Niederschrift (öffentlich)

über die 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 25.06.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Friedrich Fuß (B’90/Die Grünen)
Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Matthias Helferich (AfD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Torsten Heymann (SPD) i. V. für sB Janina Kleist Rm Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten) i. V. für Rm Nadja Reigl
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Harry Görres (VdK)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Uta Schütte Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas-Verband)
Petra Schmidt (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Michael Steffens, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Sylvia Schadt, StA 50
Corinna Hoffmann, StA 50
Holger Wiedemann, StA 50
Holger Keßling, StA 53
Jörg Dannenberg, Jobcenter
Sandra Fitzgen, StA 40

5. Gäste:

-

Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 30.04.2019

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Unregelmäßigkeiten bei Sprach- und Integrationskursanbietern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14077-19-E1)

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Handlungsrahmen ´Schulbegleitung in Dortmund´
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13864-19-E1)

4.2 Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14006-19-E1)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

nicht besetzt

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)

6.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14101-19)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Bildungs- und Teilhabepaket
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14690-19)

7.2 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14680-19)

7.3 Impfsituation im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14679-19)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.


Vor Beginn der Tagesordnung begrüßt der Vorsitzende, Herr Taranczewski, Herrn Harry Görres (VdK) als neues beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Er verabschiedet Herrn Hendler, der bisher als beratendes Mitglied für den VdK im Ausschuss tätig war und wünscht ihm weiterhin alles Gute.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Uhlig (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 30.04.2019

Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 30.04.2019 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14353-19-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14353-19-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung prüft die Einrichtung eines sogenannten KdU-Fonds und legt dem Ausschuss einen Entwurf von Richtlinien und Ausführungsbestimmungen eines solchen Fonds vor. In den Fonds fließen die durch die Teilnahme langzeitarbeitsloser Menschen an den Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes eingesparten Kosten der Unterkunft ein. Die Einsparsumme wird als kommunaler Förderfonds zur Begleitung und Unterstützung des Teilhabechancengesetzes in Dortmund eingesetzt. Vorrangig sollen damit Kosten übernommen werden, die nicht durch das Bundesprogramm gedeckt sind (Eigenleistungen der Träger im 3., 4. und 5. Jahr der Maßnahmen). Das betrifft insbesondere gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen.
Begründung:
Die Regelungen zum Teilhabechancengesetz sehen vor, dass Unternehmen und Beschäftigungsträger, die sich an entsprechenden Maßnahmen beteiligen, während der fünfjährigen Laufzeit auch Eigenanteile der Lohnzahlungen übernehmen müssen. Im dritten Jahr der Maßnahmen sind das 10 Prozent, im vierten Jahr 20 Prozent und im fünften Jahr 30 Prozent des entsprechenden Lohns. Insbesondere für gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen, ist das ein Problem. Eine Bezuschussung durch einen kommunalen Förderfonds könnte dazu beitragen, dass auch diese Träger vermehrt Einstellungen langzeitarbeitsloser Menschen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes vornehmen. In den Förderfonds können die durch die Reduzierung der Kosten der Unterkunft eingesparten Gelder einfließen und mit einer eventuell pauschalen Finanzierung ausgezahlt werden. Die Stadt Bielefeld hat inzwischen ein entsprechendes Verfahren beschlossen….

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste vor:
..die Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 und bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, „mehrfach-Förderstrukturen“ innerhalb eines Wirkungsbereiches mit gleicher Zielsetzung zu vermeiden...


Frau Zoerner (Stadträtin) erläutert die Vorlage, in der Vorschläge für die Grundausrichtung für die Kommunale Arbeitsmarktstrategie enthalten seien. Zudem werde eine Laufzeit von 10 Jahren vorgeschlagen. Weiterhin seien Vorschläge für die Struktur und die maßgeblichen Handlungsfelder enthalten sowie erste Umsetzungsschritte. Auch zeige sie wie die gesetzlichen Veränderungen vor allem im Bereich SGB II ausgestaltet werden sollen. Dies beinhalte auch eine Antwort auf die Frage, wie aktuell laufende, erfolgreiche, Förderungen wie Quartierskümmerer aber auch die Fahrer/innen auf dem Hauptfriedhof, in den neuen gesetzlichen Bestimmungen aufgehen sollen. Diese Neuregelungen hätten dazu geführt, sich die alten Arbeitsmarktfördermaßnahmen noch mal anzusehen, zu überführen und neu zu ordnen.
Außerdem beinhalte die Vorlage einen Vorschlag, wie das, was in dem Modellprojekt „Servicecenter lokale Arbeit“ erfolgreich erarbeitet wurde, verstetigt werden könne. Das Land habe offensichtlich nicht vor, das Modellprojekt, welches Ende des Jahres auslaufen werde, noch in irgendeiner Form weiter zu finanzieren.
Vor allem ginge es darum, verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und neue Wege in Arbeit zu eröffnen, sich aber auch um die Gruppen zu kümmern, die aus unterschiedlichsten Gründen einen intensiven Betreuungsbedarf hätten, wozu auch die Gruppe der Menschen gehöre, die in den letzten Jahren zugewandert seien.
Die Anzahl betreuungsintensiver Gruppen sei insgesamt gestiegen, was andere Herausforderungen an die sozialpädagogische Betreuung dieser Menschen stelle. Auch solle das Thema „Armut Folgeerscheinungen“ breiter gefasst werden.

Zum Thema „strukturelle Veränderungen“ geht sie u. a. auf die neuen Regelinstrumente wie z. B. 16 I ein, das sich an sehr arbeitsmarktferne Menschen wende und beschreibt weitere vorgesehene Änderungen.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage gut fände und diese empfehlen würde.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die Linke & Piraten) erklärt, dass der Standpunkt zu den AGH´s ihrer Fraktion klar sei. Sie merkt kritisierend an die Bundesregierung an, dass es nicht sein könne, dass bei den „Drehtürenprojekten“ Menschen an Tarife angeschlossen bezahlt würden aber am Ende doch wieder in Hartz IV landen würden. Da ihre Fraktion das weiterhin auch nicht gutheißen könne, werde sie sich bei der Abstimmung zur Vorlage enthalten. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne sie jedoch zustimmen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion grundsätzlich die Bestrebungen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020/2030 unterstütze und erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion die Kommunale Arbeitsmarktstrategien auch in den letzten Jahren mitgetragen habe und das auch dieses Mal machen würde. Er erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Frau Weyer geht auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein, der in ihrer Fraktionssitzung besprochen worden sei. Dabei habe man festgestellt, dass der Antrag in der Form haushaltsrechtlich nicht möglich sei. Vor diesem Hintergrund würde sie ihn daher ablehnen. Es gebe aber für die Träger die Möglichkeit zu einer Einzelförderung, die sie näher erläutert. Zu dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste merkt sie an, dass sie eine Evaluation nach einem Jahr für zu früh halte.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) bedankt sich für die umfassende und abschließende Zusammenfassung der Vorlage durch Frau Zoerner. Seine Fraktion werde sich der Vorlage anschließen, die für ihn einen hohen Stellenwert habe. Der Argumentation von Frau Weyer bzgl. des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde er sich anschließen. Bzgl. des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste würde er zu einem Zwischenbericht in der Hälfte der Zeit tendieren.

Die Nachfragen zur Vorlage werden von Frau Zoerner, Frau Fitzen (Schulverwaltungsamt), Herrn Dannenberg (Jobcenter) und Frau Hoffmann (Sozialamt) beantwortet.

Herr Ossau gibt an, die Formulierung in dem Antrag seiner Fraktion von einem jährlichen Bericht auf alle drei Jahre zu ändern.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass ihre Fraktion dem zweiten Punkt des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht zustimmen werde.

Frau Weyer ergänzt dazu, dass sie der geänderten Formulierung in dem Antrag der FDP/Bürgerliste zustimmen würde. Bzgl. des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt sie vor, daraus einen Prüfauftrag zu machen, da Frau Zoerner bei der Beantwortung der Fragen eingeräumt hat, dass eine Prüfung möglich sei.

Herr Taranczewski schlägt vor, über die beiden Punkte des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste einzeln abzustimmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Prüfauftrag anzusehen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einigte sich darauf, die Anträge und die Vorlage einzeln abzustimmen und bei dem Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste Punkt 1 und Punkt 2 gesondert abzustimmen.

I. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 14353-19-E1).

II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig (bei Enthaltung der AfD-Fraktion) folgenden geänderten Punkt 1 des Zusatz-/ Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2):
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen alle drei Jahre einen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.
III. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit lehnt den Punkt 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2) mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion FDP-Bürgerliste und der CDU-Fraktion) ab.

IV. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten) folgend Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Unregelmäßigkeiten bei Sprach- und Integrationskursanbietern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14077-19-E1)

Herr Helferich (AfD-Fraktion) stellt zur vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung die Nachfrage, ob es der Verwaltung möglich sei, darzustellen, welche nicht ordnungsgemäßen Teilnahmen nach der Integrationskursverordnung den zuständigen Behörden (Ausländerbehörde, Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) nach § 14 Abs. 6 Satz 2 der Integrationskursverordnung mitgeteilt wurden. Ihn würde es interessieren, wie das Integrationskurssystem neben dem des BAMS abliefe.

Die Antwort dazu erfolgt schriftlich.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Handlungsrahmen ´Schulbegleitung in Dortmund´
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13864-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme vor.

Die Fragen sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.2
Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14006-19-E1)

Dem Ausschuss liegt die Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion vor.

Die Nachfragen dazu von Frau Meyer (SPD-Fraktion), Herrn Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Frau Grollmann (CDU-Fraktion) werden von Herrn Süshardt (Leiter Sozialamt), Frau Schadt (stellv. Leiterin Sozialamt) und Herr Wiedemann (Sozialamt) beantwortet.

Frau Grollmann hatte in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 30.04.2019 darum gebeten, bei der Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion auch den folgenden Antrag ihrer Fraktion (aus der Sitzung des ASAG vom 07.06.2018 unter TOP 2.1) mit zu berücksichtigen und darüber zu berichten, wie der Sachstand sei.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden geänderten (Fett/durchgestrichen) Antrag der CDU-Fraktion:
Beschluss:
1. Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche junge Menschen in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.


Ihrer Meinung nach sei Punkt 1 nicht korrekt beantwortet worden. Bei Punkt 1 ginge es um Tagesangebote. Sie habe dabei an ein Gasthaus für junge Erwachsene gedacht, weil bei über 380 bis 390 Klienten/Besucher täglich, die jungen Erwachsenen dort keinen Platz finden würden. Sie hätte gern eine Auskunft zu einem Gasthaus für junge Erwachsene und ob dies von Seiten der Verwaltung schon bedacht worden sei.

Herr Taranczewski schlägt vor, diese Frage an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu senden, damit er von der Jugendverwaltung beantwortet werde könne.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

Nicht besetzt


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 13860-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vor:
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13860-19)


Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt unter Einbeziehung der nachstehenden Stellungnahme:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks:

Der Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017/ 2018 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten drei mögliche Handlungsansätze besonders hervorheben:

Der Kommunalpolitische Dialog des BPN, der in den Jahren 2017 und 2018 vorbereitet wurde, hat zum Ziel, über Veranstaltungen der im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Parteien zu kommunaler Behindertenpolitik ins Gespräch über barrierefreie Veranstaltungen, Werbung auch um Aktive mit Behinderungen und Beeinträchtigung und inklusive Kommunalpolitik zu kommen. In den Vorbereitungen wurde allen Beteiligten deutlich, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur dann gelingen kann, wenn die dafür Verantwortlichen bauliche, kommunikative und kulturelle Barrierefreiheit als Rahmenbedingung anbieten. Dieser Dialog mit der Stadtgesellschaft soll fortgesetzt werden.

Wirksames ehrenamtliches Engagement braucht entsprechende Strukturen und die Entwicklung von Verabredungen zu einer umfassend barrierefreien Gestaltung im Sinne von Standards. Dieser bereits erfolgreich begangene Weg (Doppelquerungsstellen u.a.) sollte fortgesetzt werden. Dabei sollen auch Standards für barrierefreie Beteiligungsverfahren entwickelt werden.

Nach wie vor ist eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen notwendig. Über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beigetragen werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll sich – wie in der AG Kommunikation des BPN bereits formuliert - auch an die Dortmunder*innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen richten und zum Engagement ermuntern. Wichtig ist hier aber auch, den aktiven Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die Fortschritte im gleichberechtigten Zusammenleben und damit den Erfolg ihres Engagements deutlich zu machen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.






zu TOP 6.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14101-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne We 135 und We 107).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Bildungs- und Teilhabepaket
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14690-19)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14690-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung legt dem Ausschuss einen aktuellen Sachstandsbericht zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes vor.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell anspruchsberechtigt?


2. Wie viele der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen nehmen aktuell Leistungen des BuT in Anspruch?


3. Wie hoch ist die Antragstellung und Inanspruchnahme der Leistungen des BuT von Kindern und Jugendlichen in den im aktuellen Bericht zur sozialen Lage definierten Aktionsräumen?


4. Welche der BuT-Leistungen werden automatisch bzw. nur auf Antrag gewährt?


5. Wie haben sich die Antragszahlen in den Jahren 2016 bis heute in den einzelnen sechs Teilkomponenten/Leistungsmodulen des BuT entwickelt?


6. Wie stellt sich die aktuelle Aufwands- und Finanzierungssituation des BuT dar?


7. Wie hoch ist dabei der kommunale Anteil am Gesamtaufwand des BuT?


8. Wie viele Mitarbeiter*innen sind aktuell mit der Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung beschäftigt?


9. Wie bewertet die Verwaltung diese aktuelle Stellen- und Personalsituation?


10. In welchem Maß ist die Vermittlung der Leistungen des BuT nach wie vor Bestandteil der Aufgaben der Schulsozialarbeiter*innen?


11. Mit welchen Veränderungen rechnet die Verwaltung durch das ab dem 01.08. 2019 geltende Starke-Familien-Gesetz?


Begründung:
Der letzte Bericht der Verwaltung zum Bildungs- und Teilhabepaket stammt aus dem Oktober 2016 und muss aktualisiert werden. Der aktuelle Bericht der Stadt zur sozialen Lage zeigt, dass jedes dritte Dortmunder Kind unter 15 Jahren auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Das hat konkrete Auswirkungen: Die entsprechenden Kinder und Jugendliche haben unter anderem auch eine deutlich geringere Chance auf einen höher qualifizierten Schulabschluss. Das grenzt ihre Berufs- und Lebenschancen deutlich ein. Umso wichtiger ist es, dass die Leistungen des BuT zielgenau in Anspruch genommen werden können.


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.2
Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14680-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung und um Beantwortung folgender Frage:
1) Wie viele Personen ohne Krankenversicherungsschutz sind derzeit in Dortmund wohnhaft?

Wir bitten darum, wenn möglich folgende Parameter bei der Beantwortung zu berücksichtigen:
a) Alter bzw. Altersgruppen
b) Geschlecht
c) Herkunftsland
d) Melde-/ Aufenthaltsstatus

Begründung
Der Zugang zum medizinischen Versorgungssystem ist in Deutschland maßgeblich vom Krankenversicherungsstatus eines Patienten abhängig. Trotzdem leben in Dortmund – wie auch in der gesamten Bundesrepublik – viele Menschen mit ungeklärtem oder gänzlich fehlendem Versicherungsschutz. In unserer Stadt existiert seit etwa drei Jahren die Clearingstelle Gesundheit, die aktiv Aufklärungs- und Beratungsarbeit betreibt und betroffene Menschen bei der Wiedereingliederung in das Regelsystem der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt. Auch wenn sich dank der Clearingsstelle erste Erfolge zu zeitigen scheinen, ist die Problematik ungeklärter Krankenversicherungsstati in Dortmund nach wie vor virulent – insbesondere unter Zuwanderern aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten, aber auch bei ausländischen Studierenden, Selbstständigen oder Rentenempfängern.

Um die Thematik weiterhin mit der notwendigen Achtsamkeit zu behandeln und den Prozess der Wiedereingliederung von nicht-krankenversicherten Menschen ins gesetzliche Regelsystem auch politisch zu protegieren, bittet die CDU-Fraktion um die Vorstellung von aktuellen Zahlen in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses.

Eine Berichterstattung aus erster Hand zu den Entwicklungen in den vergangenen drei Jahren durch die Dortmunder Clearingsstelle Gesundheit begrüßen wir ausdrücklich.


Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) erläutert die Bitte um Stellungnahme und ergänzt, dass eine Frage fehlen würde. Ihn interessiere, wie hoch die Kosten seien und wer diese übernehmen werde.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.3
Impfsituation im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14679-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung und um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie stellt sich die aktuelle Impfsituation, insbesondere in Hinblick auf die Masernschutzimpfung, in Dortmund dar?
a) Impfquote bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
b) Impfquote bei Erwachsenen
2. Wie hoch ist gegenwärtig die Impfquote gegen Influenza und Pneumokokken bei Personen über 60 Jahren?

Begründung
Angesichts der aktuellen Debatten um die Einführung einer generellen Impfpflicht sowie zuletzt zahlreicher Meldungen über Masernausbrüche in verschiedenen Bundesländern, gilt es, sich in Dortmund zeitnah mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Immerhin häufen sich seit Beginn des Jahres 2019 insbesondere in NRW die Fälle von Maserninfektionen. Die frühzeitige Betrachtung der gegenwärtigen Impfsituation im Stadtgebiet und damit der potenziellen Gefährdungslage bestimmter Bevölkerungsgruppen ist als Entscheidungs- und Handlungsgrundlage im Ernstfall von zentraler Bedeutung.


Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) teilt mit, dass es lokal keine Möglichkeit gebe, als Gesundheitsbehörde darauf einzuwirken. Das wäre dann im Rahmen des Hausrechtes oder der privatrechtlichen Rechtstellung der Einrichtungen zu den Teilnehmer/innen der Einrichtung zu klären, was dann evtl. über den entsprechenden Fachausschuss zu machen wäre. Bzgl. der Bitte um Stellungnahme gibt er an, dass das Gesundheitsamt diese gerne beantworten würde und auch hinter der Impfpflicht stehe. Aktuell gäbe es allerdings keine Impfpflicht und von daher auch keine Datenlage. Faktisch könne diese Anfrage daher leider nicht beantworten werden.





Taranczewski
Uhlig
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin