N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 28.11.2017
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:10 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Meike Hötzel (BUND NRW)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Heike Thomae (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.), bis 16:55 Uhr anwesend.

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)
3. Verwaltung

Herr Dr. Mackenbach (60/AL)

Herr Dr. Rath (60/2-1)

Frau Viets (60/2-2)

Herr Veen (60/2-2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2-2)

Frau Leuchtenberg (60/2-2)

Frau Langer (60/2-2)

Herr Hopp (60/2-1)

Herr Vetter (60/4-1)
4.
Gäste

Maria Niehues (AGARD e.V.)

Prof. Dr. Lothar Finke

Detlef Münch (Ratsmitglied)







Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 18. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 28.11.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

Die Vorlage wurde bereits zur 17. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde am 13.09.2017 versandt.

2.2 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2017/2018
(Drucksache Nr.: 08631-17-E1)

Die Pläne zur Vorlage werden in Papierform nicht versandt. Sie sind im Internet veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

2.3 PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

3. Berichte

3.1 Rückblick auf Exkursion zur Westfalenhütte
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.
1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Büscher benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde aus aktuellem Anlass um den Tagesordnungspunkt 3.2 Masterplan Grünpflege erweitert.

Des Weiteren wurde festgelegt, dass unter TOP 4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen der Antrag von Herrn Büscher an den Dortmunder Landschaftsbeirat in Sachen Glyphosat behandelt wird.

Herr Dr. Otterbein merkte an, dass der TOP 3.1 in der veröffentlichten Tagesordnung Rückblick auf die Exkursion zur Westfalenhütte hätte heißen müssen und bat um entsprechende Korrektur.

Im Übrigen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht beibehalten.

Die Tagesordnung wurde sodann einstimmig festgestellt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

Herr Dr. Rath (60/2-1) stellte die o.g. Vorlage zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund anhand einer Powerpointpräsentation (siehe Anlage zur TOP 2.1) vor.
Im Nachgang erläuterte Herr Quittek den unten gefassten Beschluss des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde. Im Fazit erklärte er, dass es sinnvoll gewesen wäre, vorab eine Abordnung des Beirates einzuladen und entsprechende Kritikpunkte zunächst im kleinen Kreis zu erörtern.
Im Anschluss wurde der Beschlussvorschlag von Herrn Quittek im Beirat diskutiert. Zunächst bot auch Herr Dr. Rath an, sofern Gesprächsbedarfe bestünden, sich in kleinem Kreis im Rahmen der Offenlegung zu treffen. Des Weiteren wäre die vom Beirat gewünschte Bilanzierung der drei gültigen und fast abgeschlossenen Landschaftspläne in Arbeit. Momentan werde soeben der Landschaftsplan Dortmund-Nord evaluiert. Ziel wäre es, in der ersten Jahreshälfte 2018 noch die beiden weiteren Landschaftspläne zu evaluieren und nach Abschluss dieser Betrachtung das Ergebnis dem Beirat vorzustellen, um diese noch in die Diskussion um den Satzungsentwurf einfließen lassen zu können.

Hinsichtlich der Forderung nach einem Biotopvernetzungsplan verwies Herr Dr. Rath auf die Karte 29 „Planungshinweise 2 – Biotopverbund und Nutzungseignung“ aus dem Umweltplan sowie auf ein durch das LANUV NRW aufgestelltes Biotopverbundsystem. Mit diesem Thema müsse man sich auch hinsichtlich des neuaufgestellten Regionalplanes zukünftig nochmals beschäftigen.
Zu der Forderung der Unterschutzstellung von Hochwasserrückhaltebecken und rekultivierten Deponien erklärte Herr Dr. Rath, dass man hier nicht nur die Oberfläche betrachten müsse, sondern auch den Unterbau. Hier gibt es u.U. Sicherungsverpflichtungen, die über z.B. 30 Jahre gehen. Von einer Unterschutzstellung solcher Bauwerke wird verwaltungsmäßig Abstand genommen. Bei Ausweisung dieser technischen Bauwerke als Naturschutzgebiete würde das Umweltamt in die Verantwortung genommen.

Zur Anmerkung des Landwirtschaftsverbandes „Über die Anlage von Rainen, Säumen und Blühstreifen wurde anscheinend bisher nicht nachgedacht.“ erklärte Herr Dr. Rath, dass hier intensive Gespräche mit den landwirtschaftlichen Ortsvereinen geführt worden seien. Hier wäre auch ein Vertreter des Landwirtschaftsverbandes anwesend gewesen. Einstimmiges Votum der Landwirte war, dass nicht alles im Landschaftsplan geregelt sein müsse. Hier war der überwiegende Wunsch nach Spielraum und Freiraum für vertragliche Vereinbarungen. Daraufhin wurde Gesprächsbereitschaft der Verwaltung für die Landwirte hinsichtlich vertraglicher Regelungen signalisiert. Der „Vertragsnaturschutz“ greife in Dortmund allerdings nicht, da hier die Gebietskulisse nicht herrscht. Gebietskulisse bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, welches aus einzelnen Teilgebieten besteht, dass in geografischer als auch in naturschutzfachlicher Hinsicht gleich aufgebaut ist.

Betreffend der Forderung zur Übernahme fachlich abgestimmter Maßnahmen aus den Biotop-managementplänen erklärte Herr Dr. Rath, dass hier zunächst Maßnahmen, die bereits umgesetzt worden sind, dauerhaft erhalten und gepflegt werden, bevor weitere neue Maßnahmen entwickelt oder eingeplant werden. Hierfür müssen sowohl die personellen als auch finanziellen Ressourcen sichergestellt werden.

Bezüglich der Einziehung oder Sperrung von Straßen ist eine Umsetzung im Rahmen der Landschaftsplanung nicht vorgesehen. Hier könne man als Umweltverwaltung eher unterstützend eingreifen.

Die Forderung der Anpassung des Flächennutzungsplans (FNP) an den Landschaftsplan ist laut Herrn Dr. Rath nicht möglich, da der FNP nicht im Widerspruch zum Landschaftsplan stehen darf.

Die vom ehrenamtlichen Naturschutz vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Wälder können laut Herrn Dr. Rath nicht im Landschaftsplan umgesetzt werden. Hier gebe es andere Möglichkeiten, die im Rahmen der Gespräche zwischen Forst, unterer Naturschutzbehörde und ehrenamtlichem Naturschutz (Waldforum) umgesetzt werden könnten.

Hinsichtlich der Rechtsexpertise zur Hundeführung in Naturschutzgebieten orientiere sich die Verwaltung an der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund sowie an dem Landesforstgesetz. Ergebnis ist, dass Hunde zukünftig auf den Wegen unangeleint laufen dürften und abseits der Wege nicht. Diese Regelung solle nun in allen Naturschutzgebieten gelten, ohne Berücksichtigung, ob es sich um ein Wald-Naturschutzgebiet handele oder nicht.

Die starke Reduzierung von Pflegemaßnahmen hänge damit zusammen, dass man nur so die Unterhaltung dauerhaft sicherstellen könne. Hierzu würden derzeit Lösungen entwickelt.

Herr Büscher fragte, ob das vom Umweltamt der Stadt Dortmund herausgegebene Buch über die Dortmunder Naturschutzgebiete neu aufgelegt würde. Herr Dr. Rath teilte mit, dass dieses Anliegen - wenn es personell möglich ist - wünschenswert sei. Weiterhin könnte auch ein Buch zu den Naturdenkmalen, wie es bereits in der Vergangenheit geplant war, herausgegeben werden.

Herr Horn unterbreitete den Vorschlag, dass jeder Hund mit einer gut sichtbaren Hundesteuermarke ausgestattet werden sollte. Diese wäre sinnvoll zur Unterstützung der Naturschutzwächter vor Ort.

Herr Rohden befürchtet eine zu starke Einschränkung der Privatwaldbesitzer durch die Ausweisung fast flächendeckender Naturschutzgebiete. Er ist der Meinung, dass man hierdurch zukünftig möglicherweise nicht mehr selbst entscheiden könne, was angepflanzt und geerntet werden soll. Die Waldbesitzer sehen die Unterschutzstellung Ihrer Waldflächen als einen enteignungsgleichen Vorgang an. Die Waldbesitzer und Waldbauern, insbesondere aus dem Süden Dortmunds, würden dem Landschaftsplan nicht zustimmen und ggfls. gegen diese Unterschutzstellung Ihrer Waldflächen klagen.

Hierzu erklärte Herr Quittek, dass er der Meinung sei, dass mehr die Qualität von Naturschutzflächen als die Quantität in den Blick genommen werden sollte. Entsprechend sollte zunächst Naturschutz auf den städtischen Flächen umgesetzt werden. Die Stadt Dortmund möchte seiner Ansicht nach den Privatwaldbesitzern keine Bewirtschaftungsvorschriften machen. Auch die Forderung der Naturschutzverbände richte sich nicht gegen die Privatwaldbesitzer. Primär richte sich deren Forderung an die Stadt Dortmund und an Ihren Stadtforst. Diese könnten Forderungen der Naturschutzverbände eher realisieren als die Privatwaldbesitzer, die von Ihrem Waldertrag leben müssten.

Auf Nachfrage von Herrn Schreurs erklärte Herr Dr. Rath, dass für die Unterhaltung und Pflege von Naturschutzgebieten der jeweilige Eigentümer - also nicht per se die Stadt - zuständig sei. Dies gelte z.B. für das Hochwasserrückhaltebecken in Mengede (Emschergenossenschaft) und die Deponie Westfalenhütte (Thyssen-Krupp).

Auf Nachfrage von Herrn Quittek nach der Finanzierung der Maßnahmen im Landschaftsplan erklärte Herr Dr. Rath, dass sich die Aussage zu den „Finanziellen Auswirkungen“ in der Vorlage lediglich auf das Verfahren beziehe, nicht auf die Umsetzung. In der Vorlage zum Satzungsbeschluss werde der Realisierungszeitraum und die Kosten der Umsetzung des Landschaftsplans genannt werden.

In Bezug auf die möglichen Holzeinschlagmengen in Wald-Naturschutzgebieten wies Frau Hötzel darauf hin, dass diese überdacht werden müssten. Bei der Einschlagmenge könnte unter Umständen innerhalb von zehn Jahren ein kompletter Bestand von 6 ha Größe gefällt werden. Dies würde dem Ziel des Naturschutzes im Wald widersprechen. Herr Vetter sagte eine fachliche Diskussion im kleinen Kreis zu einem späteren Zeitpunkt zu.

Ratsmitglied Herr Münch wies nochmals im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Anleingebot auf das Vollzugsdefizit im Rahmen der NSG - Kontrolle der Verbote hin. Hier sollte eine Kooperation mit dem Ordnungsamt mit ordnungsrechtlicher Verfolgung angestrebt werden.


Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde beschließt mit zwei Gegenstimmen wie folgt:

Der Beirat nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zum neuen Landschaftsplan zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die unten aufgeführten Wünsche des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde bei seiner Beschlussfassung zu berücksichtigen. Des Weiteren empfiehlt der Beirat dem Rat der Stadt Dortmund die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund mit seinen hier im Beschluss aufgeführten Anregungen.

Der Beirat erkennt an, dass einzelne Anregungen des ehrenamtlichen Naturschutzes zum Vorentwurf aufgegriffen wurden (u.a. Arrondierungen der Naturschutzgebiete „Im Siesack“, „Großholthauser Mark“, „Fürstenbergholz“, „Wannebachtal“ und „Sanderoth“). Positiv ist auch zu bewerten, dass ein grundsätzliches Jagdverbot im Umfeld offener Wasserflächen ausgesprochen wird. Leider sind viele seiner Anregungen, insbesondere bezüglich der Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete, der ökologischen Maßnahmen in der Feldflur und im Wald sowie zur Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten, nicht aufgenommen worden. Vollständig berücksichtigt wurden nur 25 Prozent der Anregungen, 15 Prozent nur teilweise, während 60 % der Vorschläge komplett abgewiesen wurden. Auch die vom Beirat erbetene Bilanzierung der Maßnahmen aus den drei gültigen Landschaftsplänen wurde leider nicht erstellt.

Der Beirat bedauert, dass seine Anregungen zur Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete (z.B. im Dortmunder Nordosten) mit der Begründung abgelehnt werden, dass es sich bei diesen Verbundkorridoren um nicht naturschutzwürdige Ackerflächen handele. Selbst wenn dies so wäre (Gegenbeispiel: NSG „Auf dem Brink“, das 2004 nach Norden auf Ackerflächen zur Schaffung einer Pufferzone erweitert wurde), könnten entsprechende Entwicklungsziele formuliert werden. Bereits in seinem Beschluss zum Flächennutzungsplan und der Änderung der Landschaftspläne 2003/2004 hatte er einen „Biotopvernetzungsplan“ angeregt.

Unverständlich ist es aus der Sicht des Beirates, dass sein Vorschlag zur Unterschutzstellung ökologisch wertvoller Hochwasserrückhaltebecken (wie das HRB Mengede/Ickern) und ehemaliger Deponiekörper (südlich NSG Kirchderner Wald) als NSG ablehnt wird, weil „technische Bauwerke .. nicht als NSG ausgewiesen werden sollen“ z.B. P-88-01. Dabei gibt es etliche Beispiele in NRW, dass technische Bauwerke als NSG ausgewiesen wurden (Steinhorster Becken im Kreis Paderborn, Rietberger Fischteiche im Kreis Gütersloh etc.).

Insgesamt hält es der Beirat für dringend erforderlich, dass der Landschaftsplan Maßnahmen zur Stützung der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen - wie noch im Landschaftsplan Nord - vorsieht. Gerade vor dem Hintergrund des dramatischen Rückgangs der Feldvögel wären Maßnahmen in der Feldflur (u.a. über den sog. „Vertragsnaturschutz“) besonders wichtig. Selbst der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband wundert sich hierüber: „Über die Anlage von Rainen, Säumen und Blühstreifen wurde anscheinend bisher nicht nachgedacht.“ (P-01-20). Maßnahmen sind hier selbstverständlich nur gemeinsam mit den Landwirten zu realisieren.

Der Beirat bittet erneut darum, fachlich abgestimmte Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen (z.B. die Vernetzung des Naturschutzgebietes Hallerey mit dem renaturierten Roßbachsystem) in die Landschaftspläne zu übernehmen.

In die Entwicklungsziele sollte auch das Ziel aufgenommen werden, größere unzerschnittene Räume z.B. durch die Einziehung oder Sperrung wenig befahrener Wege in der Feldflur zu schaffen. Diese Maßnahmen können zwar nicht im Landschaftsplan festgesetzt, aber später durch Beschlüsse der Bezirksvertretungen umgesetzt werden.

Nicht mehr oder auf lange Sicht nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen im Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiet Buddenacker) sollten analog zur Fläche südlich Königsheide (Groppenbruch) als Landschafts- oder Naturschutzgebiet - ggfs. temporär - dargestellt werden. Der FNP wäre parallel zum Landschaftsplan anzupassen.
Vom ehrenamtlichen Naturschutz vorgeschlagene Maßnahmen zur ökologischen Waldbewirtschaftung (u.a. höherer Altholzanteil, schonende Betriebstechniken) sind mindestens in die Entwicklungsziele zu übernehmen und sollten später in das Forsteinrichtungswerk (Forstbetriebspläne) übernommen werden. Bei den Wald-Naturschutzgebieten ist ein allgemeiner Hinweis einzufügen, dass die gebietsspezifischen Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen Vorrang vor den allgemeinen Grundsätzen haben. Die von der Forstverwaltung eingebrachten Änderungswünsche zum Vorentwurf (z.B. bezüglich des Einbringens von nicht-heimischen Gehölzen und einer erhöhten Holzeinschlagsmenge) sind nicht akzeptabel. Generell sind im Wald-NSG nur heimische Gehölze zu verwenden. Bei der Einschlagmenge könnte unter Umständen innerhalb von 10 Jahren ein kompletter Bestand von 6 ha Größe gefällt werden. Dies würde dem Ziel des Naturschutzes im Wald widersprechen.

In keiner Weise akzeptabel ist die geplante Neuregelung zur Hundeführung in Naturschutzgebieten, wonach Hunde in NSGs künftig auf Wegen unangeleint laufen dürfen. Dies würde eine erhebliche Verschlechterung der Lage in den alten 14 Naturschutzgebieten bedeuten, in denen der Beirat 2003 per Zusatzbeschluss des Rates den Erhalt des Status Quo erreicht hatte. Es sprechen mehrere Gründe gegen das Freilaufen von Hunden auf Wegen in Naturschutzgebieten. So ist das zugelassene Wegenetz in den NSGs häufig nicht erkennbar. Das vorgelegte Rechtsgutachten berücksichtigt nicht die häufig zu beobachtende Übertretung des Wegegebots. Schon einzelne Hunde können in der Brut- und Setzzeit erhebliche Schäden am Wild verursachen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwaltung keine Übersicht über die Einhaltung des Wegegebots hat und auch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter anstrengt. Die Stadt Bochum fordert in ihrer Eingabe zum Vorentwurf zu Recht die Kontrolle freilaufender Hunde (TÖB-24-01: „Hinweis, dass es im grenzüberschreitenden NSG Ölbachtal erhebliche Probleme mit freilaufenden Hunden gibt. Es soll daher in allen Bochumer Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht auch auf den Wegen eingeführt werden. Es wird vorgeschlagen, für den Dortmunder Teil des NSG Ölbachtal analog zu verfahren.“).

Kritisch sieht der Beirat weiterhin die starke Reduzierung von Pflegemaßnahmen im neuen Landschaftsplan. Insbesondere Feldhecken und Kopfweiden bedürfen eines regelmäßigen Rückschnitts. In Hochwasserrückhaltebecken wie dem neuen an der Stadtgrenze Mengede/Ickern können nur durch die Erhaltung der Offenlandstruktur die Brutplätze des Kiebitz erhalten werden. Kleingewässer verlanden, wenn sie nicht alle paar Jahre entschlammt werden.

Nicht akzeptabel ist aus der Sicht des Beirates die Absicht der Verwaltung, bei privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich auf Befreiungen von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans zu verzichten, wenn sich ein Bauvorhaben in die Landschaft einfügt und dem besonderen Schutzzweck nicht entgegensteht. Dies hätte auch zur Folge, dass der Beirat nicht mehr gehört werden müsste. Gerade die Beteiligung des Beiratsvorsitzenden hat der Verwaltung im Sinne des Naturschutzes häufig gute Hinweise gegeben.

Die Aussage im Abwägungsband, dass im Landschaftsplan keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt seien (G-09-07), ist falsch. So sind mindestens 20 der im Landschaftsplan festgesetzten Streuobstwiesen im Rahmen der Bauleitplanung oder Baugenehmigungsverfahren als A+E-Maßnahmen angelegt worden. So handelt es sich bei der Streuobstwiese östlich der Ostenbergstaße in Barop (St-49) um eine Ausgleichsmaßnahme für den B-Plan InW 123 „Verlängerung Strobelallee, Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick“.

Ergänzend wird vom Beirat darum gebeten, dass die Verwaltung im weiteren Bearbeitungsverfahren auf den Beirat und auf die Naturschutzverbände zugeht, um einzelne Themen intern zu besprechen.


zu TOP 2.2
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2017/2018
(Drucksache Nr.: 08631-17-E1)

Einleitend wurde darauf hingewiesen, dass die Vorlage Drucksache Nr. 08631-17-E1 der Drucksache Nr. 08631-17 entspricht.

