Niederschrift

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 22.09.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Benedikt Penning (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann (B 90/Die Grünen)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Jutta Seybusch – StA 14
Thomas Walzl – StA 19
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Heinz Hansmeier – StA 20
Alfred Leist – StA 21
Georg Bollmann – StA 21
Lothar Staschik – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23

3. Gäste:

-




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 22.09.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 22.06.2011

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.07.2011

2. Finanzen

2.1 4. Managementbericht zum Haushalt 2011
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04291-11-E3)

2.2 Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04938-11)

2.3 Erster Controllingbericht zur Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04820-11)

2.4 Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04941-11)

2.5 Wirkungsorientierter Haushalt: Projektbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04821-11)

2.6 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04870-11)

2.7 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04890-11)

2.8 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04891-11)

2.9 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04871-11)

2.10 Risikominimierung bei städtischen Vergaben
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04748-11-E2)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.07.2011 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04748-11-E3)

2.11 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04623-11)

2.12 Energieeinsparprogramm 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03899-11)

2.13 Einführung eines Sozialtickets durch den VRR als Pilotprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04948-11)

2.14 Zwischenbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2011
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05198-11)

2.15 städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05196-11)

2.16 Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen bei der Zahlungsabwicklung für den Neubau des Ausbildungszentrums der Feuerwehr gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04685-11)

3. Beteiligungen

3.1 Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E10)

3.2 Auswirkungen der Kapitalerhöhung der RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05195-11)



3.3 Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04914-11)

3.4 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwässerung Schwerte GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05103-11)

4. Liegenschaften

4.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau der Kinderbetreuung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04838-11)

4.2 Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04301-11)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04301-11-E2)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.07.2011 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04301-11-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04301-11-E6)

4.3 Planungsbeschluss "Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney" vom 21.07.2011, Einbindung externer Büros
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04912-11)

4.4 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 - Grimmelsiepen; Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03225-11)

4.5 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des Hu 144 – Am Rahmer Wald, hier: Boschstraße, projektierte Straße nordöstlich -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04532-11)

5. Sondervermögen

5.1 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2011 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04880-11)

5.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04666-11)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.07.2011 versandt.



6. Sonstiges

6.1 Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

6.2 Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-11)


Als Information erhalten Sie folgende Unterlagen

Informationen zur Beherbergungsabgabe
Anlage/Information
(Drucksache Nr.: 05201-11)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Taranczewski benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende, Herr Monegel (CDU-Fraktion), weist auf die „Barrierefreiheit“ hin.


Die Verwaltung hat gebeten, folgenden TOP 4.3 in der Beratung zu vertagen. Die Bitte von Herrn Stadtrat Lürwer lag schriftlich vor:
Planungsbeschluss "Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney" vom 21.07.2011, Einbindung externer Büros
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 04912-11)
hierzu -> Bitte um Vertagung der Beratung
Die Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung am 17.11.11 behandelt.

Herr Rettstadt bittet für seine Fraktion den TOP 2.10 von der Tagesordnung zu nehmen.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 22.06.2011

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 22.06.2011 wird genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.07.2011

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.07.2011 wird genehmigt.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
4. Managementbericht zum Haushalt 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04291-11-E4)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) präsentiert den 4. Managementbericht zum Haushalt 2011 und beantwortet im Anschluss umfangreich die gestellten Fragen.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet Herrn Stüdemann im nächsten Risikobericht auch die kommunalen Unternehmungen einzubeziehen.

Herr Stüdemann kündigt den Risikobericht über Beteiligungsunternehmen für den nächsten Managementbericht an.


zu TOP 2.2
Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04938-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen die Berichte zum 30.06.11, 31.07.11 und 31.08.11 vor. Herr Krause (11/2-2 NEO) präsentiert den Bericht für August 2011 (Anlage 1) und antwortet ausführlich auf die gestellten Fragen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass der Rat beschlossen habe, das Personalbudget ab 2011 innerhalb von 5 Jahren, um 10 % zu reduzieren. Tatsächlich würden aber 0,5 % fehlen, was nach den gerade vorgerechneten Zahlen ca. 1,5 Mio. € seien. Das sei eine Unterlaufung des Ratsbeschlusses und er bittet um Erklärung, wo die 0,5 % geblieben seien. Es habe auch keine Aufhebung des Ratsbeschlusses gegeben. In der Liste der geplanten Einstellungen seien Einstellungen von zehn Technikern für Medienentwicklungsplanung aufgeführt. Er bittet um Aufklärung um was es sich dabei handele und wofür das gebraucht werde.


Herr Krause antwortet, dass dieser Ausschuss am 10.12.11 auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen habe, dass die Vorgabe, 1,5 % Personalbudgetreduktion in 2011 und mindestens 2 % ab 2012, bestehen bleiben könne. Das sei die Beschlusslage, die auch auf der 1. Seite wiederzufinden sei und damit seien die Beschlüsse wortgetreu umgesetzt worden. Bezogen auf die Frage zu den Medientechnikern gibt er an, dass der Rat einen Medienentwicklungsplan vorgelegt bekommen habe, der beschlossen worden sei. Auf dieser Basis habe das Systemhaus sieben Techniker reklamiert, die für die Betreuung der Systeme in den Schulen auch notwendig seien. Die Techniker seien seines Wissens in der Vorlage erwähnt und auch finanziert.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass im Beschluss tatsächlich Personalbudgetreduktion und nicht Personalkostenreduktion stehe. Das sei evtl. noch für die nächsten Haushaltsberatungen zu konkretisieren, zeige aber auch, wie vorgegangen worden sei. Es gebe noch mehr Potential zu sparen.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hat versucht, die Zahlen des Berichtes nachzuvollziehen. Wenn man dem Antrag der CDU-Fraktion folge, bedeute das, bezogen auf die Jahre bis 2015, dass man über eine Absenkung des Personalkostenbudgets in einer Größenordnung von ca. 35 Mio. € spreche. Der Bericht gebe an, dass dazu noch die Nachsteuerungsmaßnahmen im Rahmen der Besoldungsanpassungen notwendig seien, was er nachvollziehen könne, aber dann würden dazu noch die refinanzierten zusätzlichen Personalaufwendungen aufgesattelt, die sich im Jahre 2011 auf 2,6 Mio. € beliefen. Fakt sei, was auch seine Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgetragen habe, dass, wenn 10 % Personalkosten reduziert werden sollen, man von mind. 800 Mitarbeitern spreche, die in 5 Jahren perspektivisch abgebaut werden sollen. Es erschließe sich nicht, wie man den unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden solle. Es werden Vorschläge gebraucht, die auch über ein Personalorganisationsentwicklungskonzept hinterlegt sein müssten. Im Managementbericht sei ausgewiesen, dass es im Moment zunehmende Personalaufwendungen gebe, die im Widerspruch zu den Beschlüssen, die der Rat getroffen habe, stünden. Er fragt nach, wie im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 mit diesen Sachverhalten umgegangen werde.

Herr Reppin gibt an, dass es offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen darüber gebe, was genau im Rat beschlossen worden sei. Es habe zwei Punkte seiner Fraktion gegeben, die auch so beschlossen worden seien. Zum Einen ging es um das Personal- und Organisationskonzept, das bis zum 1. Quartal 2011 eingefordert worden sei. Zum Zweiten habe es einen Antrag gegeben, in dem es um Reduzierung der Personalkosten um 10 % in 5 Jahren ging. Das seien für ihn 2.125 % pro Jahr und nicht 2 %. Er bleibe dabei, dass 1,5 % offensichtlich verschwunden seien und er sich mit dieser Methode von der Verwaltung vorgeführt fühle. Er warnt dringend davor, in dieser Methode weiter zu machen, da es sonst ein sehr schwieriges Geschäft mit der CDU-Fraktion werde.

Herr Berndsen (SPD-Fraktion) glaubt, dass es unterschiedliche Sichtweisen über die Umsetzung des Ratsbeschlusses gebe. Seine Fraktion meint, dass dieser Beschluss ordnungsgemäß umgesetzt wurde, schränkt aber ein, dass die Formulierungen zukünftig bei den Haushaltsberatungen genauer ausgeführt werden müssen. Herr Krause habe das auch sehr genau dargestellt.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) glaubt nicht, dass eine fachlich korrekte Formulierung nötig sei, sondern die politische Rahmenvorgabe gegeben sei und bei Verständnisdefiziten sei die Klärung eine Holschuld der Verwaltung und nicht eine Bringschuld von einem ehrenamtlichen Führungsgremium dieser Stadt. Er persönlich möchte der Auffassung von Herrn Berndsen ausdrücklich nicht beitreten.

Herr Krüger knüpft an die Ausführungen von Herrn Sierau (Oberbürgermeister) im letzten Personal- und Organisationsausschuss an und bemerkt, dass er dort deutlich gemacht habe, wie er damit umzugehen gedenkt.


Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt an, dass es von Seiten seiner Partei eine Vorhersage gegeben habe, dass das mit den 2% nicht funktionieren würde. Deshalb habe seine Fraktion auch dagegen gestimmt. Die Abarbeitungsgeschwindigkeit bei der Stadt sei durch den Abbau des Personals zu erklären und im Zusammenhang zu sehen. Auch werde der Handlungsspielraum durch die Einigung mit dem Personalrat, keine betriebsinternen Kündigungen auszusprechen, sehr eingeschränkt. Es sei darüber nachzudenken, wie man jetzt mit der Problematik umgehe.

Herr Rettstadt gibt an, dass seiner Meinung nach der Ratsbeschluss nicht korrekt umgesetzt worden sei. Der Oberbürgermeister habe den Spielraum genutzt, die etwas unscharfe Formulierung zuzulassen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) hofft, dass man inhaltlich nicht so weit entfernt sei, wie es sich anhöre. Die Schwäche am System sei, dass dieser Ausschuss über Finanzen und Einsparungen rede und der Ausschuss für Personal und Organisation über Personal. Personalkosteneinsparungen ohne ein Personalentwicklungskonzept sei völliger Unsinn. Es gebe viele bewertbare und auswertbare Faktoren, die eine Zukunftsplanung zuließen und Aufgabenkritik beinhalte. Die Frage sei, ob die Trennung von Personal und Finanzen in zwei verschiedenen Ausschüssen glücklich sei.

Herr Krause gibt an, dass er sich aus der politischen Diskussion raushalte, aber zu den Fakten möchte er noch einmal auf die Äußerungen von Herrn Reppin eingehen und merkt an, dass die Auslegungen dieser beiden Beschlüsse bzw. Anträge nicht das Werk des Oberbürgermeisters seien, sondern ein gemeinsames Werk des Verwaltungsvorstandes. Er stimme Herr Taranczewski zu, dass es schwierig sei, in diesem Ausschuss eine Diskussion zu führen, die eigentlich im Personal- und Organisationsausschuss auch zu führen sei. Die gesamte Maßnahme enthalte eine flächendeckende stadtweite Aufgabenkritik, die in diesen Wochen starte, mit einem Zeitziel von 2 Jahren. Er gibt zu Bedenken, dass dieser Ausschuss nicht alle Hintergrundinformationen habe, die der Personal- und Organisationsausschuss habe.

Herr Stüdemann gibt an, dass er perspektivisch anrate mit der gesamten Materie anders umzugehen. Es gebe generell einen Reduktionsbeschluss und zu einzelnen Themen gebe es Ausdehnungsbeschlüsse. Der Generalbeschluss über die Reduktion der Personalkosten sei im Rat Konsens gewesen. Expansionsbeschlüsse seien durch Administration, durch Rat oder durch Auslösen in Ausschüssen gefasst worden. Das passe nicht ganz zusammen und vielleicht komme man im Rahmen der Haushaltsberatungen dazu, genau zu sagen, ob in 2012 ein Thema auf der Agenda steht, das von vornherein berücksichtigt werden müsse. Er nehme die Kritik mit in den Verwaltungsvorstand und es sei zu überlegen, wie man zielführender damit umgehe. Der Haushalt müsse bewegungsfähig gemacht werden und deutlich im Aufwand reduziert werden.

Herr Krause merkt noch an, dass es mehr Transparenz als jetzt nie gegeben habe, die Berechnungswege und Modalitäten seien alle ausgewiesen und erläutert und eine Vertuschung sei der Verwaltung nicht vorzuwerfen.

zu TOP 2.3
Erster Controllingbericht zur Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04820-11)

Herr Bartsch (CDU-Faktion) stellt zu einzelnen Positionen Fragen und möchte wissen, ob es möglich sei, den Status „In Bearbeitung“ genauer zu bezeichnen, da seine Fraktion gerne wissen würde wo der Bearbeitungsstatus sich befindet, was bereits getan wurde und wann mit einem Abschluss zu rechnen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet mündlich auf die einzelnen Fragen.
Die Bezeichnung „In Bearbeitung“ sei genauso gemeint. Die Themen würden zurzeit mit Herrn Stadtrat Lürwer durchdekliniert. Bis in den Oktober hinein werde es ein methodisch abgestimmtes Verfahren geben, das diesem Gremium vorgestellt werde und eine bessere und schnellere Bearbeitung zum Ziel habe.

Herr Reppin äußert seinen Unmut und gibt an, dass es nicht akzeptabel sei und nicht funktionieren werde, wenn nicht abgearbeitet und verzeichnet werde, was bisher geschehen sei. Es könne nicht sein, dass man zufällig erfahre, wenn ein Ratsbeschluss nicht umgesetzt worden sei.

Herr Stüdemann glaubt, dass Herr Reppin eine falsche Vorstellung habe. Es seien in der Regel große Prozeduren, die nebenbei bearbeitet würden. Die einzelnen Bearbeitungsstände erforderten sehr viel Aufwand und Verhandlungsgeschick und es handle sich um komplexe und zeitraubende Vorgänge. Die Verwaltung setze selbstverständlich die Beschlüsse um, die gefasst worden seien und bringe sie auch zu Ende. In Zukunft werde man Bericht erstatten, wenn es zeitnah nicht zu schaffen sei und/oder Korrekturbeschlüsse vorlegen. Er betont erneut, dass die Verwaltung nicht mogle, nichts weg lüge und auch nicht untätig sei. Es gebe mittlerweile hunderte von Beschlüssen, die abgearbeitet werden müssen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) fragt sich, ob eventuell zu viele Beschlüsse gefasst werden. Es wäre schön, wenn wenigstens die Angelegenheiten, die auch Strukturveränderungen bringen, den Ausschuss vor den Medien erreichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den als Anlage beigefügten Bericht zu den Bearbeitungsständen der einzelnen Beschlüsse zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04941-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) von den Fachbereichen erstellten aktuellen Bearbeitungsstände der einzelnen Maßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Wirkungsorientierter Haushalt: Projektbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04821-11)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Projektplan und die Projektbeschreibung zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04870-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2011 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 13.090,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.210.748,53 €.




zu TOP 2.7
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04890-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2010 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 20.772,15 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 2.8
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04891-11)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es sich um einen Jahresfehlbetrag von knapp 1,2 Mio. € handle und keine bessere Entwicklung in Aussicht sei. Er fragt bei Herrn Stüdemann nach, was in absehbarer Zeit an Gegenmaßnahmen eingeleitet werde.

Herr Heynen (Stadtkämmerei) sagt eine schriftliche Antwort zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2010 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 1.194.753,48 € erhöht wird.

zu TOP 2.9
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04871-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss 2010. Gleichzeitig beschließt er, den Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 66.240.242,31 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.




zu TOP 2.10
Risikominimierung bei städtischen Vergaben
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04748-11-E2)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste hat den Tagesordnungspunkt zurückgezogen.

zu TOP 2.11
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04623-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2007 für den Verkauf von städtischen Karten, Pläne und Druckschriften des Vermessung - und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.10.2011 anzuwenden.

zu TOP 2.12
Energieeinsparprogramm 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03899-11)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den nachfolgenden Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt einstimmig die folgenden Maßnahmen:
1. In Abänderung des Beschlusses vom 07.05.2009, Drucksache-Nr. 14456-09, die Trennung der Wärmeversorgung des Schulkomplexes Hörde vom Hallenbad Hörde mit
- Erstellung eines massiven Gebäudes für die Wärmeerzeugungsanlage
(Holzheizkessel als Grundlast mit Pellet-Brennstofflagerraum und Gas-
Brennwertkessel zur Spitzenlastabdeckung) mit den entsprechenden
Anschlussleitungen nord-östlich der bestehenden Sporthalle Hörde.
2. Den Austausch der zentralen Gebäudeleittechnik-Hardware in der Mess-, Steuer- und Regelwerkstatt auf dem Betriebshof Nortkirchenstr. und die Beschaffung von drei dazu benötigten Service-Notebooks einschl. der erforderlichen Update-Software.
Das Gesamtinvestitionsvolumen für den städtischen Haushalt beträgt 580.446 €.
3. Die Finanzierung im Budget des Amtes 2D bei der Investitionsfinanzstelle 2D_00118014001 ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2011: 490.000 €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der oben dargestellten Finanzierung in Höhe von 90.446,00 € stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
4. Die Investition bedingt ab 2013 eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i. H. v. 35.188,85 €.

5. Gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 27.10.09 ist für alle nicht begonnenen investiven Maßnahmen ab 5.000 € ein Antrag auf Freigabe der Haushaltsmittel zu stellen und die Notwendigkeit der Maßnahme zu begründen. Der Beschluss der o.g. Maßnahmen inkludiert diese Freigabe.

zu TOP 2.13
Einführung eines Sozialtickets durch den VRR als Pilotprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04948-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:

zum Tagesordnungspunkt „Einführung eines Sozialtickets durch den VRR als Pilotprojekt“ auf der Sitzung des AFBL am 22. September 2011 stellt unsere Fraktion ergänzend zur Vorlage der Verwaltung die nachstehende Variante c zur Abstimmung:

Variante c): Entwicklung eines bedarfsgerechten Sozialtickets

Ein bedarfsgerechtes Sozialticket erfüllt folgende Kriterien:

- Das Ticket soll als Monatsticket im Einzelverkauf erhältlich sein.
- Der Preis darf 15 Euro nicht übersteigen.
- Das Ticket soll rund um die Uhr nutzbar sein.
- Ab 19:00 Uhr soll eine Mitnahme von bis zu 1 Erwachsenen + 3 Kindern möglich sein.

Zur Finanzierung des Tickets sind nachstehende Punkte zur Geltung zu bringen:

1. Die Stadt Dortmund beantragt den Dortmund zustehenden Anteil der 30 Mio. starken Landesförderung zur Preissenkung im ÖPNV direkt ohne Umweg über den VRR. Direktanträge beim Land sind seitens der Landesebene ausdrücklich zulässig.
2. Als Berechnungsgrundlage für den Zuschussbedarf des Sozialtickets werden die Ergebnisse der Marktforschungsstudie des VRS für die Stadt Köln zugrunde gelegt, solange keine vergleichbare Marktforschungsstudie des VRR für die Stadt Dortmund vorliegt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Höhe der Fördergelder zur Preissenkung im ÖPNV so aufzustocken, dass ein bedarfsgerechtes Ticket für einkommensschwache Benutzergruppen auch landesweit möglich wird. Bis zur Erhöhung der Fördergelder teilen sich die Stadt Dortmund und die DSW21 anfallende Kosten.

Berechnungsgrundlagen:

Ausgehend von 8000 aktuellen Kunden ergibt sich für ein Ticket zum Preis von 15 EURO ein Zuschussbedarf von 2,8 Mio. Euro, basierend auf dem geleisteten Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von insgesamt 17 Mio. Euro für das Ticket für die beiden Jahre 2008 und 2009. Bei 24000 Nutzern wie im Jahr 2009 würde der Zuschussbedarf bei 9,1 Mio. Euro entsprechend der Berechnungen der Stadtwerke für 2009 liegen. Die Betriebskosten der DSW21 stiegen nicht. Nur durch die Abgaben an den VRR entstand ein rechnerisches Defizit.

Legt man die Marktforschungsstudie des VRS zugrunde zeigt sich, dass die Preisgestaltung in den theoretischen Berechnungen der Verkehrsverbünde die realen Kosten eines Sozialtickets massiv überschätzen und lediglich 1/5 des ursprünglich errechneten Betrages ausmachen. Angewendet auf die Abgaben an den VRR und herunter gebrochen auf die Dortmunder Ausgleichzahlungen an die DSW21 hieße dies, dass bei 8000 Kunden 560.000 EURO und bei 24000 Kunden 1,8 Mio. Euro an tatsächlichen real vorhandenen Kosten auszugleichen wären.

Zu diesem Bedarf kommen Personal- und Sachaufwendungen im StA 50 in Höhe von 207 200,00 €. Abzuziehen sind der Landeszuschuss in Höhe von etwa 1,5 Mio. Euro sowie ggf. nicht verausgabte und auf das Jahr 2012 übertragene Landesmittel des Jahres 2011.

Begründung:

Fahrpreise im öffentlichen Personennahverkehr sind immer politische Preise. Es gibt keinen ÖPNV in Deutschland der angesichts der massiven Subventionierung des motorisierten Individualverkehres kostendeckend arbeitet. Die Gewährleistung der Mobilität für alle Bevölkerungsschichten ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, die notfalls auch durch Steuergelder zu bestreiten ist. Zum Vergleich mit den Geldern für das 15-Euro Sozialticket aus 2009 seien zwei Zahlen aus dem Geschäftsbericht 2009 der DSW21 angeführt: Die Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr betrugen 6,6 Mio. EUR, die Abgeltungszahlungen für die unentgeldliche Beförderung der Schwerbehinderten betrugen 9,7 Mio. Euro. Auch in diesen beiden Fällen ist es unstrittig politisch geboten Mobilität zur Verfügung zu stellen. Nichts anderes wird auch für einkommensschwache Menschen gefordert. Wir halten daher aus sozialen und ökologischen Gründen ein preiswertes ÖPNV-Ticket in Dortmund und in ganz NRW für geboten. Was möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist, zeigen die Semestertickets: 24 Euro im Monat für die zeitlich uneingeschränkte Nutzung im gesamten Raum des VRR.

Viele Menschen – Arbeitslose, Rentner, aber auch Menschen mit niedrigem Arbeitseinkommen – können sich angesichts der hohen Preise im ÖPNV und oft langer Wege keine oder nur noch eine eingeschränkte Mobilität leisten. Am 19.07.2011 hat der VRR-Verwaltungsrat ein sog. „Sozialticket“ beschlossen. Es soll am 1.11.2011 im Bereich des VRR eingeführt werden und 29,90 EUR kosten. Das Pilotprojekt ist zeitlich bis zum 31.12.2012 begrenzt. Nach Ablauf soll das Projekt auf seine Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Der hohe Preis wird voraussehbar dazu führen, dass dieses Ticket – in Wahrheit ein einfaches 30-Euro-Ticket und kein Sozialticket in der eigentlichen Bedeutung des Wortes – nur von wenigen Menschen in Anspruch genommen wird. Die Folge wird sein, dass nur diejenigen Menschen das 30-Euro-Ticket nutzen werden, die mit niedrigem Einkommen besonders stark auf den ÖPNV angewiesen sind und sich deshalb auch schon früher für den Kauf einer Monatskarte entschieden haben. Es wird also wohl eine Wanderungsbewegung aus den höheren Preisklassen in den 30-Euro-Tarif geben, ohne dass deutliche Mehreinnahmen durch viele Neukunden hinzukommen, weil der Preis zu hoch ist. Damit ist ein Misserfolg des VRR-„Sozialtickets“ vorprogrammiert.

Die bisherige Erfahrung in Dortmund zeigt, dass die Nachfrage für ein Sozialticket zum sozialverträglichen Preis von 15 EUR sehr groß ist. Nach der Verdoppelung des Preises des Dortmunder Sozialtickets auf den auch für das VRR-„Sozialticket“ vorgeschlagenen Preis brach die Nutzerzahl von über 24000 auf unter 8000 Abos ein. In Dortmund hat man bei der Auswertung der Pilotphase mit dem 15 EUR-Preis unterstellt, dass die NutzerInnen des Sozialtickets vor dessen Einführung für ihre ÖPNV-Mobilität Einzelfahrscheine im Umfang von 32 EUR/Monat erworben hätten. Diese Berechnungen basierten aber auf einer fragwürdigen Erhebungsmethodik, die zweifelhafte Verlustzahlen produzierte, welche dann Anlass für eine Verdoppelung des Preises waren.

Das Beispiel Köln zeigt demgegenüber, dass der Zuschussbedarf bei weitem nicht so hoch ist, wie von mancher Seite dargestellt. Eine in Köln vom VRS nach Einführung des Sozialtickets in Auftrag gegebene Marktforschungsstudie ist dagegen ganz anders verfahren. Hier wurden die KundInnen im persönlichen Interview zu Hause befragt und es wurde auch problemorientiert auf bisheriges Schwarzfahren und Neukundenpotentiale geachtet. Die Studie hat ermittelt, dass der ursprünglich berechnete Betrag auf nur noch 1/5 abgesenkt werden konnte. Daraufhin hat der VRS das Kölner Sozialticket als reguläres VRS-Ticket eingeführt.

Der VRS stellte fest: „Bei deutlich reduzierten Ticketpreisen werden von den KölnPass-Inhabern erheblich mehr ÖPNV-Fahrten durchgeführt. Die Bereitschaft Tickets zu erwerben ist gestiegen. ÖPNV-Fahrten, die in der Vergangenheit von einem Teil der Köln-Pass-InhaberInnen ohne gültiges Ticket durchgeführt wurden, erfolgen jetzt zu regulären Bedingungen. Aufgrund dessen war der vorab kalkulierte städtische Erstattungsbetrag zu hoch bemessen; es reichen niedrigere Erstattungsbeträge aus.“

Daher schlagen wir als Berechnungsgrundlage für die Ausgleichszahlungen die Anwendung der Kölner Erkenntnisse vor und behalten den Preis des verkehrspolitisch äußerst erfolgreichen Dortmunder Sozialtickets aus den Jahren 2008 / 2009 bei.

Nicht länger hinzunehmen ist das „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Landesebene, Verkehrsverbünden und Kommunen, die sich die Verantwortung gegenseitig zuschieben. Es gibt von Seiten des Landes nicht nur eine soziale Verpflichtung gegenüber SchülerInnen und Studierenden. Auch und gerade für einkommensarme Menschen muss das Land in die Pflicht genommen werden, die landesweite Mobilität zu gewährleisten.

Wir sehen daher den Gesetzgeber gefordert, ein flächendeckendes Sozialticket zu landesweit gleichen Bedingungen vorzusehen. Wir fordern Landtag und Landesregierung auf, entsprechend zu verfahren und die Landesmittel zu erhöhen. Für die Finanzierung eines echten Sozialtickets dürfen auf Dauer weder die Kommunen noch die Beschäftigten in den Verkehrsbetrieben noch die Kunden anderer Tarife herangezogen werden.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bitte, die Angelegenheit zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt an, dass auch seine Fraktion einverstanden sei, die Angelegenheit zum Rat durchlaufen zu lassen und schlägt eine Sondersitzung für eine Fachdebatte vor.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) merkt an, dass aus seiner Sicht dafür keine Notwendigkeit bestehe.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass auch seine Fraktion die Angelegenheit in den Rat durchlaufen lassen möchte.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) schließt sich der Meinung an und hält eine Debatte ohne Beschlussfassung nicht für notwendig.


Herr Krüger (Bündnis 90/DieGrünen) schließt sich der Meinung von Frau Matzanke an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Die Linke ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.14
Zwischenbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2011
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05198-11)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) zieht für seine Fraktion den Tagesordnungspunkt zurück.

zu TOP 2.15
städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05196-11)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) zieht den Tagesordnungspunkt für seine Fraktion zurück.

zu TOP 2.16
Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen bei der Zahlungsabwicklung für den Neubau des Ausbildungszentrums der Feuerwehr gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04685-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 83 Abs.2 GO NRW eine außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 825.500 € bei der Investitionsfinanzstelle 37E00217004140 „Neubau Ausbildungszentrum Feuerwache 2“.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die Stellungnahme der Verwaltung vom 05.09.11 vor.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass im Rat vereinbart worden sei, die Vorschläge der Fraktionen mit einzuarbeiten. Das würde die Antwort der Verwaltung so nicht beinhalten. Er schlägt vor, die Angelegenheit ohne Beschluss an den Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch Ihre Fraktion die Angelegenheit zum Rat schieben möchte.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass auch seine Fraktion einverstanden sei, die Angelegenheit zu schieben. Er möchte ausdrücklich die Verwaltung für die Erstellung der Synopse loben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Stellungnahme der Verwaltung in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.2
Auswirkungen der Kapitalerhöhung der RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05195-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

wie der Presse zu entnehmen ist (z.B. WR v. 6.8.2011), benötigt die RWE AG eine Kapitalerhöhung, um die kommende Energiewende zu finanzieren.

Das für die kommunalen RWE-Anteileigner notwendige Schachtelprivileg (15%), das eine Gewerbesteuerzahlung aus ihren Dividenden erspart, wird nach Aussage des DSW21 Vorstandsvorsitzenden nicht gefährdet, da versucht werden könne, den Kreis der RWEB (darin sind ein großer Teil der kommunalen RWE-Beteiligungen gebündelt) zu erweitern. So könne durch neue Partner die Beteiligung am Grundkapital der RWE (derzeit 16,3%) über der Marke von 15% gehalten werden, ohne dass ein zusätzlicher Aktienwerb erforderlich sei.

Dies ist insoweit beachtlich, als dass 2009 die Übernahme von RWE-Anteilen der WestLB durch die DSW21 in Millionenhöhe gerade mit der Sicherung des Schachtelprivilegs begründet worden ist.

Unabhängig davon besteht – je nach Umfang einer Kapitalerhöhung - durchaus die Gefahr, dass der von DSW21 gehaltene Anteil (derzeit rd. 22 Mio. Aktien) verwässert werden könnte.

Daher wird die Verwaltung – gerne auch unter Hinzuziehung der DSW21 – um einen Sachstandbericht gebeten. Dabei ist die Kapitalerhöhung der RWE AG vor dem Hintergrund möglicher Konsequenzen (z.B. zusätzlicher Aktienerwerb; Dividendenerwartung; Gewinnabführung an die Stadt, etc.) für den Konzern Stadt Dortmund und deren Lösungsvorschläge zu bewerten und darzustellen.

Soweit mit der Beantwortung Interessen Dritter tangiert sind, sind wir mit einer Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Anfrage selbsterklärend sei.



Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Antwort zu, ebenso sei eine Antwort der DSW21 für den 17.11.11 zugesagt.

zu TOP 3.3
Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04914-11)

- keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

zu TOP 3.4
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwässerung Schwerte GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05103-11)

- keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwässerung Schwerte GmbH zu.

4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau der Kinderbetreuung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04838-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage nachträglich zur Kenntnis.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Antwort, aus welchen Gründen eine entsprechende Kanzlei beauftragt worden sei und nicht mit eigenem potentiellen Personal abgearbeitet worden sei und welche Aufwendungen durch Nutzung externer in dem Zusammenhang entstanden seien.

Herr Staschik (Amtsleitung Amt für Liegenschaften und Immobilienentwicklung) antwortet, dass einer der Hauptgründe für eine externe Expertise die Tatsache unterschiedlicher Rechtsauffassungen sei, die dahin gehen, nicht ausschreiben zu müssen. Da es sich aber um eine öffentliche Leistung handele, die privatwirtschaftlich eingekauft werde, lasse sich der Tatbestand der öffentlichen Ausschreibung erfüllen. Das habe man sich über diese Expertise ausdrücklich bestätigen lassen. In diesem Kontext sei auch die Frage geklärt worden, das Verfahren beschleunigen zu können.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) fragt nach, woher Herr Staschik die Gewissheit nehme, dass die Rechtsauskunft eines dritten Juristen die richtige wäre. Nur weil man einen dritten Juristen frage, sei die Angelegenheit nicht geklärt.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es sich insgesamt um 30 Grundstücke handele, die nach und nach bearbeitet werden sollen. Dazu seien zwei Rechtsauffassungen vom Rechtsamt und der Liegenschaftsverwaltung eingeholt worden und man habe noch jemanden dazugezogen, der in Bau und Vergabefragen sehr gute Erfahrungen habe. Man habe sicher sein wollen, dass es keine Vergaberechtsauseinandersetzungen im Nachgang gebe, da das eine hinderliche Situation sei, die auf Jahre hin lähme.

zu TOP 4.2
Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04301-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen bis
zur Ratssitzung am 21.07.11:
1. Welche baurechtlichen sowie sonstigen Auflagen sind bei der technisch/energetischen
Sanierung zu erwarten? Welche Fristenregelungen sind hierbei zu beachten?
2. Welche Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen wurden in den vergangenen fünf
Jahren durchgeführt? Welche Bau- und Anlagenteile wurden dabei erneuert? Sind
eventuell einige der in der Untersuchung der Ingenieurbüros vorgeschlagenen Maßnahmen
entbehrlich?
3. Welche Nutzungsänderungen, gemessen an bestehenden Bedarfen in Holzen (Jugendarbeit,
Seniorenarbeit, offene Ganztagsschule etc.), wären denkbar? Mit welchen
Investitions- und jährlichen Betriebskosten wäre zu rechnen?
4. Mit welchen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes, inklusive Kreditfinanzierungsprogrammen
für Vereine, ließe sich der Erhalt des Bades sichern?
5. Wären mit der benachbarten Stadt Schwerte im Bereich des Schulschwimmens eine
Kooperation, z.B. durch das Vermieten von Hallenzeiten, und darüber ein wirtschaftlicher
Betrieb des Bades realisierbar?
6. Wie viele Stunden pro Woche wurde das Lehrschwimmbecken für Vereinssport und
sonstige Angebote genutzt? Welche Angebote wurden dort realisiert und wie stark frequentiert?
7. Aufgrund des Hubbodens ist das Bad prädestiniert für spezielle Angebote für Seniorenund/
oder Kinderschwimmen? Gibt es im Stadtgebiet weitere, die solch eine Hubbodenanlage
besitzen?
8. Einige der bisherigen Nutzer, z.B. der DLRG Westhofen-Garenfeld, haben erklärt, dass
sie bereit wären, nach der Sanierung höhere Nutzungsentgelte zu zahlen. Sind diesbezüglich
Gespräche mit allen Gruppen geführt worden?
9. Die Schwimmgemeinschaft Dortmund-Süd hat angeboten, den Betrieb des Bades zu
übernehmen. Welche Organisationsformen wären hier denkbar und welche Auswirkungen
hätte das ehrenamtliche Engagement auf die jährlichen Betriebskosten?
10. Die bisherigen Kostenschätzungen sind als Entscheidungsgrundlage zu ungenau
(Schwankungsbreite: +/- 30%). Lassen sich diese noch präzisieren?
11. Die relativ hohen Betriebskosten u.a. zu Wasser- und Energieverbrauch hätten schon
wesentlich früher auffallen müssen. Wieso hat es keine Handlungsempfehlungen an
die Politik gegeben, insbesondere nicht im Hinblick auf die Akquirierung von Konjunkturpaketmitteln?

Es wurde zugesagt, alle Fragen (auch die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Schulausschusses vom 29.06.11) bis zur Ratssitzung im September zu beantworten.

Außerdem lag dem Ausschuss folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.07.2011 hat
die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 13.07.2011 um die Beantwortung einer Vielzahl von Fragen
zu der Vorlage „Lehrschwimmbecken Holzen – Investitionsentscheidung“ gebeten. Da die Vorlage
auf den nächsten Gremienlauf im September verschoben worden ist, erfolgt die Beantwortung der
Fragen für die Sitzung am 22.09.2011. Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Welche baurechtlichen sowie sonstigen Auflagen sind bei der technisch/energetischen Sanierung
zu erwarten? Welche Fristenregelungen sind hierbei zu beachten?
Es sind keine besonderen baurechtlichen Auflagen bei der technischen/energetischen Sanierung
zu erwarten. Es sind nur die allgemeinen Regeln für die Errichtung technischer Anlagen
und die Hygienevorschriften zu beachten. Fristenregelungen sind nicht bekannt.
2. Welche Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren
durchgeführt? Welche Bau- und Anlagenteile wurden dabei erneuert? Sind eventuell einige
der in der Untersuchung der Ingenieurbüros vorgeschlagenen Maßnahmen entbehrlich?
In den letzten fünf Jahren wurden keine Sanierungen / Reparaturen durchgeführt. Von den
durch das Ingenieurbüro vorgeschlagenen Maßnahmen sind keine entbehrlich. Sollte das
Schwimmbecken weiterhin in Betrieb sein, ist im Laufe der Zeit noch mit weiteren zusätzlich
notwendigen Maßnahmen zu rechnen.
3. Welche Nutzungsänderungen, gemessen an bestehenden Bedarfen in Holzen (Jugendarbeit,
Seniorenarbeit, offene Ganztagsschule etc.), wären denkbar? Mit welchen Investitionsund
jährlichen Betriebskosten wäre zu rechnen?
Derzeit ist noch kein Bedarf an zusätzlichen Flächen für kommunale, infrastrukturelle Bedarfe
bekannt, für den eine Nutzungsänderung der Räumlichkeiten des Lehrschwimmbeckens ggf.
in Frage käme. Erst nach einer entsprechenden Bedarfsanmeldung können nutzungsorientierte
Investitions- und Betriebskosten ermittelt werden. Dazu muss der Rat der Stadt Dortmund jedoch
vorher einer grundsätzlichen Nutzungsänderung zugestimmt haben. Für weitergehende
Untersuchungen einer möglichen Nutzungsänderung fallen zudem Planungskosten an, die
einer vorherigen Beschlussfassung der Bedarfsfeststellung bedingt. Eine Beauftragung kann
daher erst im Anschluss erfolgen.
4. Mit welchen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes, inklusive Kreditfinanzierungsprogrammen
für Vereine, ließe sich der Erhalt des Bades sichern?
Seitens des SPD-Ortsvereins Dortmund-Holzen/Sommerberg wurde beim Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Ende im Juni 2011 eine Anfrage bzgl. Sportfördermitteln
für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen angefragt. Mit Schreiben
vom 19.06.2011 erhielt der SPD-Ortsverein die Rückmeldung, dass weder Mittel aus der
Sportstättenbauförderung noch Breitensportmittel bereitgestellt werden, da es sich nicht um
eine herausragende Sportstätte laut Sportstättenbauförderrichtlinie handelt und die Breitensportmittel
nicht für investive Zwecke verausgabt werden dürfen. Die Stadt Dortmund
kann daher keine Fördermittel für die Sanierung erhalten.
Nach Aussage des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gibt es seit
2008 – befristet auf die Dauer von drei Jahren – eine Finanzierungsmöglichkeit für Vereinsbauprojekte
(Kreditfinanzierungsprogramm). Sportvereinen und –verbänden können hiernach
günstige Kredite durch die NRW-Bank zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wäre es jedoch
erforderlich, dass das Lehrschwimmbecken bereits vor der Sanierung von einem Sportverein
oder Sportverband übernommen wird, um als Antragsteller berechtigt zu sein.
5. Wäre mit der benachbarten Stadt Schwerte im Bereich des Schulschwimmens eine
Kooperation, z.B. durch das Vermieten von Hallenzeiten, und darüber ein wirtschaftlicher
Betrieb des Bades realisierbar?
Theoretisch wären Kooperationen mit benachbarten Städten oder Kreisen denkbar. Da jedoch
der die Stadt Dortmund verpflichtende Bedarf an Schwimmunterricht für Schulen durch umliegende
Hallenbäder gedeckt werden kann, wurde diese Möglichkeit nicht geprüft.
6. Wie viele Stunden pro Woche wurde das Lehrschwimmbecken für Vereinssport und sonstige
Angebote genutzt? Welche Angebote wurden dort realisiert und wie stark frequentiert?
Laut dem zuletzt gültigen Belegungsplan (Stand Juli 2010) wurde das Lehrschwimmbecken
pro Woche ca. 33,5 Stunden für Vereinsport und Kindergartenschwimmen genutzt. Jedoch
wurde das Lehrschwimmbecken ca. 13 Stunden pro Woche von Vereinen nur deswegen genutzt,
weil das Hallenbad Aplerbeck aufgrund einer Sanierungsmaßnahme geschlossen war.
Demnach wurde das Holzener Bad für ca. 20,5 Stunden pro Woche für Vereinsport und Kindergartenschwimmen
(Verhältnis ca. 10:1) genutzt. Aufgrund der Behebung von Störfällen
war das Lehrschwimmbecken Holzen von Januar bis August 2010 über 22 Tage geschlossen.
Informationen zu den Angeboten und der Anzahl der Nutzer/innen liegen nicht vor.
7. Aufgrund des Hubbodens ist das Bad prädestiniert für spezielle Angebote für Senioren- und/
oder Kinderschwimmen? Gibt es im Stadtgebiet weitere, die solch eine Hubbodenanlage besitzen?
Weder die Bäder der Sport- und Freizeitbetriebe noch die an verschiedene Vereine übertragenen,
früheren städtischen Bäder haben einen Hubboden.
8. Einige der bisherigen Nutzer, z.B. der DLRG Westhofen-Garenfeld, haben erklärt, dass sie
bereit wären, nach der Sanierung höhere Nutzungsentgelte zu zahlen. Sind diesbezüglich
Gespräche mit allen Gruppen geführt worden?
Bisher wurden der Stadt Dortmund gegenüber keine Erklärungen dieser Art abgegeben. Es gilt
derzeit das Nutzungsentgelt gem. der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von
Sport- und Badeanlagen vom 17.12.2001.
9. Die Schwimmgemeinschaft Dortmund-Süd hat angeboten, den Betrieb des Bades zu übernehmen.
Welche Organisationsformen wären hier denkbar und welche Auswirkungen hätte
das ehrenamtliche Engagement auf die jährlichen Betriebskosten?
Sollte eine Übernahme durch einen Verein realisiert werden, können verschiedene Organisationsformen
für den Betrieb des Lehrschwimmbeckens gewählt werden. Die Organisationsform
ist jedoch von dem jeweiligen Verhandlungspartner und dem erzielten Verhandlungsergebnis
abhängig. Beispielsweise wäre eine vollständige Übernahme durch einen Verein
möglich, der dann seine Einnahmen für die Unterhaltung des Lehrschwimmbeckens vollkommen
selbstständig bestreitet. Möglich wäre allerdings auch die Zahlung eines anteiligen
Betriebskostenzuschusses für die Nutzung als Schulschwimmbad durch die Stadt Dortmund.
Die für die Stadt Dortmund unwirtschaftlichste Variante wäre, wenn die gesamten Betriebskosten
bei der Stadt Dortmund verbleiben. Die Auswirkungen auf die jährlichen Betriebskosten
können nicht abgeschätzt werden, weil sie sich individuell an dem jeweiligen Verhandlungsergebnis
orientieren. Gleiches gilt auch in Bezug auf die notwendigen Sanierungskosten.
Auch hier sind verschiedene Alternativen denkbar z.B.: die vollständige Sanierung durch die
Stadt Dortmund; ein anteiliger Sanierungskostenzuschuss an den künftigen Betreiber; vollständige
Sanierung durch den künftigen Betreiber und Umlage der Kosten auf die Nutzungsgebühren.
10. Die bisherigen Kostenschätzungen sind als Entscheidungsgrundlage zu ungenau
(Schwankungsbreite: +/- 30%). Lassen sich diese noch präzisieren?
Im derzeitigen Bearbeitungsstand (Kostenschätzung) ist eine präzisere Kostenaussage nicht
möglich und eine Schwankungshöhe von +/- 30 % üblich. Genauere Kosten können erst im
Rahmen eines Entwurfs in der zugehörigen Kostenberechnung genannt werden. Hierzu wäre
die Beauftragung eines externen Ingenieurbüros notwendig und es wären entsprechende
Haushaltsmittel bereitzustellen.
11. Die relativ hohen Betriebskosten u.a. zu Wasser- und Energieverbrauch hätten schon
wesentlich früher auffallen müssen. Wieso hat es keine Handlungsempfehlungen an die Politik
gegeben, insbesondere nicht im Hinblick auf die Akquirierung von Konjunkturpaketmitteln?
Aufgrund der hohen Energiekennzahlen wurden im Rahmen des Energieeinsparprogramms
bereits Mitte 2006 die Meß-, Steuer- und Regeltechnik und Teile der Heizungstechnik in der
gesamten Schule, einschließlich der Ansteuerung und Regelung für die Wärmetauscher, Lüftungsanlage
und Umwälzpumpen der Schwimmbadtechnik für 165.000,- Euro erneuert.
Da durch eine höhere Schwimmbadnutzung (Babyschwimmen) nach Umsetzung dieser Maßnahmen
in den nachfolgenden Jahren keine Verbrauchseinsparungen erkennbar waren,
wurden im Mai 2010 Gespräche mit den Nutzern zum Nutzungsverhalten geführt. Daraufhin
wurden die Regelparameter der Gebäudeautomation im Hinblick auf die Nutzungszeiten
optimiert.
Der Verwaltungsvorstand hat im Jahr 2009 die Projektvorschläge für eine Umsetzung aus
Konjunkturpaket II – Mitteln auf Basis der Prioritätenliste aufstellen lassen. Dabei sollten die
Stadtbezirke gleichmäßig bedacht werden. Besonderer Fokus im Bereich des Förderschwerpunktes
„Infrastruktur“ sollte auf die öffentlichen Hallenbäder gelegt werden. Die im Frühjahr
2009 abgestimmte Projektliste wurde den Fraktionen vorgestellt. Darin enthalten waren sechs
Bäder mit einem Sanierungsvolumen von rund 10 Mio. Euro. Die Projektliste wurde vom Rat
der Stadt Dortmund am 27.03.2009 mit der Auflage freigegeben, dass Änderungen der Bezirksvertretungen
und die Aufnahme von Projekten Freier Träger berücksichtigt werden müssen.
Die endgültige Beschlussfassung erfolgte am 25.06.2009. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde
das Objekt von den politischen Gremien nicht zur Aufnahme in die Projektliste vorgeschlagen.

Weiterhin lag dem Ausschuss folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage aus der Sitzung des Schulausschusses vom 29.06.11 vor:

in der Sitzung des Schulausschusses am 29.06.2011 wurden im nicht-öffentlichen Teil der
Sitzung drei Fragen zu der Vorlage „Lehrschwimmbecken Holzen – Investitionsentscheidung“
(DS-Nr.: 04301-11) gestellt, die wie folgt beantwortet werden:
1. Der Hausmeister der Eintracht-Grundschule bekommt zusätzlich zum Tariflohn für
seine Tätigkeiten rund um die Instandhaltung des Beckens einen nicht unerheblichen Betrag.
Dabei handelt es sich um Bestandsrechte, dir tarifrechtlich nicht aberkannt werden können.
Welche Kosten kommen auf die Stadt zu?
Der Schulhausmeister der Eintracht-Grundschule führt über seine normalen schulhausmeisterlichen
Tätigkeiten hinaus Arbeiten zur Gewährleistung der Betriebsfähigkeit des Schwimmbades
und im Falle einer Inbetriebnahme zur Bedienung der Schwimmbadtechnik und der
Kontrolle des Beckenwassers aus. Diese Arbeiten sind mit ihm durch eine Nebenabrede zum
Arbeitsvertrag vereinbart. Hierfür erhält der Beschäftigte eine monatliche pauschale Überstundenvergütung.
Durch diese Nebenabrede entstehen der Stadt Dortmund derzeit Personalaufwendungen
in Höhe von 13.000,- Euro jährlich.
Mit dem Schulhausmeister ist in der Nebenabrede einvernehmlich vereinbart worden, dass die
Aufgaben zum Ende des folgenden Monats wegfallen, wenn das Bad endgültig außer Betrieb
gesetzt wird. Damit endet auch automatisch die Nebenabrede.
Mit Wegfall der Nebenabrede spart die Stadt Dortmund die genannten Personalausgaben ein.
2. In der Auflistung der Nutzer sind nicht alle Schulen und Einrichtungen aufgeführt.
Warum fehlen z.B. die Martin-Bartels-Schule und Kindergärten und Seniorenheime?
Die Martin-Bartels-Schule war nach den vorliegenden Unterlagen nur für die Dauer der
Schließung des Hallenbades Aplerbeck (Sanierungsarbeiten) im Lehrschwimmbecken Holzen
untergebracht.
Die Nutzung des Lehrschwimmbeckens durch Vereine und einen Kindergarten ist bekannt.
Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass Infrastruktur primär nur für den pflichtigen Bereich
zur Verfügung zu stellen ist. Sekundär steht vorhandene Infrastruktur Vereinen, Kindergärten,
Seniorenheimen, etc. nur dann zur Verfügung, wenn freie Kapazitäten vorhanden
sind. Die Bereitstellung von Infrastruktur für Vereine, Kindergärten, Seniorenheime, etc.
stellt keine Pflichtaufgabe der Stadt Dortmund dar. Wenn Infrastruktur begründet aufgegeben
wird, ist lediglich Ersatz für den pflichtigen Bereich zu schaffen.
3. Welche Fahrtkosten entstehen insgesamt, wenn auch diese Einrichtungen mit einbezogen werden?
Es kann von hier nicht abgeschätzt werden, welche Fahrtkosten insgesamt entstehen. Dies ist
abhängig von der Anzahl der Fahrten, des gewählten Transportmittels, der Anzahl der Teilnehmer/
innen und von den ausgehandelten Konditionen. Seitens der privaten Schulen, Kindergärten,
Vereine, Seniorenheime sind eigenständig Verträge mit Transportdienstleistern zu
schließen. Die Kosten für den Transport sind von den Einrichtungen selbst zu tragen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.11 vor:

Die Tagesordnungspunkte 12.8 und 12.8.1 wurden zusammen beraten.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Stellungnahme der
Verwaltung und den Antrag der Partei DIE LINKE zur Kenntnis und fasst
folgenden Beschluss und bittet um Beantwortung einer Frage.

1. Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt bzw. dem
zuständigen Fachausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, kommunale,
infrastrukturelle Bedarfe für den Bereich Holzen und nutzungsorientierte
Investitions- und Betriebskosten zu ermitteln.

2. Anfrage an den Rechtsdezernenten:
Ist es rechtlich zulässig, wie die Partei „DIE LINKE unter Punkt 2 des
Schreibens vom 06.09.2011 anregt, eine Bürgerabstimmung durchzuführen und
wenn ja, wie könnte ein solches Verfahren zugeführt werden?

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet für seine Fraktion, die Angelegenheit zum Rat durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion und insbesondere die Bezirksvertreter in Hörde mit den Verwaltungsantworten nicht zufrieden seien und deshalb noch Beratungsbedarf bestehe.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) ist einverstanden, die Angelegenheit zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Harnisch (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion einverstanden sei, die Angelegenheit in den Rat zu schieben, empfiehlt aber, dem Beschluss und auch der Empfehlung der Bezirksvertretung beizutreten.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion bereit wäre zu beschließen, folgt aber dem Wunsch, die Angelegenheit in den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Kowalewski gibt an, dass seine Fraktion mit der Empfehlung der Bezirksvertretung keine Probleme habe, allerdings mit der Vorlage selbst.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) merkt an, dass ihre Fraktion die Anfragen der Bürger berücksichtigen werde und die Meinung ihrer Partei bereits feststehe.

Herr Dr. Brunsing versichert, im Rat zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.3
Planungsbeschluss "Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney" vom 21.07.2011, Einbindung externer Büros
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04912-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.4
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 - Grimmelsiepen; Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03225-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt –vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen- das im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 14188-09 am 14.05.2009 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für die Erschließung des o. g. Wohngebietes in Höhe von 1.060.000,00 Euro um 300.000,00 Euro auf 1.360.000,00 Euro zu erhöhen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 14188-09 am 14.05.2009 beschlossene Finanzierung der verkehrsmäßigen Erschließung und die Vorfinanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung des o. g. Wohngebietes durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ in Höhe von 1.060.000,00 Euro um 300.000,00 Euro auf 1.360.000,00 Euro zu erhöhen.

Das Gesamtinvestitionsvolumen erhöht sich wie folgt:

Kanalbau: lt.Beschluss: 265.000,00 Euro neu: 490.000,00 Euro
Straßenbau: lt. Beschluss: 795.000,00 Euro neu: 795.000,00 Euro
Entfernung Feuerlöschteich: bisher kein Beschluss neu: 75.000,00 Euro
Gesamtinvestition: lt. Beschluss: 1.060.000,00 Euro neu: 1.360.000,00 Euro

Die Finanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung erfolgt im Voraus aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 (Sondervermögen): 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 340.000,00 Euro
Summe: 490.000,00 Euro

Die Finanzierung der Rückzahlung der Kanalbaukosten an das Sondervermögen erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01104014170 – Kanalbau Am Grimmelsiepen (Erschließung) – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017: 490.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 16.000,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung und der Entfernung des Feuerlöschteiches erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 (Sondervermögen): 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 465.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013 (Sondervermögen): 325.000,00 Euro
Summe: 870.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro.

zu TOP 4.5
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des Hu 144 – Am Rahmer Wald, hier: Boschstraße, projektierte Straße nordöstlich -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04532-11)

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass seine Fraktion seiner Zeit der Bauleitplanung nicht zugestimmt habe und deshalb auch heute nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen – die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes Am Rahmer Wald, hier: Boschstraße, projektierte Straße nordöstlich im Rahmen des Bebauungsplanes Hu 144, einschließlich dem Bau einer Lärmschutzwand mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.550.000,00 Euro. Das Investitionsvolumen für den Kanalbau beträgt 1.750.000,00 Euro, das für die Erschließung einschließlich der Lärmschutzwand 800.000,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung des Wohngebietes Am Rahmer Wald, hier: Boschstraße, projektierte Straße nordöstlich einschließlich der Lärmschutzwand in Höhe von 800.000,00 Euro und die Vorfinanzierung der Kanalbauauszahlungen in den Jahren 2012 ff. in Höhe von 1.750.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Finanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung erfolgt im Voraus aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013 (Sondervermögen): 650.000,00 Euro
Summe: 1.750.000,00 Euro

Die Finanzierung der Rückzahlung der Kanalbaukosten an das Sondervermögen erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01104014084 – B-Plan Hu 144 Am Rahmer Wald, Boschstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2015: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 650.000,00 Euro
Summe: 1.750.000,00 Euro

Sofern entsprechende Haushaltsmittel in den Vorjahren zur Verfügung stehen, ist eine frühere Rückzahlung möglich.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 500,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.
Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung einschl. der Lärmschutzwand erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013 (Sondervermögen): 370.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016 (Sondervermögen): 130.000,00 Euro
Summe: 800.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.500,00 Euro.

5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2011 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04880-11)

Auf die Nachfragen von Herrn Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) antwortet Herr Schulte (Kämmerei) direkt.

Nachfolgend nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den zweiten Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04666-11)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-
Verwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „ Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2010 abschließend mit einer Bilanz-summe von 358.478.632,65 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.450.649,68 EUR sowie der Lagebericht 2010 werden festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag 2010 wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht den vorhandenen Verlustvortrag aus den Vorjahren auf 15.453.727,64 EUR.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen folgende abweichende Empfehlungen vor:

der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.11

Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie die Vorlage ablehnen werde, da in Dortmund aus ihrer
Sicht kein besonderes Gefährdungspotential vorliege. Eine Beteiligung sei deshalb nicht
notwendig.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sehen in der Beteiligung keinen organisatorischen
Nutzen. Die für die Stadt Dortmund bei einer Beteiligung anfallenden finanziellen Mittel
könnten anderweitig verwendet werden.
Danach empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt Dortmund mit 11 Nein-
Stimmen (7 x CDU, 3 x Bündnis 90/Die Grünen, FDP) und 5 Ja-Stimmen (5 x SPD) die
Teilnahme der Stadt Dortmund am Zertifizierungsverfahren im Programm der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Safe Communities“ abzulehnen.

der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.11

Herr CDU-Fraktionssprecher Farnung stellt dar, dass seine Fraktion der Vorlage u. a. wegen
der in der Vorlage genannten zusätzlichen Stelle bei StA 53 mit der Bewertung nach A 12
BBesO, die eingerichtet wurde, nicht zustimmen wird.
Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann erklärt, dass ihre Fraktion noch
Beratungsbedarf haben. Für sie fehlt der Frauenaspekt in Sachen Sicherheit in der Vorlage.
Die Bezirksvertretung Mengede ist sich einig, die Vorlage wegen Beratungsbedarf auf die
nächste Sitzung am 19.10.2011 zu verschieben.

Der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.11:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt den Vorschlag der Verwaltung im Sinne der Vorlage
zur Bewerbung als „ Safe Community“ mit 12 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen ausdrücklich
ab.
Die Maßnahme mit der Einrichtung einer nach Bes.Gr. A 12 dotierten Vollzeitstelle ist zu
teuer und entspricht in keiner Weise den Sparnotwendigkeiten der Verwaltung.
Eine Beteiligung an dem Projekt findet bei der Bezirksvertretung lediglich personalneutral
und ohne Beeinträchtigung für wichtige schon vorhandene Aufgaben Zustimmung.
Auch ohne Zertifizierung kann gute Präventionsarbeit geleistet werden, wie die genannten
Beispiele bestätigen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 12 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen,
die Teilnahme der Stadt Dortmund am Zertifizierungsverfahren im Programm der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Safe Communities“ nicht zu beschließen und den
Oberbürgermeister nicht zu bitten, einen „Letter of intent“ (Absichtserklärung) zu verfassen.

der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.11:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion werden dem Beschlussvorschlag
nicht folgen, da sie eine Beschlussfassung vor dem Hintergrund der Diskussion der
Schließung von Stadtbezirken und der momentanen Haushaltssituation als falsches Signal
zum jetzigen Zeitpunkt ansehen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich
bei 6 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion) und 10 Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
CDU-Fraktion und Frau Ghanoui) folgende Beschlussfassung abzulehnen:
„Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Dortmund am Zertifizierungsverfahren im
Programm der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Safe Communities“ und bittet den
Oberbürgermeister, einen „Letter of intent“ (Absichtserklärung) zu verfassen

Der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.11:

Herr Bernstein (CDU-Fraktion) kritisiert, dass nach seiner Meinung an dieser Stelle für eine reine Zertifizierung Kosten verursacht würden. Freie Träger würden bereits Angebote auf dem Gebiet der gemeindeorientierten Verletzungsprävention bereit halten. Da von einer Teilnahme der Stadt Dortmund an diesem Programm substantiell nichts Neues zu erwarten sei, lehne seine Partei die Vorlage ab.

Frau Meyer (DUW 2009 Fraktion) sieht die Schaffung neuer Planstellen als einzige Auswirkung einer Teilnahme am Programm der WHO. Die hierfür erforderlichen Gelder würden an anderer Stelle in Dortmund dringender benötigt. Der Nutzen einer Zertifizierung stehe in keinem Verhältnis zu diesen Kosten, zumal die Arbeit in der Sache vor Ort bereits geleistet werde.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde lehnt die Vorlage einstimmig ab und empfiehlt dem Rat, diese nicht zu beschließen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt für seine Fraktion fest, dass die Sinnhaftigkeit der Vorlage nicht überzeuge und er deshalb die Vorlage ablehnen werde.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage zum Rat durchlaufen lassen möchte.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) schließt sich an, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.


Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in seiner Fraktion die Meinungsbildung abgeschlossen sei, folgt aber dem Wunsch, die Angelegenheit in den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet auch, es nicht länger als bis zur nächsten Ratssitzung aufzuschieben.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hombruch, Mengede, Aplerbeck, Innstadt-West und Huckarde ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


7. Als Information erhalten Sie folgende Unterlagen

zu TOP 7.1
· Informationen zur Beherbergungsabgabe
Anlage/Information
(Drucksache Nr.: 05201-11)
· Informationen zum Stärkungspakt Stadtfinanzen (Anlage 2)







Monegel
Taranczewski
Ilter
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin