Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Schulausschusses


am 15.03.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Löffler (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm F.-W. Weber (CDU) bis 16.45 Uhr i. V. f. Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Dirk Logermann (B’90/Die Grünen) i. V. f. Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Uta Schütte-Haermeyer (B‘90/Die Grünen)
i. V. f. Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
F.-W. Herkelmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)


Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)


Ralf Dallmann (FB 40)
Christine Wollny-Riemann (FB 40/4)
Annette Stromberg (FB 51/7)
Harald Landskröner (FB 51/4)
Dimitrios Karakatsanis (FB 51/4-2)
Ulrich Dreiskämper (FB 64/2-3 Hörde Zentrum)
Sebastian Kröger (FB 64/2-1 City/Einzelprojekte))

4. Schulaufsicht

Anja Kästner


5. Gäste

Professor Klemm


Dr. Kemper
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)

Abwesend:

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Volker Werner (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Schulausschusses,
am 15.03.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Schulausschusses am 25.01.2017


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Aufbau eines städtischen Zentrums der Medienkompetenz in Dortmund ZM.i-DO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04777-16)
Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung des Schulausschusses am 25.01.2017 verschickt.

2.2 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse mit Datum vom 13.02.2017 zur Verfügung gestellt.)

(Drucksache Nr.: 06920-17)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion - Evaluation
- Mündlicher Bericht -

3.2 Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06613-17-E4)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06613-17-E7)

3.3 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund;
hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06548-16)

3.4 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2017/18
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07124-17)
3.5 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2017/18 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06667-17)

4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse mit Datum vom 24.02.2017 zur Verfügung gestellt.)

(Drucksache Nr.: 06637-17)

5.2 Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05912-16)

5.3 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung des gemeinsam genutzten Schulhofareals zwischen der Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt, der kath. Overberg Grundschule und der PSG Gender Bildungsstätte „JaM“ (Jugend aus Mengede).
- Durchführungsbeschluss -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06550-16)

5.4 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06599-16)

5.5 Lärm in Kindertagesstätten und Schulen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2016
(Drucksache Nr.: 05964-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05964-16-E2)

6. Anträge / Anfragen

6.1 Beschulung Dortmunder Schülerinnen und Schüler in der Nachbarstadt Schwerte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07182-17)

6.2 Volksbegehren "G 9 jetzt"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07185-17)

6.3 Wartelisten OGS
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07184-17)


1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Die Vorsitzende begrüßte die anwesenden Gäste und sowie Herrn David Liskatin, der als stimmberechtigtes Mitglied verpflichtet wurde.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Konak benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden,

TOP 6.1 Beschulung Dortmunder Schülerinnen und Schüler in der Nachbarstadt
Schwerte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07182-17),

TOP 6.1.1 Beschulungsvereinbarung zwischen den Städten Dortmund und Schwerte
Überweisung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017 dem Schulausschuss zur Information
(Drucksache Nr.: 07173-17)

sowie den

TOP 3.1 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion – Evaluation
- mündlicher Bericht -

nach den Regularien zu behandeln.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Schulausschusses am 25.01.2017

Aufgrund eines technischen Fehlers wurde die Niederschrift nicht als elektronisches Dokument verschickt. Die Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Schulausschusses am 25.01.2017 wurde vertagt.



zu TOP 6.1
Beschulung Dortmunder Schülerinnen und Schüler in der Nachbarstadt Schwerte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07182-17)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:

„… der Presse und einem Brief der "Aktionsgruppe Schwerter Gymnasien" war zu entnehmen, dass die Anmeldungen von 34 Dortmunder Kindern, die an der Stadtgrenze zu Schwerte wohnen, nicht berücksichtigt werden konnten. Sie wurden abgelehnt. Die Kinder aus Dortmund-Holzen dürfen in Schwerte nicht zur Schule gehen. Es soll dort der Platz fehlen.

Die Stadt Schwerte soll jedoch zu einer Aufnahme dieser Kinder bereit sein, wenn Schulministerium bzw. Bezirksregierung in Arnsberg den Schwerter Gymnasien eine Siebenzügigkeit genehmigen. Weiterhin heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Schwerte: "Notwendig sei es zudem, dass die Stadt Dortmund eindeutig ihre Interessenlage formuliert, ob Schülerinnen und Schüler aus dem Süden der Nachbarstadt Dortmund auch weiter wie bisher problemlos Schwerter Schulen besuchen sollen."


Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet deshalb die Schuldezernentin darum, im Schulausschuss einen detaillierten Sachstand zur aktuellen Situation abzugeben.
Wird eine Erweiterung der Klassen in Schwerte überhaupt begrüßt - oder steht dies im Widerspruch zu den Interessen der Dortmund Schulverwaltung? Konkret: Welche möglicherweise negativen Auswirkungen hätte ein Wechsel der 34 Kinder nach Schwerte auf das Dortmunder Goethe-Gymnasium, das nächstgelegene Gymnasium für die Schülerinnen und Schüler aus Holzen?

Wir bitten darum, diese Informationen auch der Bezirksvertretung Hörde zukommen zu lassen.“


Frau Raddatz-Nowack fasste den aktuellen Sachstand zusammen:

Sie betonte, dass die Stadt Dortmund weiterhin gegenüber der Stadt Schwerte sowie auch in Verbindung mit der Bezirksregierung Arnsberg gesprächsbereit sei.
Heute sei die Koordinierungsrunde der Gymnasien durchgeführt worden, die der Schulträger in einer bestimmten Frist nach erfolgtem Anmeldeverfahren abhalten muss. Gemeinsam mit den Schulleitungen der Gymnasien und der BR Arnsberg werde die Anmeldesituation bewertet im Hinblick auf etwaige Verschiebungen, auf die Genehmigung aller möglichen Anmeldewünsche sowie Angebote an die Eltern, die Anmeldung an einem anderen Gymnasium vorzunehmen.
An drei Gymnasien sei es in diesem Jahr einen Anmeldeüberhang, es müssen mehr Eingangsklassen gebildet werden als durch Ratsbeschluss vorgesehen. In diesen Fällen sei der Bezirksregierung bereits Gesprächsbedarf signalisiert worden. Diese habe telefonisch mitgeteilt, dass sie die Situation bewerten, aber bis zum Ende der Woche keine Entscheidung treffen werde.
Die Bezirksregierung habe auch die Anmeldezahlen der Schwerter Gymnasien vorliegen, habe allerdings mitgeteilt, dass es erst in der kommenden Woche ein Sondierungsgespräch zwischen Schwerte und der Bezirksregierung geben werde.
Es gibt aktuell keine Zusagen und/oder Ablehnungen aus Schwerte und Dortmund, bis die Bezirksregierung das Verfahren über An- und Abmeldungen sowie die Zügigkeit der Schulen abgeschlossen hat.
Es habe weitere Informationen der betroffenen Eltern gegeben, die zum Teil signalisiert haben, ihre Kinder am Goethe-Gymnasium in Dortmund anzumelden.
Frau Raddatz-Nowack erklärte ebenfalls das rechtliche Verfahren der Anmeldung an den weiterführenden Schulen:
Die Schulträger sind lt. Schulrecht aufgefordert, innerhalb von 6 Wochen nach Zeugnisausgabe ein Anmeldeverfahren durchzuführen. In Dortmund habe dieses Verfahren bis einschließlich 17.03.2017 beendet sein müssen.

Frau Raddatz-Nowack antwortete auf Fragen bzw. Ausführungen des Ausschusses:
· Ein Appell an die Bezirksregierung für eine langfristige Lösung sei nicht mehr nötig, da seit dem Ratsbeschluss der Stadt Schwerte vom 19.11.2014, Schülerinnen und Schüler nicht mehr aufzunehmen, wenn die Aufnahmekapazität der Schulen erreicht ist durch eigene Schülerinnen und Schüler, das Problem bekannt sei. (Frau Dr. Goll)
· Zum Thema Verkehrsanbindung in Hörde zum Goethe-Gymnasium sollen Gespräche zur Optimierung geführt werden. (Herr Dingerdissen)
· Der Petitionsausschuss werde sich am 17.03.2017 in Schwerte mit dem Thema beschäftigen. Es sei noch offen, welche Fristen es dort gebe und ob dieser oder die Bezirksregierung eine Entscheidung treffen werden.
Es sei Fakt, dass an Gymnasien und Gesamtschulen nicht alle Elternwünsche berücksichtigt werden können. Es handele sich da um ca. 40-50 Schülerinnen und Schüler. (Frau Schütte-Haermeyer)
Die Stadt Dortmund als Schulträger bemühe sich immer, den Elternwillen zu berücksichtigen. So werde in Übereinstimmung mit der Bezirksregierung versucht, an einigen Schulen die Zügigkeit der Eingangsklassen zu erhöhen.
Die Frage von Frau Altundal-Köse nach der Zahl der am Goethe-Gymnasium aufgenommenen Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Holzen/Höchsten beantwortete Frau Raddatz-Nowack wie folgt:
Es handele sich um insgesamt 33 Kinder, von denen 17 Geschwisterkinder an den Schwerter Schulen aufgenommen werden. 8 Kinder sind für das Goethe-Gymnasium vorgesehen, die endgültige Anmeldung kann erst nach Zustimmung der Bezirksregierung erfolgen.
Frau Altundal-Köse sprach die Überweisung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017 an.

Herr Spieß ging auf die dort geäußerte Bitte der Bezirksvertretung Hörde ein, die Anmeldefrist an den Dortmunder Gymnasien so zu verlängern, dass entsprechende Gespräche vorher geführt werden könnten. Die von Frau Raddatz-Nowack angesprochene vorübergehende Erhöhung der Zügigkeit könne ebenfalls an den Schwerter Schulen erfolgen, so dass sich die Problematik entzerren würde.

Frau Raddatz-Nowack erklärte nochmals, dass die Anmeldefristen nur durch die Bezirksregierung verlängert werden können. Die Schulverwaltung Dortmund habe jedoch heute nach dem Koordinierungsgespräch bei der Bezirksregierung angefragt, die Zügigkeit der Gymnasien zu erhöhen. Die Entscheidung könne nicht bis zum 17.03.2017 getroffen werden und damit sei das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Die Erhöhung der Zügigkeit sei nach Rücksprache mit der Bezirksregierung in allen Kommunen möglich.

Frau Dr. Goll sprach ein vorzeitiges Anmeldeverfahren an den Gymnasien an, wie es bei der Anmeldung zu Gesamtschulen erfolgt. Die genannte Fristenregelung (6 Wochen nach Zeugnisvergabe) ließe einen Spielraum.

Frau Raddatz-Nowack erklärte nochmals, dass das Anmeldeverfahren innerhalb dieser 6 Wochen durchgeführt werden müsse.
Bei den Gesamtschulen handele es sich um die Überbuchung einer Schulform. Lt. Schulrecht könne der Schulträger das Verfahren dann vorziehen.

Herr Urbanek bat um Antwort, ob die Anmeldefrist 17.03.2017 nicht bindend sei, weil die Bezirksregierung noch eine fristige Entscheidung zu treffen habe.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass in den genannten 6 Wochen das formelle Verfahren der Anmeldungen an den Schulen durchgeführt werden müsse. Dann melde der Schulträger zum Fristende die Zahlen an die Bezirksregierung, danach treffe die Bezirksregierung die Entscheidungen. Es könne also auch zu Verschiebungen kommen.


zu TOP 6.1.1
Beschulungsvereinbarung zwischen den Städten Dortmund und Schwerte
Überweisung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017
dem Schulausschuss zur Information
(Drucksache Nr.: 07173-17)

Es lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 14.03.2017 vor:

„… für die obige Sitzung der Bezirksvertretung Do-Hörde stellt die SPD-Fraktion nachfolgenden Antrag:

„Beschulungsvereinbarung zwischen den Städten Dortmund und Schwerte“

Die Schulverwaltung der Stadt Dortmund wird aufgefordert mit den zuständigen Stellen der Stadt Schwerte sowie der Bezirksregierung in Arnsberg umgehend eine Vereinbarung zu treffen, um Kindern insbesondere aus dem Dortmund-Holzener Einzugsbereich einen Schulbesuch in einer der Schwerter Schulen zu ermöglichen.

Begründung:
Seit Jahrzehnten ist es geübte Praxis, dass Eltern aus dem Dortmunder Teil von Holzen ihre Kinder in Schulen der Stadt Schwerte anmelden können. Ein Schulbesuch in Schwerte ist häufig wegen kürzerer Wege und einer wesentlich besseren ÖPNV-Anbindung für die Eltern einfacher zu organisieren, als der Besuch einer vergleichbaren Schulform in Dortmund-Hörde oder im Dortmunder Zentrum.
Zudem sind weitere Argumente der Eltern, wie bessere „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sonstige familiäre und berufliche Kontakte sowie Einkaufs- oder Freizeitaktivitäten über die Stadtgrenzen hinaus, nachvollziehbar.
Die Gebietsreform 1975 hat selbstverständlich nicht zu einer scharfen Trennung von vielfältigen Austauschen zwischen den ehemals zusammengehörenden Ortsteilen von Holzen geführt. Auch sind in der Vergangenheit keine größeren Probleme bei gewünschten Schulbesuchen von Dortmunder Kindern in Schwerte bekannt geworden. Dass nun eine Vereinbarung über einen Sachverhalt, der seit Jahren praktiziert wird, nicht zustande gekommen ist, ist nicht nachvollziehbar.
Wenn es aktuell nicht mehr nur um die Lösung von Einzelfällen geht (von ca. 40 Kindern ist auszugehen), muss kurzfristig eine Vereinbarung zwischen den Städten Dortmund und Schwerte unterschrieben werden, die nicht nur die jeweiligen Gymnasien, sondern auch andere Schulformen beinhaltet und den wechselseitigen Schulbesuch von Kindern über die Stadtgrenzen hinaus ermöglicht.
Eine Weigerung der Stadt Schwerte eine Vereinbarung auf alle Schulformen auszudehnen, muss nötigenfalls von der Bezirksregierung korrigiert werden.

Der Elternwille ist hier vorrangig zu berücksichtigen und kann nicht an formalen Grenzen und Verwaltungshandeln scheitern.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst nach eingehender Diskussion folgende Beschlüsse:
1. Beschluss zum SPD-Antrag:
Die Schulverwaltung der Stadt Dortmund wird aufgefordert, mit den zuständigen Stellen der Stadt Schwerte sowie der Bezirksregierung in Arnsberg umgehend eine Vereinbarung zu treffen, um Kindern insbesondere aus den Dortmund Holzener Einzugsbereich einen Schulbesuch in einer der Schwerter Schulen zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen (SPD, Grüne), 6 Gegenstimmen (CDU) und 2 Enthaltungen (Linke und Piraten) so beschlossen

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bittet darum, die Anmeldefristen für die Dortmunder Schulen so zu verlängern, dass entsprechende Gespräche vorher geführt werden können.
2. Beschluss zum CDU-Antrag:
Die Bezirksvertretung Hörde beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund umgehend Gespräche mit der Stadt Schwerte aufzunehmen, um eine Beschulungsvereinbarung der beiden Städte bzgl. der Gymnasien der Stadt Schwerte einzugehen.

Abstimmungsergebnis: mit 6 Ja-Stimmen (CDU), 10 Gegenstimmen (SPD und Grüne) und 2 Enthaltungen (Linke und Piraten) abgelehnt“


Der Schulausschuss nahm die Überweisung der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.


zu TOP 3.1
Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion – Evaluation
- Mündlicher Bericht -

Herr Dr. Kemper bedankte sich für die Einladung in die Schulausschuss-Sitzung, auch im Namen von Herrn Professor Klemm, und berichtete aus dem 2. Evaluationsbericht (die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt).

Die Zahlungen durch das Land NRW im Rahmen des Korbes II betrugen in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 10 Mio. € pro Jahr.
Für den Korb I wurden im Zeitraum November 2014 bis Dezember 2015 170.000 € inklusionsbedingte Sach- und Investitionsausgaben durch die Stadt Dortmund übermittelt.
Die durchschnittlichen Ausgaben pro Schüler lagen in der Primarstufe bei 19,37 € und in der Sekundarstufe 8,00 €. Es gebe eine erhebliche Zunahme der Zahlen im Vergleich der untersuchten Jahre 2013/2014 und 2014/2015. (s. beigefügte Präsentation.)
Fazit: Die Ausgaben für Korb I seien erheblich angestiegen, von 8,6 Mio. € auf 20,3 Mio. €. Der Bedarf von personeller Unterstützung (Korb II) habe sich an Grund- und weiterführenden Schulen im Vergleich zu den Förderschulen über-proportional entwickelt.


TOP 3.1: Frau Dr. Goll stellte fest, dass Dortmund im Sekundar I-Bereich deutlich weniger
Ausgaben habe, als die Vergleichskommunen und -kreisfreien Städte.
Frau Raddatz-Nowack erklärte dazu, dass die Zahlen im Zeitraum 2014/2015 deutlich absinken, was sich wie folgt erklären lässt:
- Es sei oft so, dass in einem Zeitraum keine Maßnahmen durchgeführt werden
können, da die Vorläufe bei z. B. baulichen Veränderungen sehr lang seien.
- Dortmund sei bei der Umsetzung der Inklusion weit vorgeschritten, so dass
Schulen bereits ausgestattet seien. Es gebe zahlreiche barrierefreie Schulen, so
dass der Bedarf nicht so hoch sei wie bei anderen Kommunen.
Für den Zeitraum 2016 sei eine Summe in Höhe von 700.000 € festgestellt
worden, so dass man sehen könne, dass in diesem Zeitraum erhebliche
Investitionen durchgeführt und somit die Ausgaben höher werden.


Der Schulausschuss dankte für den Vortrag und wird das Thema im kommenden Jahr wieder auf die Tagesordnung nehmen.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht dankend zur Kenntnis.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Aufbau eines städtischen Zentrums der Medienkompetenz in Dortmund ZM.i-DO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04777-16)

Frau Dr. Goll äußerte sich positiv zu der Vorlage. Sie bat um Beantwortung folgender Fragen:
· Was ist interkulturelle Medienkompetenz?
· Handelt es sich nur um digitale oder allgemeine Medienkompetenz?
· Nutzung von Synergien bei gleichzeitigem erhöhtem Personalbedarf?

Herr Landskröner antwortete auf die Frage nach den personellen Auswirkungen, dass aus verschiedensten Bereichen Wissen und Projekte zusammengetragen würden, so dass man gemeinsam außerschulische, schulische und kulturelle Bildung als Grundlage nehmen könne. Das werde mit den vorhandenen Fachleuten funktionieren, bei der Umsetzung von Projekten seien aber weitere Personalressourcen notwendig.

Herr Karakatsanis erklärte, dass sich in den letzten Jahren der Umgang mit Medien durchaus generationenübergreifend geändert habe. Es seien Netzwerke entstanden, Kommunikation sei über viele Grenzen, räumliche wie auch kulturelle, hinweg möglich. Schwerpunktmäßig ginge es natürlich um digitale Medienkompetenz, die aber ohne analoge Basis nicht möglich sei
(z. B. das Lesen von Büchern und Zeitungen im Internet).

Herr Urbanek äußerte Missfallen über die Vorlage. Er vermisse konkrete Konzepte im didaktischen und organisatorischen Bereich.

Frau Schütte-Haermeyer äußerte Zustimmung zur Vorlage.

Der Schulausschuss empfahl dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich bei einer Neinstimme (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Aufbau eines Zentrums der Medienkompetenz in Dortmund (ZM.i-DO) in der Kooperation zwischen Jugendamt, Schulverwaltungsamt und städtischen Kulturbetrieben. Die organisatorische Anbindung der jeweiligen Teilbereiche an die bisherigen Fachämter bleibt bestehen. Das ZM.i-DO wird unter der gleichberechtigten Leitung von Jugendamt (Bereichsleitung 51/4) und Schulverwaltungsamt (Leitung Regionales Bildungsbüro) geführt. Der Schulausschuss und der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfehlen den Aufbau des ZM.i-Do.

2. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, dass innerhalb des Kooperationsverbundes die Zuständigkeiten wie im angefügten Schaubild (siehe Anlage) geregelt werden. Der Schulausschuss und der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfehlen diese Regelung der Zuständigkeiten.



zu TOP 2.2
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse mit Datum vom 13.02.2017 zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 06920-17)

Der Schulausschuss nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion – Evaluation
- Mündlicher Bericht -

Der TOP wurde nach TOP 6.1.1 behandelt.
zu TOP 3.2
Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06613-17-E4)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06613-17-E7)

Es lagen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

A: Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion:

„… zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Sachstandsbericht zu den Schülern und Schülerinnen mit Förderbedarf, die im Schuljahr 2017/2018 in die Sekundarstufe I wechseln.
Das Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe I ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Die Anmeldephase für weiterführende Schulen ist in der Zeit vom 03.02.2017 bis 17.03.2017. Danach wird die Verteilung feststehen. Die Eltern erhalten vor der Schulanmeldung einen Vorschlag für ihr Kind für eine bestimmte weiterführende Schule. Bei der Vorschlagsliste wird versucht, Elternwünsche weitestgehend zu berücksichtigen und eine Schule in Wohnortnähe zu finden. Die Eltern entscheiden über die weiterführende Schule und können ihr Kind auch an einer anderen Schule anmelden und dort aufgenommen werden. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich insoweit auf die Vorschlagsliste. Die zahlenmäßig tatsächlich eintretenden Übergänge stehen erst – wie ausgeführt- zu einem späteren Zeitpunkt fest.
2. Wie viele Schüler und Schülerinnen mit welchem Förderbedarf wechseln in welche Schule?
In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, wie viele Kinder im Schuljahr 17/18 voraussichtlich in die Sekundarstufe I wechseln, welchen Förderbedarf sie haben und welche Schulform für sie vorgeschlagen wurde. Angaben zu den aufnehmenden Schulen können zu diesem Zeitpunkt nicht gemacht werden (s. Antwort 1).
Gesamtschule
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium
Förderschwerpunkt
Summe
(LE) Lernen
43
17
33
2
37
132
(ES) Emotionale und soziale Entwicklung
38
13
23
4
9
87
(LES) Lern- und Entwicklungsstörungen
23
11
16
2
2
54
(GG) Geistige Entwicklung
2
2
(HK) Hören und Kommunikation
4
3
4
11
(KM) Körperliche und motorische Entwicklung
3
1
4
(SH) Sehen
2
1
3
293

3. Welche technischen und räumlichen Voraussetzungen müssen für gewisse Beeinträchtigungen, wie beispielsweise bei den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, an den einzelnen Schulen vorhanden sein und ob dies bei den oben genannten Schulen der Fall ist.

Im Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung werden die individuell erforderlichen sächlichen Voraussetzungen für das Gemeinsame Lernen an der allgemeinen Schule von der staatlichen Schulaufsicht ermittelt. Welche sächlichen Voraussetzungen dies sind, ist vom jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt und dem konkreten individuellen Unterstützungsbedarf abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Gemeinsames Lernen an einer allgemeinen Schule wird von der staatlichen Schulaufsicht nur dann eingerichtet, wenn die dafür im Einzelfall erforderlichen sächlichen Voraussetzungen vom Schulträger erfüllt werden können.

4. Wie beurteilt die Verwaltung die Option, bei diesen speziellen Förderbedarfen die Schüler und Schülerinnen speziell an ausgewählten Schulen aller Schulformen im Stadtgebiet inklusivzu unterrichten?

Die im Referenzrahmen "Inklusive Schule in Dortmund" (Drucksache-Nr. 03306-15) beschriebenen Handlungsschritte sehen u. a. die Prüfung vor, ob aus schulfachlichen und pädagogischen Gesichtspunkten die Thematik der Schwerpunktschulen aufgegriffen werden soll. Nach aktuellem Stand der Entwicklung des Gemeinsamen Lernens in allgemeinen Schulen gibt es dafür keinen konkreten Handlungsbedarf.“



B: Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN:

„… an nahezu allen Dortmunder Schulen lernen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit nichtbeeinträchtigten Kindern (Gemeinsames Lernen): Die Schulnamen können der beigefügten Liste entnommen werden.

Die weiteren Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Kinder mit Förderbedarf werden derzeit beschult?

Es werden 2.336 Kinder mit Förderbedarf beschult, davon 814 in der Primarstufe und 1.522 in der Sekundarstufe I.
2. Welche Maßnahmen haben die Schulen ergriffen, um inklusiv arbeiten zu können?

Hierbei handelt es sich um eine Frage, die Ziele, Inhalte und die Organisation des Unterrichts betreffen und als innere Schulangelegenheiten zu qualifizieren sind. Die inneren Schulangelegenheiten fallen bekanntermaßen in die Zuständigkeit des Landes. Die Stadt als Schulträger ist für äußere Schulangelegenheiten verantwortlich und kann deshalb zu dieser Frage keine Auskünfte erteilen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund;
hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06548-16)

Frau Dr. Goll bat um Erläuterung zu den Zahlen der Klassenstärke. Verglichen mit den Anmeldezahlen an den Grundschulen (TOP 3.5) werde in der Nordstadt die maximale Klassenstärke nicht ausgeschöpft.

Herr Spieß bat um Sachstand der Entwicklung Lessing Grundschule.

Herr Dingerdissen schloss sich der Fragestellung von Frau Dr. Goll an.

Herr Dallmann erklärte, dass sich in der Nordstadt die Zahlen immer wieder ändern durch Zu- bzw. Wegzüge und Zuwanderung. Besonders betroffen sei dort die Nordmarkt-Grundschule, die Zahl der Anmeldungen könne sich bis zum Schuljahresbeginn durchaus verdoppeln. Dadurch ergebe sich auch, dass die Schulen jahrgangsübergreifend arbeiten (z. B. 1. und 2. Schuljahr). Aus der Tatsache, dass in der Schuleingangsstufe in der Nordstadt eine längere Verweildauer häufig vorkommt, ergibt sich ein Engpass an Schulplätzen. Man gehe aber auch davon aus, dass sich die Schülerzahlen in der Nordstadt erheblich erhöhen werden.
Die Lessing-Grundschule sei im Bebauungsplanverfahren. Bis zum Sommer solle die Bebauungsplanänderung erfolgen, welche die Voraussetzung für die Fortsetzung des Planungsprozesses durch die Städtische Immobilienwirtschaft ist.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt,

a) die in Ziffer II.3 beschriebenen kurzfristig zum Schuljahresbeginn 2017/18 notwendigen Maßnahmen zur Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb notwendigen Schulraumressourcen in Form von mobilen Raumsystemen schnellstmöglich zu realisieren,

b) die Prüfung der in Ziffer IV vorgeschlagenen mittelfristigen Maßnahmenvarianten zur bedarfsgerechten Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb nachhaltig notwendigen Schulraumressourcen.


zu TOP 3.4
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2017/18
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07124-17)

Frau Dr. Goll bat um eine Aufstellung der betroffenen Schulen (wird dem Protokoll beigefügt).

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule von derzeit 10.070 Plätze auf 10.570 Plätze im ersten Schulhalbjahr 2017/2018 und um weitere 30 Plätze für Flüchtlingskinder ab dem 2. Schulhalbjahr.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 3.5
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2017/18 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06667-17)

Der Schulausschuss nahm den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2017/18 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse mit Datum vom 24.02.2017 zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 06637-17)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Neinstimme (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2017 gemäß der in
der Anlage beschriebenen Form.


zu TOP 5.2
Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05912-16)

Die Frage von Herrn Herkelmann nach einem „möglichst barrierefreien Ausbau“ beantwortete Herr Dreiskämper wie folgt: es handele sich um Untersuchungen zu Teilumbauten im Bestand oder Neubauten, bei letzteren sei Barrierefreiheit selbstverständlich.

Frau Altundal-Köse bat darum, auch den Integrationsrat zu beteiligen.
Für Nicht-Betriebswirtschaftlerinnen und –wirtschaftler sei die Vorlage schwer verständlich.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Machbarkeitsstudie zum Stadtteil- und Bildungs-
zentrum Dortmund-Wichlinghofen (Beschluss unter DS-Nr. 10411-13) zur Kenntnis.

Ferner beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie einen architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen sowie weitere erforderliche Planungsschritte zu beauftragen, die der Konkretisierung der Baukosten und somit der qualifizierten Förderantragstellung (Städtebauförderung) dienen.

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens „Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen“ beträgt einschließlich der Planungskosten in Höhe von 550.000 € (Planungskosten für den architektonischen Realisierungswettbewerb sowie die Leistungsphasen 2 – 3 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nach jetzigem Kenntnisstand 8.883.600 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Stadtämter 40 und 64. Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in den entsprechenden Ausführungsbeschlüssen dargestellt.


zu TOP 5.3
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung des gemeinsam genutzten Schulhofareals zwischen der Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt, der kath. Overberg Grundschule und der PSG Gender Bildungsstätte „JaM“ (Jugend aus Mengede).
- Durchführungsbeschluss -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06550-16)

Der Schulausschuss nahm den Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Umgestaltung des gemeinsam genutzten Schulhofareals zwischen der Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt, der kath. Overberg Grundschule und der PSG Gender Bildungsstätte „JaM“ (Jugend aus Mengede) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 435.000 €.
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 5.210 €.

Die Durchführung der Maßnahme steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.


zu TOP 5.4
5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06599-16)

Frau Altundal-Köse fragte nach den Konsequenzen für die Stadt Dortmund, wenn im Jahr 2020 die bisherigen Modell-Kommunen aus dem Lernnetzwerk ausscheiden.

Frau Stromberg erklärte, dass die Modellphase abgeschlossen und 22 neue Kommunen hinzugekommen seien. 2017/2018 werden diese neuen Kommunen durch die Modellkommunen unterstützt und begleitet. In dieser Form wird das Landesvorhaben weiter geführt. Die ursprünglichen Kommunen scheiden dann aus dem Lernnetzwerk aus. In der Thematik werde allerdings weiter gearbeitet.