Des Weiteren stand Herr Vetter (60/4) für Rückfragen zu der o.g. Vorlage zur Verfügung.

Frau Hötzel erklärte hierzu, dass sich die Wald-AG des NABU mit den geplanten Holzeinschlagflächen in der Großholthauser Mark beschäftigt und dort Höhlenbaumkartierungen vorgenommen habe. Hier hatte sich die „Bürgerinitiative Auf dem Schnee“ mit einer Eingabe an die Bezirksvertretung Hombruch mit der Forderung gewandt, auf den Holzeinschlag zu verzichten.

Herr Vetter erläuterte zunächst den Verfahrensgang bei dieser Vorlage. Zunächst wurde in der Vergangenheit die/der Waldbeauftragte des Beirats bzw. der Naturschutzverbände (Frau Hötzel von der Wald-AG des NABU) über die Holzeinschlagmaßnahmen informiert. Dieses wurde ausgeweitet, so dass nun der Umweltausschuss und die betreffende Bezirksvertretung ebenfalls informiert werden. Auch werden nun die Pläne im Internet veröffentlicht. Herr Vetter erklärte, dass auch dem Beirat dieses zur Kenntnis gegeben werden kann. Auf Grund der Kurzfristigkeit der Planung würde sich dieses als schwierig gestalten, wenn die Information der Gremien mittels Vorlage in einem Beratungsgang erfolgen würde. Hier müsste man sich aus verfahrenstechnischen Gründen überlegen, ob der Beirat eine eigene Vorlage bekäme oder ob hier weiterhin so verfahren werde, dass Frau Hötzel die Pläne erhielte und die Informationen dann ggfls. weiter verteilen würden. Im operativen Geschäft stelle es sich so dar, dass Frau Hötzel die Pläne vorgestellt werden, mit einer Priorität zur Umsetzung dieser Pläne. Hierzu erhält der Forst, hier 60/4, eine Stellungnahme der Wald-AG des NABU. Diese Anregungen und Bedenken würden dann aufgenommen und die Planung würde entsprechend angepasst werden. Könnten die Anregungen und Bedenken nicht angenommen werden, würde das Gespräch mit Frau Hötzel gesucht und es würden ihr die Maßnahmen vorgestellt.

Hinsichtlich der Maßnahmen auf dem Schnee gab es die Besonderheit, dass hier ein Artenschutz-gutachten wegen der Planung einer Windkraftanlage erstellt werden sollte. Die Maßnahmen in diesem Bereich wären hier anscheinend geeignet gewesen, die Ergebnisse dort zu verfälschen. Auf Grund dessen wurden sodann die Maßnahmen in diesem Bereich zurückgestellt, bis die Ergebnisse des Gutachtens vorlägen.

Herr Vetter berichtete kurz über die Einrichtung des Waldforums (Gesprächskreis zwischen Verwaltung, Biologischer Station und ehrenamtlichem Naturschutz). Da für das Naturschutzgebiet Kurler Busch derzeit ein Biotopmanagementplan von der Biologischen Station aufgestellt werde, bot es sich an, dieses Wald-Naturschutzgebiet im konkreten Fall hinsichtlich der Forderungen der Naturschutzverbände nach der Umsetzbarkeit im Rahmen der Forstwirtschaft zu untersuchen. Festzustellen sei bereits, dass die Maßnahmen für das jeweilige Naturschutzgebiet mit seinem jeweiligen Schutzzweck genau angepasst werden sollten. Dieses würde zu einem besseren Ergebnis führen als eine pauschale Festlegung. Hinsichtlich des geplanten Pappeleinschlages und eines Konzeptes für den Kleinspecht wurde nochmals auf den aktuellen Entwurf des Biotopmanagementplanes verwiesen. Dieser werde, wenn er allen Beteiligten vorliege, noch abgestimmt.

Auf Anfrage von Frau Hötzel erklärte Herr Vetter, dass die Einschläge der Pappelbestände im Kurler Busch wahrscheinlich im Herbst 2018 stattfinden würden. Ergänzend verwies er auf den Entwurf des neuen Biotopmanagementplanes.

Abschließend erklärte Herr Dr. Otterbein, dass der Dialog zwischen dem ehrenamtlichen Naturschutz, dem Forst und der unteren Naturschutzbehörde gut funktionieren würde. Die Vorlage wurde ohne weitere Abstimmung zur Kenntnis genommen.


zu TOP 2.3
PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

Herr Dr. Otterbein erklärte auf Anfrage von Herrn Quittek, dass der Standort des Triathlons im Wechsel mit dem Fredenbaumpark stattfinden würde. Herr Dr. Otterbein war selbst vor Ort. Hier konnte er nur kleinere Dinge beanstanden. Zukünftig würde jedoch die Straße Am Kai am Phoenix-See weiter zugebaut, so dass dem zukünftigen Triathlon weniger Platz zur Verfügung stünde. Dieses müssten die Veranstalter im übernächsten Jahr berücksichtigten.


Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Rückblick auf die Exkursion zur Westfalenhütte

Herr Quittek berichtete über die aus seiner Sicht gut organisierte und kommunikative Exkursion mit anschließender Besprechung bei Thyssen-Krupp. Auf Anregung des Beirates gab es im Nachgang zur Exkursion einen informellen Termin des Planungsamtes mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde, dem Gutachter für die Rahmenplanung Stahm & Partner, einem Vertreter von ThyssenKrupp und Vertretern des Beirates zur Gestaltung des Grünen Rings um das Gelände der Westfalenhütte.

Weiterhin berichtete Herr Quittek, dass darüber gesprochen wurde, dass neben der zentralen Ausgleichsfläche auf der ehemaligen Kohlenreservefläche in Ellinghausen östlich des Dortmund-Ems-Kanals, auch auf den verbleibenden ca. 60 Hektar Grünflächen auf der Westfalenhütte Artenschutzmaßnahmen durchzuführen sind.

Das Planungsbüro Stahm & Partner hätte drei Planungsvarianten unter Berücksichtigung der dort vorkommenden Arten wie Nachtigall, Gartenrotschwanz, Mauereidechse und Kreuzkröte vorgelegt. Es wurde erörtert, welche Flächen und welche Maßnahmen man wo verorten könne.

