N I E D E R S C H R I F T
über die 43. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, Mittwoch,
03.12.2003, 15.00 Uhr, Rathaus, Friedensplatz 1, Saal Rothe Erde

Teilnehmer:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Ballhausen, Erika
Brocks, Manfred
Dieckmann, Rudolf
Fibitz, Hans-Ulrich
Garling, Hans-Otto
Gisselmann, Ruth
Harlinghausen, Albrecht
Himmelmann, Ralf
Katsougris, Emanuel
Krüger, Hans-Ulrich
Krüger-Sandkamp, Manfred
Menkhoff, Reinhard
Roheger, Gerd
Schlifka, Karl Hans
Schröder, Friedhelm
Sittner, Hermann
Tigges, Jörg
Utech, Sigrid

nicht anwesend:
Rogoz, Peter

b) Rat
Borris, Peter (zeitweise)

c) Mitglieder des Seniorenbeirats
Blind, Roselies (zeitweise)

d) Verwaltung
Glaser, Horst 6/MTC (zeitweise)
Hausmann, Helmut 66/6 (zeitweise)
Hollmann, Karl-Walter StA 33
Herr Kramer Fa. Assmann (zeitweise)
Herr Meier Arge Abbruch „U“ (zeitweise)
Schröder, Manfred 66/6 (zeitweise)
Peter Urbanik StA 33 (zeitweise)
Wilde, Ludger 61/4 (zeitweise)


Beginn der Sitzung: 15.00 Uhr Ende der Sitzung: 17.00 Uhr

Der Bezirksvorsteher eröffnet die 43. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

Zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Fibitz wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

Zu TOP 1.3
Genehmigung der Niederschrift der 42. Sitzung v. 12.11.2003

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu TOP 1.4
Wahl eines stellv. Schriftführers

Herr Peter Urbanik wird als der neue Geschäftsführer für BV In-N vorgestellt.
Er wird einstimmig zum neuen stellv. Schriftführer für die BV In-W gewählt.

Zu TOP 1.5
Der Bezirksvorsteher bittet um die Zustimmung zur Aufnahme in die Tagesordnung wegen der Dringlichkeit folgender Angelegenheit: „Vollsperrung der Brinkhoffstraße im Januar wegen erforderlicher Abbrucharbeiten auf dem Grundstück der Union-Brauerei“
Es erhebt sich kein Widerspruch.
Folgende Tagesordnung wird daraufhin festgestellt:

Tagesordnung -Öffentlicher Teil-

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Genehmigung der Niederschrift der 42. Sitzung v. 12.11.2003

1.4 Wahl eines stellv. Schriftführers

1.5 Feststellung der Tagesordnung
2. Anregungen und Beschwerden
3. Finanzen und Liegenschaften
3.1 Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes
im Unterabschnitt 0020 - Bezirksvertretungen
3.1.1 Antrag Zweigbibliothek Dorstfeld, Förderung einer Aufführung eines Kindertheaters

4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

4.1 Widmung der Haldenstraße (östliche Verlängerung)
4.2 Einziehung einer Teilfläche im Bereich Tremoniastraße

4.3 Antrag der CDU-Fraktion: Änderung der Parkplatzanordnung auf der Kleine
Beurhausstraße

4.4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne: Sicherung von Fuß- und Radweg zwischen Hopfen- und Gerstenstraße

4.5 Antrag der SPD-Fraktion: Benennung des Platzes am Apfelbrunnen

4.6 Zwischenbericht der Bürgerdienste

4.7 Teileinziehung im Bereich der Gerberstraße

4.8 Vollsperrung der Brinkhoffstraße im Januar wegen erforderlicher Abbrucharbeiten auf dem Grundstück der Union-Brauerei

5. Schule

6. Kultur, Sport und Freizeit

7. Kinder und Jugend

8. Soziales, Familie und Gesundheit

9. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

9.1 Bauleitplanung;
99. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan InW 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier:
I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
II. Feststellungsbeschluss mit modifiziertem Erläuterungsbericht zur 99.
Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 120
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung mit integriertem Umweltbericht
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
9.2 Änderung der Bebauungspläne 139, In O 206, 33 und In O 201 nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschlüsse (§ 13 BauGB)
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2
BauGB

9.3 Anregung der Fraktion Bündnis 90/Grüne: Neubau des Orchesterinstituts an der
Brückstraße/Ecke Helle

10. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
11. Mitteilungen

11.1 Baumfällanträge

2. Anregungen und Beschwerden

3. Finanzen und Liegenschaften

Zu TOP 3.1
Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes
im Unterabschnitt 0020 - Bezirksvertretungen
a. Die CDU-Fraktion legt folgenden Antrag vor:

Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Folgende Beschlüsse im Haushalt werden aufgehoben:
Verwaltungshaushalt:
Haushaltsmittel Straßenunterhaltung
Pos. 2. und 4. „Spicherner Straße Fahrbahnerneuerung gesamt 48.000,--€

Vermögenshaushalt:
Pos. 3. TEK Sengsbank Außenspielgeräte mit 10.250,--€
Pos. 4. Blindensignalanlage Lindemannstraße/Wittekindstraße mit 10.000,--€
Pos. 5. Blindensignalanlage Beurhausstraße/Wilhelmstraße mit 4.000,--€

Begründung:
Die Positionen sind bereits in anderen Haushaltsstellen erfasst oder es wurden bereits Haushaltsreste gebildet.

Verwaltungshaushalt => Haushaltsreste
Vermögenshaushalt => im Vermögenshaushalt Grünbau Pos. 12 und Tiefbau Pos. 4. und 5. enthalten.

Die freigewordenen Mittel werden wie folgt verwendet:
Verwaltungshaushalt:
Gehwegprogramm Neuer Graben mit 48.000,--€
Damit kann dieses Programm abgeschlossen werden.

Die Verwendungsvorschläge für die Mittel des Vermögenshaushaltes zieht die CDU-Fraktion zurück.

Der CDU-Antrag wird einstimmig so beschlossen.

b. Antrag Zweigbibl. Dorstfeld, Förderung einer Aufführung des Kindertheaters Hille Pupille mit 650,--€.

Dem Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung so entsprochen.
c. Antrag der Langermann-Sonderschule auf Gewährung eines Zuschusses von 1.400,--€ zur dringend erforderlichen Absicherung eines Teiches durch einen Zaun auf dem Schulhof.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

Zu TOP 4.1
Widmung der Haldenstraße (östliche Verlängerung)
Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-West folgenden einstimmigen Beschluss:

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, wird die zwischen der Tremoniastraße und der Kuithanstraße in östliche Richtung verlaufende Verlängerung der Haldenstraße (Gemarkung Dortmund, Flur 19, Flurstück-Nr. 464) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Zu TOP 4.2
Einziehung einer Teilfläche im Bereich Tremoniastraße

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung DO-Innenstadt-West folgenden einstimmigen Beschluss:

Auf Grundlage des § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt die Bezirksvertretung, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Einziehung einer Teilfläche im Bereich der "Tremoniastraße" zu Lasten des Kfz-Durchgangsverkehrs - in Höhe der Kleingartenanlage "Tremonia" - (Gemarkung Dortmund, Flur 13 / 19, Flurstück-Nr. 318 tlw. und 458 tlw.).

Zu TOP 4.3
Antrag der CDU-Fraktion: Änderung der Parkplatzanordnung auf der Kleine
Beurhausstraße

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Kleine Beurhausstraße Parkplätze in dem sich aus der Begründung ergebendem Umfang und an der sich aus der Begründung ergebenden Stelle einzurichten.

Begründung:
Zwischen der Fächerstraße und der Friedrichstraßesoll statt Längsparken das Schrägparken erlaubt werden.Dadurch wird das „Rund um die Uhr Parken“ in der zweiten Reihe in diesem Bereich unterbunden und es stehen mehr Parkplätze zur Verfügung. An Kosten entstehen nur Markierungsarbeiten.
Die CDU-Fraktion legt zur Veranschaulichung 4 Fotos aus dem Bereich vor.
Es entsteht eine lebhafte Diskussion. Auf Antrag der SPD-Fraktion, die noch Beratungsbedarf hat, wird um 16,45 Uhr die Sitzung für 5 Min. unterbrochen.

Die BV fasst anschließend folgenden einstimmigen Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Kleine Beurhausstraße, südl. Fahrbahn, insgesamt das Schrägparken anzuordnen. Hierzu sollen neue Parkstände markiert werden, die den Fußgängern dort mehr Fläche einräumen als bisher.
Vor Realisierung der Maßnahme, soll die Planung der BV vorgestellt werden.

Zu TOP 4.4
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne: Sicherung von Fuß- und Radweg zwischen Hopfen- und Gerstenstraße

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Poller zur Sicherung des Rad- und Fußverkehrs am U-Bahn-Eingang „Polizeipräsidium“ werden ergänzt, um Falschparken zu verhindern.

Begründung:
Seit an der Ecke Gersten- und Hohe Straße ein Wettbüro ist, wird der Rad- und Fußweg durch Falschparker immer wieder zugestellt. Durch fehlende Ketten und Poller wird das Parken auf dem Gehweg erst ermöglicht.

Der Antrag wird einstimmig so beschlossen.

Zu TOP 4.5
Antrag der SPD-Fraktion: Benennung des bisher unbenannten Platzes an der Ludwigstraße

Die BV möge beschließen:
Der bisher unbenannte Platz, der sich im Verlauf der Ludwigstraße befindet, soll zukünftig „Platz am Apfelbrunnen“ heißen.

Begründung:
Der durch die Riegelbebauung des Burgwall und die senkrechte Überbauung der Straße „Alter Burgwall“ sowie der Eckbebauung Reinoldistraße 25 entstandene Platz, auf dem während der Neugestaltung, der aus dem Innenhof der Bibliothek stammende Apfelbrunnen auf Wunsch (und Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West) seinen neuen Standort fand, ist bis heute ohne Straßenbezeichnung.
Nach Informationen des Quartiermanagers F. Cramer, findet bei den Anwohnern, den Einzelhändlern, Gastronomen und sonst wie auf und um den Platz Handelnden, seit geraumer Zeit die Bezeichnung „Platz am Apfelbrunnen“ zunehmend Freunde.
Die Bezirksvertretung sollte dieser im Viertel gewachsenen Bezeichnung beitreten und den Platz offiziell so benennen.
Anschriftenänderungen sind nicht erforderlich.

Die CU Fraktion bittet den Antrag abzusetzen und in der nächsten Sitzung zu behandeln sowie den Quartiersmanager einzuladen.
Die BV beschließt entsprechend.

Zu TOP 4.6
Zwischenbericht der Bürgerdienste

Die Bezirksvertretung nimmt den Zwischenbericht der Bürgerdienste zur Kenntnis.

Zu TOP 4.7
Teileinziehung im Bereich der Gerberstraße

Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung DO-Innenstadt-West folgenden einstimmigen Beschluss:

Auf Grundlage des § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt die Bezirksvertretung, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Teileinziehung einer Teilfläche im Bereich "Gerberstraße" mit der dauerhaften Widmungsbeschränkung zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstück 615 tlw.). Hiervon ausgenommen ist der Be- und Entladeverkehr in der Zeit von 21.00 Uhr bis 11.00 Uhr sowie die ganztägige Anliegerzufahrt zur östlich der Gerberstraße Hs-Nr. 6 vorhandenen Einfahrt.

Zu TOP 4.8
Vollsperrung der Brinkhoffstraße im Januar wegen erforderlicher Abbrucharbeiten auf dem Grundstück der Union-Brauerei

Die Herren Wilde und Hausmann vom Planungsamt bzw. Straßenverkehrsbehörde sowie die Herren Kramer und Meier von der Fa. Assmann bzw. Arge Abbruch „U“ erläutern das Vorhaben und die Folgen.
Die Arge Abbruch „U“ beabsichtigt den Abbruch der Gebäude, die an der Brinkhoffstraße gelegen sind, mit konventionellen Mitteln abzureißen, weil die darunter gelegenen Kellergewölbe unter Denkmalschutz stehen und deshalb Sprengungen (die sich vom zeitlichen Ablauf erheblich günstiger darstellen würden) nicht durchführbar sind. Da eine präzise Analyse der Bausubstanz nicht möglich ist, weil die Beseitigung von Bombenschäden nach dem Krieg nicht dokumentiert wurden, ist von einer Dauer der Abbrucharbeiten zwischen 10 und 21 Tagen auszugehen. Wegen der Höhe der Gebäude (z. T. 35m) ist der Straßenraum nicht anders zu sichern als durch eine Vollsperrung der Brinkhoffstraße.

Die BV ist einhellig der Auffassung, dass trotz der Tatsache, dass keine leistungsfähige Umleitungsstrecke zur Verfügung steht, diese Sperrung unumgänglich ist.

5. Schule

6. Kultur, Sport und Freizeit

7. Kinder und Jugend

8. Soziales, Familie und Gesundheit

9. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 9.1
Bauleitplanung;
99. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan InW 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier:
I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
III. Feststellungsbeschluss mit modifiziertem Erläuterungsbericht zur 99.
Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 120
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung mit integriertem Umweltbericht
IV. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt mit Stimmenmehrheit (14 Ja gegen 4 Nein), dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 9.2
Änderung der Bebauungspläne 139, In O 206, 33 und In O 201 nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschlüsse (§ 13 BauGB)
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 9.3
Anregung der Fraktion Bündnis 90/Grüne:
Neubau des Orchesterinstituts an der Brückstraße/Ecke Helle

Sehr geehrter Herr Krüger
Wir bitten Sie die folgende Anregung an den Planungsdezernenten zur Abstimmung zu stellen.

Der Neubau des Orchesterinstituts an der Brückstraße/Ecke Helle soll im Erdgeschoss Nutzungen aufnehmen, die den Straßenraum beleben.

Begründung:
Der Presse ist zu entnehmen, dass das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium und die Dortmunder Stadtspitze einen Neubau auf dem Parkplatz an der Brückstraße planen, der einem Orchester-Institut, der Chor-Akademie und Teilen der Stadtverwaltung Platz bietet (Bericht im Lokalteil der Westfälischen Rundschau vom 1. November 2003; Bericht „Orchester-Institut: Neubau im Brückstraßenviertel geplant).. Die Bezirksvertretung begrüßt das Vorhaben an dieser städtebaulich wichtigen Stelle.
Im Planungsverfahren ist jedoch frühzeitig darauf zu achten, dass die Erdgeschosszone Nutzungen aufnimmt, die die Fußgängerfrequenz der angrenzenden Straßen steigern und sich zum öffentlichen Raum hin orientieren. Stadt und Land haben in den letzten Jahren viel Geld investiert um die Aufenthaltsqualität der Brückstraße zu verbessern. Eine monotone und zur Straße hin verschlossene Fassade des Neubauswürde diese Bemühungen konterkarieren. Abschreckende Beispiele sind hier die Gebäude der Sparkasse, das Dortberghaus und die Rückfronten des Konzerthauses oder des Domi an der Kampstraße. An der Brückstraße und der Helle sind dagegen Ladenlokale für den Einzelhandel und die Gastronomie wünschenswert. Alternativ sind auch Nutzungen wie einsehbare Proberäume der Orchesterakademie denkbar. Wichtig ist, dass das Brückstraßenviertel an dieser Stelle in seinem Charakter als lebendiges Einkaufs- und Amüsierviertel gestärkt wird.

Die BV schließt sich dieser Anregung an.

10. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

Zu TOP 11.
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Hans-Ulrich Krüger Hans-Ulrich Fibitz Karl-Walter Hollmann
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführer
Bezirksvertretung