Der Schulausschuss nahm den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
Lärm in Kindertagesstätten und Schulen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2016
(Drucksache Nr.: 05964-16)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05964-16-E2)

Es lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 25.10.2016 vor:

„ zu TOP 4.2
Lärm in Kindertagesstätten und Schulen
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05964-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05964-16):

„Bundesweit beeinträchtigen Lärm und „schlechte Raumakustik“ in Kitas den Lernerfolg und eine durchgängige Sprachbildung der Kinder. Bei einer Vielzahl von Messungen kann man feststellen, dass häufig die gesetzlichen Mindestanforderungen an Raumakustik nicht erfüllt werden. Es entstehen somit potenziell Gesundheitsschäden bei Erzieherinnen und Erziehern und diese führen zu höheren Krankheitsständen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen in Deutschland.
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie lautet die generelle Einschätzung der Stadt Dortmund zum Thema Lärm und schlechte Raumakustik in Kitas und Schulen?


2. Werden an Investoren für Kitas konkrete Anforderungen bezüglich der Gebäude-Akustik gestellt und wird deren Einhaltung überprüft?


3. Werden von der Stadt Dortmund entsprechende Messungen in Kitas durchgeführt oder Gutachter beauftragt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen?


4. Sind die betroffenen Mitarbeiter und andere Beteiligte über den neuesten Stand der DIN-Norm und weiterer gesetzlichen Vorschriften unterrichtet?

5. Könnten entsprechende Seminare für Mitarbeiter zur Verbesserung der IST-Situation

i. ein Weg zum besseren „Hörverstehen“ und Lernen sein?
ii. zur Gesundheit der Beteiligten im Sinne der von der Stadt Dortmund herausgebrachten Broschüre „Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung“ beitragen?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Herr Rm Berndsen bittet darum, die gesamte Angelegenheit dem Schulausschuss sowie dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnisnahme vorzulegen.



Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu der von der CDU-Fraktion in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Sitzung am 25.10.2016 (TOP 4.2) eingebrachten Anfrage gebe ich Ihnen folgende Informationen:

1. Wie lautet die generelle Einschätzung der Stadt Dortmund zum Thema Lärm und schlechte Raumakustik in Kitas und Schulen?

Die Stadt Dortmund hält sich bei Hochbaumaßnahmen an die geltenden Richtlinien. Darüber hinaus gibt es keine generelle Einschätzung zu den Themen Lärm und schlechte Raumakustik in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und Schulen.

In einem überwiegenden Teil der TEK ist die Schallbelastung sehr hoch. 15 Einrichtungen werden im Rahmen der Umsetzung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInFG) schallschutztechnisch aufgerüstet. Darüber hinaus wurden von FABIDO in erster Priorität aktuell weitere 16 TEK identifiziert und im Rahmen der Bedarfsgespräche vom Fachnutzer objektscharf angekündigt. Diese werden analog der Systematik der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 (BeMa) abgearbeitet.


2. Werden an Investoren für Kitas konkrete Anforderungen bezüglich der Gebäudeakustik gestellt und wird deren Einhaltung überprüft?

1. Bei der Realisierung von Hochbaumaßnahmen sind die „Nutzungsspezifischen baulichen Standards TEK“ im Zusammenhang mit den allgemeinen baulichen Standards auch von Investoren zusätzlich zu den allgemeinen Gesetzen, gültigen Verordnungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Hierzu zählt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch die Einhaltung der DIN 18041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen". Darüber hinaus gilt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 102-002 „Kindertageseinrichtungen“. Hiernach müssen Räume, die durch Kinder mit eingeschränktem Hörvermögen oder durch Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache genutzt werden, erhöhte bau- und raumakustische Anforderungen erfüllen. Die Einhaltung der Auflagen wird stichprobenhaft geprüft.

3. Werden von der Stadt Dortmund entsprechende Messungen in Kitas durchgeführt oder Gutachter beauftragt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen?

Der Arbeitssicherheitstechnische Dienst (ASD) führte im Zeitraum von 2007-2012 in einigen Einrichtungen Schallpegel-/Nachhallmessungen durch, bei denen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte festgestellt wurden. Darüber hinaus wurde im Rahmen der sicherheitstechnischen Begehungen in weiteren Einrichtungen unzureichender Schallschutz bemängelt.

Der Nutzer 57/FABIDO hat ebenfalls ein Gutachten zur Analyse der Raumsituationen in Auftrag gegeben. Hierbei wurden in fünf Referenzeinrichtungen die Nachhallzeiten messtechnisch ermittelt und diese Werte den Empfehlungen der DIN 18041 gegenübergestellt. Im Ergebnis wurde erheblicher Nachbesserungsbedarf festgestellt. Die Beauftragung eines Folgegutachtens zur konkreten Untersuchung und Konzeption konkreter Baumaßnahmen für die weiteren 16 TEK wird aktuell von 57/FABIDO vorbereitet.

4. Sind die betroffenen Mitarbeiter und andere Beteiligte über den neuesten Stand der DIN-Norm und weiterer gesetzlichen Vorschriften unterrichtet?


Die Mitarbeiter/-innen in städtischen TEK sind über die maßgeblichen Gesetze und gültigen Verordnungen informiert.

Da es sich bei allen Lehrkräften an Schulen um Landesbedienstete und bei den Mitarbeiter/-innen der Offenen Ganztagsschulen (OGS) um Angestellte der freien Träger handelt, kann diese Fragestellung von der städtischen Verwaltung nicht beantwortet werden.


5. Könnten entsprechende Seminare für Mitarbeiter zur Verbesserung der Ist-Situation
a) ein Weg zum besseren „Hörverstehen“ und Lernen sein?

b) zur Gesundheit der Beteiligten im Sinne der von der Stadt Dortmund herausgebrachten Broschüre „Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung“ beitragen?

Sowohl die städtische Personalentwicklung als auch das 57/FABIDO Fortbildungsprogramm halten verschiedene Angebote zum Umgang mit Lärmbelästigung vor.

Aktuell findet bei 57/FABIDO ein Projekt „Gesund am Arbeitsplatz“ statt. In einigen Einrichtungen gibt es hierzu gezielte Maßnahmen.

Die Broschüre „Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung“ bezieht sich auf die Gestaltung der Übergänge zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen.

2. Aufgrund der fachübergreifenden Thematik geht diese Stellungnahme zeitgleich an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, den Schulausschuss sowie den Betriebsausschuss FABIDO.“

Der Schulausschuss nahm die Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 25.10.2016 sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 24.02.2017 zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Beschulung Dortmunder Schülerinnen und Schüler in der Nachbarstadt Schwerte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07182-17)

Der Top wurde aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas nach den Regularien behandelt.


zu TOP 6.1.1
Beschulungsvereinbarung zwischen den Städten Dortmund und Schwerte
Überweisung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017
dem Schulausschuss zur Information
(Drucksache Nr.: 07173-17)

Der Top wurde nach TOP 6.1 behandelt.


zu TOP 6.2
Volksbegehren "G 9 jetzt"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07185-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07185-17-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung bei einer erfolgreichen Umsetzung des Volksbegehrens „G9 jetzt“ und damit der grundsätzlichen Wiedereinführung des Abiturs nach 9 Jahren hinsichtlich eines zusätzlichen Raum- und Personalbedarfs an den Dortmunder Gymnasien?

2. Wie könnte dieser zusätzliche Bedarf an den Gymnasien mittelfristig umgesetzt und finanziell gedeckt werden?

3. Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag des Volksbegehrens, der eine Kürzung von acht Unterrichtsstunden an allen Schulformen vorsieht, um die angestrebten Änderungen zu finanzieren?

Begründung:
Gegenstand des aktuell laufenden Volksbegehrens „G9-Jetzt“ ist ein konkreter Gesetzentwurf. Viele Eltern- und Lehrer*innenverbände, aber auch die Dortmunder Stadteltern sowie die GEW kritisieren, dass dabei die geforderte Wiedereinführung des Abiturs nach neun Jahren an den Gymnasien zu Lasten anderer Schulformen umgesetzt werden soll. Konkret sollen in allen Schulformen acht Unterrichtsstunden gekürzt werden, um die angestrebten Änderungen zu finanzieren. In Haupt-, Real-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Gesamtschulen würden nach dem vorliegenden Vorschlag des Volksbegehrens also Stunden wegfallen. Nicht nur vor dem Hintergrund der Klagen über Unterrichtsausfall wäre das absurd. Es ist zu befürchten, dass vor allem die Ergänzungsstunden an den Schulen gestrichen werden müssten – Stunden, die bislang für individuelle Förderung und Unterstützung zur Verfügung stehen.
Verbesserungen für Schüler*innen des Gymnasiums sollten aber nicht mit einer offensichtlichen Benachteiligung der Schüler*innen anderer Schulformen erkauft werden.
Für eine Wiedereinführung werden außerdem zusätzliche Räume und Stellen für Lehrer*innen benötigt. Hier ist unklar, um welche Größenordnungen es sich dabei handelt und wie die Bedarfe auch finanziell realisiert werden können.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.3
Wartelisten OGS
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07184-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07184-17-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welchen Bedarf sieht die Verwaltung über die momentan bereits eingerichteten sowie die für das Schuljahr 2017/18 geplanten zusätzlichen Ganztagsplätze an den offenen Ganztagsschulen hinaus?
2. Gibt es aktuelle Wartelisten für OGS-Plätze? Wenn ja, an welchen Schulen und in welcher Größenordnung?
3. Wie sieht der weitere Ausbau der OGS-Plätze im Zusammenhang mit dem Programm der Rot-GRÜNEN Landesregierung „Gute Schule 2020“ aus?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.





Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 16.50 Uhr.






A l t u n d a l – K ö s e K o n a k F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



Anlagen

(See attached file: TOP_3.1_Präsentation2_Sitzung.pdf) (See attached file: TOP_3.4_Aufstellung_OGS_Februar_2017.pdf)