Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung


des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 14.11.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse


Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung wie nachstehend festgehalten abgehandelt. Die unter Tagesordnungspunkte 4 c vorgesehene Behandlung der Problematik Reiten in Dortmund allgemein wurde aus Zeitgründen auf das 1. Quartal 2001 verschoben.

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste


Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 10 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Niederschrift der 6. Sitzung vom 19.09.2000 wurde wie folgt geändert:

zu TOP 8a: Maßnahmen im Umfeld der Aplerbecker Waldstraße
Herr Neugebauer forderte, dass die Aplerbecker Waldstraße westliche Trasse des angedachten Reitweges werden soll.
Herr Kaleck kritisierte, dass der Reitweg zu nahe amTeich vorbeiführe. Der Weg dort würde als Balzplatz genutzt, und es bestünde somit die Gefahr, dass Tiere bei der Balz von Pferden totgetrampelt würden.

zu TOP 8b: Reitwegplanung im Ölbachtal
hier: Erteilen einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplan Dortmund Mitte
Herr Neugebauer forderte die Sperrung an drei Stellen:
a) Nördlich und südlich der Querung und
b) am Nordostende des bisher illegal genutzten Weges.
Der Beirat stimmte der Niederschrift unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen zu.







Zu TOP 4: Wander-/Rad- und Reitwege im Kurler Busch, Dortmund Scharnhorst (Vorlage)

Herr Höing und Herr Herzmann erläuterten dem Beirat die Vorlage und die Beweggründe für die vorgenommene Planung.
Herr Höing bat darum, zu bedenken, dass der Beirat nach seiner Auffassung nicht ein reiner Naturschutzbeirat sei. Er verwies hierzu auf das Umweltgutachten 2000 des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen.
Danach sei zu berücksichtigen, dass Menschen Bestandteile der Natur sind und diese entsprechend erfahren können müssen.
Nach Auffassung des Umweltrates sei urbaner Naturschutz vorrangig an den sozio-kulturellen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Stadtmenschen orientiert. Ziele des Arten- und Biotopschutzes seien hier nachrangig zu betrachten. Zwar sei auch in städtischen Siedlungsräumen die Bereitstellung und Sicherung von Vorrangflächen Ziel des Naturschutzes, doch hätten diese Flächen, anders als in den ländlichen Gebieten, hier in erster Linie der Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen hinsichtlich der Verbesserung von Lebensqualität in ihrem Hauptlebensraum Stadt zu dienen.
Herr Höing bat den Beirat, diese Anmerkungen bei der zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen und darum, der von Herrn Herzmann vorgestellten Wegeplanung zuzustimmen.
Herr Quittek sah zwar durchaus eine Legitimation für den Umweltbericht, könne ihm aber gerade in diesem Teil nicht folgen. Insbesondere sensible Bereiche in städtischen Bereichen müssten von zusätzlicher menschlicher Nutzung möglichst verschont bleiben. In Dortmund seien dies auf jeden Fall die Gebiete, die im Bioökologischen Grundlagen- und Bewertungskatalog von Dr. Blana mit der höchsten Wertstufe gekennzeichnet seien.
Ein solches Gebiet wäre der Kurler Busch, der laut Blana der wertvollste Wald in Dortmund sei. Hinzu käme, dass der Wald bereits recht gut mit Rad- und Wanderwegen erschlossen sei. Es sei daher eine äußerste differenzierte Betrachtungsweise angezeigt.
Herr Gährken bat um Aufklärung, warum ein Weg auf 4 Meter Breite ausgebaut werden muss.
Darüber hinaus stellte er die Frage, warum der bestehende Rückeweg (Weg Nr. 3 alt) nicht als Wanderweg genutzt werden kann.
Herr Kaleck kritisierte den Bericht des Umweltrates. Seines Erachtens bestehen in Dortmund genügend Möglichkeiten, Natur erfahrbar zu machen. Die Aufgabe des Beirates sei es daher nicht, schützenswerte Gebiete dem Menschen zugänglich zu machen, vielmehr habe er die Aufgabe, die Natur vor dem Menschen zu schützen.
Herr Bernatzki sah in dem Umweltbericht eine große Gefahr, da er dem Naturmissbrauch Tür und Tor öffnen könne.
Herr Neugebauer verwies auf § 54a des Landschaftsgesetzes. Seines Erachtens widerspricht die geplante Wegeführung dem Zweck der im Kurler Busch vorhandenen Schutzausweisung des Landschaftsplanes Dortmund Nord und stellt somit einen Verstoß gegen das Landschaftsgesetz dar. Er könne der Wegeführung in der jetzigen Form daher nicht zustimmen.
Herr Zühlke verwies auf die seiner Meinung nach fehlenden Kenntnisse der unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich des Wildbestandes entlang der geplanten Wege. Er kritisierte, dass der Jagdbeirat hierzu nicht gehört worden sei.
Herr Büscher warf der Verwaltung vor, dass der Beirat zu spät in die Planungen einbezogen worden sei. So wäre eine große Chance vertan worden, im Vorfeld zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Er äußerte weiterhin sein Unverständnis, dass die Waldeigentümerin den bestehenden Weg Nr. 3 nicht zur Erholungsnutzung freigeben will. Außerdem sei die Wegebreite seines Erachtens als überdimensioniert zu betrachten. Auch könne er der Auffassung des Umweltrates, Natur- und Artenschutz in Städten hintenan zu stellen, nicht folgen. Dies könne allenfalls für den Innenbereich, keinesfalls aber für den Außenbereich gelten.
Herr Freudenberger sah in der Planung eine gewisse Logik, da sie bestehendes Konfliktpotential ausräumen könne.
Herr Quittek verwies auf die Präambel des Aufgabenkatalogs des Beirates und zitierte hierzu § 1 des Landschaftsgesetzes.
Nach seiner Ansicht ergebe sich bereits hieraus, dass die Empfehlungen des Umweltrates keinesfalls für den Außenbereich gelten könnten.
Herr Neugebauer vertrat die Auffassung, dass durch die Wegeplanung keineswegs eine Beruhigung der Situation im Kurler Busch eintreten würde, vielmehr stelle das verbesserte Wegenetz einen zusätzlichen Anreiz für mehr Menschen dar, den Wald aufzusuchen, was zu einer verstärkten Beunruhigung führe.

Herr Höing beantwortete die vom Beirat aufgeworfenen Fragen wie folgt:
Die Nutzung des Weges Nr. 3 (alt) würde von der Waldeigentümerin abgelehnt, da hier große Wildeinstände vorhanden wären, die durch Erholungssuchende möglicherweise verscheucht würden.
Die Wegebreite von 4 Metern sei eine Forderung der Waldeigentümerin, um einen reibungslosen Rückeverkehr zu ermöglichen.
Die ökologischen Fragen hätten bei den Verhandlungen mit der Waldeigentümerin auf deren Wunsch nur eine untergeordnete Rolle gespielt.
Abschließend verwahrte Herr Höing sich gegen den seines Erachtens spürbaren Vorwurf des Populismus‘ der Verwaltung bei der Wegeplanung. Er sah vielmehr den Beirat in einer verstärkten Verpflichtung, was die Hinweise auf konkret vorhandene und betroffene schützenswerte Bestände von Flora und Fauna anginge.
Darüber hinaus verwies er auf die zukünftige Bevölkerungssituation in diesem Gebiet. Hieraus ergäbe sich nämlich eine geradezu zwingende planerische Logik, die Wegeführung Nr. 5 anzubieten.
Er betonte, dass der zukünftige Besucherandrang in diesem Bereich kanalisiert werden müsse, um den Wald effektiv schützen zu können.
Herr Herzmann verwies darauf, dass die Wildeinstände der Verwaltung sehr wohl bekannt und in der Planung auch berücksichtigt worden seien. Er bat zu bedenken, dass eine frühzeitige Beteiligung des Beirates bei Verhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern nicht immer möglich seien.
Herr Quittek wies hinsichtlich der von Herrn Höing angesprochenen Verpflichtung darauf hin, dass der Beirat mit dem Verweis auf den Blana-Katalog und die Berichte des zuständigen Landschaftswächters durchaus sachliche Argumente vorgebracht habe.
Darüber hinaus zeigte er sich verwundert, dass ein Wegesystem, welches im Landschaftsplan Dortmund-Nord nicht vorgesehen sei, realisiert werden solle, bevor andere Landschaftsplan-Festsetzungen verwirklicht würden. Er bat daher das Umweltamt, in einer der nächsten Sitzungen darüber zu berichten, wie der Realisierungsstand der im Landschaftsplan vorgesehenen Maßnahmen ist.
Herr Neugebauer schlug eine erneute Ortsbegehung vor, um sinnvolle Kompromissvorschläge erarbeiten zu können.
Herr Lutterbey vom Forstamt Schwerte wies darauf hin, dass die geplante Wegeführung und Breite aus forstlichen Gründen notwendig sei. Er bat daher den Beirat, zumindest der Wegeführung 1 und 2 zuzustimmen.

Der Beirat lehnte die geplante Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund Nord mit 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab und fasste den als Anlage 1 beigefügten Beschluß mit dem Zusatz, dass er bereit sei, mit der Forstverwaltung, dem Umweltamt und der Politik nach Kompromisslösungen zu suchen.


Zu TOP 5: Fledermauskartierungen in Dortmund

Frau Mayer, Frau Deverient und Herr Wohlgemuth stellten dem Beirat den derzeitigen Stand der Fledermauskartierungen in Dortmund vor.
Im Jahr 2000 wurden 33 Gebiete in Dortmund mit unterschiedlicher Intensität auf Fledermausvorkommen untersucht.
Dabei wurde festgestellt, dass von den 20 in NRW festgestellten Arten 11 in Dortmund vorkommen.
Für das Jahr 2001 sind weitere Untersuchungen und ein Detektorworkshop vorgesehen.

Zu TOP 6: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Güterverteilzentrum –GVZ- Feineisenstr. (Bebauungsplan InN 213 – Südlich Derner Straße)

Herr Dr. Marks erläuterte dem Beirat die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen, die den Kategorien Schutzmaßnahmen (= Erhalt wertvoller Landschaftsstrukturen), Ausgleichsmaßnahmen (= Maßnahmen des Naturschutzes innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans) und Ersatzmaßnahmen (= Entwicklung und ökologische Aufwertung des Ersatzraumes Schulte-Mäter) zugeordnet sind.
Herr Kaleck bat darum, dass der Kleintierdurchlass einschließlich des Leitsystem nachgebessert und noch mehrere Kleingewässer (an der Südseite des Schulte-Rödding-Teichs) angelegt werden.
Darüber hinaus regte er an, auf der Schulte-Mäter-Fläche Feuchtbiotope anzulegen, um eine Vernetzung zum Kirchderner Graben herzustellen.
Herr Dr. Marks sagte eine Prüfung der geäußerten Wünsche zu.
Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis.

Zu TOP 7: Neufassung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes (Vorlage)

Herr Höing erläuterte dem Beirat die Vorlage und beschrieb die Kernpunkte der Gesetzesänderung.
Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis.

Zu TOP 8: Beantwortung von verschiedenen Beiratsanfragen

Herr Dr. Marks beantwortete die Beiratsanfragen aus den letzten Sitzungen:
- Reitweg Ölbachtal: Aufgrund eines ornithologischen Gutachtens und des Wunsches der Stadt Bochum soll die Querung des Naturschutzgebietes (NSG) durch einen Reitweg mit Anschluss ans Bochumer Reitwegenetz entfallen. Die Reitwegerunde wird nunmehr endgültig außerhalb des NSG realisiert.
- Geplantes NSG Buschei: Das Umweltamt plant z. Zt. keine Verhandlungen über einen Grundstücksankauf, betreibt aber die endgültige Unterschutzstellung des Gebietes über eine Landschaftsplanänderung.
- Orchideenvorkommen am Bahndamm im Pferdebachtal: Herr Büscher reicht hierzu einen Lageplan ein.
- Wassermangel im Teich im Steinbruch Schüren: Eine Ursache für den Wassermangel konnte nicht festgestellt werden. Abhilfe ist nur durch regelmäßige Entkrautung möglich (in 2000 bereits erfolgt).
- Informationsfaltblatt “Artenschutz an Gebäuden”: Das Faltblatt befindet sich in der Druckvorbereitung.
- Reitweg am “Teich Gödde” an der Ostberger Straße: Der von der Gaststätte “Waldesruh” kommende Reitweg soll nicht am Teich vorbeigeführt werden sondern bereits nordöstlich des Teiches in die Ostberger Str. einmünden.
- Zu der von Herrn Neugebauer angeregten ökologischen Aufwertung des Lohbachtals führte Herr Höing aus, dass das Tiefbauamt dieses Thema aufgreifen und auch ehrenamtliche Naturschützer in die Planungen einbeziehen will.

TOP 9: Anregungen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Quittek informierte den Beirat über den Sachstand "Neue Brücke Niehausstr." (DO-Kurl). Er gab an, der erforderlichen Befreiung zugestimmt zu haben, da der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet als gering anzusehen sei.
Ferner informierte er den Beirat über sein Schreiben an den Lippeverband und die Bezirksvertretung Scharnhorst zum Schutz des Rückhaltebeckens an der Flughafenstraße. Die Bezirksvertretung hatte eine Öffnung des nördlichen Rundweges gefordert.
Herr Neugebauer bat darum zu prüfen, ob eine Teilsperrung des Parkplatzes Wischlinger Weg möglich ist. Dieser Parkplatz würde nach seinen Beobachtungen kaum noch frequentiert.
Herr Dr. Marks sagte eine Prüfung zu.
Weiterhin beklagte er, dass im Naturschutzgebiet "Im Siesack" verstärkt wild geritten würde. Ausgangspunkt dieser Reiter sei das Gut Königsmühle. Er bat die Verwaltung daher darum, den Eigentümer des Gutes eindringlich auf die bestehenden Verbote hinzuweisen.
Herr Dr. Marks sagte auch hier eine Überprüfung zu.

Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 18:50 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung


des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 14.11.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse


Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung wie nachstehend festgehalten abgehandelt. Die unter Tagesordnungspunkte 4 c vorgesehene Behandlung der Problematik Reiten in Dortmund allgemein wurde aus Zeitgründen auf das 1. Quartal 2001 verschoben.

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste


Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 10 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Niederschrift der 6. Sitzung vom 19.09.2000 wurde wie folgt geändert:

zu TOP 8a: Maßnahmen im Umfeld der Aplerbecker Waldstraße
Herr Neugebauer forderte, dass die Aplerbecker Waldstraße westliche Trasse des angedachten Reitweges werden soll.
Herr Kaleck kritisierte, dass der Reitweg zu nahe amTeich vorbeiführe. Der Weg dort würde als Balzplatz genutzt, und es bestünde somit die Gefahr, dass Tiere bei der Balz von Pferden totgetrampelt würden.

zu TOP 8b: Reitwegplanung im Ölbachtal
hier: Erteilen einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplan Dortmund Mitte
Herr Neugebauer forderte die Sperrung an drei Stellen:
a) Nördlich und südlich der Querung und
b) am Nordostende des bisher illegal genutzten Weges.
Der Beirat stimmte der Niederschrift unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen zu.







Zu TOP 4: Wander-/Rad- und Reitwege im Kurler Busch, Dortmund Scharnhorst (Vorlage)

