Niederschrift

über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 28.05.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Frau RM Menzebach (CDU) i. V. für Herrn RM Follert (bis 17.20 Uhr)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Frau RM Bitter (CDU) i. V. für Herrn sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Frau RM Pieper (SPD) i. V. für Herrn RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD) (bis 17.30 Uhr)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Lüders (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD) (bis 17.00 Uhr)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter - (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Frau Bertram - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.


Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Frau Kretschmann – StA 64
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Klüh - 68/BL



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 28.05.2008, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-unbesetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
-unbesetzt-

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11622-08)
Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen
Sitzung vom 08.05.2008
(Drucksache Nr.: 11622-08)


4.2 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Zustimmung zum Restausbau der Mischverkehrsfläche der Straße Untere Dahlwiese vom jetzigen Ausbauende bis an die westliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Brackel, Flur 7, Flurstück 318 nach § 125 Abs. 2 BauGB in Dortmund-Brackel.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11080-08)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 09.04.2008 vor.

4.3 Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes II.Offenlegungsbeschluss III. Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11720-08)

4.4 Konzept für Kreisverkehre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11517-08)
Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung
vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen
Sitzung vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung
vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung
vom 08.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 9. Nachtrag zur Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11347-08)

5.2 63/2-5-029571
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück Brackeler Hellweg/Höhe Welschenacker 18, Gemarkung Brackel, Flur 2, Flurstück 602
- Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11690-08)


5.3 63/2-5-029572
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Schützenstraße vor der Hausnr. 103, Gemarkung Dortmund, Flur 52, Flurstück 632
- Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11691-08)
Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen
Sitzung vom 07.05.2008
(Drucksache Nr.: 11691-08)

5.4 63/2-5-029589
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Steinstraße/Münsterstr. 14, Gemarkung Dortmund, Flur 40, Flurstück 529
- Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11692-08)
Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen
Sitzung vom 07.05.2008
(Drucksache Nr.: 11692-08)

5.5 63/2-5-030023
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Heiligegartenstraße/Nordstraße, Gemarkung Dortmund, Flur 42, Flurstück 508
- Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11694-08)
Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen
Sitzung vom 07.05.2008
(Drucksache Nr.: 11694-08)

5.6 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den
Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2008 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11707-08)

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11469-08)

6.2 Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09061-07)


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
-unbesetzt-

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
-unbesetzt-

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

9.1 Geschäftsbericht 2008 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11711-08)

10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

10.1 1. Quartalsbericht 2008 für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11695-08)

11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Ergebnisse der Lärmkartierung
- mündlicher Bericht -

11.2 Stand des Verfahrens Luftreinhalteplanung
- mündlicher Bericht und Präsentation -

12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
-unbesetzt-

13. Anfragen
-unbesetzt-


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Ollech benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Hengstenberg schlägt vor, die Beschlussfassung der unter 4.4 vorgesehenen Vorlage „Konzept für Kreisverkehre“ (Drucksache-Nr. 11517-08) auf die Sitzung am 11.06.2008 zu vertagen, da die Bezirksvertretung Hörde die abschließende Beratung auf den 03.06.2008 geschoben hat.

Des Weiteren empfiehlt Herr RM Hengstenberg, die Vorlage „Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving“ (TOP 6.2, Drucksache-Nr. 09061-07) zu beraten, obwohl das Votum der Bezirksvertretung Eving noch nicht vorliegt. Diese werde sich in der Sitzung am 11.06.2008 erneut mit der Vorlage befassen.

Frau RM Reuter schlägt vor, die Beratung des Tagesordnungspunktes 6.1 „Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede“ in die nächste Sitzung zu schieben, um das Ergebnis der Beratung der Bezirkvertretung Mengede, die am 10.06.2008 tagt, mit einzubeziehen.

Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung


zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11622-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008
- Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu dem abweichenden Beschluss der Bezirksvertretung Brackel in der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008 (Drucksache Nr.: 11622-08-E1)

Herr RM Pisula äußert seine Zustimmung zu der Vorlage, weist aber ergänzend auf die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel hin, im Gebiet des Bebauungsplanes Kahle Hege einen öffentlichen Jugendplatz einzurichten.


Der Bebauungsplan Kahle Hege wird von Herrn RM Tönnes ebenfalls für gut befunden. Er widerspricht der Empfehlung der BV Brackel, da kein detailliertes Konzept für die Einrichtung eines Jugendplatzes erkennbar sei. Die Halde Schleswig sei durch die anstehende Renaturierung für einen Jugendplatz weitaus besser geeignet als eine Fläche innerhalb des Wohngebietes.

Frau RM Weyer signalisiert Zustimmung zu der Vorlage der Verwaltung, bekräftigt aber die Empfehlung die Bezirksvertretung. In ihren Augen biete die Halde Schleswig kein Potenzial als Aufenthaltsort für Jugendliche, zumal die Aufbereitung der Fläche noch Zeit in Anspruch nehme. Stattdessen befürwortet sie einen Bolzplatz im Wohngebiet.
Für Kleinkinder würde in den privaten Gärten ausreichend Spielfläche vorgehalten, für die Jugendlichen fehle es dagegen im Stadtbezirk Brackel an Treffpunkten, so dass die Einrichtung eines Bolzplatzes dort angestrebt werden sollte.

Herr Wilde weist auf das Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Langemeyer (siehe Drucksache Nr.: 11622-08-E1) hin und ergänzt, dass die Einrichtung eines Bolzplatzes an dem von der Bezirksvertretung gewünschten Standort einen Lärmkonflikt auslösen würde, da der vorgeschriebene Abstand zur Wohnbebauung nicht eingehalten werden könne. Die erforderlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen hingegen wären für die naheliegende Wohnbebauung nicht erwünscht.

Darüber hinaus verweist er auf einen, wenige 100m entfernten, bereits vorhandenen Bolzplatz im Schoppenbergweg mit einer Größe von 1600 m², der Jugendlichen bereits jetzt zur Verfügung steht. Daneben bietet die geplante Halde Schleswig einen möglichen Alternativstandort für einen weiteren Bolzplatz.

Er merkt an, dass die von der Bezirksvertretung Brackel empfohlene Fläche im Bebauungsplan als Grünfläche/Parkfläche ausgewiesen werden soll. Herr Wilde räumt ein, dass diese Fläche so aufbereitet werden kann, dass sich diese als Treffpunkt für Jugendliche eignet. Die Nutzung als Bolzplatz hingegen sei dort jedoch ausgeschlossen.

Herr sB Müller-Späth schließt sich den Aussagen von Herrn Wilde an. Ein Lärmkonflikt mit den Anwohnern sei vorprogrammiert. Stattdessen schlägt er die Herrichtung eines Kinderspielplatzes für Kleinkinder vor, der im Gegensatz zum „Spielen im eigenen Garten“ allgemein zugänglich ist und die nötigen Spielgeräte vorhält.

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes wird die Vorlage auf die nächste Sitzung des Ausschusses am 11.06.2008 vertagt.

zu TOP 4.2
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Zustimmung zum Restausbau der Mischverkehrsfläche der Straße Untere Dahlwiese vom jetzigen Ausbauende bis an die westliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Brackel, Flur 7, Flurstück 318 nach § 125 Abs. 2 BauGB in Dortmund-Brackel.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11080-08)

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes In N 229 – südlich Brackeler Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes II. Offenlegungsbeschluss III. Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11720-08)

Beschluss:
Der AUSW fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. nimmt Kenntnis von der Absicht der Verwaltung, die Aufstellung des
Bebauungsplanes In N 229 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchzuführen,
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs.1 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW
2023).
II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 229 – Südlich
Brackeler Straße - und der Begründung vom 15.04.2008 zu und beschließt die
öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)
III. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidung über die
Bauvoranfrage für die Errichtung eines SB-Marktes auf dem Grundstück Gemarkung
Dortmund, Flur 44, Flurstücke 270, 271 (Aktenzeichen: 61/5-1-035955) gemäß § 15
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf ein Jahr zurückzustellen und stimmt dieser
Entscheidung zu.

zu TOP 4.4
Konzept für Kreisverkehre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11517-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom
06.05.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008

Der Punkt wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt und auf die Sitzung am 11.06.2008 vertagt.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung


zu TOP 5.1
9. Nachtrag zur Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11347-08)

Frau RM Dr. Hetmeier nimmt an der Beratung des Tagesordnungspunktes nicht teil.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 9. Nachtrag zur Denkmalliste zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
63/2-5-029571
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück Brackeler Hellweg/Höhe Welschenacker 18, Gemarkung Brackel, Flur 2, Flurstück 602
- Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11690-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008

Herr RM Gerber stellt die Frage nach dem weiteren Vorgehen der Verwaltung vor dem Hintergrund, dass die Bezirksvertretungen Brackel und Innenstadt-Nord die vorgeschlagenen Standorte (siehe TOP 5.3 bis 5.5) abgelehnt haben, auf der anderen Seite aber eine vertragliche Vereinbarung existiere, die dem Vorhabenträger Flächen für Werbeanlagen zusichere.

Herr Wilde erläutert, dass der Rat der Stadt im Zusammenhang mit der Errichtung von Sanitäranlagen im Umfeld des Stadions durch die Firma „Wall“ beschlossen habe, der Firma Ruhfus geeignete Plätze für zusätzliche Megalight-Anlagen bereitzustellen. Die konkreten Standorte sollten mit den Bezirksvertretungen abgestimmt und dem AUSW zur Kenntnis gegeben werden.

Die Bezirksvertretungen sind mit den ausgewählten Standorten jedoch nicht einverstanden. Dies nehme die Verwaltung zum Anlass, die Bezirksvertretungen nochmals auf die geltende Beschlusslage hinzuweisen, um eine Einigung, eventuell mit Alternativstandorten, zu erreichen.

Sollte keine Einigung erzielt werden können, werde der AUSW erneut mit der Angelegenheit befasst.

Frau RM Horitzky teilt mit, dass die Aufstellung von Megalight-Anlagen von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nicht grundsätzlich abgelehnt wird. Die Bezirksvertretung verknüpft die Entscheidung über die Werbeanlagen jedoch mit der Forderung, dass weitere, dringend notwendige, öffentliche Toiletten im Stadtbezirk Nord aufgestellt werden.

Herr Stadtdirektor Sierau weist darauf hin, dass zunächst eine Entscheidung über die Standorte der Werbeanlagen getroffen werden müsse, bevor die Möglichkeit zur Bereitstellung weiterer öffentlicher Toiletten behandelt werden könne.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
63/2-5-029572
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Schützenstraße vor der Hausnr. 103, Gemarkung Dortmund, Flur 52, Flurstück 632
- Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11691-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2008

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
63/2-5-029589
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Steinstraße/Münsterstr. 14, Gemarkung Dortmund, Flur 40, Flurstück 529
- Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11692-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2008

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 5.5
63/2-5-030023
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Heiligegartenstraße/Nordstraße, Gemarkung Dortmund, Flur 42, Flurstück 508
- Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11694-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2008

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 5.6
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2008 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11707-08)

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Information zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft


zu TOP 6.1
Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11469-08)

Der Punkt wurde bei Feststellung der Tagesordnung abgesetzt und auf die Sitzung am 11.06.2008 vertagt.

zu TOP 6.2
Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09061-07)

Herr RM Bernden signalisiert, dass die offenen Fragen der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung am 14.05.2008 abschließend beantwortet wurden und eine Beschlussfassung für die nächste Sitzung angestrebt werde.

Darüber hinaus sei es wünschenswert, wenn zukünftig bei Schulneubauten Hausmeisterwohnungen eingeplant werden können, da Vandalismus an Schulen mit Hausmeisterwohnung in vielen Stadtteilen weitaus geringer ausfällt als an Schulen ohne Hausmeisterwohnung.

Da die Offene Ganztagsschule einen dringenden Raumbedarf zu verzeichnen hat, fragte Frau RM Pohlmann-Rohr, ob noch Erweiterungsmöglichkeiten bestehen.

Frau Schmidt weist auf spezielle Probleme der Barrierefreiheit hin. Es seien barrierefreie Fluchtwege und das 2-Sinne-Prinzip bei Alarmsystemen in Schulen erforderlich. Auch die Behindertenbeauftragte der Stadt Dortmund hätte diesbezüglich schon zahlreiche Ideen eingebracht.

Auf Rückfrage von Herrn RM Berndsen stellt Herr Limberg dar, dass der Baubeginn noch im Jahr 2008 erfolgen soll, mit der Fertigstellung sei im Jahr 2009 zu rechnen.

Vor dem Hintergrund der behindertengerechten Ausstattung der Schule seien bereits einige Maßnahmen geplant, so z. B. ein GU-Raum, ein gemeinsamer Unterrichtsraum für behinderte und nichtbehinderte Kinder. Darüber hinaus werden ein Behinderten-WC sowie ein Fahrstuhlschacht vorgehalten.
In Bezug auf die Offene Ganztagsschule stellt Herr Limberg dar, dass bereits eine dauerhafte Einrichtung in der ehemaligen Begegnungsstätte vorhanden ist. Der Raumbedarf sei mit den Nutzern abgestimmt.

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat einstimmig den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2.850.000 € (Ausführungsbeschluss).
2. Die Finanzierung im Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) bei der Investitions-finanzstelle 40E00301014303 ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:
HJ 2007 1.200.000,00 €
HJ 2008 1.510.250,00 €

Im Gesamtinvestitionsvolumen ist der Anteil der regenerativen Energieerzeugung enthalten. Die Auszahlung ist auf der Investitionsfinanzstelle 2D_00118014001 wie folgt vorgesehen.

HJ 2008 40.000,00 €
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 36.366,82 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 40 wird durch die Investition jährlich i.H.v. 8.310,15 € belastet (Details siehe Anlage 7, Punkte 4 und 5).
3. Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NRW anzusehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren des Doppelhaushaltes 2008/2009 bei der Bezirksregierung Arnsberg erfolgreich zum Abschluss gebracht wird.
4. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO NRW die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2007 in das Haushaltsjahr 2008 übertragen werden.
5. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauftragt.


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen


zu TOP 9.1
Geschäftsbericht 2008 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11711-08)

Frau RM Pohlmann-Rohr merkte an, dass im letzten Jahr für lediglich drei Mietwohnungen/
Mietreihenhäuser öffentliche Förderungen gewährt wurden. In anderen Städten hingegen seien diese öffentlichen Förderungen sehr begehrt, insbesondere für junge Familien mit geringer Finanzkraft.
Sie lobt die Entwicklung am Flensburger Platz und der Rheinischen Straße und bezeichnet Scharnhorst als aktives Entwicklungsgebiet. Allerdings gibt sie zu Bedenken, dass in der Siedlung an der Speckestrasse in Westerfilde festzustellen ist, dass sich die Eigentümer nicht um ihre Immobilien kümmern. Es müsse verhindert werden, dass neue soziale Brennpunkte entstehen.

Frau RM Horitzky führte an, dass in einigen Bereichen Verwahrlosung zu erkennen sei. Es seien weitere Maßnahmen erforderlich, um dieser entgegen zu wirken.
In Bezug auf die Anzahl der Förderanträge zum Umbau seniorengerechter Wohnungen fragt sie nach, ob dies hinreichend beworben wurde.

Frau Kretschmann bestätigt, dass die problematische Siedlungsentwicklung der Verwaltung bekannt ist. Viele Wohnungsunternehmen hätten die Wichtigkeit der Bestandspflege bereits erkannt, es gebe aber private Eigentümer, die sich nicht um ihr Wohneigentum kümmern.

Im Rahmen der kleinräumigen Quartiersanalyse und den Erkenntnissen des Sozialberichtes strebe die Verwaltung eine Quartiersanalyse für den Bereich Westerfilde an, um die Lage dort zu verbessern.

Das Amt für Wohnungswesen führe Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften und privaten Investoren, um den Bau von Miet-Wohneigentum in Dortmund weiter voranzutreiben.

Gemeinsam mit anderen Ämtern werden Konzepte erarbeitet, um eine Verwahrlosung von Wohngebieten zu vermeiden.
Hinsichtlich barrierefreiem Wohnen in altersgerechten Wohnungen werde vermehrt Marketing betrieben, um Investoren anzusprechen.

Herr RM Harnisch lobt den Bericht, es stelle sich aber die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, Private zu animieren, in die Energetische Sanierung von Gebäudebestand einzusteigen.

Auf Rückfrage von Herrn RM Harnisch, ob bei Beibehaltung des Instruments der Zweckentfremdungsverordnung weniger Leerstand zu erwarten gewesen wäre, als im Wohnungsbericht ausgewiesen wurde, stellte Frau Kretschmann dar, dass durch die Zweckentfremdungsverordnung in der Vergangenheit in einigen Fällen positive Ergebnisse erzielt wurden. Dies traf vor allem auf Leerstände zu, die nach Privatisierungen eingetreten sind, da leerstehende Wohnungen besser veräußern seien als bewohnte Wohnungen.
Diese durch Privatisierung bedingten Leerstände hätten jedoch in den letzten Jahren abgenommen.

Herr RM Tönnes kritisiert die geplante Privatisierung der LEG, da es eine große Diskrepanz zwischen den jetzigen Investitionen der LEG (ca. 25-30 Euro/Quadratmeter jährlich) zu der vorgeschriebenen Investitionssumme nach dem Übergang von Wohnungsbestand an Private (ca. 12 Euro) gebe. Aufgrund des großen Wohnungsbestandes der LEG werde die Veräußerung Auswirkungen auf die Sozialstandards von Wohnungen haben und zu weiteren Leerständen führen.

Auf Rückfrage von Herrn RM Hengstenberg gibt Herr Neuhaus an, die jährliche Investitionssumme von LEG und Ruhr Lippe GmbH, die in Dortmund zusammen rund 12.000 Wohnungen vorhalten, nicht nennen zu können.

Herr RM Hengstenberg weist darauf hin, dass von Stadtumbaugebieten wie z. B. der Rheinischen Straße, die mit Hilfe von Fördergeldern deutlich aufgewertet werden, auch die Wohneigentümer profitieren, da sie in die Lage versetzt werden, höhere Mieten nehmen zu können, was wiederum im Gegenzug zu höheren Investitionen führen könne.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Wohnungsmarktbericht zur Kenntnis.


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund


zu TOP 10.1
1. Quartalsbericht 2008 für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11695-08)

Herr RM Gerber kritisiert, dass die Ergebnisse des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der Politik nicht zur Verfügung gestellt wurden Für das Jahr 2008 müsse bereits mit einem Defizit gerechnet werden. Es sei wünschenwert zu erfahren, wie die Friedhöfe Dortmund mit der neuen Konkurrenzsituation zu anderen Krematorien umgehen werden

Herr Stadtrat Steitz kündigt an, dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen einen Bericht über den strategischen Ausblick der Friedhöfe Dortmund zu geben.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.


11. Angelegenheiten des Umweltamtes


zu TOP 11.1
Ergebnisse der Lärmkartierung
mündlicher Bericht

zu TOP 11.2
Stand des Verfahrens Luftreinhalteplanung
mündlicher Bericht und Präsentation

Die beiden Punkte 11.1 und 11.2 wurden gemeinsam behandelt.

Herr Stadtrat Steitz stellt mit Hilfe von Folienvorträgen die Ergebnisse der EU-Umgebungsrichtlinie (siehe Anlage 1 zur Niederschrift) sowie den Stand des Verfahrens zur Luftreinhalteplanung vor (siehe Anlage 2 zur Niederschrift).

Herr sB Müller-Späth weist darauf hin, dass am Dortmunder Flughafen auch nach 23 Uhr noch Flugverkehr feststellbar ist.

Herr RM Münch verdeutlicht, dass laut Gutachten keine maßgeblichen Belastungen durch Fluglärm vorliegen. Die Realität stelle sich jedoch gerade im Dortmunder Süden anders dar.

Er stellt mündlich folgenden Antrag:

„Der AUSW beauftragt die Verwaltung aufgrund der aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung einen Lärmminderungsplan für die durch den Fluglärm besonders belasteten Stadtbezirke in Dortmund aufzustellen.“

Dieser Antrag wird vom AUSW einstimmig abgelehnt.

Herr RM Harnisch hebt hervor, dass in der Vergangenheit bereits richtige Entscheidungen hinsichtlich Lärmschutz beschlossen worden sind. Er zeigt sich überrascht, dass nur 2,6 % der Dortmunder von Nachtlärm betroffen sind. Er hätte höhere Zahlen vermutet, auch wenn Lärm eine sehr subjektive Empfindung ist.

Herr RM Pisula bezeichnet – ebenso wie Herr RM Berndsen – den Bericht als eine Information an den Ausschuss. Er stellt klar, dass die Messung der Lärmgrenzwerte aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung von der Verwaltung erfolgt sei.
Er ergänzt, dass natürlich auch subjektive Empfindungen bei der Einschätzung von Lärmbelastung eine Rolle spielen.
Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung sowie des Luftreinhalteplans müssten nun Maßnahmen eingeleitet werden, um entsprechend tätig zu werden.

Herr RM Tönnes betont, dass Umweltzonen in ganz Europa eingerichtet werden Dies werde aber keinesfalls dazu führen, dass Handwerksbetriebe pleite gehen und Aufträge nicht mehr erledigt werden können.

Er spricht sich für eine flächendeckende Umweltzone aus.

Herr RM Hengstenberg hingegen bezeichnet die Sinnhaftigkeit einer ruhrgebietsweiten Umweltzone als für ihn nicht erkennbar.

Herr Stadtrat Steitz weist darauf hin, dass Starts und Landungen am Dortmunder Flughafen grundsätzlich nur bis 22 Uhr erlaubt sind und nur in Ausnahmefällen Flugverkehr zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt werde.

Auf Rückfrage von Herrn RM Tönnes merkt Herr Stadtrat Steitz an, dass die Ergebnisse der Offenlage von der Verwaltung bewertet werden. Dabei werden die Anregungen der Wirtschaft ebenfalls Berücksichtigung finden.

In Bezug auf die Luftreinhalteplanung mahnt Herr RM Gerber an, dass für Maßnahmen wie z. B. das Car-Sharing nicht explizit geworben werde.

Nach Ansicht von Frau RM Pohlmann-Rohr sollte man die Ergebnisse der Lärmkartierung mit den Überschreitungen der Grenzwerte des Luftreinhalteplans abgleichen und entsprechende Maßnahmen ergreifen..

Herr RM Berndsen merkt kritisch an, dass die Bewohner des Stadtbezirks Eving die Verlierer der Umweltzone sind, da durch die Einrichtung der Umweltzone in der Brackeler Straße viele Fahrzeuge, die bisher über den Borsigplatz gefahren sind, über die Derner Straße und den Hafen ausweichen. Sollte die Nordspange nur als kleine Variante kommen, sei fraglich, ob hierdurch eine Entlastung zu erwarten ist.

Es sei an ihn die Frage herangetragen worden, wo ein in der Umweltzone befindlicher Betrieb einen entsprechenden Antrag bis 2009 stellen könne, um den Durchgangsverkehr in der Umweltzone zum Betrieb hin als auch vom Betrieb weg auch ohne Plakette zuzulassen.

Herr RM Harnisch bemängelt, dass Anwohner, die in der Umweltzone wohnen, nun eigenständig den Gang in die Verwaltung beschreiten müssen. Vielleicht sei es möglich, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, um die Erlaubnis zum Befahren der Umweltzone zu erteilen.
Zudem sei die Frage aufgekommen, ob Handwerker, die über das Stadtgebiet Dortmund hinaus tätig sind, auch in den anderen Städten eine Erlaubnis beantragen müssen, um die Umweltzonen zu befahren. Des Weiteren sei unklar, ob Reisebusse ebenfalls Einschränkungen erfahren.

Ungleichbehandlungen zwischen Handwerkern, welche unter die Ausnahmeregelung fallen und somit Zugang zu Unweltzonen erhalten und solchen, welche nicht hierunter fallen, seien zu befürchten.
Frau RM Dr. Hetmeier betont, dass es eine Verschlechterung für die Menschen in der Nordstadt bedeuten würde, wenn der Lkw-Verkehr im Bereich der Eberstraße zukünftig wieder erlaubt würde.

Herr Stadtrat Steitz weist darauf hin, dass Car-Sharing-Systeme auch in Dortmund bereits thematisiert und gefördert wurden, allerdings habe sich dieses System am Markt noch nicht durchgesetzt.

Eine Kombination der Ergebnisse des Luftreinhalteplans mit denen der Lärmkartierung dränge sich natürlich auf, da die Straßenlärmquellen auch bei der Luftreinhaltung Probleme bereiten. Wenn die Ergebnisse des Schienenlärms vorliegen, würden die Problembereiche miteinander abgeglichen und integrierte Lösungskonzepte gesucht.

Auf Rückfrage von Herrn RM Harnisch stellt Herr Stadtrat Steitz dar, dass der Handwerkerparkausweis überregional, d. h. als Ausnahmegenehmigung zum Befahren jeder Umweltzone gelte. Hierzu werde es landeseinheitliche Regelungen geben.

Touristen, dazu gehören auch Reisebusse, dagegen sind verpflichtet, sich vorher über die nötigen Erlaubnisse im Straßenverkehr zu informieren.

Sofern ein Handwerker bei den Bürgerdiensten einen Parkausweis beantragt, erhalte er mit diesem gleichzeitig auch die Berechtigung, eine Umweltzone durchfahren zu dürfen. Die Umweltplaketten können schon jetzt im Internet bestellt werden.

Die Wirtschaftsförderung Dortmund werde gemeinsam mit der Handwerkskammer versuchen, Regelungen zu treffen, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.

Herr Stadtrat Steitz führt an, dass die Umweltzone voraussichtlich das einzige Instrument sein wird, um Überschreitungen von Grenzwerten zu verhindern. Die bereits vorhandene Lkw-Entlastungs-Zone werde durch die Umweltplakette abgelöst. Er tendiere aus Gründen der Verkehrssicherheit dazu, das komplette Durchfahrtsverbot im Bereich der Brackeler Straße/Mallinckrodtstraße aufrecht zu erhalten.

Herr RM Hengstenberg bittet die Verwaltung, sich mit den einzelnen Akteuren wie z. B. Kreispolizeibehörde, Ordnungsamt oder Handwerkerschaft und entsprechende Kammern über die ggf. erforderlichen Schritte im Hinblick auf die ab dem 01.10.2008 voraussichtlich in Kraft tretende „Umweltzone Ruhrgebiet“ kurz zu schließen.


12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


13. Anfragen
- unbesetzt -


Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17:35 Uhr.



H e n g s t e n b e r g
O l l e c h
K o r b m a c h e r
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin