM
Ausgaben 2001 250.000,-- DM

Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

8.3 Kanalbau Sammler Evinger Straße/Am Gulloh
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:


Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Evinger Str./Am Gulloh mit Kosten von 2.500.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0810 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400.000,-- DM
Ausgaben 2001 500.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM
Ausgaben 2004 ff. 600.000,-- DM

Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

8.4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der
Bezeichnung "Umbau Hohe Straße" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der
GeschO

(wurde zur Sitzung am 23.02.2000 versandt)
hier: Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 15.03.2000 zum Umbau Hohe Straße zur Kenntnis.



9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

9.1 Stadtbahnbau in Hombruch, Sachstand und Vergabeverfahren
- Mündlicher Bericht

Herr Schließler erklärt, dass viele vorbereitende Maßnahmen zum Stadtbahnbau in Hombruch bereits durchgeführt wurden, wie Leitungsverlegungen, Baumfällarbeiten, Baugrunderkundungen, Verfüllungsmaßnahmen.



Herr Schließler stellt die Projektsteuerung, das Vergabeverfahren und die Termine des Projektes vor. Für die Terminplanung der Einzelgewerke wurde das Projekt in Einzelvorgänge aufgespaltet, um das Gesamtzeitziel vorzudenken und vorzuplanen. Nicht planbar sind z. B. das Wetter, 5 % Fehler beim Bauen, Firmenprobleme. Dann beschreibt Herr Schließler die Grundsätze der Ausschreibung und die Vergabe mit den einzelnen Verfahrensschritten. Der Zeitbedarf im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Rahmenterminplan werden für den Stadtbahnbau in Hombruch dargestellt.

Herr RM Krüger fragt nach, wann Alternativplanungen und wie sorgfältig diese vorgenommen werden sowie ob die Anbieter, die zu Niedrigstpreisen ihre Leistung erbringen wollen, Schwierigkeiten haben, ihren Betrieb dabei zu erhalten.

Herr Schließler antwortet, dass die Prüfung von Alternativen im Zeitablauf eingeplant ist und dass die Vergabepreise zwar niedrig sind, aber über das Nachtragsmanagement versucht wird, höhere Schlussrechnungen zu erreichen.

Frau s. B. Krämer-Knorr erfragt den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Stadtbahnbaus in Hombruch.

Herr Schließler erklärt, dass derzeitig von einer Inbetriebnahme im Jahr 2002 auszugehen sei.


11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

11.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 mit der
Bezeichnung "Lokale Agenda 21" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der
GeschO

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000

Herr StR Fehlemann stellt dar, dass die Broschüre "Logale Agenda 21, Dortmund - Fit für die Zukunft, 1. Zwischenbericht" nun fertig ist und allen Ratsmitgliedern zugesandt wird. Außerdem wird derzeitig eine Ratsvorlage erstellt. Herr StR Fehlemann schlägt vor, sobald die Broschüre und die Ratsvorlage vorliegen, das Thema zu behandeln. Voraussichtlich wird dies in der Sitzung am 17.05.2000 sein.

Frau RM Lührs macht für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stimmt zu, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000 einzubringen und am 17.05.2000 zu behandeln.

Beschluss:
Die Anträge werden vertagt und am 17.05.2000 behandelt.


11.2 Entwicklung der Fläche Phoenix-West
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Anträge der SPD-Fraktion vom 08.03.2000 sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Fläche Phoenix-West")

Beschluss:


Die Anträge werden vertagt in die Sitzung am 12.04.2000.

11.3 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt "L.Ö.N.E." - Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!"
- Ratsvorlage

Herr RM Knieling beantragt, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.




Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.20 Uhr.





J u n g K r ä f t S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Niederschrift

über die 10. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 29.03.2000
Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Frau s. B. Krämer-Knorr i. V. für Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Wegener
Herr s. E. Hellmann

b) beratende Mitglieder
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.
Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde






c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Farys, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Reck, 63/stv. AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Staschik, 23/AL
Herr Keune, 66/stv. AL
Herr Götzmann, 66/DL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL
Herr Birnstiel, 8/EA
Herr Marienfeld, 8/BQE, WBF Dortmund
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr E. Dreier zu TOP 2.1
Herr M. Dreier zu TOP 2.1
Herr V. Petzing zu TOP 2.1
Vertreter der Fa. Karstadt Dortmund zu TOP 2.1
Herr Friesleben, Friesleben & Partner - Architekturbüro zu TOP 2.1
Herr Wagenhäuser, Verbraucher-Zentrale zu TOP 3.1
Frau Schulte-Bories, Verbraucher-Zentrale zu TOP 3.1

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn RM Jung, um 15.10 Uhr eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Damen und Herren und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Kräft benannt.



1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung


Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und Abs. 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des AUSW am 23.02.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
- Mündlicher Bericht
2.2 Organisationsüberlegungen im Baudezernat
- Mündlicher Bericht
2.3 Organisationsüberlegungen im Planungsdezernat
- Mündlicher Bericht
2.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 mit der Bezeichnung "Organisationsüberlegungen für die Tätigkeiten der
Wohnungsverwaltung und der Grünflächenverwaltung"


3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Jahresbericht 1999 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW
- Mündlicher Bericht

3.2 Untersuchung von Böden und Vegetation im Umfeld des Stahlwerks Phoenix in Dortmund-Hörde
- Ausschussvorlage
3.3 Energiegutachten Stadtkrone-Ost
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 a) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt.)
b) Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem Nebenzentrum Hörde
- Ratsvorlage
4.2 Bauleitplanung; 39. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tremonia -,
Bebauungsplan In W 103 - Tremonia -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum Bebauungsplan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 103
- Ratsvorlage
4.3 Bauleitplanung; 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
- Ratsvorlage
4.4 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes Hom 240 – Vogelpothsweg – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.5 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hom 105 n - Kirchhörder Kopf -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 206 -Aplerbeck-Süd-
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
- Ratsvorlage
4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.8 Bauleitplanung; 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Nord -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschlüsse
- Ratsvorlage
4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des Bebauungsplanes 169
hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)
- Ratsvorlage
4.10 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Mönchenwordt
- Ratsvorlage
4.11 Bauleitplanung; 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (123. Änderung)
II. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mg 146 - Ammerbaum -
III. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Mg 129
IV. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
4.12 Planfeststellungsverfahren der L 556 n (Westumgehung Asseln)
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
- Ausschussvorlage
4.13 Sachstandsbericht - Verkehrskonzept Indupark
hier: Darstellung der Gutachtenergebnisse und weitere Vorgehensweise
Bezug: Anfrage und Beschluss der BV Lütgendortmund vom 01.10.1999
("14-Punkte-Programm") sowie Beschluss der BV Lütgendortmund vom 18.01.2000

- Ausschussvorlage
4.14 Umbenennung der Stadtbahnhaltestelle "Am Rosenplätzchen"
- Ausschussvorlage

4.15 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Qualifizierte Umgestaltung der Immermannstraße"
4.16 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Perspektiven Hoesch-Park"
4.17 a) Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative
Fluss-Stadt-Land"

(wurde am 02.03.2000 zur Sitzung am 08.03.2000 nachversandt)
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative
Fluss-Stadt-Land"
(wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt)
4.18 Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 213
- östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss
- Ratsbeschluss
(wurde zur Sitzung am 23.02.2000 versandt)
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.03.2000)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Nutzung eines Fachmarktes für Büro- und Papierbedarf im Erdgeschoss des Gebäudes Bornstraße 185
- Bauvorhaben nach § 34 (1) BauGB
- Ausschussvorlage
5.2 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit
Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg
- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB -
- Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich -
- Ausschussvorlage
5.3 Umbau des vormals "Marks & Spencer"-Geschäftshauses für die neuen Nutzer Esprit und Mayersche Buchhandlung, Kampstraße 28
Bauvorhaben gemäß §§ 30 und 34 BauGB
- Ausschussvorlage
5.4 Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal "Deutsch-Türkische-Freunde e. V.", Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbauch (BauGB)
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 08.03.2000 versandt)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Eving (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung am 08.03.2000)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Fehlbelegerabgabe"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt.)

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in Do-Hombruch, Am Hombruchsfeld 69
- Ratsvorlage
7.2 PAK-Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in DO-Eving
- Ratsvorlage

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Ausbau der Straße Burgwall von der Hansastraße bis westl. Bornstraße
Kostenerhöhung -
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.2 Kanalerneuerung Eierkampstraße/Luisenschachtstraße
8.2 - Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.3 Kanalbau Sammler Evinger Straße/Am Gulloh
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der Bezeichnung "Umbau Hohe Straße" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß
§ 14 Abs. 1 der GeschO

(wurde zur Sitzung am 23.02.2000 versandt)
hier: Stellungnahme der Verwaltung

9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
9.1 Stadtbahnbau in Hombruch, Sachstand und Vergabeverfahren
- Mündlicher Bericht

10. Angelegenheiten des Werksausschusses
10.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund - Instrumente zur Steuerung"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 17.02.2000 verteilt.)
10.2 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung
- Ratsvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, hier: Betriebssatzung; Anträge")

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 mit der Bezeichnung "Lokale Agenda 21" - Stellungnahme der Verwaltung gemäss § 14 Abs. 1 der GeschO
11.2 Entwicklung der Fläche Phoenix-West
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Anträge der SPD-Fraktion vom 08.03.2000 sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Fläche Phoenix-West")
11.3 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt "L.Ö.N.E. - Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!"
- Ratsvorlage
Der TOP 4.4 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes Hom 240
- Vogelpothsweg - im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Verwaltung wegen eines formalen Fehlers in der Planbereichsbeschreibung zurückgezogen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um den TOP Dortmund-Marketing, hier: Installation von sieben "City-Gates" am Wallring zu erweitern. Herr Berten weist darauf hin, dass der Förderungsantrag bis Anfang April 2000 zu stellen ist. Die Dringlichkeit wird durch den AUSW nicht bejaht, so dass die Tagesordnung nicht erweitert wird.

Zur Ratsvorlage Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Fa. Lidl und Schwarz, die in der Sitzung am 08.03.2000 behandelt wurde, liegt ein abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 14.03.2000 vor. Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit als TOP 4.19 in die TO einzufügen.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des AUSW am 23.02.2000
Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.

10. Angelegenheiten des Werksausschusses


10.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht
Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund - Instrumente zur Steuerung"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 17.02.2000 verteilt.)
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, - 2. Sachstandsbericht, Weitere Entwicklung des Wohnstandortes Dortmund- Instrumente zur Steuerung"

Frau s. B. Pohlmann-Rohr erläutert den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.2000.

Frau RM Horitzky macht deutlich, dass die CDU-Fraktion sich nicht für "Reservate für Bauvorhaben" aussprechen kann. Die Bereitstellung städtischer Flächen zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus hält sie für falsch. Frau RM Horitzky lehnt den Antrag im Namen der CDU-Fraktion ab.

Herr RM Tech verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2000, der um wenige Punkte ergänzt wurde.

Herr RM Krüger gibt Beispiele für verschiedene Wohnformen, z. B. generationenübergreifendes Wohnen. Er bittet um Zustimmung für den Antrag.

Herr RM Jostes erklärt, dass für die CDU-Fraktion noch Beratungs- und Diskussionsbedarf bestehe.

Herr RM Tech schlägt gemäß Geschäftsordnung Schluss der Beratung vor und schlägt aufgrund des Beratungsbedarfs vor, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung des AUSW am 12.04.2000 zu behandeln.

Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird auf den 12.04.2000 vertagt.

10.2 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung
- Ratsvorlage
(wurde zur Sitzung am 19.01.2000 versandt)
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, hier: Betriebssatzung; Anträge")

Herr RM Krüger erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000.

Herr Buchbender gibt zu den Punkten, die auf Seite 1 des Antrages genannt sind, folgende Hinweise:
Zu 1. Die Aufnahme des Satzes "Der Aufbau und die Führung eines aussagekräftigen Controlling-Systems ist sicherzustellen" entspricht einer Empfehlung des Gemeindeprüfungsamtes, diesen Satz in die Satzungen aller städtischen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe aufzunehmen.
Zu 2. stellt Herr Buchbender dar, dass das Gemeindeprüfungsamt den Wirtschaftsprüfer bestellt, nach der Eigenbetriebsverordnung muss ein Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss prüfen. Der Werksausschuss hat ein Vorschlagsrecht, so dass im AUSW dem Gemeindeprüfungsamt vorgeschlagen wird, einen bestimmten Wirtschaftsprüfer zu benennen. Das Gemeindeprüfungsamt entscheidet, ob der vorgeschlagene Wirtschaftsprüfer anschließend beauftragt wird. Der Wirtschaftsprüfer hat nach Prüfung als erstes dem Gemeindeprüfungsamt Bericht zu erstatten. Das Rechnungsprüfungsamt darf aus rechtlichen Gründen den Jahresabschluss- sowie den Jahresbericht nicht an Stelle des Wirtschaftsprüfers prüfen.
Zu 3. wurden die alten Beträge im Verhältnis 1 : 2 in Euro umgerechnet. Eine Herabsetzung der Grenzen würde die Werkleitung einschränken.
Zu 4. wurden die Beträge nur in Euro umgerechnet. Die Betriebssatzung war bereits dahingehend verändert worden, dass alle drei Monate dem Werksausschuss über den Verlauf des Wirtschaftsjahres berichtet werden muss.

Herr RM Drabig erklärt, dass der Wirtschaftsprüfer seiner Berichtspflicht im Werksausschuss im Rahmen einer Ausschusssitzung nachkommen müsse. Er schlägt vor, dem Punkt 2 des Antrages nicht zuzustimmen.

Herr RM Krüger regt an, dass für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Sachverstand der Rechnungsprüfer genutzt werden solle. Zum 3. Punkt des Antrages macht er darauf aufmerksam, dass in das Jahresergebnis die Ausgaben zum Umbau des Stadthauskomplexes einfließen. Er fordert mit Punkt 4 des Antrages eine frühzeitige Beteiligung des Werksausschusses, um noch eine Gegensteuerung zu ermöglichen.

Herr Buchbender macht deutlich, dass im Vermögens- und nicht im Wirtschaftsplan beim Stadthausumbau Vermögen bewegt wird. Die zu zahlenden Zinsen und Abschreibungsbeträge belasten den Wirtschaftsplan. Zu Punkt 3 lassen die Wertgrenzen Reaktionsmöglichkeiten. Nach Meinung des Herrn Buchbender reichen Vierteljahresberichte aus.

Herr RM Tech bringt zum Ausdruck, dass sich beispielsweise die Quartalsberichte im Kulturbereich bewährt haben und Transparenz zeigen. Er stimmt dem Antrag, ausgenommen Punkt 2, zu.

Herr RM Krüger zieht Punkt 1 des Antrages zurück.

Beschluss:
Der AUSW lehnt Punkt 2 des Antrages ab, dem Punkt 3 und 4 des Antrages stimmt der AUSW mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit folgendem Wortlaut zu:

"3. § 5 (2) Es wird eine Änderung der Wertgrenzen vorgenommen, um eine frühzeitige Beteiligung bei Grundstücksankäufen sicherzustellen. Der Werksausschuss soll bei Investitionen und Beschaffung von Anlagegütern entscheiden, soweit diese im Einzelfall mehr als 100 000 Euro betragen, jedoch
1 000 000 Euro nicht überschreiten.
4. § 7 (4) Bei einer Verschlechterung von 125 000 Euro im Vergleich zum geplanten Jahresergebnis und bei Abweichungen von mehr als 5 % beim Vermögensplan bzw. mehr als 5 % bei dem Erfolgsplan erfolgt eine unverzügliche Änderung des Wirtschaftsplanes."

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


2.1 a) Berichterstattung Hansa-Carré - Vorstellung der aktuellen Planungen
- Mündlicher Bericht
b) Entwicklung und Veräußerung der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek Hansaplatz / Markt 12;
hier: Änderung des Nutzungskonzepts
- Ratsvorlage

Herr StR Sierau erläutert die Vorlage und geht auf die Eckpunkte des Projektes ein. Am Ostenhellweg ist eine Nachfolgenutzung durch die Fa. Wehmeyer ohne funktionales Absinken der Qualität geplant. Die Fassadengestaltung soll nach Meinung des Investors einen lebendigen Ort darstellen. Die Verbindungsstege sind aus Sicht des Unternehmens Karstadt aus Gründen der Binnenlogistik erforderlich. Zur Stellpatzfrage erklärt Herr StR Sierau, dass der Investor überdenkt, ob Stellplätze auf dem Grundstück geschaffen werden können. Die Ost-West-Passage darf aus Sicht der Planung nicht weiter verschwinden, es sollte eine Durchwegung entstehen.



Herr RM Jostes macht darauf aufmerksam, dass die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Er spricht sich dafür aus, dass Stellplätze eingerichtet werden, die Ost-West-Passage sollte eine normale Passage sein und der Verbindungssteg muss eine besondere Gestaltung erhalten.


Herr RM Tech ist damit einverstanden, dass über die Vorlage erst in der Sitzung am 12.04.2000 entschieden wird. Über den Verbindungssteg, die Ost-West-Passage und die Fassadengestaltung ist noch zu sprechen.

Herr RM Krüger verweist auf die Ratskommission, die es zum Thema Hansa-Carré gegeben hat. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt er, dass er der Nutzungskonzeption mit den baulichen Veränderungen in weiten Bereichen grundsätzlich zustimme. Die Nord-Süd-Passage ist mit einer Baulasteintragung zu regeln, die Ost-West-Passage sollte bis zur Betenstraße durchgesetzt werden. In Sachen Stellplatzsituation könnte eine Ablösung erfolgen. Die Fassade sollte unter Einbeziehung der Werbeflächen gesehen werden.

Herr RM Sauer macht auf die Entwicklung des Ostenhellwegs aufmerksam, die im Auge behalten werden müsse. Die Gestaltung des Verbindungsstegs und die Höhe mit Blick auf die Nutzung des Alten Markts sind wichtige Punkte. Die Fassadengestaltung sollte nach Meinung des Herrn RM Sauer dynamisch und nicht beruhigend sein und im Zusammenhang mit der Werbung gesehen werden.

Frau RM Schilling hält es für notwendig zwischen dem alten Haus Karstadt und dem neuen Haus den Durchgang so zu verändern, dass der optische Eindruck von Weite erhalten bleibt.

Herr Friesleben verdeutlicht, dass die Spannungsverhältnisse zwischen Plätzen als torartige Wirkung von einem Platz zum anderen gewollt sind.

Herr RM Drabig hält das vorgestellte Konzept für eine Bereicherung für die Stadt. Die Standortentscheidung für das neue Karstadt-Sporthaus ist richtig.

Herr RM Knieling begrüßt die Lebendigkeit der Fassade und sieht in der Nutzung ein belebendes Instrument für den Hansaplatz. Der Eingangsbereich bietet sich Richtung Hansaplatz für Gastronomie an. Die Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück ist notwendig.

Herr StR Sierau stellt fest, dass die Fragen und Hinweise zur Optimierung des Konzepts in die Planung eingehen werden, eine gute städtebauliche Qualität ist sicherzustellen.

Die Vorlage wird in der Bezirksvertretung Innenstadt-West in seiner Sitzung am 05.04.2000 auch behandelt werden.

Beschluss:
Der AUSW beschließt, aufgrund des Beratungsbedarfs diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und in der Sitzung am 12.04.2000 zu behandeln.


In der Zeit von 16.45 - 17.00 Uhr wurde die Sitzung für eine Pause unterbrochen.

3.1 Jahresbericht 1999 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW
- Mündlicher Bericht -

Herr Wagenhäuser stellt die Eckpunkte und die Nachfrageschwerpunkte der Abfall- und Umweltberatung vor. Die Arbeit der Abfall- und Umweltberatung ruht auf vier Säulen: die individuelle Verbraucherberatung mit Rechtsberatung, die Aktionen, die Aufklärungs- und Bildungsarbeit sowie die Öffentlichkeitsarbeit und das verbraucherpolitische Engagement. Die Stelle des Abfall- und Umweltberaters wird zu einem Drittel vom Land durch das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft gefördert. Die Nachfrageschwerpunkte sind insbesondere gesundheitsorientierte Themen, z. B. Schimmel in der Wohnung, Vorkaufsberatung, die Rechtsberatung und "Skandale", wie Beißringe, BVB-Trikots.



Frau Schulte-Bories stellt dar, dass sich ab 01.04.2000 die Öffnungszeiten der Verbraucher-Zentrale kundenfreundlicher gestalten werden, das heißt, die Verbraucher-Zentrale wird insgesamt 27 Stunden in der Woche geöffnet haben und ist auch per e-Mail und Fax zu erreichen.

Auf die Frage des Herrn RM Krüger nach der Energieberatung erklärt Frau Schulte-Bories, dass die Energieberatung derzeitig nur auf Honorarbasis für 12 Stunden/Woche angeboten wird.

2.2 Organisationsüberlegungen im Baudezernat


- Mündlicher Bericht

Herr StR Fehlemann verweist auf das Schreiben der Frau StRin Greive vom 28.03.2000. Die derzeitige Dezernatsverteilung wird mit Besetzung der zwei freien Dezernentenstellen Veränderungen nach sich ziehen. Einige Eckpunkte sollten vor der Besetzung festgelegt sein. Im Verwaltungsvorstand wurde das Partizipationsverfahren für die Veränderungen in den Fachbereichen besprochen, dem Personalrat vorgestellt und in den Fachbereichen in Vollversammlungen dargestellt.



Herr StR Fehlemann benennt die Ziele im Baudezernat, die Grundlage für Organisationsveränderun-gen sind. Dazu zählen die Zusammenführung von Architektur- und Ingenieurleistungen in einen Eigenbetrieb, Zusammenführung und Optimierung der technischen Infrastruktur, Konzentration der kaufmännischen Immobilienbewirtschaftung, Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells, eine zentrale Vermögensverwaltung beim Liegenschaftsamt sowie die Pflege und Bündelung der Aktivitäten im öffentlichen Raum. Die Stärkung der Bezirksvertretung und die Verwaltungsreform sind mit ihren Zielen auch zu beachten.

Herr RM Krüger fragt nach, was mit dem Grünflächenamt und warum die Auflösung geplant ist.

Herr RM Drabig fordert die ganzheitliche Bearbeitung, z. B. sollte die DEW eine Straße nicht wieder aufreißen, nachdem die Straße gerade erneuert worden ist. Grünpflege, Kanal- und Straßenbau sollten zusammen betrachtet werden.

Herr RM Tech hält Anpassungen an Veränderungen aus Gründen der Effektivität für erforderlich. Mit den Mitarbeitern sollte frühzeitig gesprochen werden.

Her RM Jostes bemängelt, dass der AUSW nicht vor der Presse über Veränderungen informiert wird.

Herr StR Fehlemann gibt an, dass der Partizipationsprozess mit Vollversammlung der Mitarbeiter des Grünflächenamtes am 14.03.2000 eingeleitet wurde. Es werden dort nun Arbeitskreise gebildet, um eine Organisation zu finden, die die Zielerfüllung sicherstellt. Herr StR Fehlemann wird den AUSW informieren, wenn mit den Mitarbeitern gesprochen wurde und die Konfliktpunkte bekannt sind. Er stellt den Fraktionen die Folien zur Verfügung, die in der Vollversammlung des Grünflächenamtes gezeigt wurden.


Herr RM Krüger fordert die Verwaltung dazu auf, frühzeitig den AUSW über Organisationsüberlegungen diesen Ausmaßes zu informieren.

2.3 Organisationsüberlegungen im Planungsdezernat
- Mündlicher Bericht

Herr StR Sierau weist auf eine Ratsvorlage vom 06.12.1999 zum Thema
"Bürgerfreundliche Verwaltung" hin. Die Weiterentwicklung der bürgerfreundlichen Verwaltung erfolgt auch in den technischen Ämtern. Ein technisches Bürgerbüro könnte aus der Umweltverwaltung, dem Planungsamt, dem Bauordnungs- und dem Vermessungs- und Katasteramt Dienstleistungen an einer Stelle konzentriert erbringen. Im Zusammenhang hiermit sind die Beschlüsse zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Mobilitätskonzeptes zu sehen. Der Umgang mit größeren Projekten und die Organisation sind zu klären. Am 07.03.2000 hat sich der Verwaltungsvorstand mit der Thematik der Organisationsüberlegungen des Dezernates 6 befasst. Eine Vollversammlung des Planungsamtes ist für den 07.04.2000 vorgesehen. Vorschläge des Herrn Glaser, Herrn Ostholt und seine eigenen werden im Rahmen der Versammlung vorgestellt. Eine Projektorientierung ist geplant. Die Beschäftigten des Amtes haben viele Ideen, die in den Prozess einfließen können.



In der Verwaltungsvorstandssitzung am 07.03.2000 ist auch über das Wohnungsamt gesprochen worden. Seitdem hat es verschiedene Gespräche und einen Workshop gegeben. Am 11.04.2000 wird das Thema noch einmal im Verwaltungsvorstand behandelt. Die Beschäftigten werden im Rahmen der Partizipation informiert werden.

Zur Schnittstelle zwischen Planungsverwaltung und Entwicklungsagentur erklärt Herr StR Sierau, dass eine Schnittstellenbereinigung durchgeführt werden soll. Die Beschäftigten der Entwicklungsagentur wurden am 23.03.2000 informiert. Zwischen der WBF-DO und der Entwicklungsagentur auf der einen und Beschäftigten des Planungsamtes und ihm selbst auf der anderen Seite bei Moderation des Dortmunder Systemhauses wird eine Erörterung mit dem Ziel, die Schnittstelle im Interesse der Stadt weiterzuentwickeln, stattfinden. Die Entwicklungsagentur wird nicht weiterbestehen, die Aufgaben für das Dortmund-Projekt werden ausgekoppelt werden. Der Zeitplan sieht die Partizipation und die fachliche Beratung so vor, dass bis zum 30.06.2000 die Organisationsstruktur stehen soll.

Herr RM Berndsen fordert die Erhaltung des Wohnungsamtes in der jetzigen Art, um die Möglichkeit, alles für Bürger und Wohnungsunternehmen in einer Hand anzubieten, zu erhalten.

Herr RM Tech fordert die Einbindung und Information des AUSW vor dem 30.06.2000.

Herr StR Sierau stellt auf Frage des Herrn RM Krüger dar, dass die Flächenentwicklung weiter bei der WBF-DO abgewickelt werden wird.

Herr RM Knieling bittet darum, bei weiteren Partizipationsverfahren Unterlagen zur besseren Nachverfolgung der Diskussion zur Verfügung zu stellen.

Dies sagt Herr StR Sierau zu.


2.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 mit der Bezeichnung "Organisationsüberlegungen für die Tätigkeiten der Wohnungsverwaltung und der Grünflächenverwaltung"

Mit den mündlichen Berichten zu den Organisationsüberlegungen im Bau- und Planungsdezernat hat sich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 erledigt.

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.2 Untersuchung von Böden und Vegetation im Umfeld des Stahlwerks Phoenix in Dortmund-Hörde
- Ausschussvorlage

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.

3.3 Energiegutachten Stadtkrone-Ost
- Ausschussvorlage

Frau RM Brauer erkundigt sich, ob das Ergebnis aus dem Gutachten auch auf die andere Wohnbebauung übertragen wird, wie viel Wohneinheiten auf den Teilgebieten WA 17 und 18 geplant sind, wie hoch der prozentuale Anteil der Wohnbebauung ist, bei der energierelevante Regelungen im Kaufvertrag verankert werden. Sie regt an, bei größeren Maßnahmen mit Wohnungsbauunternehmen als Investoren zu verhandeln. Sie fragt zudem nach, ob es möglich sei, städtische Anlagen mit Solarenergie auszustatten, z. B. Straßenbeleuchtung.



Herr StR Sierau hält die Teilgebiete WA 17 und 18 auch nicht für ausreichend für eine energetisch optimierte Siedlungs- und Gebäudeplanung.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr nimmt die Vorlage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis. Sie bittet um eine Erklärung, warum bisher in Dortmund keine Solarsiedlung entstanden ist. Im Jahr 2000 wird eine Ausschreibung an alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen gerichtet, Solarsiedlungen zu bauen. Da diese Siedlungen gefördert werden, fordert Frau s. B. Pohlmann-Rohr die Verwaltung auf, sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen. Die Standards sollten auch auf anderen Baufeldern, nicht nur im Bereich Stadtkrone-Ost, umgesetzt werden.

Herr Grote erläutert zu den Fragen der Frau RM Brauer, dass es sich in den Teilgebieten WA 17 und 18 um 50 Wohneinheiten handelt, insgesamt befinden sich im gesamten Baugebiet 500 Wohneinheiten. Vor der Vergabe des Gutachtens gab es bereits rechtsverbindliche Verträge mit Wohnungsbaugesellschaften und Erwerbern, so dass das Gutachten nicht für alle Teilgebiete Gültigkeit hat. Die DEW und die Entwicklungsgesellschaft haben ein eigenes Fördermodell für bestimmte regenerative Energieanlagen entwickelt, die Erwerber erhalten eine Beratung zur Finanzierung der Anlagen, über andere Fördermöglichkeiten werden sie informiert. Dies wird verstärkt durch die Änderung des Energieeinspeisungsgesetzes, das bestimmte regenerative Energieanlagen rentabel macht. Das kann für die anderen Teilgebiete und auch in der Planung genutzt werden. Auf der Grundlage des Energiegutachtens werden die Erwerber der Wohneinheiten auf den anderen Teilgebieten noch einmal beraten. Im Juni 2000 wird mit der Energieagentur NRW ein Workshop durchgeführt, der den politischen Raum, die Planung und das Investment über die energetischen Fragen gemeinsam informieren soll. In diesem Zusammenhang kann auch über den Austausch der technischen Anlagen durch alternative Energien nachgedacht werden.

Herr RM Zuch erfragt, warum die im Norden liegenden Grundstücke energetisch optimiert geplant werden und ob sich dadurch nicht die Kosten erhöhen werden.

Herr Grote stellt dar, dass auch auf flachen Grundstücken die Gebäude Richtung Sonne ausgerichtet werden können. Durch Dachformen ist es möglich, mit der Ausrichtung des Gebäudes den Einsatz regenerativer Energien, insbesondere Sonnenenergie, optimal zu organisieren.

Herr RM Drabig fordert dazu auf, die Gesamtkonzeption Stadtkrone-Ost für eine der nächsten Tagesordnungen vorzusehen. Dazu sollte der Sachstand des Projekts durch den Projektentwickler vorgestellt werden.

Herr StR Sierau verweist auf Gespräche mit der Entwicklungsgesellschaft, bei denen u. a. ein Ergebnis die Beauftragung des Energiegutachtens war. Es hat bereits Vorfestlegungen hinsichtlich der Nutzung der Fläche gegeben, so dass die gutachterlichen Ergebnisse nur auf einer gewissen Fläche greifen können. Sollte in einer AUSW-Sitzung das Thema Stadtkrone-Ost geplant sein, schlägt er vor, die Vertreter und Vertreterinnen der Entwicklungsgesellschaft einzuladen und in diesem Termin auch die Organisationsstruktur noch einmal anzusprechen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stimmt einstimmig der Absicht der Entwicklungsgesellschaft Stadtkrone Ost zu, energierelevante Regelungen in Kaufverträgen aufzunehmen und das Beratungskonzept umzusetzen.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 a) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt.)
b) Leitidee für die Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost in Verknüpfung mit dem Nebenzentrum Hörde
- Ratsvorlage

Herr RM Krüger stellt dar, dass seines Erachtens erst ein Wettbewerbsverfahren, wie bei Phoenix-West, durchzuführen ist, bevor eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wird. Er schlägt vor, dass bis Ende 2000 das im Antrag der CDU-Fraktion genannte Wettbewerbsverfahren durchgeführt wird, um zusammen mit den voraussichtlich vorliegenden Ergebnissen der Machbarkeitsstudie die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens zu diskutieren.

Herr RM Knieling folgt diesem Vorschlag. Er bedauert, dass in der Vorlage nicht die Rede davon ist, auch Alternativen zum Phoenix-See zu prüfen. Auch die Finanzierung wird nicht angesprochen. Er sieht in einer Verflechtung der Gebiete Phoenix-Ost und –West in Verbindung mit dem Hörder Stadtkern eine Chance für Hörde.

Herr RM Tech ist der Meinung, dass unter Beteiligung der Bürger eine optimale Lösung angestrebt werden sollte. Er findet es positiv, dass inzwischen bereits vor Freiwerden einer Fläche die Nutzung geplant wird. Er unterstreicht, dass ein Wettbewerbsverfahren, wie von der CDU-Fraktion in ihrem Antrag gefordert, sinnvoll ist.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Stadt ein vorausschauendes Flächenmanagement betreiben muss, so dass eine Flächennutzung frühzeitig zu planen ist. Derzeitig wird am Profil der Machbarkeitsstudie gearbeitet, dabei werden auch die wasserwirtschaftlichen Aspekte angesprochen. Die Renaturierung der Emscher in diesem Bereich ist beschlossen. Zur Zeit werden noch keine Alternativen zum Phoenix-See geprüft, sondern es werden Fragestellungen im Hinblick auf die Realisierung des Projektes, inklusive Finanzierung und Refinanzierung, geprüft.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 22.03.2000 beschlossen hat, eine Entwicklungswerkstatt analog Phoenix-West in Sachen Fläche Phoenix-Ost durchzuführen. Er hält eine sinnvolle Kombination des Wettbewerbs mit der Entwicklungswerkstatt für positiv. Nach der Sommerpause plant er, die Machbarkeitsstudie vorzulegen.

Herr RM Jung gibt den Hinweis, dass Überlegungen zu größeren Flächen im Hinblick auf die Entwicklung des Flächennutzungsplanes betrachtet werden müssen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost"
1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen umfassenden Sachstandsbericht über den im Planungsamt entwickelten Vorschlag einer neuen Nutzung des Geländes Phoenix-Ost abzugeben.
2. Für das weitere Verfahren zur Entwicklung des Geländes Phoenix-Ost wird empfohlen:
a) Der für die Entwicklung maßgebliche Sachverhalt wird innerhalb der nächsten sechs Monate dargestellt.
b) Anschließend wird ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, zu dessen Teilnahme auch auswärtige Büros, die sich im Bereich der städtebaulichen Planung qualifiziert haben, eingeladen werden. Dieser Wettbewerb ist in der Zeit bis Ostern 2001 durchzuführen. In dieses Wettbewerbsverfahren sind die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt für das Gelände Phoenix-West als Information einzuführen.

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlussfassung zu treffen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das städtebauliche Konzept für die Entwicklung der Fläche Phoenix-Ost zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Machbarkeit zu prüfen (siehe Punkt 3).

4.2 Bauleitplanung; 39. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tremonia -, Bebauungsplan In W 103 - Tremonia -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum Bebauungsplan In W 103 aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem Erläuterungsbericht zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes

III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 103
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 103
- Ratsvorlage

Frau s. B. Pohlmann-Rohr erklärt sich für befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. a) hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In W 103 vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt

den Anregungen zu Pkt. 1.8.1, 1.8.4 und 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu folgen, den Anregungen zu Pkt. 1.8.2, 1.8.3, 1.8.5 und 1.8.6 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,
den Anregungen zu Pkt. 1.8.7, 1.8.8, 1.8.10 und 1.8.11 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

I. b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen der Eigentümergemeinschaft Leierweg 24 aus den unter Punkt 1.9.7 genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 Satz 2 und 3 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

II. beschließt die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes -Tremonia - mit aktualisiertem Erläuterungsbericht vom 01. März 2000 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt den Bebauungsplan In W 103 -Tremonia - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 29.04.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 1.9.10 a - k der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 103 die modifizierte Begründung vom 01. März 2000 beizufügen
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

4.3 Bauleitplanung;
94. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Beschluss zur Verkleinerung des Bereiches der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
- Ratsvorlage

Frau RM Kröger-Brenner erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage nicht zustimmen wird, da auch der Umbau Gottesacker abgelehnt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes um den unter Ziffer 2 beschriebenen Bereich zu verkleinern und das Änderungsverfahren für den verkleinerten Bereich fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. § 233 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1
genannten Änderungsbereich mit Erläuterungsbericht vom 08.03.2000 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
3.4 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage


Die Ratsvorlage wurde durch die Verwaltung zurückgezogen.

3.5 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hom 105 n - Kirchhörder Kopf -

hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung


II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:


Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat hat die vorgebrachte Anregung zum Bebauungsplan-Entwurf Hom 105 n geprüft und beschließt,
die Anregung unter Punkt 6 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom
10.11.1999 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die
aktualisierte Begründung vom 09.03.2000 dem Bebauungsplan Hom 105 n beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 105 n - Kirchhörder Kopf - einschließlich der unter
Punkt 7 der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher
beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 206 "Aplerbeck-Süd"
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 206 “Aplerbeck-Süd”. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - offengelegte Begründung vom 22.11.1999 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Ziffer 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.03.2000 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA
213 - 1)

Ii. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 130 - Gecks Heide - für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
4.8 Bauleitplanung; 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei -
und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Nord -

hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung;
II. Offenlegungsbeschlüsse
- Ratsvorlage

Beschluss:


Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der
Bürgerbeteiligung zur 108. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 6 des
Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Nord -;


II. beschließt, den Entwurf der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - mit
Erläuterungsbericht vom 13.03.2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 -1).

III. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
- Kronenbrauerei-Nord - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der
Begründung vom 13.03.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 -
Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des Bebauungsplanes 169

hier: Änderungsbeschluss (7. Änderung)
- Ratsvorlage

Beschluss:
Dem Rat der Stadt wird durch einstimmigen Beschluss des AUSW empfohlen, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Bebauungsplan 177 - Kronenbrauerei-Süd - (Änderung Nr. 7) und teilweise den Bebauungsplan 169 in dem unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl- III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

4.10 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Mönchenwordt
- Ratsvorlage

Herr RM Jostes fragt nach, welche Kosten auf die Stadt Dortmund für die insgesamt elf Spielorte entstehen werden und wie der Zeitplan für diese Spielorte aussieht.

Herr StR Sierau stellt die mit den Anliegern abgestimmte Planung für den Spielstandort Mönchenwordt anhand von Folien vor. Das Hauptelement ist eine Wassermaschine. Die Kostenschätzung basiert auf den notwendigen Arbeiten im Bereich der Tiefbauverwaltung. Für diese Maßnahme werden Fördermittel beantragt werden. Die Stadt Dortmund bereitet die Flächen auf, um ein Spielen zu ermöglichen, die Spielgeräte werden durch Sponsoren finanziert.

Frau RM Kröger-Brenner sieht in einer Außengastronomie keine Nutzungskonkurrenz, sondern befürwortet beides an einem Ort.

Herr StR Sierau hält eine Kombination von Außengastronomie und Spielgeräten für möglich, es muss nur räumlich passen. Die Kosten für die Freiflächengestaltung sind an diesem Ort sehr hoch, aber da es sich um eine zentrale Stelle handelt und öffentliches Interesse u. a. aus der Nachbarschaft besteht, wurden die Kosten für vertretbar gehalten. Ein Kostenrahmen bis zum Jahre 2004 oder 2006 kann noch nicht genannt werden, da heute nicht bekannt ist, wie der Untergrund für die Spielorte aufgearbeitet werden muss und welche Spielgeräte dort aufgestellt werden.

Herr RM Knieling stimmt für die CDU-Fraktion unter den gegebenen Voraussetzungen der Neugestaltung des Spielstandortes Mönchenwordt zu. Er hält eine Außengastronomie für gut, da dann eine soziale Kontrolle der spielenden Kinder durch die Begleitpersonen möglich ist. Er fordert die Verwaltung dazu auf, bei den nächsten Spielorten ein Gesamtkonzept vorzustellen. Außerdem bittet er um eine genauere Zeichnung der Wassermaschine.

Herr StR Sierau sagt zu, dass bei den anderen Spielorten auch eine Vorlage erstellt werden wird.

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt stimmt dem Teilkonzept "Spielen in der City" (auf der Grundlage des City-Konzeptes) zu.

2. Der Rat beschließt im Rahmen dieses Konzeptes die Neugestaltung der Fläche Mönchenwordt mit dem Schwerpunkt eines Spielstandortes für Kinder, mit dem Ziel der Stärkung der Kinder- und Familienfreundlichkeit der Dortmunder City. Die vorliegende Planung soll der Realisierung zugrunde gelegt werden.

3. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
für 2000 in Höhe von 1.200.000,00 DM
unter der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 6150 9511 0268
- Sanierungsgebiet City "Spielen in der City "

Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 600.000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0222 (Haushaltsausgaberest)
- Nordstadtprogramm -
und Minderausgaben in Höhe von 600.000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0242 (Haushaltsausgaberest)
- Stadterneuerung Ortskern Huckarde -

Im Rahmen des Förderantrages ist die Erlaubnis zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn vom
Zuschussgeber einzuholen.



4.11 Bauleitplanung; 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum

hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (123. Änderung)
II. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mg 146 - Ammerbaum -
III. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Mg 129
IV. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ammerbaum - für den unter Punkt 1.1 der
Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 BauGB

II. die Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammerbaum - für den unter Punkt 1.1 der
Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

III. die teilweise Änderung des Bebauungsplanes Mg 129
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

4.12 Planfeststellungsverfahren der L 556 n (Westumgehung Asseln)
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
- Ausschussvorlage

Frau RM Gerszewski fragt nach, worin die wesentlichen Änderungen der städtischen Planungen bestehen.



Herr Keune verdeutlicht, dass die Planungen der L 556 n und des Asselner Hellweges aufeinander abgestimmt sind. Er geht nicht davon aus, dass es zu Verzögerungen durch Maßnahmen des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr kommt.

Frau RM Kröger-Brenner erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Westumgehung Asseln stimmen werde.

Frau RM Gerszewski weist darauf hin, dass die unter Punkt 5.2 genannten Schallschutzmaßnahmen auch im nördlichen und südlichen Bereich der Westumgehung Asseln vorgesehen werden sollten, da dort evtl. noch Wohnbebauung entstehen wird.

Beschluss:
Der Planung der L 556 n wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion im Grundsatz zugestimmt.
Die städtischen Anregungen und Bedenken gemäss Ziffer 5 sind zu berücksichtigen.

4.13 Sachstandsbericht - Verkehrskonzept Indupark
hier: Darstellung der Gutachtenergebnisse und weitere Vorgehensweise

Bezug: Anfrage und Beschluss der BV Lütgendortmund vom 01.10.1999
("14-Punkte-Programm") sowie Beschluss der BV Lütgendortmund vom 18.01.2000

- Ausschussvorlage


Herr RM Knieling fragt nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Verlängerung Brennaborstraße.

Herr Glaser erklärt, dass eine Lärmschutzwand errichtet werden sollte, so dass über ein Planänderungsverfahren nach erneuter Offenlegung im Herbst die Freigabe der Brennaborstraße erreicht werden könnte. Die Kosten der Lärmschutzwand werden sich auf 500 0000,-- bis 700 000,-- DM belaufen.

Herr RM Krüger bittet darum, dass die Planunterlagen zum Verkehrskonzept Indupark zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss beauftragt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung, die erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen zu konkretisieren. Es sind Möglichkeiten der Umsetzung und insbesondere Finanzierung mit den Einzelhandelsvertretern bzw. Gewerbetreibenden vor Ort zu vereinbaren.

4.14 Umbenennung der Stadtbahnhaltestelle “Am Rosenplätzchen”
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Vorhaben der Dortmunder Stadtwerke zu, die Haltestelle "Am Rosenplätzchen" in "Stadtkrone-Ost" umzubenennen.

4.15 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung
"Qualifizierte Umgestaltung der Immermannstraße"

- Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2000 mit der Bezeichnung "Qualifizierte Umgestaltung der Immermannstraße"


Herr RM Tech erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Er bittet um einen kurzfristigen Sachstandsbericht.

Der Antrag ist als Anfrage zu sehen und sollte innerhalb von acht Wochen beantwortet werden.

4.16 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Perspektiven Hoesch-Park"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2000 mit der Bezeichnung "Perspektiven Hoesch-Park"

Herr RM Krüger bittet darum, den Antrag heute zunächst nur einzubringen. Er fragt, ob Handlungsbedarf im Rahmen einer Konzeption bestehe und welche Perspektiven der Hoesch-Park haben kann.



Herr RM Berndsen erklärt den Hintergrund des Antrages der SPD-Fraktion vom 28.03.2000. In Kürze werden im Hoesch-Park Investitionen notwendig.

Nach Angaben des Herrn StR Sierau hat es am 19.02.1999 eine erste Hoesch-Park-Konferenz gegeben, zu der ein Bundestagsabgeordneter eingeladen hatte. Seitens des dort vertretenen Ministeriums wurde zugesagt, eine entsprechende Überlegung und Maßnahmenkonzepte zu erarbeiten und zu fördern. Die Planungsverwaltung geht davon aus, dass das Entwicklungspotential bewertet werden sollte, wenn bekannt ist, welche konkreten Vorstellungen zur Nutzung der vorhandenen Anlagen bestehen. Konzeptionelle Überlegungen müssen nicht von der Planungsverwaltung ausgehen, sondern könnten vergeben werden.

Herr RM Tech nimmt für die SPD-Fraktion zur Kenntnis, dass zu diesem Thema weitergearbeitet wird, und zieht mit diesem Hinweis den Antrag zurück.

4.17 a) Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative
Fluss-Stadt-Land"

(wurde am 02.03.2000 zur Sitzung am 08.03.2000 nachversandt)

b) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluss-Stadt-Land"


(wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt)

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den Antrag der SPD-Fraktion vom 01.03.2000 mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluss-Stadt-Land" wie folgt zu beschließen:

"1. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, nach Beratung mit den Partnergemeinden der regionalen Initiative "Fluss-Stadt-Land" einen Förderantrag an die Landesregierung zu richten.
Der Anteil der kommunalen Seite in Höhe von 50 000,-- DM ist von Seiten der Stadt Dortmund zu tragen.
Eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel für Planungskosten ist hiermit nicht verbunden.

2. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Dortmunder Einzelprojekte wird die Verwaltung beauftragt, die bisher vorliegenden Projektkonzeptionen zu verfeinern und sie dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzulegen."

Gleichzeitig empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt einstimmig, auch den CDU-Antrag mit der Bezeichnung "Regionale Initiative Fluss-Stadt-Land" vom 07.03.2000 im nachfolgenden Wortlaut zu beschließen:

"Der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag wird wie folgt ergänzt:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 01. September 2000 dem Ausschuss einen Bericht vorzulegen über die Eigentums- und Mietverhältnisse an Grundstücken im Bereich des Dortmunder Hafens. Dabei ist darzustellen, welche Flächen im Dortmunder Hafen in wessen Eigentum stehen, für welche Flächen Mietverhältnisse mit einer Restlaufzeit von mehr als zwei Jahren bestehen, wobei die Restlaufzeiten anzugeben sind, für welche betriebliche Nutzungen derzeit wasserseitige Flächen benötigt werden, und auf welchen Flächen betriebliche Nutzungen vorhanden sind, die unter die Störfallverordnung fallen. Der Bericht ist in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzulegen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2000 geeignete Schritte zur Entlassung der Halde Ellinghausen als LEP VI-Fläche aus der Landesbindung einzuleiten. In einem Bericht sind spätestens im Oktober 2000 die bislang eingeleiteten Maßnahme darzustellen.
c) Die Einrichtung eines Sportboothafens Achenbach in Schwieringhausen wird bauleitplanerisch gesichert. Die notwendigen Schritte, die dazu noch zu ergreifen sind, sind dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bis zum 07. Juni 2000 darzulegen."

4.18 Bauleitplanung, Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße
(ehemalige Feineisenstraße) -

hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss
- Ratsbeschluss
(wurde zur Sitzung am 23.02.2000 versandt)

- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 08.03.2000)


Beschluss:
Der AUSW unterstützt einstimmig das Anliegen, die Verkehrsanbindung über den Rüschebrink-Knoten herzustellen, um so zusätzliche Verkehre für den Stadtbezirk Dortmund-Eving über die Bayrische Straße zu verhindern.



4.19 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in
Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Fa. Lidl und Schwarz

(wurde in der Sitzung am 08.03.2000 behandelt)

- Die Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch hat in ihrer Sitzung am 14.03.2000 abweichend beschlossen.


Herr RM Jung weist auf den mehrheitlich getroffenen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch aus der Sitzung am 14.03.2000 hin: "Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma Lidl + Schwarz unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 der Vorlage aufgeführten Vorgaben zu betreiben und für das Maß der baulichen Nutzung generell eine Traufhöhe festzusetzen. Damit ist eine zeitnahe Realisierung von Baumaßnahmen auf diesem Grundstück mit der Errichtung des SB-Warenhauses anzustreben."

Herr Wilde erklärt, dass die Bezirksvertretung Hombruch bei diesem Beschluss den Kopfbau und nicht den Lidl + Schwarz Kaufland-Markt gemeint habe. Für den Kopfbau wurden im AUSW am 08.03.2000 bestimmte Vermarktungsvorgaben beschlossen. Grundlage der Vermarktungsvorgaben war ein Entwurf, der auch als Anlage der Vorlage beigefügt war. In diesem Entwurf waren auch Traufhöhen dargestellt worden. Der Beschluss sollte dahingehend interpretiert werden, dass die genannte Traufhöhe als Orientierungswert zu sehen ist.

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 in der Bezirksvertretung Hombruch zur Verlängerung der Fußgängerzone steht nicht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan, sondern ist als Ergänzung formuliert worden und als Prüfauftrag für die Verwaltung einstimmig beschlossen worden.

Herr Wilde sagt zu, dass dieser Prüfauftrag von der Verwaltung abgearbeitet und anschließend der Bezirksvertretung Hombruch und dem AUSW darüber berichtet wird.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, dem Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch in seinem Beschluss am 14.03.2000 zu folgen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma Lidl + Schwarz unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 der Vorlage aufgeführten Vorgaben zu betreiben und für das Maß der baulichen Nutzung generell eine Traufhöhe festzusetzen. Damit ist eine zeitnahe Realisierung von Baumaßnahmen auf diesem Grundstück mit der Errichtung des SB-Warenhauses anzustreben.

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 Vorbescheid für die Nutzung eines Fachmarktes für Büro- und
Papierbedarf im Erdgeschoss des Gebäudes Bornstraße 185

- Bauvorhaben nach § 34 (1) BauGB

- Ausschussvorlage

Der Fachmarkt soll nach Angaben des Herrn Hofmeister in dem Gebäude nördlich der Mindener Straße, südlich der Straße am Kaiserstuhl, auf der Ostseite der Bornstraße entstehen.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.2 Voranfrage für die Errichtung eines Hotelgebäudes und einer Rennstallanlage mit
Zubehöreinrichtung in Dortmund-Wambel, Rennweg

- Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB -
- Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich -
- Ausschussvorlage

Herr RM Tech bittet darum, ein Modell erstellen zu lassen bzw. eine bessere Zeichnung vorzulegen, um eine bessere Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

Herr RM Drabig verdeutlicht, dass ein Modell erstellt werden sollte, um u. a. auch über schützenswerten Baumbestand entscheiden zu können. Auch das durch das geplante Hotel entstehende Verkehrsaufkommen sollte geprüft werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 12.04.2000 erneut behandeln.

5.3 Umbau des vormals "Marks & Spencer"-Geschäftshauses für die neuen Nutzer
Esprit und Mayersche Buchhandlung, Kampstraße 28

Bauvorhaben gemäß §§ 30 und 34 BauGB

- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt einstimmig die durch die Verwaltung vorgestellten Bauvorhaben zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

5.4 Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal "Deutsch-Türkische-Freunde e. V.",
Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155

- Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbauch (BauGB)
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 08.03.2000 versandt)
- ablehnender Beschluss der Bezirksvertretung Eving (siehe Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung am 08.03.2000)

Herr RM Berndsen weist darauf hin, dass vor dem Vereinslokal in den Abendstunden häufig auch bis zu 30 oder 40 Pkws parken.

Herr Hofmeister verdeutlicht die Forderung der Bezirksvertretung Eving nach einer Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf einen Stellplatz je vier Sitzplätze. Nach den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf ist auf je acht bis zwölf Sitzplätzen ein Stellplatz bei Gaststätten von nicht überörtlicher Bedeutung zuzulassen. Die geforderten drei Stellplätze bei 24 Sitzplätzen zeigten bereits das obere Ende der Bandbreite auf. Außerdem hat die Bezirksvertretung Eving erklärt, dass die Zufahrt zu den Parklätzen abgesperrt werden kann, sie sollte aber offen bleiben. Sollte entschieden werden, dass eine Genehmigungspflicht vorliegt, so kann dies nach Angaben des Herrn Hofmeister als Bedingung in die Baugenehmigung aufgenommen werden. Dass wegen anderer Gastronomie in diesem Bereich Parkplatzprobleme vorhanden sind, kann dem Vereinslokal nicht angelastet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Fehlbelegerabgabe"
(Der Antrag wurde zur Sitzung am 08.03.2000 verteilt.)

Beschluss:


Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000 mit der Bezeichnung "Fehlbelegerabgabe"
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss die ab dem 01.01.2000 erweiterten verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten darzustellen. Dabei sind dem Ausschuss Vorschläge zu unterbreiten, wie durch Ausschöpfen der neuen rechtlichen Spielräume die Zielsetzungen Belegungsstrukturen und Leestandsabbau noch besser erreicht werden können.
2. Dem Ausschuss ist durch einen interkommunalen Vergleich darzulegen, wie sichdie Maßnahmen und Verfahrensweisen der Wohnungsunternehmen, wie der Wohnungsverwaltung im Vergleich zu anderen Städten in Nordrhein-Westfalen darstellen.
3. Dem Ausschuss ist weiter aufzuzeigen, in wie weit in Stadtteilen mit besonderem Ereneuerungsbedarf zusätzlich Instrumente zur Verfügung stehen, um die oben beschriebene Zielsetzung zu erreichen.
4. Dem Ausschuss ist schließlich die fiskalische, wie die wohnungspolitische Bedeutung der in Dortmund erhobenen Fehlbelegerabgabe darzustellen.


7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule in Do-Hombruch, Am
Hombruchsfeld 69

- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Robert-Koch-Realschule, Am Hombruchsfeld 69 in DO- Hombruch mit Gesamtkosten von 2.000.000,00 DM. Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

7.2 PAK-Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule, Evinger
Parkweg 8 in DO-Eving

- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt die PAK-Sanierung des Schulgebäudes der Elisabeth-Grundschule, Evinger Parkweg 8 in DO-Eving mit Gesamtkosten von 696.000,00 DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Ausbau der Straße Burgwall von der Hansastraße bis westl. Bornstraße
Kostenerhöhung
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Für den Umbau der Straße Burgwall beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 600.000,-- DM auf 3.800.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6600 9511 0145 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 3.000.000,-- DM
Ausgaben 2000 800.000,-- DM

Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


8.2 Kanalerneuerung Eierkampstraße/Luisenschachtstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:


Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Für die Kanalerneuerung in der Luisenschachtstr. beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 450.000,-- DM auf 1.950.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0739 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 840.000,-- DM
Ausgaben 2000 860.000,-- DM
Ausgaben 2001 250.000,-- DM

Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

8.3 Kanalbau Sammler Evinger Straße/Am Gulloh
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:


Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Evinger Str./Am Gulloh mit Kosten von 2.500.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0810 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400.000,-- DM
Ausgaben 2001 500.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM
Ausgaben 2004 ff. 600.000,-- DM

Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

8.4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 01.02.2000 mit der
Bezeichnung "Umbau Hohe Straße" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der
GeschO

(wurde zur Sitzung am 23.02.2000 versandt)
hier: Stellungnahme der Verwaltung

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 15.03.2000 zum Umbau Hohe Straße zur Kenntnis.



9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

9.1 Stadtbahnbau in Hombruch, Sachstand und Vergabeverfahren
- Mündlicher Bericht

Herr Schließler erklärt, dass viele vorbereitende Maßnahmen zum Stadtbahnbau in Hombruch bereits durchgeführt wurden, wie Leitungsverlegungen, Baumfällarbeiten, Baugrunderkundungen, Verfüllungsmaßnahmen.



Herr Schließler stellt die Projektsteuerung, das Vergabeverfahren und die Termine des Projektes vor. Für die Terminplanung der Einzelgewerke wurde das Projekt in Einzelvorgänge aufgespaltet, um das Gesamtzeitziel vorzudenken und vorzuplanen. Nicht planbar sind z. B. das Wetter, 5 % Fehler beim Bauen, Firmenprobleme. Dann beschreibt Herr Schließler die Grundsätze der Ausschreibung und die Vergabe mit den einzelnen Verfahrensschritten. Der Zeitbedarf im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Rahmenterminplan werden für den Stadtbahnbau in Hombruch dargestellt.

Herr RM Krüger fragt nach, wann Alternativplanungen und wie sorgfältig diese vorgenommen werden sowie ob die Anbieter, die zu Niedrigstpreisen ihre Leistung erbringen wollen, Schwierigkeiten haben, ihren Betrieb dabei zu erhalten.

Herr Schließler antwortet, dass die Prüfung von Alternativen im Zeitablauf eingeplant ist und dass die Vergabepreise zwar niedrig sind, aber über das Nachtragsmanagement versucht wird, höhere Schlussrechnungen zu erreichen.

Frau s. B. Krämer-Knorr erfragt den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Stadtbahnbaus in Hombruch.

Herr Schließler erklärt, dass derzeitig von einer Inbetriebnahme im Jahr 2002 auszugehen sei.


11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

11.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000 mit der
Bezeichnung "Lokale Agenda 21" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der
GeschO

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000

Herr StR Fehlemann stellt dar, dass die Broschüre "Logale Agenda 21, Dortmund - Fit für die Zukunft, 1. Zwischenbericht" nun fertig ist und allen Ratsmitgliedern zugesandt wird. Außerdem wird derzeitig eine Ratsvorlage erstellt. Herr StR Fehlemann schlägt vor, sobald die Broschüre und die Ratsvorlage vorliegen, das Thema zu behandeln. Voraussichtlich wird dies in der Sitzung am 17.05.2000 sein.

Frau RM Lührs macht für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stimmt zu, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000 einzubringen und am 17.05.2000 zu behandeln.

Beschluss:
Die Anträge werden vertagt und am 17.05.2000 behandelt.


11.2 Entwicklung der Fläche Phoenix-West
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt (siehe Schreiben 01 vom 13.03.2000 sowie Anträge der SPD-Fraktion vom 08.03.2000 sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung der Fläche Phoenix-West")

Beschluss:


Die Anträge werden vertagt in die Sitzung am 12.04.2000.

11.3 Aufbau eines Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüros in der Dortmunder Nordstadt
Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Projekt "L.Ö.N.E." - Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!"
- Ratsvorlage

Herr RM Knieling beantragt, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.




Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.20 Uhr.





J u n g K r ä f t S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)