Herr Höing und Herr Herzmann erläuterten dem Beirat die Vorlage und die Beweggründe für die vorgenommene Planung.
Herr Höing bat darum, zu bedenken, dass der Beirat nach seiner Auffassung nicht ein reiner Naturschutzbeirat sei. Er verwies hierzu auf das Umweltgutachten 2000 des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen.
Danach sei zu berücksichtigen, dass Menschen Bestandteile der Natur sind und diese entsprechend erfahren können müssen.
Nach Auffassung des Umweltrates sei urbaner Naturschutz vorrangig an den sozio-kulturellen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Stadtmenschen orientiert. Ziele des Arten- und Biotopschutzes seien hier nachrangig zu betrachten. Zwar sei auch in städtischen Siedlungsräumen die Bereitstellung und Sicherung von Vorrangflächen Ziel des Naturschutzes, doch hätten diese Flächen, anders als in den ländlichen Gebieten, hier in erster Linie der Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen hinsichtlich der Verbesserung von Lebensqualität in ihrem Hauptlebensraum Stadt zu dienen.
Herr Höing bat den Beirat, diese Anmerkungen bei der zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen und darum, der von Herrn Herzmann vorgestellten Wegeplanung zuzustimmen.
Herr Quittek sah zwar durchaus eine Legitimation für den Umweltbericht, könne ihm aber gerade in diesem Teil nicht folgen. Insbesondere sensible Bereiche in städtischen Bereichen müssten von zusätzlicher menschlicher Nutzung möglichst verschont bleiben. In Dortmund seien dies auf jeden Fall die Gebiete, die im Bioökologischen Grundlagen- und Bewertungskatalog von Dr. Blana mit der höchsten Wertstufe gekennzeichnet seien.
Ein solches Gebiet wäre der Kurler Busch, der laut Blana der wertvollste Wald in Dortmund sei. Hinzu käme, dass der Wald bereits recht gut mit Rad- und Wanderwegen erschlossen sei. Es sei daher eine äußerste differenzierte Betrachtungsweise angezeigt.
Herr Gährken bat um Aufklärung, warum ein Weg auf 4 Meter Breite ausgebaut werden muss.
Darüber hinaus stellte er die Frage, warum der bestehende Rückeweg (Weg Nr. 3 alt) nicht als Wanderweg genutzt werden kann.
Herr Kaleck kritisierte den Bericht des Umweltrates. Seines Erachtens bestehen in Dortmund genügend Möglichkeiten, Natur erfahrbar zu machen. Die Aufgabe des Beirates sei es daher nicht, schützenswerte Gebiete dem Menschen zugänglich zu machen, vielmehr habe er die Aufgabe, die Natur vor dem Menschen zu schützen.
Herr Bernatzki sah in dem Umweltbericht eine große Gefahr, da er dem Naturmissbrauch Tür und Tor öffnen könne.
Herr Neugebauer verwies auf § 54a des Landschaftsgesetzes. Seines Erachtens widerspricht die geplante Wegeführung dem Zweck der im Kurler Busch vorhandenen Schutzausweisung des Landschaftsplanes Dortmund Nord und stellt somit einen Verstoß gegen das Landschaftsgesetz dar. Er könne der Wegeführung in der jetzigen Form daher nicht zustimmen.
Herr Zühlke verwies auf die seiner Meinung nach fehlenden Kenntnisse der unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich des Wildbestandes entlang der geplanten Wege. Er kritisierte, dass der Jagdbeirat hierzu nicht gehört worden sei.
Herr Büscher warf der Verwaltung vor, dass der Beirat zu spät in die Planungen einbezogen worden sei. So wäre eine große Chance vertan worden, im Vorfeld zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Er äußerte weiterhin sein Unverständnis, dass die Waldeigentümerin den bestehenden Weg Nr. 3 nicht zur Erholungsnutzung freigeben will. Außerdem sei die Wegebreite seines Erachtens als überdimensioniert zu betrachten. Auch könne er der Auffassung des Umweltrates, Natur- und Artenschutz in Städten hintenan zu stellen, nicht folgen. Dies könne allenfalls für den Innenbereich, keinesfalls aber für den Außenbereich gelten.
Herr Freudenberger sah in der Planung eine gewisse Logik, da sie bestehendes Konfliktpotential ausräumen könne.
Herr Quittek verwies auf die Präambel des Aufgabenkatalogs des Beirates und zitierte hierzu § 1 des Landschaftsgesetzes.
Nach seiner Ansicht ergebe sich bereits hieraus, dass die Empfehlungen des Umweltrates keinesfalls für den Außenbereich gelten könnten.
Herr Neugebauer vertrat die Auffassung, dass durch die Wegeplanung keineswegs eine Beruhigung der Situation im Kurler Busch eintreten würde, vielmehr stelle das verbesserte Wegenetz einen zusätzlichen Anreiz für mehr Menschen dar, den Wald aufzusuchen, was zu einer verstärkten Beunruhigung führe.

Herr Höing beantwortete die vom Beirat aufgeworfenen Fragen wie folgt:
Die Nutzung des Weges Nr. 3 (alt) würde von der Waldeigentümerin abgelehnt, da hier große Wildeinstände vorhanden wären, die durch Erholungssuchende möglicherweise verscheucht würden.
Die Wegebreite von 4 Metern sei eine Forderung der Waldeigentümerin, um einen reibungslosen Rückeverkehr zu ermöglichen.
Die ökologischen Fragen hätten bei den Verhandlungen mit der Waldeigentümerin auf deren Wunsch nur eine untergeordnete Rolle gespielt.
Abschließend verwahrte Herr Höing sich gegen den seines Erachtens spürbaren Vorwurf des Populismus‘ der Verwaltung bei der Wegeplanung. Er sah vielmehr den Beirat in einer verstärkten Verpflichtung, was die Hinweise auf konkret vorhandene und betroffene schützenswerte Bestände von Flora und Fauna anginge.
Darüber hinaus verwies er auf die zukünftige Bevölkerungssituation in diesem Gebiet. Hieraus ergäbe sich nämlich eine geradezu zwingende planerische Logik, die Wegeführung Nr. 5 anzubieten.
Er betonte, dass der zukünftige Besucherandrang in diesem Bereich kanalisiert werden müsse, um den Wald effektiv schützen zu können.
Herr Herzmann verwies darauf, dass die Wildeinstände der Verwaltung sehr wohl bekannt und in der Planung auch berücksichtigt worden seien. Er bat zu bedenken, dass eine frühzeitige Beteiligung des Beirates bei Verhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern nicht immer möglich seien.
Herr Quittek wies hinsichtlich der von Herrn Höing angesprochenen Verpflichtung darauf hin, dass der Beirat mit dem Verweis auf den Blana-Katalog und die Berichte des zuständigen Landschaftswächters durchaus sachliche Argumente vorgebracht habe.
Darüber hinaus zeigte er sich verwundert, dass ein Wegesystem, welches im Landschaftsplan Dortmund-Nord nicht vorgesehen sei, realisiert werden solle, bevor andere Landschaftsplan-Festsetzungen verwirklicht würden. Er bat daher das Umweltamt, in einer der nächsten Sitzungen darüber zu berichten, wie der Realisierungsstand der im Landschaftsplan vorgesehenen Maßnahmen ist.
Herr Neugebauer schlug eine erneute Ortsbegehung vor, um sinnvolle Kompromissvorschläge erarbeiten zu können.
Herr Lutterbey vom Forstamt Schwerte wies darauf hin, dass die geplante Wegeführung und Breite aus forstlichen Gründen notwendig sei. Er bat daher den Beirat, zumindest der Wegeführung 1 und 2 zuzustimmen.

Der Beirat lehnte die geplante Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund Nord mit 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab und fasste den als Anlage 1 beigefügten Beschluß mit dem Zusatz, dass er bereit sei, mit der Forstverwaltung, dem Umweltamt und der Politik nach Kompromisslösungen zu suchen.


Zu TOP 5: Fledermauskartierungen in Dortmund

Frau Mayer, Frau Deverient und Herr Wohlgemuth stellten dem Beirat den derzeitigen Stand der Fledermauskartierungen in Dortmund vor.
Im Jahr 2000 wurden 33 Gebiete in Dortmund mit unterschiedlicher Intensität auf Fledermausvorkommen untersucht.
Dabei wurde festgestellt, dass von den 20 in NRW festgestellten Arten 11 in Dortmund vorkommen.
Für das Jahr 2001 sind weitere Untersuchungen und ein Detektorworkshop vorgesehen.

Zu TOP 6: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Güterverteilzentrum –GVZ- Feineisenstr. (Bebauungsplan InN 213 – Südlich Derner Straße)

Herr Dr. Marks erläuterte dem Beirat die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen, die den Kategorien Schutzmaßnahmen (= Erhalt wertvoller Landschaftsstrukturen), Ausgleichsmaßnahmen (= Maßnahmen des Naturschutzes innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans) und Ersatzmaßnahmen (= Entwicklung und ökologische Aufwertung des Ersatzraumes Schulte-Mäter) zugeordnet sind.
Herr Kaleck bat darum, dass der Kleintierdurchlass einschließlich des Leitsystem nachgebessert und noch mehrere Kleingewässer (an der Südseite des Schulte-Rödding-Teichs) angelegt werden.
Darüber hinaus regte er an, auf der Schulte-Mäter-Fläche Feuchtbiotope anzulegen, um eine Vernetzung zum Kirchderner Graben herzustellen.
Herr Dr. Marks sagte eine Prüfung der geäußerten Wünsche zu.
Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis.

Zu TOP 7: Neufassung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes (Vorlage)

Herr Höing erläuterte dem Beirat die Vorlage und beschrieb die Kernpunkte der Gesetzesänderung.
Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis.

Zu TOP 8: Beantwortung von verschiedenen Beiratsanfragen

Herr Dr. Marks beantwortete die Beiratsanfragen aus den letzten Sitzungen:
- Reitweg Ölbachtal: Aufgrund eines ornithologischen Gutachtens und des Wunsches der Stadt Bochum soll die Querung des Naturschutzgebietes (NSG) durch einen Reitweg mit Anschluss ans Bochumer Reitwegenetz entfallen. Die Reitwegerunde wird nunmehr endgültig außerhalb des NSG realisiert.
- Geplantes NSG Buschei: Das Umweltamt plant z. Zt. keine Verhandlungen über einen Grundstücksankauf, betreibt aber die endgültige Unterschutzstellung des Gebietes über eine Landschaftsplanänderung.
- Orchideenvorkommen am Bahndamm im Pferdebachtal: Herr Büscher reicht hierzu einen Lageplan ein.
- Wassermangel im Teich im Steinbruch Schüren: Eine Ursache für den Wassermangel konnte nicht festgestellt werden. Abhilfe ist nur durch regelmäßige Entkrautung möglich (in 2000 bereits erfolgt).
- Informationsfaltblatt “Artenschutz an Gebäuden”: Das Faltblatt befindet sich in der Druckvorbereitung.
- Reitweg am “Teich Gödde” an der Ostberger Straße: Der von der Gaststätte “Waldesruh” kommende Reitweg soll nicht am Teich vorbeigeführt werden sondern bereits nordöstlich des Teiches in die Ostberger Str. einmünden.
- Zu der von Herrn Neugebauer angeregten ökologischen Aufwertung des Lohbachtals führte Herr Höing aus, dass das Tiefbauamt dieses Thema aufgreifen und auch ehrenamtliche Naturschützer in die Planungen einbeziehen will.

TOP 9: Anregungen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Quittek informierte den Beirat über den Sachstand "Neue Brücke Niehausstr." (DO-Kurl). Er gab an, der erforderlichen Befreiung zugestimmt zu haben, da der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet als gering anzusehen sei.
Ferner informierte er den Beirat über sein Schreiben an den Lippeverband und die Bezirksvertretung Scharnhorst zum Schutz des Rückhaltebeckens an der Flughafenstraße. Die Bezirksvertretung hatte eine Öffnung des nördlichen Rundweges gefordert.
Herr Neugebauer bat darum zu prüfen, ob eine Teilsperrung des Parkplatzes Wischlinger Weg möglich ist. Dieser Parkplatz würde nach seinen Beobachtungen kaum noch frequentiert.
Herr Dr. Marks sagte eine Prüfung zu.
Weiterhin beklagte er, dass im Naturschutzgebiet "Im Siesack" verstärkt wild geritten würde. Ausgangspunkt dieser Reiter sei das Gut Königsmühle. Er bat die Verwaltung daher darum, den Eigentümer des Gutes eindringlich auf die bestehenden Verbote hinzuweisen.
Herr Dr. Marks sagte auch hier eine Überprüfung zu.

Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 18:50 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

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(See attached file: Niederschrift über die 7. Sitzung am 14.11.00.doc)