Das Planungsamt habe bei diesem Termin deutlich gemacht, dass im Bebauungsplan keine Details zur Gestaltung, Pflege und Bewirtschaftung der Flächen dargestellt werden könnten. Dies sei der Ausführungsplanung und Bewirtschaftung durch das Tiefbauamt vorbehalten.

Trotz aller Kritik an dem Verlauf der Hoeschallee (Nordspange) konnte positiv festgestellt werden, dass im Bereich des Grünen Ringes eine Aufständerung der Hoeschallee vorgenommen werde. Auch werde es hier einen Streifen Begleitgrün geben.

Des Weiteren wurde der Vertreter von ThyssenKrupp gebeten, auch für Flächen, die nicht mehr in der Verhandlung wären, Artenschutzmaßnahmen durchzuführen. Ihm wurde die Broschüre des Bundesamtes für Naturschutz für die Gestaltung von Gewerbe und Industrieflächen im Sinne des Naturschutzes übergegeben.

(1) Broschüre „Wege zum naturnahen Firmengelände“: https://www.ioew.de/fileadmin/user_upload/BILDER_und_Downloaddateien/Publikationen/2015/NATURWERT_Müller__Mohaupt__Schulz_et_al.__2015__Wege_zum_naturnahen_Firmengelände.pdf

(2) Broschüre „Unternehmen biologische Vielfalt 2020 – Basispapier“: http://www2.bfn.de/fileadmin/NBS/documents/Nationale_Foren/UBi-Basispapier_NF5_barrierefrei.pdf

Herr Quittek bat die unteren Naturschutzbehörde um Auskunft über einen Ortstermin auf der geplanten Ausgleichsfläche in Ellinghausen. Die Naturschutzverbände fordern, dass das Gelände eingezäunt wird, da zu befürchten sei, dass dieser Offenlandbereich mit Quads und anderen Fahrzeugen befahren werde. Herr Quittek äußerte den Wunsch, dass über dieses Gespräch in der nächsten Sitzung berichtet wird.

Im Rahmen der Exkursion wurde auch die neue Logistikfläche besichtigt. Der Beirat kritisiert, dass eine große Halle ohne jede Begrünung gebaut wurde, es keine grünen Dächer oder Fotovoltaikanlagen gäbe und ein großer Parkplatz ohne Baumanpflanzungen gebaut wurde. Der Beirat bittet seinen Vorsitzenden, diesen Missstand gegenüber dem Oberbürgermeister in einem Schreiben zu artikulieren.

Herr Dr. Otterbein merkte an, dass der Flussregenpfeifer in dem Protokoll nicht aufgeführt sei und auch nicht die Geburtshelferkröte, die in dem Bereich ebenfalls vorkommen könne.

Herr Veen erläuterte bezüglich der vom ehrenamtlichen Naturschutz geforderten Einzäunung der Ausgleichsfläche am Dortmund-Ems-Kanal, dass man u.a. wegen der Kosten eine Verwallung plane. Hier soll durch die Aufschichtung von Material der Zugang an den neuralgischen Stellen versperrt werden. Die Effektivität der Maßnahmen wird beobachtet; ggf. muss nachgesteuert werden.

Der Flussregenpfeifer, die Heidelerche und die Feldlerche würden extern auf der Fläche Ellinghausen berücksichtigt. Die Geburtshelferkröte wurde bis dato noch nicht in den Betrachtungen aufgegriffen und müsste dann nochmals berücksichtigt werden.



zu TOP 3.2
Masterplan Grünpflege

Herr Quittek leitete in diesen Tagesordnungspunkt ein. Es gebe in der Stadt eine Diskussion zur Vereinfachung und Kostenreduzierung bei der Stadtgrünpflege. Anlass seien Leserzuschriften in der Tageszeitung gewesen, in denen kritisiert wurde, dass überall Unkraut wachse, die Stadt vermüllen würde und dreckig sei. Hierbei würde die ökologische Bedeutung von Wildkräutern und Spontangrün verkannt. Gerade vor dem Hintergrund des dramatischen Rückgangs der Insekten sei das städtische Grün von enormer Bedeutung. Die Stadt habe eine besondere Verantwortung durch ihre Mitgliedschaft im Bündnis für Biodiversität.

Herr Büscher befürwortete die Ausbringung von städtischem Saatgut an verschiedenen Standorten des Stadtgebietes.

Herr Dr. Gelmroth bemängelte, dass Kurzrasen, Stein- und Schotterfluren auf Privatflächen zunehme, was angesichts des Klimawandels und der Temperaturentwicklung nicht zielführend sei. Hier müsste man sich an die jeweiligen Hausbesitzer und Grünflächenfirmen wenden, um für eine Reduzierung solcher Flächen zu werben.

Einstimmiger Beschluss

Aufgrund diverser Presseartikel und Diskussionen in den letzten Wochen nimmt der Beirat das Thema Grünpflege zum Anlass für folgenden einstimmigen Beschluss.

Der Beirat bittet den Rat und die Verwaltung, bei Entscheidungen zum Thema Grünpflege in der Stadt die Belange der Biodiversität (Artenvielfalt) stärker zu berücksichtigen.

Der Beirat hat bereits in seiner Sitzung am 21.11.2001 beigefügte Grundsätze für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft und im bebauten Innenbereich verabschiedet, die sich an alle in der Landschaft- und Siedlungsbereich tätigen Akteure richtet, u.a. Stadtämter und Eigenbetriebe, Forst- und Landwirtschaft, Straßenbauverwaltung, Deutsche Bahn, Emschergenossenschaft bzw. Lippeverband, Kleingartenvereine und Gartenbaubetriebe. Auch das private Grün erlangt eine immer größer werdende Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt.

Der Rat der Stadt ist am 1. Februar 2012 dem Bündnis für biologische Vielfalt beigetreten und hat die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ (www.kommbio.de/deklaration/) verabschiedet. Ein umfassendes Konzept für den Erhalt der Artenvielfalt für die Stadt fehlt aber bislang. Der dramatische Rückgang der Insekten und Feldvögel erhöht die Notwendigkeit für entsprechende Maßnahmen.

Der Beirat regt die Erstellung eines Masterplanes Grünpflege an, bei dessen Erarbeitung die o.g. Akteure sowie der ehrenamtliche Naturschutz beteiligt werden sollten. Hierbei sollten Standards der Grünpflege in der Stadt besprochen und festgelegt sowie die Zusammenarbeit der entsprechenden Akteure organisiert werden. Vorhandene Konzepte wie z. B „Zukunftsbäume in der Stadt“ (Koordination durch das Tiefbauamt), zur Waldpflege (Koordination bei der Forstabteilung im Umweltamt), Stadtgrünpläne und Landschaftsplan können hierbei einbezogen werden.

Ein gutes Beispiel zur Erhöhung der Biodiversität war das vom Tiefbauamt und Umweltamt durchgeführte Projekt „Was blüht denn da? – Dortmund wagt mehr Wildnis vor der Haustür“, das leider im Jahr 2016 auslief und aus der Sicht des Beirates wieder aufgelegt werden sollte.

Darüber hinaus bietet die im Jahr 2027 im Ruhrgebiet geplante Internationale Gartenausstellung Gelegenheit, ökologische Grundsätze für die Grünpflege aufzugreifen.

Der Beirat bietet bei der Erstellung des Masterplans und bei der Festlegung von Standards in der Grünpflege seine Mitarbeit an.

Grundsätze für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft*)


I. Pflege und Entwicklungsmaßnahmen im Geltungsbereich der
Landschaftspläne (Außenbereich)

Die folgenden Hinweise beziehen sich im Wesentlichen auf Maßnahmen in
Naturschutzgebieten, sind aber auch für sonstige Grünflächen im Außen- und Innenbereich anwendbar. Sie sind als Grundsätze zu verstehen, von denen punktuell nach Absprache zwischen der Unteren Landschaftsbehörde und dem Landschaftsbeirat abgewichen werden kann. Bezüglich des Zeitpunktes der durchzuführenden Maßnahmen gelten die Schutzbestimmungen des Landschaftsgesetzes NW (§ 64).

Pflegemaßnahmen – nicht nur in Naturschutzgebieten – lassen sich unterscheiden in
Maßnahmen zur

• Unterhaltung von Fließgewässern
• Entschlammung von Feuchtbiotopen (Tümpel und Teiche)
• Pflege von Wiesen und Brachlandflächen
• Pflege von Straßen- und Wegerändern
• Pflege von Gehölzen / Hecken
• Pflege von Steinbrüchen und –gruben (z.B. Auslichten von Gehölzen)
• forstlichen Nutzung.

Entwicklungsmaßnahmen lassen sich gliedern in:

• Anlage von Feuchtbiotopen (Tümpel, Blänken etc.)
• Naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern
• Anpflanzung von Flurgehölzen, Gehölzstreifen, Hecken etc.


Die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Landschaftsplanbereich sind in den
Landschaftsplänen festgesetzt (allgemein und gebietsspezifisch). Für die Naturschutzgebiete gibt es zusätzlich detaillierte Festlegungen in den entsprechenden Biotopmanagementplänen. Forstliche Maßnahmen (Baumartenwahl, forstliche Endnutzung) sind im so genannten Forsteinrichtungswerk festgelegt, das zwischen der Forstbehörde, dem Eigentümer und der Landesanstalt für Ökologie entwickelt wurde.

Zuständigkeit / Durchführung

Für die Maßnahmen ist grundsätzlich der Eigentümer zuständig (Stadt Dortmund –
Umweltamt, Liegenschaftsamt, Forstabteilung im Tiefbauamt, Kommunalverband Ruhrgebiet etc.), der die Ausführung an andere Ämter und Firmen vergeben kann, z.B.

• an das Tiefbauamt mit früherem Grünflächenamt und Forstabteilung (Fließgewässer,
Straßen- und Wegeränder, städtische Forsten etc.)
• an Firmen des Garten- und Landschaftsbaus
• an die Dortmunder Dienste.

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*) einstimmig verabschiedet vom Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund im
Einvernehmen mit dem Umweltamt am 21.11.2001 auf der Grundlage eines Papiers für des Fachgespräch
"Naturschutzmaßnahmen in empfindlichen Gebieten" am 9.8.2001 im Umweltamt der Stadt Dortmund


Weitere Akteure im Außenbereich sind Eigentümer wie

• Landwirte,
• Deutsche Bahn,
• Straßenbauverwaltung,
• Emschergenossenschaft bzw. Lippeverband,

die ihrerseits Firmen mit der Umsetzung von Maßnahmen beauftragen.

Die Zersplitterung der Zuständigkeit stellt ein Problem z.B. bei den Zeitpunkten der
Realisierung und Kontrolle der Maßnahmen dar. Oftmals verfügen Subunternehmer über
nicht genügend qualifiziertes Personal und das richtige Gerät. Deshalb sind – insbesondere
in Naturschutzgebieten - nur solche Unternehmer zu beauftragen, die über solche
Voraussetzungen verfügen.

Innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund ist geplant, einen so genannten "Ökofonds" für
Pflegemaßnahmen einzurichten, an dem die Stadtämter 23 (Liegenschaftsamt), 60
(Umweltamt), 66 (Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) und dem Betrieb Stadtgrün (früher
Grünflächenamt, jetzt 66) beteiligt sind. Die Aufstellung von Pflegegrundsätzen ist
erforderlich und wohl auch geplant.

Unterhaltung von Fließgewässern

Zuständig ist das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr (StA 66/3 Uwe Fischer), das meist
Firmen beauftragt. Maßnahmen sind auf die Monate September bis Februar zu beschränken.
Die Böschungsmahd sollte schonend mit Balkenmähern erfolgen (keine Saugmäher, keine
Sohlräumung). In Naturschutzgebieten sollte neben der Unteren Wasserbehörde
grundsätzlich eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erfolgen.

Entschlammung von Tümpeln und Teichen

Gemäß textlicher Festsetzungen in den Landschaftsplänen sind Kleingewässer nach Bedarf
zu kontrollieren und im Bedarfsfall in Teilbereichen zu entkrauten, zu entschlammen und die
Gehölzvegetation der Ufer zu lichten. In besonders empfindlichen Gebieten (Sumpfgebieten,
Feuchtwiesen) sollten besonders schonende Bearbeitungsgeräte eingesetzt werden. Die
Pflegemaßnahmen sollen nur im Zeitraum vom 1. September bis zum 1. März durchgeführt
werden. Hiervon abgewichen werden kann z.B. bei Laichbiotopen der Geburtshelferkröte
(spätes Frühjahr), wenn diese Art ihr Winterquartier (Teichschlamm) verlassen hat.

Pflege von Wiesen und Brachlandflächen

Einschürige Mähwiesen sind im Oktober zu mähen. Zweischürige frühestens Mitte Juni (bei
kaltem Frühjahr auch später) sowie im Oktober (witterungsabhängig). Bei Vorkommen von
Bodenbrütern ist eine Verschiebung der ersten Mahd auf Mitte Juli erstrebenswert. Es sind
Balkenmäher und keine Saugmäher zu verwenden. Die Mahd sollte aus der Mitte der Wiese
erfolgen, um ggf. vorhandenem Niederwild Fluchtmöglichkeiten zu geben. Bei der Mahd
dürfen die Grasnarbe und die bodennahen Vegetationsbestandteile (Blattrosetten) von
Kräutern nicht verletzt werden. Das Mähgut ist abzufahren.

Bei Brachlandflächen ist zusätzlich zu den evtl. vorhandenen Gehölzen aufkommender
Gehölzbewuchs alle 5 Jahre mechanisch zu beseitigen. Das anfallende Holz ist abzufahren.
Die Maßnahmen sind jeweils in den Monaten Oktober bis einschließlich Februar
durchzuführen. Zusätzlich sind die Hochstauden- und Grasfluren im zwei- bis dreijährigen
Rhythmus abschnittsweise jeweils im Herbst ab Oktober zu mähen und das Mähgut
anschließend zu beseitigen (s. Landschaftsplan DO-Süd – Entwurf der Satzung S. 191 ff.).

Pflege von Straßen- und Wegerändern

Auch hier ist auf Saugmäher zu verzichten. Das Mähgut bleibt zunächst liegen und ist
anschließend abzufahren. Bei der Mahd dürfen die Grasnarbe und die bodennahen
Vegetationsbestandteile (Blattrosetten) von Kräutern nicht verletzt werden. Im Prinzip gelten
auch hier die o.g. Mähintervalle, allerdings sollten „Schädlingskräuter“ wie Klettenlabkraut,
Distel und Riesenbärenklau vor der Blüte gemäht werden, und zwar auch so, dass Ihnen die
Lebensgrundlage genommen wird. Die Mahd sollte - wenn möglich - abschnittsweise
erfolgen.

Pflege von Gehölzen / Hecken

Zum Erhalt der Niederhecken sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Schnitt jeweils im
Zeitraum vom 01.10. – 28.02. in der Weise, dass die typische Form dieser Hecken erhalten
bleibt. Die Schnitthöhe beträgt ca. 1 bis 2 m. Das Schnittgut ist zu entfernen. Ausfälle sind
durch Neuanpflanzungen der gleichen Art zu ersetzen (LP DO-Süd, Entwurf zur Satzung S.
232).
Feldhecken sind abschnittsweise, jedoch nicht mehr als 50 % der Gesamtlänge, alle 10 bis
15 Jahre auf den Stock zu setzen. Geeignete Gehölze sind als Überhälter zu belassen. Das
Schnittgut ist zu entfernen und für die Anlage von sog. „Benjes“-Hecken an Wegrändern zu
verwenden. Die Pflegemaßnahmen sind in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. durchzuführen (s.
LP DO-Süd, Entwurf zur Satzung, S. 232f.).

Forstliche Nutzung

Auf städtischen Flächen ist die Forstabteilung (Tiefbauamt) zuständig. Mittlerweile ist das
Stadtgebiet in 4 Revierförstereien aufgeteilt, die eigenständig Aufträge an Firmen vergeben.
Forstliche Maßnahmen in Naturschutzgebieten sollten mit der Unteren Landschaftsbehörde
und dem Beirat abgestimmt werden. Auch hier sollte in der Regel der Zeitraum von
September bis Februar für größere Maßnahmen (z.B. Einschlag in feuchten Waldbereichen)
genutzt werden. In Naturschutzgebieten sind die fachkundigen Ornithologen aus dem Beirat
wegen möglicher Greifvogelhorste zu beteiligen. Es sollte genügend Totholz im Wald
verbleiben.

Anlage von Feuchtbiotopen (Tümpel, Blänken etc.)

Die Mindestgröße der Wasserflächen hat ca. 60 qm, bei Kleingewässerkomplexen
unterschiedlich zwischen 10 bis 50 qm zu betragen. Bei Teichen ab einer Größenordnung
von ca. 30 qm hat die Mindestwassertiefe an der tiefsten Stelle 1 m zu betragen. Dabei sind
Flachwasserzonen, Tiefwasserzonen und möglichst vielgestaltige Ufer mit
Böschungsneigungen bis maximal 1 : 10 anzulegen. Neben ganzjährigen Wasserflächen
sind in geeigneten Bereichen periodische flache, bis zu 50 qm große Tümpel mit einer
Maximaltiefe von 0,5 m (Blänken) anzulegen. Feuchtstandorte mit besonderer Vegetation
dürfen durch die Gewässeranlage nicht zerstört werden. Die Maßnahmen dürfen – von
Ausnahmen abgesehen (s.o.) – nur im Zeitraum vom 1. September bis 1. März durchgeführt
werden. (s. LP DO-Süd – Entwurf zur Satzung, S. 204 ff.).

Naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern
Es ist die so genannte "Blaue Richtlinie" (Richtlinie für den naturnahen Ausbau von
Fließgewässern) zu beachten. Es sind möglichst breite herbizid- und düngerfreie Ufersäume
(5 – 10 m) zu schaffen. Zum Erhalt und Entwicklung von Dynamik im Gewässer können
punktuell standortgerechte Steine und Schwellen eingebracht werden. Die textlichen
Festsetzungen in den Landschaftsplänen sind zu beachten (z.B. LP DO-Süd – Entwurf zur
Satzung, S. 213 ff.). Maßnahmen in Naturschutzgebieten sollten nur in der Zeit von 1.
September bis 1. März erfolgen.

Anpflanzung von Flurgehölzen, Gehölzstreifen, Hecken etc.

Es gelten die textlichen Festsetzungen in den Landschaftsplänen (z.B. LP DO-Süd – Entwurf
zur Satzung, S. 245 ff.).

Beteiligung des Beirates

Die Beteiligung des Beirats an den o.g. Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage des
Landschaftsgesetzes NW (§ 11) und des MURL-Erlasses vom 11.4.1990:

"Dem Beirat ist rechtzeitig ein Überblick über die in einem Haushaltsjahr geplanten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie deren Kosten zu geben." (Abschnitt I, Nr. 1.28).

Es wird angeregt, diesen Überblick – wie bis 1997/98 geschehen – dem Beirat jährlich zu
geben.
Die Biotopmanagementpläne (BMP) sind dem Beirat Anfang der 90er Jahre – von einigen
wenigen Ausnahmen abgesehen - vorgestellt worden. In vielen Fällen ist der Beirat auch bei
der Realisierung von Einzelmaßnahmen beteiligt worden (z.B. Entschlammung NSG
Beerenbruch, Wegebaumaßnahmen im NSG "Im Siesack"). In der Regel werden für die
Realisierung der Maßnahmen Fördermittel bei der Bezirksregierung (Höhere
Landschaftsbehörde) beantragt, wodurch auch eine Beteiligung des Beirates sichergestellt
ist. Bei Realisierung aus Ausgleichs- und Ersatzgeldern ist dies nicht automatisch der Fall.
Die Beteiligung kann in den Sitzungen oder – bei dringenden Angelegenheiten – über den
Vorsitzenden erfolgen. Der Beirat kann einzelne Beiratsmitglieder bzw. Landschaftswächter
(Experten für bestimmte Naturschutzgebiete) beauftragen, an seiner Stelle die Durchführung
der Maßnahmen mit der ULB abzustimmen.

II. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Innenbereich

Die unter I. genannten Grundsätze gelten im Wesentlichen auch für Maßnahmen im
Innenbereich. Hier existieren aber nur zum Teil rechtliche Vorgaben. Eine enge Abstimmung
der Beteiligten über Pflegegrundsätze ist gleichwohl wünschenswert.

Mögliche Akteure:

• Umweltamt (Stadtbiotope)
• Bauordnungsamt (z.B. Bruchsteinmauern)
• Straßenbauverwaltung (Straßenrandgrün an Landes- und Bundesstraßen)
• Deutsche Bahn (Gleisanlagen und Böschungen)
• Kleingartenvereine (Randbereiche von Kleingartenanlagen)
• Emschergenossenschaft und Lippeverband (Vorfluter und Rückhaltebecken)
• Wohnungsgesellschaften (Grünflächen in Wohnanlagen)
• Bergbau (Halden)
• Kommunalverband Ruhrgebiet (Feuchtbiotope, Halden etc.)
• Gewerbe- und Industriebetriebe (Abstandsgrün und Eingrünung)
• sonstige Privateigentümer (Hausgärten)


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Antrag von Herrn Büscher an den Dortmunder Landschaftsbeirat in Sachen Glyphosat (verteilt als Tischvorlage von Herrn Büscher, siehe Anlage zu TOP 4)

Herr Büscher stellte seinen Antrag bezugnehmend auf die gerade geführte politische Diskussion zum Thema Glyphosat vor. Hierzu verwies Herr Quittek auf die Diskussion in der Sitzung des Beirates vom 22.06.2016. Er erklärte, dass zum Pkt. 2 des Antrages sich der Beirat direkt an die Landwirte wenden könne. Das Umweltamt sei hiermit nicht zu beauftragen.

Beschluss

Der Beirat beschließt mit zwei Enthaltungen mit Bezug auf den Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 22.06.2016 zu TOP 3.1 wie folgt:

Der Beirat bittet den Vorsitzenden, sich mit entsprechenden Empfehlungen an die Landwirtschaftskammer und den Landwirtschaftsverband zu wenden mit der Bitte, dass die Landwirte möglichst auf den Einsatz von Glyphosat verzichten. Des Weiteren bittet der Beirat die Verwaltung um Auskunft, ob in der Satzung der Dortmunder Kleingärtenvereine ein Verbot zum Einsatz von Glyphosat existiert und ob es dort Kenntnisse gibt, inwiefern das Mittel noch angewendet wird.


Dortmunder Pilzliste
Herr Büscher erklärte, dass er eine vorläufige Dortmunder Pilzliste erstellt habe und bittet um Mitteilung von bekannten Pilzstandorten. Diese würde er in die Liste unter Angabe des Finders einfügen. Herr Quittek ergänzte, dass diese Erkenntnisse dem Arbeitskreis Wald ebenfalls dienen könnten. Eventuell könnten die Funde ebenfalls Einfluss auf die zukünftige Waldbewirtschaftung nehmen. Herr Büscher teilte mit, dass es auch eine Rote Liste der Pilzarten in NRW gebe und zwar innerhalb der 4. Fassung, Band 1 als LANUV – Fachbericht 36 von 2011 (www.lanuv.nrw.de, Seite 347 ff.).


Regionalplan
Herr Quittek erkundigte sich, ob die untere Naturschutzbehörde bereits Kenntnisse über den neuen Regionalplan hätte. Herr Dr. Rath erklärte hierzu, dass ihm keine weiteren Informationen vorlägen. Hier wäre Herr Thabe Ansprechpartner im Planungsamt.


Bachbegleitender Fußgänger- und Radweg am Rüpingsbach zwischen der Brücke „ Am Spörkel“ und dem Grotenbach
Hierzu teilte Herr Dr. Otterbein mit, dass der betreffende Weg geschlossen bliebe. Eine Presseerklärung wurde von ihm weitergeleitet.


Buch über Dortmund-Ems-Kanal
Herr Büscher wies auf ein Buch über den Dortmund-Ems-Kanal (Bernd Ellerbrock: Der Dortmund-Ems-Kanal – 265 Kilometer Wasserstraße von A-Z – DGEG-Medien – ISBN 9783946594116 Hövelhof 2017) hin.


Umweltpreis
Herr Schreurs erklärte, dass der Umweltpreis der Stadt Dortmund für Erwachsene an zwei Personen gegangen sei. Zum einen an ein Projekt, in dem mit Kindern eine Blumenwiese in Brackel und Wambel angelegt worden sei und zusätzlich Bienenstöcke aufgestellt wurden. Der Preis würde mit 1.550 Euro dotiert. Der zweite Bewerber wäre ein Hobbyfotograf, welcher Artikel über die Dortmunder Natur (z. B. der Feldhase) für die Ruhr Nachrichten schreibe. Dieser Preis würde mit 1.450 Euro dotiert.
Bezüglich des Kinder-Umweltpreises gab es zahlreiche Bewerber. Hier erhielten alle Beteiligten einen Preis in Form einer geldlichen Anerkennung.


Erweiterung des Hospizes an der Bockenfelder Straße
Herr Dr. Otterbein berichtete über ein Gespräch mit Herrn Stadtrat Ludger Wilde und Teilnehmern des Umweltamtes. Das Hospiz soll in das Landschaftsschutzgebiet hinein erweitert werden. Bei dem Gespräch hatte man sich darauf geeinigt, dass die entsprechenden Verfahrensschritte eingehalten werden sollten (u.a. mit artenschutzrechtlicher Prüfung etc.). Es wurde hier keine grundsätzliche Ablehnung signalisiert. Ein Bebauungsplan werde nicht aufgestellt. Das Hospiz würde demnach über einen Bauantrag mit einer Befreiung erweitert.





Dr. Otterbein Scheffel-Heidrich Büscher
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender