N i e d e r s c h r i f t

über die 14. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 31.05.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses


Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Herr RM Dr. Eiteneyer (15.00 - 16.50 Uhr) i. V. für Frau RM Krause
Frau RM Krause (ab 16.50 Uhr)
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Siemund i. V. für Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B. Wegener
Herr s. E. Ucar


b) bratende Mitglieder

Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung


Herr StR Sierau, 6/Dez.

Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Klüh, 7/Dez.-Büro
Herr Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Koch, 65
Herr Keune, 66/AL
Herr Krieg, 66
Herr Blume, 67/AL
Frau Kulozik, 67/WP
Herr Schließler, 69/AL
Herr Dr. Küpper, 8/WBF-Do zu TOP 2.1
Herr Buchbender, 20/AL zu TOP 11.1
Herr Löchle, 02 zu TOP 12.1
Frau Böker, 01
Frau Skodzik, 01


d) Gäste

Herr Prof. Fritschi, Architekturbüro zu TOP 4.8
Herr Stahl "
Herr Kraft "

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn RM Jung, um 15.05 Uhr eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Damen und Herren und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Lührs benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW weist Herr RM Jung hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix West
- Ratsvorlage

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Bereich des Aplerbecker Waldes
- Ausschussvorlage
3.2 Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlichen,
forstwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Böden
(Bioabfallverordnung - BioAbfV)
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogramms 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001
- Ratsvorlage
4.2 Bauleitplanung; 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplanes In O 107
- Märkische Straße / Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die 108. Flächen-
nutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung, Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In O 107
- Ratsvorlage
4.3 Bauleitplanung Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum Bebauungsplan Mg 153 aus der
Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 153
- Ratsvorlage
4.4 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"
- Ratsvorlage
4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
- Hauptfläche Zeche Gneisenau - und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2
- Gneisenau-Ost/ Südteil -;
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/ aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforder-
forderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
- Ratsvorlage
4.6 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"
- Ratsvorlage

4.7 Stadterneuerung; städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in Dortmund-Brackel, Oberdorfstraße 23
- Ratsvorlage
4.8 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
- Ratsvorlage
4.9 Dringlichkeits-Antrag der CDU-Fraktion vom 04.04.2000 mit der Bezeichnung
"Ortszentrum Derner Mitte" (Bebauungsplan Scha 130/1)
4.10 a) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Umbau Asselner Hellweg"
b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Beschleunigung der Straßenbahnlinie im Bereich zwischen Brackel und Asseln" - Stellungnahme der Verwaltung"

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Anbringung von Werbeanlagen am Florianturm
- Vorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage
5.2 Bauvoranfrage für die Aufstockung des Gebäudes Hansastraße 6 - 12 /
Lütge Brückstraße 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort Do-Aplerbeck, Schweizer Allee 25 (Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Kanalerneuerung Mengede
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.2 Kanalerneuerung Schwanenstraße/Klosterstraße/Gänsemarkt
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.3 Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.4 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker / B 1
- Ratsvorlage
8.5 Umbau des Asselner Hellweges
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.6 Kanalbau Hombruch-Süd
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage
8.7 Kanalerneuerung Lilienthalstraße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.8 Kanalerneuerung Kappenberger Straße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ausschussvorlage


8.9 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen
(Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000
- Ratsvorlage

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 09.05.2000 mit der Bezeichnung
"Bestattungsmöglichkeiten für Tiere in Dortmund"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit vorgen. Bezeichnung

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund
hier: Betriebssatzung
- Ratsvorlage

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000 mit der Bezeichnung
"Lokale Agenda 21" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO
b) Lokale Agenda 21 in Dortmund - Zwischenbericht -
- Ratsvorlage
12.2 Aufgabe des Spielplatzes Bozener Straße, Dortmund-Kirchhörde;
Vermarktung des Grundstücks und Errichtung eines Ersatzspielplatzes Kirchhörder Berg/Patroklusweg
- Ausschussvorlage

Herr RM Jung schlägt vor, die am 24.05.2000 im Nachversand verschickte Vorlage Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße-, hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung, II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, III. Offenlegungsbeschluss, - Ausschussvorlage, in der Sitzung des AUSW am 14.06.2000 zu behandeln.

Herr RM Tech erklärt, dass eine interfraktionelle Einigung darüber besteht, dass die Vorlage zu TOP 4.7 Stadterneuerung; Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in Dortmund-Brackel, Oberdorfstraße 23, - Ratsvorlage, die Vorlage zu TOP 4.8 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, - Ratsvorlage, sowie zu TOP 5.2 Bauvoranfrage für die Aufstockung des Gebäudes Hansastraße 6 - 12 / Lütge Brückstraße 11, Bauvorhaben nach § 30 BauGB -, - Ausschussvorlage, erst am 14.06.2000 behandelt werden. Darüber hinaus bittet er für die SPD-Fraktion wegen Diskussionsbedarfs die Vorlage zu TOP 2.1 Ergebnisse der Entwick-lungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix West, - Ratsvorlage, einzubringen und am 14.06.2000 zu beraten.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

4.8 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
- Ratsvorlage


Herr Prof. Fritschi stellt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ausführlich anhand von Dias den Vorentwurf zur Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg vor. Ein Übersichtsmodell für den zentralen Bereich der Kampstraße zwischen den beiden Stadtkirchen im Maßstab 1 : 200 steht im Rathaus zur Ansicht bereit. Nach Auffassung des Herrn Prof. Fritschi erklärt, dass die Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg die Wiederentdeckung des öffentlichen Raums als Ort der Begegnung wiedergibt. Das Wettbewerbs-konzept wurde bezüglich seiner stadtarchitektonischen Einfügung und seiner Realisierungsfähigkeit sowie in funktionaler Hinsicht, wie der Verkehrsführung und den Straßenbahnbau, hinterfragt. Dieses Projekt wird die Stadtstruktur der Innenstadt wesentlich beeinflussen. Die Kampstraße wird nach Meinung des Herrn Prof. Fritschi zu einem Kommunikationselement innerhalb der Stadt werden.

Im Rahmen der anfolgenden Diskussion wird deutlich, dass der Entwurf von allen Fraktionen als gelungen angesehen wird.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr ist zudem der Meinung, dass die Tiefgarage Brüderweg nicht kommen sollte. Frau RM Kröger-Brenner hält es für sehr gut, dass Radfahrer eine Durchfahrmöglichkeit vom Osten- bis Westentor vorfinden werden. Sie bittet darum, das bereits beschlossene "Hexendenkmal" bei den Planungen weiter vorgesehen wird.

Herr RM Jostes stellt die Tiefgarage als wichtigen Faktor heraus. Seines Erachtens müssen ggf. Einzelpunkte aus der Planung für eine vorzeitige Realisierung herauslösbar sein. Der Bereich der Hansastraße/Rheinischen Straße sei in die Planungen mit einzubeziehen.
Herr RM Sauer meint, dass auch wenn das Gesamtkonzept der Straße gefällt, die Unterabschnitte bei den Kirchen neu werden sollten.

Herr RM Krüger fragt nach, welche Veränderungen es nach sich ziehen wird, wenn die Tiefgarage unterhalb des Brüderweges aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zweigeschossig gebaut wird, und wie die Lösung für den Kreuzungsbereich der Katharinen-/Kampstraße aussehen wird.

Herr Steiner macht auf die Interessen der Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, älterer Leute etc. aufmerksam, die bei den geplanten Freitreppen und Plateaus keine Zugänglichkeit und Überwindbarkeit vorfinden, sondern Barrieren. Ziel sollte eine Begehbarkeit auch für diese Personengruppen sein.

Herr StR Sierau stellt heraus, dass das Aussehen der Kirchplätze derzeitig noch diskutiert wird. Die Vereinigten Kirchenkreise befinden sich im Dialog mit den Architekten, das nächste Gespräch zur Weiterentwicklung der Planung wird am 21.06.2000 stattfinden. Die städtischen Denkmalpfleger haben inzwischen angegeben, dass sich die Platz-situation rund um die Reinoldi-Kirche als ein historisch gewachsener städtebaulicher Bestand darstellt.
Herr StR Sierau ist davon überzeugt, dass eine Tiefgarage, die eine Boulevard- Ausgestaltung erlaubt und gleichzeitig von einem potentiellen Investor wirtschaftlich betrieben werden kann, möglich ist. Im Umkreis der Kampstraße sind aufgrund der Nutzungen Stellplätze erforderlich, so dass die Tiefgarage nicht entfallen kann. Herr Prof. Fritschi wird mit Anliegern der Kampstraße noch verschiedene Gespräche führen.

Beschluss:
Die Vorlage gilt als eingebracht und wird in der Sitzung des AUSW am 14.06.2000 erneut behandelt werden.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix West
- Ratsvorlage


Herr Dr. Küpper stellt die wichtigsten Aspekte der Vorlage aus Sicht der Verwaltung dar. Dazu gehört, dass ein Gesamtkonzept erstellt und realisiert wird. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass auch Einzelprojekte in Angriff genommen werden können müssen. Eine Klärung der Grundstückseigentümerschaft und eines Trägermodells über die Gesamtmaßnahme muss erfolgen. Bisher ist ThyssenKrupp Eigentümer; die Stadt hat das Land gebeten, das Grundstück in den Grundstücksfonds des Landes zu übernehmen. Das Grundstück muss durch verschiedene Untersuchungen und Maßnahmen, die erhebliche Kosten verursachen, zur Erschließung hergerichtet werden. Die Gesamtmaßnahme muss mit Einsatz von Fördermitteln des Landes und der EU umgesetzt werden. Die Verantwortung für die Grundstücksentwicklung soll nach Vorstellung der Stadt eine Arbeitsgemeinschaft übernehmen zwischen dem Land, vertreten durch die dienstleistende Landesentwicklungsgesellschaft, der Stadt und eventuell auch private Investoren. Das Endziel ist die Ansiedlung von Nutzungen und daran hängende Arbeitsplätze. Außerdem gibt es vier oder fünf Interessenten, wie die Landesentwicklungsgesellschaft, Harpen, die Entwicklungsgesellschaft Stadtkrone-Ost, Heitkamp, die Dienstleitungsfunktionen anbieten.

Nach Angaben des Herrn Dr. Küpper zielt das Verwertungskonzept darauf ab, den Standort lokal und überregional so attraktiv zu machen, dass ein Maximum an tatsächlichen Investitionsinteressenten gewonnen werden kann. Die Organisation dieses Prozesses bedarf der Trägerschaft, die das Gesamtinteresse wahrt, die das Gesamtfinanzierungs- - und das gesamtstädtebauliche Konzept im Griff hat und den Investoren Teile des Grundstücks zur Entwicklung und zum Bebauen übergeben kann.

In den nächsten Monaten wird die Eigentümerfrage zwischen dem Land und ThyssenKrupp geklärt, die Planung konkretisiert werden und eine Trägerschaftsstruktur zu erarbeiten sein.

Herr RM Drabig sieht im Zusammenhang mit der Vorlage zu Phoenix West noch Beratungsbedarf. Er weist auf einen erheblichen Ansiedlungsdruck/Ansiedlungsbedarf hin. Er hält es für besser, zunächst eine Leitidee zu entwickeln und nicht vorab ein städtebauliches Konzept bereits festzulegen. Herr RM Drabig fordert, dass die Investoren Investitionen einbringen und nicht nur als Dienstleister und Mitgesellschafter antreten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage in der Sitzung des AUSW am 14.06.2000 zu behandeln.

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Bereich des Aplerbecker Waldes
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Niederschrift des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.05.2000


Frau RM Brauer macht auf die Problematik der Bereiche aufmerksam, die durch die vorgeschlagene Maßnahme verkehrlich stark belastet werden, hierbei handelt es sich um Lichtendorf und Sölderholz. Sie schlägt vor, die Beschlussfassung der Bezirksvertretung in Aplerbeck abzuwarten.

Herr RM Zuch erklärt, dass die Straße nicht überörtlich ist und nur Aplerbeck tangiert. Es sollte eine Abwägung hinsichtlich des Naturschutzes erfolgen. Herr RM Zuch folgt bezüglich des Beschlusses der Beziksvertretung Aplerbeck dem Vorschlag der Frau RM Brauer.

Herr RM Krüger weist auf den Stellenwert der Aplerbecker Waldstraße bezogen auf Amphibienschutz und -aufkommen hin, die zeigen, dass es sich nicht um eine bezirkliche Angelegenheit handelt. Herr RM Krüger sieht in der Entscheidung, die hier zu treffen ist, eine hohe Wertigkeit.

Herr Quittek verweist auf den Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 16.05.2000. Die z. Z. zeitlich befristete Sperrung ist auf Dauer nicht haltbar. Herr Quittek weist darauf hin, dass ca. 50 % des Straßenverkehrs dort nicht aus Dortmund kommt. Die Zusatzbelastung auf der Schwerter Straße liegt bei einem Fahrzeug pro Minute, die Herr Quittek hält für akzeptabel hält. Er erklärt, dass es sich hier um einen schützenswerten, überörtlich bedeutsamen Naturraum handelt, der geschützt werden muss.

Herr Grote bemerkt, dass die gefundenen Kompromisse auf Kosten eines Naturschützers gemacht werden. Die bisherigen Maßnahmen können ihm nicht mehr zugemutet werden. Herr Grote wehrt sich gegen eine Diskussion um den Schutz der Amphibien im Vergleich zum Schutz der Menschen. Der Aplerbecker Wald wird weiterhin als Erholungs- und Lebensraum für die Menschen zur Verfügung stehen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt, die Vorlage zu vertagen und in der Sitzung am 14.06.2000 zu beraten.

3.2 Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlichen,
forstwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Böden
(Bioabfallverordnung - Bio AbfV)
- Ausschussvorlage

Herr Grote erklärt auf die Fragen der Frau RM Lührs und RM Gerszewski, dass der Einzelfall, in dem die Verordnung auch bei erhöhten Schwermetallgehalten die Aufbringung von Bioabfällen zulässt, dann vorliegt, wenn Böden von Natur aus eine Vorbelastung aufweisen. Dies trifft auf Dortmunder Böden nicht zu. In der Bodenbelastungskarte, deren Erstellung am 12.04.2000 im AUSW beschlossen wurde, wird ausgewiesen, in welchen Bereichen es auch zur Aufbringung von Kompost kommen kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Sadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogramms 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001
- Ratsvorlage


Die Fraktionen nehmen die Vorlage positiv zur Kenntnis.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt, ob die Stadterneuerungsmittel reduziert werden, wenn es Mittel aus dem Urban II-Programm gibt.

Herr RM Krüger weist auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2000 im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung hin, in dem die Frage gestellt wird, welche Auswirkungen sich im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen ergeben. Die Antwort sollte zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.06.2000 vorgelegt werden.

Herr StR Sierau erläutert, dass der kommunale Eigenanteil sich auf 3,48 Mio. DM beläuft. Die nicht im kommunalen Haushalt geführten Betriebe sind herausgerechnet worden. Zur Mittelveranschlagung führt Herr StR Sierau aus, dass die zur Förderung angemeldeten Maßnahmen Spielpunkt Freistuhl, Spielort Stadtgarten, Schülerclub Gleitwitzstraße, Dorstfelder Brücke, Schülerclub Hauptschule InWest und Außenanlagen balou noch in die Anmeldungen zum Haushalt 2001 und zum Mehrjahres-investitionsprogramm 2001 - 2005 eingebracht werden müssen. Die anzumeldenden Kosten belaufen sich auf 3,365 Mio. DM, so dass der städtische Eigenanteil hier 478 000,-- DM beträgt. Die weiteren zum Programmjahr 2001 angemeldeten städtischen Maßnahmen sind entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss, der vom Maßnahmeablauf, von Bewilligungszeiträumen etc. abhängig ist, zum Vermögenshaushalt 2001 und zum Mehrjahresinvestitionsprogramm angemeldet worden.

Zur Frage der Frau s. B. Pohlmann-Rohr gibt Herr StR Sierau an, dass Dortmund in Konkurrenz zu anderen Städten einen erheblichen Fördermittelanteil im Urban II-Programm erwirkt hat. Das Land hat Dortmund ausgewählt, eine nationale Liste mit zehn Stadtteilen, darunter Dortmund-nördliche Innenstadt ist, nach Brüssel gemeldet worden.

Im Augenblick kann nach Angaben des Herrn StR Sierau für die Maßnahmen, die für das Jahresförderprogramm 2001 eingestellt wurden, noch nicht gesagt werden, welche über Urban II abgewickelt werden und welche nachrücken können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungs-
programmen 1999 und 2000 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage enthaltene
Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 1002 als
Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung -.

4.2 Bauleitplanung; 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes In O 107 - Märkische Straße / Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die 108. Fächennutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung, Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungs- planes In O 107
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Umwelt gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, den Beschluss wie folgt zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die 118. Änderung des Flächennutzungsplanes - Märkische Straße / Saarlandstraße - mit Erläuterungsbericht vom 01.02.2000 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1998 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGB NW 2023)

II. beschließt den Bebauungsplan In O 107 - Märkische Straße / Saarlandstraße - (zugleich teilw. Änderung des Bebauungsplanes 13/1) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt, dem Bebauungsplan In O 107 - Märkische Straße / Saarlandstraße - (zugleich teilw. Änderung des Bebauungsplanes 13/1) die Begründung vom 01.02.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In O 107 - Märkische Straße / Saarlandstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

4.3 Bauleitplanung Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum Bebauungsplan Mg 153 aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 153
- Ratsvorlage


Herr RM Krüger bittet darum, die Vorlage wegen internen Beratungsbedarfs durchlaufen zu lassen.

Herr RM Brunstein stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu. Er hält die Mehrfamilien-bebauung an der Stelle für bedenklich, ist aber mit dem Gesamtplan einverstanden.

Herr RM Harnisch verdeutlicht sein Einverständnis mit dem Gesamtplan, die Bebauung fügt sich seines Erachtens ein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

4.4 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"
- Ratsvorlage


Herr RM Tech macht die Zustimmung der SPD-Fraktion zu dieser Vorlage deutlich.

Herr RM Brunstein ist der Meinung, dass die Vorlage dazu beitragen könnte, dass die Abwanderung aus Dortmund gedämpft wird. Der Dortmunder Hafen hat ein Signal gegeben, dass für den Dortmun-der Hafen eine Erlebnisgastronomie vorgesehen ist, den Brückenschlag über Schwierighausen/Fre-denbaum hält Herr RM Brunstein für einen Meilenstein. Die Marina Achenbach ist für ihn ein Schwerpunkt des Dortmunder Hafens, der umweltverträglich gestaltet werden soll. Die Planungen sollten in Zusammenarbeit mit den umliegenden Städten vorgenommen werden.

Herr RM Brunstein fordert eine Entscheidung darüber, ob die LEP VI-Fläche von der Stadt Dortmund erworben wird, sobald sie aus der Landesbindung gefallen ist.

Frau RM Krause stellt dar, dass die CDU-Fraktion in Huckarde die Kokerei nicht als schützenswert und auch nicht als Denkmal ansieht.

Herr RM Krüger weist darauf hin, dass mit der Vorlage zunächst nur ein Auftrag an das Planungsamt ergeht. Er stellt in Frage, dass der Standort Hafen Dortmund/Nordstadt (Ziffer 3.1 der Vorlage) angenommen werden wird. Er sieht auch mögliche Probleme bei den notwendigen Grundstückskäufen.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass die in der Vorlage genannten Punkte nun in konkrete Planungen, Projekte und Investitionen umgesetzt werden müssen.

Herr Ostholt gibt an, dass bereits 1990 ein Ratsbeschluss gefasst wurde, nach dem die LEP VI-Fläche aus der Bindung herausgenommen werden sollte. Wenn ein konkreter Investor für die Fläche zur Verfügung gestanden hätte, hätten die notwendigen Verfahren, wie Aufstellung eines Bebauungsplanes oder eines vorhabenbezogenen Planes und die Änderung des Flächennutzungs- und des Landesentwicklungsplans, bereits betrieben werden können. Herr Ostholt erklärt, dass es ggf. möglich sein wird, die Fläche aus der Landesbindung herauszunehmen, wenn ein Investor vorhanden ist. Herr Ostholt weist darauf hin, dass sich im östlichen Teilbereich der Fläche längs des Kanals eine mit Altlasten versehene Deponie der Fa. Hoesch befindet, so dass Probleme bei einer Eingliederung von Teilflächen in die Kanalzone entstehen werden.

Herr Ostholt bestätigt, dass offensichtlich ein Bedarf für eine Marina im Hafen Achenbach besteht, denn im Umkreis sind alle vorhandenen Bootsliegeplätze vergeben. Im Zusammenhang mit dem Bau einer Marina sollte nach Ansicht des Herrn Ostholt zunächst geprüft werden, was in diesem Bereich landesplanerisch zulässig ist. Das Planungsamt hat der Bezirksregierung in Arnsberg bereits eine theoretische Nutzungskonfiguration für eine Marina mit der Bitte vorgelegt, eine landesplanerische Vorab-Stellungnahme dazu vorzulegen, was in einem solchen Bereich (hier: Grünzug) realisiert werden kann.

Herr RM Harnisch fordert dazu auf, die Verwaltung in den überörtlichen Gremien bei der Umsetzung der dargestellten Projekte zu unterstützen und fragt nach, wie andere Kommunen, die Flächen am Kanal haben, mit diesen Kanaluferflächen umgehen.

Herr StR Sierau stellt dar, dass es auch bei den Nachbarkommunen Aktivitäten gibt. Diese werden in einem Termin am 21.06.2000 in Bergkamen-Rünthe vorgestellt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum interkommunalen
Projekt "Fluss-Stadt-Land" zur Kenntnis und beschließt folgendes Vorgehen:


- Die Stadt Dortmund stellt für die gesamte Region den Förderantrag mit einer Laufzeit
von drei Jahren.

- Für die östliche Teilregion übernimmt sie die Koordination und Organisation. Für die westliche Teilregion übernimmt diese Aufgabe die Entwicklungsagentur Emscher-Lippe. Von den beiden zur Förderung beantragten Projektleiterstellen wird eine bei der Stadt Dortmund und eine bei der Entwicklungsagentur Emscher-Lippe angesiedelt.
- Die Stadt Dortmund übernimmt ihren Eigenanteil von jährlich DM 30.000 und erhält die Eigenanteile der anderen Städte vorbehaltlich der notwendigen politischen Beschlüsse. Diese Regelung ist noch vertraglich zu sichern.
- Die Dortmunder Projekte "Hafen Dortmund", "Brückenschlag Fredenbaum", "Freizeithafen Achenbach" und "Landmarke Deponie und Brücke Huckarde" sind parallel zu bearbeiten. Die Projektsachstände sind regelmäßig den Fachausschüssen und bei Bedarf dem Rat vorzulegen.
Weitere Projekte können entwickelt werden und sind den politischen Gremien vorzustellen, sobald sie ausreichend konkretisiert sind.

4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
- Hauptfläche Zeche Gneisenau - und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2
- Gneisenau-Ost/ Südteil -;
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/ aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforder-
forderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu treffen:

Der Rat der Stadt
I. beschließt, die Änderung Nr. 85/b - Hauptfläche Zeche Gneisenau - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 mit Erläuterungsbericht vom 26.07.1999 für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt, den am 26.08.1999 gefassten Beschluss zur Aufteilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Scha 130 - Gneisenau-Ost - in zwei Teilbebauungspläne und deren Neubezeichnung hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil - zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 1.6.1 und 1.6.2 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt den Bebauungsplan Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil - für den unter Punkt 1.1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 26.08.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter 1.7 und 1.8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 130/2- Gneisenau-Ost/Südteil - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 10.05.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

VI. stimmt der vertraglichen Vereinbarung (siehe Anlage) zwischen der Stadt Dortmund und der Projektgesellschaft Gneisenau hinsichtlich des ökologischen Ausgleichs zu.

VII. Beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

4.6 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Gewerbegebiet Bornstraße" vom 02.03.1990.

4.7 Stadterneuerung; städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou"
in Dortmund-Brackel, Oberdorfstraße 23
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt den Tagesordnungspunkt und wird ihn in der Sitzung am 14.06.2000 behandeln.

4.9 Dringlichkeits-Antrag der CDU-Fraktion vom 04.04.2000 mit der Bezeichnung "Ortszentrum Derner Mitte" (Bebauungsplan Scha 130/1)
(am 06.04.2000 nachversandt zur Sitzung am 12.04.2000)


Herr RM Krüger ergänzt mündlich den vorliegenden Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion um folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
"Der Vorschlag, weitere kleinteilige Fachmärkte mit überwiegend nichtzentrenrelevantem Warenangebot auf einer Fläche von 2 500 qm anzusiedeln, wird dahingehend präzisiert, dass die jeweiligen Nutzungen im Rahmen der Aufstellung des B-Plans konkretisiert werden.
Das Gartencenter wird in einer Art und Weise errichtet, dass ca. 3 000 qm für den Hallenbereich bzw. ca. 4 000 qm für den Außenbereich festgesetzt werden.
Im B-Plan wird festgesetzt, dass die Errichtung eines Baumarktes ausgeschlossen ist."

Herr RM Jostes erklärt, dass die CDU-Fraktion mit dieser Ergänzung des Antrages einverstanden ist.

Herr Ostholt weist darauf hin, dass diese Fläche Bestandteil eines vom Rat beschlossenen Paketvertrages mit der Firma Lidl ist. Dieser sieht auf der Fläche der Hoesch-Röhrenwerke in Barop ein SB-Warenhaus der Fa. Lidl, ein Logistikzentrum auf der P 4-Fläche sowie einen 6 800 qm großen Markt auf Gneisenau vor. Nur mit qualifizierten Angaben der Fa. Lidl über die Einzelnutzungen auf Gneisenau könnte die Verwaltung bei der Bezirksplanungsbehörde das Verfahren weiter betreiben. Bisher war von der Bezirksregierung Skepsis geäußert worden, ob eine Ansiedlung in einer Größe von 6 800 qm auf Gneisenau verträglich sei. Die Ansiedlung dort stand zudem in Konkurrenz zu einer Lidl-Ansiedlung auf der Viktoria-Fläche in Lünen.

Herr Ostholt empfiehlt, das bisherige Verfahren weiter zu betreiben, um die Verträglichkeit zu prüfen. Im Rahmen der Vorarbeiten zum Flächennutzungsplan wird z. Zt. überlegt, wie in Dortmund restriktiv mit den SO-Flächen umgegangen werden kann. Vor Beschlussfassung sollte ein Gesamtkonzept über die Ansiedlung solcher Märkte erstellt werden. Er macht darauf aufmerksam, dass bei Beschluss-fassung der Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der entsprechende Ratsbeschluss außer Kraft gesetzt werden müsste.

Herr RM Drabig verweist auf die Verhandlungen mit Lidl. Der Ortsteil Derne, Kirchderne, Hostedde braucht ein neues Zentrum, für das sich die Gneisenau-Fläche anbietet. Er fordert die Verwaltung auf, aufgrund des GfK-Gutachtens den gesamten Stadtbezirk, insbesondere unter der Tatsache der Wettbewerbsgleichheit, zu überprüfen.

Herr RM Krüger sieht das Problem für den Bereich darin begründet, dass die nahörtliche Versorgung nicht gegeben ist. Er ist der Meinung, dass das laufende Verfahren beendet werden sollte. Auch unter der Voraussetzung, dass die Bezirksregierung Arnsberg sagt, dass sie das landesplanerische Einvernehmen mit § 20 Landesplanungsgesetz herstellt, und der AUSW dies bejaht, ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht einverstanden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will eine Beschlussfassung der Anträge und diese Anträge dann in den Rat einbringen.

Herr RM Jostes macht deutlich, dass in Derne ein Vorsortimenter, ein Discounter und ein Getränkemarkt benötigt werden, ein Grünmarkt ist im Umkreis auch noch nicht vorhanden. Die Fläche müsse dringend besiedelt werden.

Herr RM Drabig gibt zur Niederschrift, dass es in Derne nicht weitergegangen sei, weil nach der Kommunalwahl die CDU-Fraktion eine andere Auffassung hatte und hat im Gegensatz dazu gehandelt, was über zwei Jahre im Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Gneisenau ausgesagt und beschlossen wurde. Herr RM Drabig fordert die Verwaltung dazu auf, bis zur nächsten Ratssitzung zu prüfen, ob das landesplanerische Einvernehmen nach den dargestellten Vorgaben, hergestellt wird. Außerdem ist zu prüfen, ob die Planung auf Viktoria V/VI in Lünen die Derner Fläche tangiert. Sollte Lidl sagen, dass sie in Lünen investieren, muss nach Herrn RM Drabig auch geprüft werden, ob die Stadt Dortmund eine Möglichkeit hat, dies zu
verhindern, damit nicht die Derner Bürger anschließend nach Lünen fahren. Außerdem solle dargestellt werden, inwieweit bei einer Beschlussfassung der Anträge der städtebauliche Vertrag mit Lidl tangiert und ob ggf. Schadensersatz von der Stadt Dortmund zu leisten sei.

Herr RM Jung verdeutlicht, dass die Verpflichtung im städtebaulichen Vertrag unter dem Vorbehalt der Bauleitplanung stehe. Unter diesem Vorbehalt steht auch das Recht des Rates im Rahmen der Bauleitplanung eine Abwägung zu treffen, die auch zu Lasten des Investors gehen kann.

Herr StR Sierau weist auf die Planung des südöstlichen Teils der Fläche hin, die unter TOP 4.5 behandelt wird. Er hält es für erforderlich, vor Beschlussfassung erneut zu bewerten und Gespräche mit Lidl zu führen. Es gibt den Ratsbeschluss zum Einzelhandelskonzept vom 26.08.99; das regionale Einzelhandelskonzept wurde inzwischen der Öffentlichkeit vorgestellt. Im regionalen Zusammenhang sind neue Bereiche für Einzelhandel in einen Gesamtzusammenhang zu stellen und zu prüfen. Herr StR Sierau meint, dass mit dem Grundstückseigentümer Gespräche dahingehend geführt werden sollten, welche Nutzungen er plant und welche städtebaulichen Vorstellungen er hat. Er schlägt vor, zunächst diese Fragestellungen abzuarbeiten, bevor ein neuer Beschluss gefasst wird.

Herr Ostholt erklärt, dass der AUSW und der Rat über die Nutzung der Fläche entscheiden können, aber er weist darauf hin, dass auf der Grundlage des bisherigen Vertrages die Fa. Lidl einen Anspruch darauf hat, dass das Verfahren so durchgeführt wird, dass alle Belange eingestellt werden. Für die Durchführung des Verfahrens hält er es für erforderlich, dass das Verfahren nach § 20 Landesplanungsgesetz zunächst abgeschlossen wird. Er macht deutlich, dass dies bis zur nächsten Ratssitzung am 15.06.2000 zeitlich nicht möglich sein wird, da das Verfahren u. a. auch eine Beteiligung der Nachbargemeinden vorsieht.

Herr RM Jung fügt hinzu, dass die Fa. Lidl bis heute keine Sortimentsliste vorgelegt habe, das heißt, dass Lidl keine Bestrebungen zeigt, im Rahmen des laufenden Verfahrens die erforderlichen Unterlagen beizubringen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, dass die weiteren Arbeiten zur Aufstellung des Bebauungsplans Scha 130/1 folgendes städtebauliches Leitbild verfolgen:

Auf dem Gelände der Zeche Gneisenau wird im Umfeld des Thomson-Bocks eine Marktplatz-Situation geschaffen. An diesem Platz werden kleinteilige und mittelständische Einzelhandelsbetriebe angesiedelt. Es ist das Ziel der Entwicklung der Brachfläche, diesen Marktplatz zu einer die Ortsteile Derne, Kirchderne und Hostedde miteinander verknüpfenden Ortsmitte auszugestalten. Dazu gehören neben Ladenlokalen auch weitere (mischgebietsverträgliche) gewerbliche sowie freiberufliche Nutzungen.
Im Bereich des Marktplatzes sind die Ladenlokale so zu bemessen, dass die neuen Einzelhandelsbetriebe mit ihrem städtebaulichen Gewicht das Laden- und Warenangebot im Stadtbezirk ergänzen, nicht erschlagen. Es sind deshalb folgende Obergrenzen für die Bemessung der Verkaufsflächen anzustreben:

1 Vollsortimenter mit ca.2000 qm Verkaufsfläche,
weitere kleinteilige Fachmärkte mit überwiegend nicht-zentrenrelevantem
Warenangebot auf max. 2500 qm Verkaufsfläche,
1 Gartenmarkt mit max. 7000 qm Verkaufsfläche,
1 Getränkemarkt mit max. 800 qm Verkaufsfläche.

Daneben soll für den nordöstlichen Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eine Verdichtung der Wohnbebauung vorgesehen werden.

Dieser Antrag wird geändert durch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der mündlich gestellt wurde und folgenden Inhalt hat:

"Der Vorschlag, weitere kleinteilige Fachmärkte mit überwiegend nichtzentrenrelevantem Warenangebot auf einer Fläche von 2 500 qm anzusiedeln, wird dahingehend präzisiert, dass die jeweiligen Nutzungen im Rahmen der Aufstellung des B-Plans konkretisiert werden.
Das Gartencenter wird in einer Art und Weise errichtet, dass ca. 3 000 qm für den Hallenbereich bzw. ca. 4 000 qm für den Außenbereich festgesetzt werden.
Im B-Plan wird festgesetzt, dass die Errichtung eines Baumarktes ausgeschlossen ist."

4.10 a) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung
"Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Umbau Asselner Hellweg"
b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Beschleunigung der Straßenbahnlinie im Bereich zwischen Brackel und Asseln" - Stellungnahme der Verwaltung"

8.5 Umbau des Asselner Hellweges
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund- Hombruch am 25.05.2000

Frau RM Gerszewski begrüßt die Vorlage. Auf die Bedenken der Bürger wurde ihres Erachtens in der Vorlage eingegangen. Sie fordert, dass das Planfeststellungsverfahren in Angriff genommen wird.

Frau RM Kröger-Brenner weist auf die erfolgte Bürgerbeteiligung hin. Das Planfeststellungsverfahren sollte eingeleitet werden. Der zweispurige Ausbau der Straßenbahn und eines Radweges muss ihres Erachtens sein. Sie fragt, wie weit die Überlegungen sind, die Strecke zwischen Brackel und Asseln auszubauen.

Herr RM Jostes lehnt im Namen der CDU-Fraktion sowohl den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2000 sowie die Verwaltungsvorlage dazu ab.

Beschluss:
Zu 4.10 b):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Beschleunigung der Straßenbahnlinie im Bereich zwischen Brackel und Asseln" mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Punkten zu veranlassen:

1. Aufgrund der erheblichen Verunsicherung der Asselner BürgerInnen anlässlich der Pläne zum zweigleisigen Ausbau der Straßenbahnlinie hat der AUSW im Dezember die Durchführung einer BürgerInneninformationsveranstaltung beschlossen. Diese ist inzwischen erfolgt. Wir bitten um eine ausführliche Berichterstattung über das Ergebnis der Informationsveranstaltung und über die Art der vorgetragenen Bedenken. Darüber hinaus sollte verdeutlicht werden, inwiweit die Bedenken ausgeräumt und adressatenbezogene Lösungen präsentiert werden konnten.
2. Um die Straßenbahn auf der Strecke Brackel und Asseln deutlich zu beschleunigen, erscheint es notwendig, auch den Streckenabschnitt zwischen Brackel und Asseln zweispurig auszubauen, was angesichts der dortigen Gegebenheiten ohne größere Problem möglich sein müßte. Wir bitten um Auskunft, ob es innerhalb der Verwaltung bzw. bei den Stadtwerken entsprechende Planungnen gibt und wie weit diese gegebenenfalls fortgeschritten sind.

Zu 8.5:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Bezirksvertretung Brackel zur Aufhebung des Baubeschlusses ab und beauftragt die Verwaltung, bei den Dortmunder Stadtwerken darauf hinzuwirken, das zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Planfeststellungsverfahren einzuleiten.

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 Anbringung von Werbeanlagen am Florianturm
- Vorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Genehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

5.2 Bauvoranfrage für die Aufstockung des Gebäudes Hansastraße 6 - 12 /
Lütge Brückstraße 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung des AUSW am 14.06.2000 behandeln.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort Do-Aplerbeck, Schweizer Allee 25 (Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund- Aplerbeck am 23.05.2000


Herr RM Zuch verweist auf den Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 23.05.2000 und bittet darum, die Möglichkeit zu prüfen, ob für die Allzweckhalle ein Ersatz geschaffen werden kann und ob die Schließanlage, evtl. durch ein Scheckkartensystem, diebstahlsicherer ausgestattet werden kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Schulgebäude der Hauptschule Aplerbeck und der Albrecht-Dürer-Realschule am Schulstandort Do-Aplerbeck, Schweizer Allee 25 mit Gesamtkosten von 14.560.000,00 DM (Baubeschluss).

Die Finanzierung der Baukosten sowie des beweglichen Vermögens aus dem
Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Kanalerneuerung Mengede
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu treffen:

Für die Kanalerneuerungen im Stadtbezirk Mengede beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 6.500.000,-- DM die Durchführung der ersten Bauabschnitte mit einem Kostenaufwand von 1.706.241,-- DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0742 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 6.241,-- DM
Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 500.000,-- DM
Ausgaben 2002 400.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM

8.2 Kanalerneuerung Schwanenstraße/Klosterstraße/Gänsemarkt
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in den Straßen Schwanenstraße, Klosterstraße und Gänsemarkt mit einem Kostenaufwand in Höhe von 695.000,-- DM.

Die Finanzierung ist der Finanzposition 7000 9511 0780 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 5.000,-- DM
Ausgaben 2000 100.000,-- DM
Ausgaben 2001 500.000,-- DM
Ausgaben 2002 90.000,-- DM

8.3 Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahme "verlegte Lindenhorsterstraße" mit einem städtischen Anteil in Höhe von 4.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0744 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 200.000,-- DM
Ausgaben 2001 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM
Ausgaben 2004 500.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 2.200.000,-- DM

8.4 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker / B 1
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt den Umbau des Knotenpunktes Am Gottesacker / B 1 mit einem
Kostenaufwand in Höhe von 41,4 Mio. DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition
6300 9511 0765 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 15.000.000,-- DM
Ausgaben 2001 15.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 6.400.000,-- DM
Ausgaben 2003 5.000.000,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Investitionsprogramm werden bei der Aufstellung
des Hpl. 2001 ff. im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine
Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit den Bauarbeiten erst dann begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

8.5 Umbau des Asselner Hellweges
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Siehe TOP 4.10 a) und b)

8.6 Kanalbau Hombruch-Süd
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 19.270.000,-- DM beschließt der Rat die Durchführung weiterer Kanalbaumaßnahmen im Siedlungsbereich Hombruch-Süd mit einem Kostenaufwand von 7,0 Mio. DM.

Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für die ersten Bauabschnitte von 12,27 Mio. DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 19.270.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0547 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 12.271.593,-- DM
Ausgaben 2000 970.000,-- DM
Ausgaben 2001 2.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 1.500.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM
Ausgaben 2004 ff. 2.028.407,-- DM

8.7 Kanalerneuerung Lilienthalstraße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Lilienthalstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 900.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 700 9511 0835 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 600.000,-- DM

8.8 Kanalerneuerung Kappenberger Straße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die Kanalerneuerung in der Kappenberger Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 600.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0836 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 300.000,-- DM

8.9 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen
(Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000
- Ratsvorlage


Herr Keune erklärt, dass vorab die zuständigen Bezirksvertretungen beteiligt waren und zugestimmt haben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Durchführung des Jahresbauprogrammes 1999/2000 in drei
tempo-30 Bereichen mit einem Kostenansatz von 220 000,00 DM, wie im Sachverhalt
dargelegt. Die Finanzierung der Kosten ist bei der Finanzposition 6300 9509 001 -
Handlungsprogramm für Zonengeschwindigkeitsgebiete - vorgesehen.

Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die in Aussicht gestellten
Landesmittel bewilligt worden sind oder die Genehmigung zum vorzeitigen,
zuschussunschädlichen Baubeginn vorliegt.

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

9.1 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 09.05.2000 mit der Bezeichnung
"Bestattungsmöglichkeiten für Tiere in Dortmund"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit vorgen. Bezeichnung

Herr RM Tech erläutert den Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000. Die Verwaltung ist aufgefordert, einen Standort für Tierbestattungsmöglichkeiten zu suchen. Herr RM Tech stellt dar, dass ein privater Betreiber ein Konzept und eine Anlage entwickeln sollte.

Herr RM Krüger hält es für wichtig, eine räumliche Trennung zwischen dem Friedhof und den für Tiere vorgesehenen Bereich für die Bestattung von Tieren vorzusehen.

Herr RM Jostes stimmt dem Antrag unter den genannten Voraussetzungen im Namen der CDU-Fraktion zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Bestattungsmöglichkeiten für Tiere in Dortmund" mehrheitlich zu.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund
hier: Betriebssatzung
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu treffen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Betriebssatzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" in der am 09.03.2000 beschlossenen Fassung beizubehalten.

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

12.1 a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000 mit der Bezeichnung "Lokale Agenda 21" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.05.2000 mit der Bezeichnung "Lokale Agenda 21 in Dortmund"
b) Lokale Agenda 21 in Dortmund - Zwischenbericht -
- Ratsvorlage

Frau RM Lührs und Frau s. B. Pohlmann-Rohr erläutern den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.05.2000.

Herr StR Sierau bewertet die Vorlage als weitergehende Eröffnungsbilanz. Es haben bereits in 1999 eine Eröffnungsveranstaltung und vier Foren stattgefunden. Er wirbt dafür, weniger über Formalismen zu sprechen und mehr über die Projekte, die es in der Stadt gibt und die den Agenda-Prinzipien entsprechen. Er ist dafür, diese Projekte in einer Datenbank zusammenzuführen. Die Akteure sollten zusammengebunden werden. Dazu ist der Vorschlag einer Konferenz in der Vorlage genannt worden.

Herr StR Sierau wünscht sich für die Werkstatt der Lokalen Agenda eine professionelle Moderation, die nicht extern sein muss.

Beschluss:

Zu a)
Der AUSW beschließt einstimmig den als weitergehend anzusehenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.05.2000 mit der Bezeichnung "Lokale Agenda 21 in Dortmund":

1. Der AUSW spricht sich dafür aus, dass eine "Gründungskonferenz mit Werkstattcharakter" unverzüglich, d. h. noch in diesem Jahr stattfindet mit folgenden Zielen:
- Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte/Oberthemen der weiteren Arbeit;
- Abstecken eines organisatorischen Rahmens, z. B: Arbeitsgruppen zu den Oberthemen, Beirat etc.. Aufgabe der zu findenden Struktur sind sowohl die fördernde Begleitung der internen Arbeit als auch die auf einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens beruhende Diskussion von Leitbildern und Indikatoren. Zielgruppe für die Werkstatt sind Vertreter aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden sowie dem Agenda-Verein in einer arbeitsfähigen Größe. Die Werkstatt wird extern professionell moderiert.
2. In Abänderung der Verwaltungsvorlage (Zwischenbericht 4.2) spricht sich der Ausschuss dafür aus, allen Projekten, die noch zu definierenden Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, ein Agenda-Siegel zu verleihen. Funktion dieses Agenda-Siegels ist neben der Auszeichnung einer möglichst breiten Palette von Projekten die öffentlichkeitswirksame Darstellung des bürgerschaftlichen Engagements auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt. Das Agenda-Siegel beinhaltet Rechte und Pflichten.
3. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass es zusätzlicher Öffentlichkeitsarbeit bedarf, um das Prinzip der Nachhaltigkeit und den lokalen Agenda-Prozess breiter bekanntzumachen. Der Ausschuss erwartet vom Presseamt eine aktive Mitwirkung am Prozess. Er spricht sich dafür aus, dass neben anderen zu entwickelnden Aktivitäten der nächste BürgerInnenbrief das Thema Lokale Agenda und Nachhaltigkeit übergreifend thematisiert.

Zu b)
Der AUSW nimmt den Zwischenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis.

12.2 Aufgabe des Spielplatzes Bozener Straße, Dortmund-Kirchhörde;
Vermarktung des Grundstücks und Errichtung eines Ersatzspielplatzes Kirchhörder Berg/Patroklusweg
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Aufgabe des Spielplatzes Bozener Straße in Dortmund-Kirchhörde und der Errichtung des Spielplatzes Kirchhörder Berg/Patroklusweg zu. Es wird vorgeschlagen, eine Weiterverwendung des Grundstücks Bozener Straße im Rahmen der planungsrechtlich zulässigen Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen. Sollte eine Vermarktung des Grundstücks für eine bauliche Nutzung möglich sein, wird aus dem tatsächlich erzielten Kaufpreis die Finanzierung des geplanten Kinderspielplatzes Kirchhörder Berg/Patroklusweg in Höhe von 110.000,-- DM nach vorheriger Beschlussfassung in den zuständigen Gremien getragen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.30 Uhr.

J u n g L ü h r s S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

N i e d e r s c h r i f t

über die 14. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 31.05.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses


Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Herr RM Dr. Eiteneyer (15.00 - 16.50 Uhr) i. V. für Frau RM Krause
Frau RM Krause (ab 16.50 Uhr)
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Siemund i. V. für Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B. Wegener
Herr s. E. Ucar


b) bratende Mitglieder

Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung


Herr StR Sierau, 6/Dez.

Frau Helfer, 7/Dez.-Büro
Herr Klüh, 7/Dez.-Büro
Herr Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Koch, 65
Herr Keune, 66/AL
Herr Krieg, 66
Herr Blume, 67/AL
Frau Kulozik, 67/WP
Herr Schließler, 69/AL
Herr Dr. Küpper, 8/WBF-Do zu TOP 2.1
Herr Buchbender, 20/AL zu TOP 11.1
Herr Löchle, 02 zu TOP 12.1
Frau Böker, 01
Frau Skodzik, 01


d) Gäste

Herr Prof. Fritschi, Architekturbüro zu TOP 4.8
Herr Stahl "
Herr Kraft "

Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn RM Jung, um 15.05 Uhr eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Damen und Herren und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Lührs benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW weist Herr RM Jung hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix West
- Ratsvorlage

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Bereich des Aplerbecker Waldes
- Ausschussvorlage
3.2 Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlichen,
forstwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Böden
(Bioabfallverordnung - BioAbfV)
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogramms 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001
- Ratsvorlage
4.2 Bauleitplanung; 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplanes In O 107
- Märkische Straße / Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die 108. Flächen-
nutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung, Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In O 107
- Ratsvorlage
4.3 Bauleitplanung Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum Bebauungsplan Mg 153 aus der
Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 153
- Ratsvorlage
4.4 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"
- Ratsvorlage
4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
- Hauptfläche Zeche Gneisenau - und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2
- Gneisenau-Ost/ Südteil -;
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/ aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforder-
forderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
- Ratsvorlage
4.6 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"
- Ratsvorlage

4.7 Stadterneuerung; städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in Dortmund-Brackel, Oberdorfstraße 23
- Ratsvorlage
4.8 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
- Ratsvorlage
4.9 Dringlichkeits-Antrag der CDU-Fraktion vom 04.04.2000 mit der Bezeichnung
"Ortszentrum Derner Mitte" (Bebauungsplan Scha 130/1)
4.10 a) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Umbau Asselner Hellweg"
b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Beschleunigung der Straßenbahnlinie im Bereich zwischen Brackel und Asseln" - Stellungnahme der Verwaltung"

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Anbringung von Werbeanlagen am Florianturm
- Vorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage
5.2 Bauvoranfrage für die Aufstockung des Gebäudes Hansastraße 6 - 12 /
Lütge Brückstraße 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort Do-Aplerbeck, Schweizer Allee 25 (Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Kanalerneuerung Mengede
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.2 Kanalerneuerung Schwanenstraße/Klosterstraße/Gänsemarkt
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.3 Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.4 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker / B 1
- Ratsvorlage
8.5 Umbau des Asselner Hellweges
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.6 Kanalbau Hombruch-Süd
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage
8.7 Kanalerneuerung Lilienthalstraße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.8 Kanalerneuerung Kappenberger Straße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ausschussvorlage


8.9 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen
(Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000
- Ratsvorlage

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 09.05.2000 mit der Bezeichnung
"Bestattungsmöglichkeiten für Tiere in Dortmund"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit vorgen. Bezeichnung

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund
hier: Betriebssatzung
- Ratsvorlage

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000 mit der Bezeichnung
"Lokale Agenda 21" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO
b) Lokale Agenda 21 in Dortmund - Zwischenbericht -
- Ratsvorlage
12.2 Aufgabe des Spielplatzes Bozener Straße, Dortmund-Kirchhörde;
Vermarktung des Grundstücks und Errichtung eines Ersatzspielplatzes Kirchhörder Berg/Patroklusweg
- Ausschussvorlage

Herr RM Jung schlägt vor, die am 24.05.2000 im Nachversand verschickte Vorlage Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße-, hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung, II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, III. Offenlegungsbeschluss, - Ausschussvorlage, in der Sitzung des AUSW am 14.06.2000 zu behandeln.

Herr RM Tech erklärt, dass eine interfraktionelle Einigung darüber besteht, dass die Vorlage zu TOP 4.7 Stadterneuerung; Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in Dortmund-Brackel, Oberdorfstraße 23, - Ratsvorlage, die Vorlage zu TOP 4.8 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, - Ratsvorlage, sowie zu TOP 5.2 Bauvoranfrage für die Aufstockung des Gebäudes Hansastraße 6 - 12 / Lütge Brückstraße 11, Bauvorhaben nach § 30 BauGB -, - Ausschussvorlage, erst am 14.06.2000 behandelt werden. Darüber hinaus bittet er für die SPD-Fraktion wegen Diskussionsbedarfs die Vorlage zu TOP 2.1 Ergebnisse der Entwick-lungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix West, - Ratsvorlage, einzubringen und am 14.06.2000 zu beraten.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

4.8 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
- Ratsvorlage


Herr Prof. Fritschi stellt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ausführlich anhand von Dias den Vorentwurf zur Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg vor. Ein Übersichtsmodell für den zentralen Bereich der Kampstraße zwischen den beiden Stadtkirchen im Maßstab 1 : 200 steht im Rathaus zur Ansicht bereit. Nach Auffassung des Herrn Prof. Fritschi erklärt, dass die Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg die Wiederentdeckung des öffentlichen Raums als Ort der Begegnung wiedergibt. Das Wettbewerbs-konzept wurde bezüglich seiner stadtarchitektonischen Einfügung und seiner Realisierungsfähigkeit sowie in funktionaler Hinsicht, wie der Verkehrsführung und den Straßenbahnbau, hinterfragt. Dieses Projekt wird die Stadtstruktur der Innenstadt wesentlich beeinflussen. Die Kampstraße wird nach Meinung des Herrn Prof. Fritschi zu einem Kommunikationselement innerhalb der Stadt werden.

Im Rahmen der anfolgenden Diskussion wird deutlich, dass der Entwurf von allen Fraktionen als gelungen angesehen wird.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr ist zudem der Meinung, dass die Tiefgarage Brüderweg nicht kommen sollte. Frau RM Kröger-Brenner hält es für sehr gut, dass Radfahrer eine Durchfahrmöglichkeit vom Osten- bis Westentor vorfinden werden. Sie bittet darum, das bereits beschlossene "Hexendenkmal" bei den Planungen weiter vorgesehen wird.

Herr RM Jostes stellt die Tiefgarage als wichtigen Faktor heraus. Seines Erachtens müssen ggf. Einzelpunkte aus der Planung für eine vorzeitige Realisierung herauslösbar sein. Der Bereich der Hansastraße/Rheinischen Straße sei in die Planungen mit einzubeziehen.
Herr RM Sauer meint, dass auch wenn das Gesamtkonzept der Straße gefällt, die Unterabschnitte bei den Kirchen neu werden sollten.

Herr RM Krüger fragt nach, welche Veränderungen es nach sich ziehen wird, wenn die Tiefgarage unterhalb des Brüderweges aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zweigeschossig gebaut wird, und wie die Lösung für den Kreuzungsbereich der Katharinen-/Kampstraße aussehen wird.

Herr Steiner macht auf die Interessen der Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, älterer Leute etc. aufmerksam, die bei den geplanten Freitreppen und Plateaus keine Zugänglichkeit und Überwindbarkeit vorfinden, sondern Barrieren. Ziel sollte eine Begehbarkeit auch für diese Personengruppen sein.

Herr StR Sierau stellt heraus, dass das Aussehen der Kirchplätze derzeitig noch diskutiert wird. Die Vereinigten Kirchenkreise befinden sich im Dialog mit den Architekten, das nächste Gespräch zur Weiterentwicklung der Planung wird am 21.06.2000 stattfinden. Die städtischen Denkmalpfleger haben inzwischen angegeben, dass sich die Platz-situation rund um die Reinoldi-Kirche als ein historisch gewachsener städtebaulicher Bestand darstellt.
Herr StR Sierau ist davon überzeugt, dass eine Tiefgarage, die eine Boulevard- Ausgestaltung erlaubt und gleichzeitig von einem potentiellen Investor wirtschaftlich betrieben werden kann, möglich ist. Im Umkreis der Kampstraße sind aufgrund der Nutzungen Stellplätze erforderlich, so dass die Tiefgarage nicht entfallen kann. Herr Prof. Fritschi wird mit Anliegern der Kampstraße noch verschiedene Gespräche führen.

Beschluss:
Die Vorlage gilt als eingebracht und wird in der Sitzung des AUSW am 14.06.2000 erneut behandelt werden.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix West
- Ratsvorlage


Herr Dr. Küpper stellt die wichtigsten Aspekte der Vorlage aus Sicht der Verwaltung dar. Dazu gehört, dass ein Gesamtkonzept erstellt und realisiert wird. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass auch Einzelprojekte in Angriff genommen werden können müssen. Eine Klärung der Grundstückseigentümerschaft und eines Trägermodells über die Gesamtmaßnahme muss erfolgen. Bisher ist ThyssenKrupp Eigentümer; die Stadt hat das Land gebeten, das Grundstück in den Grundstücksfonds des Landes zu übernehmen. Das Grundstück muss durch verschiedene Untersuchungen und Maßnahmen, die erhebliche Kosten verursachen, zur Erschließung hergerichtet werden. Die Gesamtmaßnahme muss mit Einsatz von Fördermitteln des Landes und der EU umgesetzt werden. Die Verantwortung für die Grundstücksentwicklung soll nach Vorstellung der Stadt eine Arbeitsgemeinschaft übernehmen zwischen dem Land, vertreten durch die dienstleistende Landesentwicklungsgesellschaft, der Stadt und eventuell auch private Investoren. Das Endziel ist die Ansiedlung von Nutzungen und daran hängende Arbeitsplätze. Außerdem gibt es vier oder fünf Interessenten, wie die Landesentwicklungsgesellschaft, Harpen, die Entwicklungsgesellschaft Stadtkrone-Ost, Heitkamp, die Dienstleitungsfunktionen anbieten.

Nach Angaben des Herrn Dr. Küpper zielt das Verwertungskonzept darauf ab, den Standort lokal und überregional so attraktiv zu machen, dass ein Maximum an tatsächlichen Investitionsinteressenten gewonnen werden kann. Die Organisation dieses Prozesses bedarf der Trägerschaft, die das Gesamtinteresse wahrt, die das Gesamtfinanzierungs- - und das gesamtstädtebauliche Konzept im Griff hat und den Investoren Teile des Grundstücks zur Entwicklung und zum Bebauen übergeben kann.

In den nächsten Monaten wird die Eigentümerfrage zwischen dem Land und ThyssenKrupp geklärt, die Planung konkretisiert werden und eine Trägerschaftsstruktur zu erarbeiten sein.

Herr RM Drabig sieht im Zusammenhang mit der Vorlage zu Phoenix West noch Beratungsbedarf. Er weist auf einen erheblichen Ansiedlungsdruck/Ansiedlungsbedarf hin. Er hält es für besser, zunächst eine Leitidee zu entwickeln und nicht vorab ein städtebauliches Konzept bereits festzulegen. Herr RM Drabig fordert, dass die Investoren Investitionen einbringen und nicht nur als Dienstleister und Mitgesellschafter antreten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage in der Sitzung des AUSW am 14.06.2000 zu behandeln.

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Bereich des Aplerbecker Waldes
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Niederschrift des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.05.2000


Frau RM Brauer macht auf die Problematik der Bereiche aufmerksam, die durch die vorgeschlagene Maßnahme verkehrlich stark belastet werden, hierbei handelt es sich um Lichtendorf und Sölderholz. Sie schlägt vor, die Beschlussfassung der Bezirksvertretung in Aplerbeck abzuwarten.

Herr RM Zuch erklärt, dass die Straße nicht überörtlich ist und nur Aplerbeck tangiert. Es sollte eine Abwägung hinsichtlich des Naturschutzes erfolgen. Herr RM Zuch folgt bezüglich des Beschlusses der Beziksvertretung Aplerbeck dem Vorschlag der Frau RM Brauer.

Herr RM Krüger weist auf den Stellenwert der Aplerbecker Waldstraße bezogen auf Amphibienschutz und -aufkommen hin, die zeigen, dass es sich nicht um eine bezirkliche Angelegenheit handelt. Herr RM Krüger sieht in der Entscheidung, die hier zu treffen ist, eine hohe Wertigkeit.

Herr Quittek verweist auf den Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 16.05.2000. Die z. Z. zeitlich befristete Sperrung ist auf Dauer nicht haltbar. Herr Quittek weist darauf hin, dass ca. 50 % des Straßenverkehrs dort nicht aus Dortmund kommt. Die Zusatzbelastung auf der Schwerter Straße liegt bei einem Fahrzeug pro Minute, die Herr Quittek hält für akzeptabel hält. Er erklärt, dass es sich hier um einen schützenswerten, überörtlich bedeutsamen Naturraum handelt, der geschützt werden muss.

Herr Grote bemerkt, dass die gefundenen Kompromisse auf Kosten eines Naturschützers gemacht werden. Die bisherigen Maßnahmen können ihm nicht mehr zugemutet werden. Herr Grote wehrt sich gegen eine Diskussion um den Schutz der Amphibien im Vergleich zum Schutz der Menschen. Der Aplerbecker Wald wird weiterhin als Erholungs- und Lebensraum für die Menschen zur Verfügung stehen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt, die Vorlage zu vertagen und in der Sitzung am 14.06.2000 zu beraten.

3.2 Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlichen,
forstwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Böden
(Bioabfallverordnung - Bio AbfV)
- Ausschussvorlage

Herr Grote erklärt auf die Fragen der Frau RM Lührs und RM Gerszewski, dass der Einzelfall, in dem die Verordnung auch bei erhöhten Schwermetallgehalten die Aufbringung von Bioabfällen zulässt, dann vorliegt, wenn Böden von Natur aus eine Vorbelastung aufweisen. Dies trifft auf Dortmunder Böden nicht zu. In der Bodenbelastungskarte, deren Erstellung am 12.04.2000 im AUSW beschlossen wurde, wird ausgewiesen, in welchen Bereichen es auch zur Aufbringung von Kompost kommen kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Sadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogramms 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001
- Ratsvorlage


Die Fraktionen nehmen die Vorlage positiv zur Kenntnis.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt, ob die Stadterneuerungsmittel reduziert werden, wenn es Mittel aus dem Urban II-Programm gibt.

Herr RM Krüger weist auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2000 im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung hin, in dem die Frage gestellt wird, welche Auswirkungen sich im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen ergeben. Die Antwort sollte zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.06.2000 vorgelegt werden.

Herr StR Sierau erläutert, dass der kommunale Eigenanteil sich auf 3,48 Mio. DM beläuft. Die nicht im kommunalen Haushalt geführten Betriebe sind herausgerechnet worden. Zur Mittelveranschlagung führt Herr StR Sierau aus, dass die zur Förderung angemeldeten Maßnahmen Spielpunkt Freistuhl, Spielort Stadtgarten, Schülerclub Gleitwitzstraße, Dorstfelder Brücke, Schülerclub Hauptschule InWest und Außenanlagen balou noch in die Anmeldungen zum Haushalt 2001 und zum Mehrjahres-investitionsprogramm 2001 - 2005 eingebracht werden müssen. Die anzumeldenden Kosten belaufen sich auf 3,365 Mio. DM, so dass der städtische Eigenanteil hier 478 000,-- DM beträgt. Die weiteren zum Programmjahr 2001 angemeldeten städtischen Maßnahmen sind entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss, der vom Maßnahmeablauf, von Bewilligungszeiträumen etc. abhängig ist, zum Vermögenshaushalt 2001 und zum Mehrjahresinvestitionsprogramm angemeldet worden.

Zur Frage der Frau s. B. Pohlmann-Rohr gibt Herr StR Sierau an, dass Dortmund in Konkurrenz zu anderen Städten einen erheblichen Fördermittelanteil im Urban II-Programm erwirkt hat. Das Land hat Dortmund ausgewählt, eine nationale Liste mit zehn Stadtteilen, darunter Dortmund-nördliche Innenstadt ist, nach Brüssel gemeldet worden.

Im Augenblick kann nach Angaben des Herrn StR Sierau für die Maßnahmen, die für das Jahresförderprogramm 2001 eingestellt wurden, noch nicht gesagt werden, welche über Urban II abgewickelt werden und welche nachrücken können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungs-
programmen 1999 und 2000 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage enthaltene
Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 1002 als
Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung -.

4.2 Bauleitplanung; 118. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes In O 107 - Märkische Straße / Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die 108. Fächennutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung, Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungs- planes In O 107
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Umwelt gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, den Beschluss wie folgt zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die 118. Änderung des Flächennutzungsplanes - Märkische Straße / Saarlandstraße - mit Erläuterungsbericht vom 01.02.2000 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1998 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGB NW 2023)

II. beschließt den Bebauungsplan In O 107 - Märkische Straße / Saarlandstraße - (zugleich teilw. Änderung des Bebauungsplanes 13/1) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt, dem Bebauungsplan In O 107 - Märkische Straße / Saarlandstraße - (zugleich teilw. Änderung des Bebauungsplanes 13/1) die Begründung vom 01.02.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In O 107 - Märkische Straße / Saarlandstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

4.3 Bauleitplanung Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum Bebauungsplan Mg 153 aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 153
- Ratsvorlage


Herr RM Krüger bittet darum, die Vorlage wegen internen Beratungsbedarfs durchlaufen zu lassen.

Herr RM Brunstein stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu. Er hält die Mehrfamilien-bebauung an der Stelle für bedenklich, ist aber mit dem Gesamtplan einverstanden.

Herr RM Harnisch verdeutlicht sein Einverständnis mit dem Gesamtplan, die Bebauung fügt sich seines Erachtens ein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

4.4 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"
- Ratsvorlage


Herr RM Tech macht die Zustimmung der SPD-Fraktion zu dieser Vorlage deutlich.

Herr RM Brunstein ist der Meinung, dass die Vorlage dazu beitragen könnte, dass die Abwanderung aus Dortmund gedämpft wird. Der Dortmunder Hafen hat ein Signal gegeben, dass für den Dortmun-der Hafen eine Erlebnisgastronomie vorgesehen ist, den Brückenschlag über Schwierighausen/Fre-denbaum hält Herr RM Brunstein für einen Meilenstein. Die Marina Achenbach ist für ihn ein Schwerpunkt des Dortmunder Hafens, der umweltverträglich gestaltet werden soll. Die Planungen sollten in Zusammenarbeit mit den umliegenden Städten vorgenommen werden.

Herr RM Brunstein fordert eine Entscheidung darüber, ob die LEP VI-Fläche von der Stadt Dortmund erworben wird, sobald sie aus der Landesbindung gefallen ist.

Frau RM Krause stellt dar, dass die CDU-Fraktion in Huckarde die Kokerei nicht als schützenswert und auch nicht als Denkmal ansieht.

Herr RM Krüger weist darauf hin, dass mit der Vorlage zunächst nur ein Auftrag an das Planungsamt ergeht. Er stellt in Frage, dass der Standort Hafen Dortmund/Nordstadt (Ziffer 3.1 der Vorlage) angenommen werden wird. Er sieht auch mögliche Probleme bei den notwendigen Grundstückskäufen.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass die in der Vorlage genannten Punkte nun in konkrete Planungen, Projekte und Investitionen umgesetzt werden müssen.

Herr Ostholt gibt an, dass bereits 1990 ein Ratsbeschluss gefasst wurde, nach dem die LEP VI-Fläche aus der Bindung herausgenommen werden sollte. Wenn ein konkreter Investor für die Fläche zur Verfügung gestanden hätte, hätten die notwendigen Verfahren, wie Aufstellung eines Bebauungsplanes oder eines vorhabenbezogenen Planes und die Änderung des Flächennutzungs- und des Landesentwicklungsplans, bereits betrieben werden können. Herr Ostholt erklärt, dass es ggf. möglich sein wird, die Fläche aus der Landesbindung herauszunehmen, wenn ein Investor vorhanden ist. Herr Ostholt weist darauf hin, dass sich im östlichen Teilbereich der Fläche längs des Kanals eine mit Altlasten versehene Deponie der Fa. Hoesch befindet, so dass Probleme bei einer Eingliederung von Teilflächen in die Kanalzone entstehen werden.

Herr Ostholt bestätigt, dass offensichtlich ein Bedarf für eine Marina im Hafen Achenbach besteht, denn im Umkreis sind alle vorhandenen Bootsliegeplätze vergeben. Im Zusammenhang mit dem Bau einer Marina sollte nach Ansicht des Herrn Ostholt zunächst geprüft werden, was in diesem Bereich landesplanerisch zulässig ist. Das Planungsamt hat der Bezirksregierung in Arnsberg bereits eine theoretische Nutzungskonfiguration für eine Marina mit der Bitte vorgelegt, eine landesplanerische Vorab-Stellungnahme dazu vorzulegen, was in einem solchen Bereich (hier: Grünzug) realisiert werden kann.

Herr RM Harnisch fordert dazu auf, die Verwaltung in den überörtlichen Gremien bei der Umsetzung der dargestellten Projekte zu unterstützen und fragt nach, wie andere Kommunen, die Flächen am Kanal haben, mit diesen Kanaluferflächen umgehen.

Herr StR Sierau stellt dar, dass es auch bei den Nachbarkommunen Aktivitäten gibt. Diese werden in einem Termin am 21.06.2000 in Bergkamen-Rünthe vorgestellt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum interkommunalen
Projekt "Fluss-Stadt-Land" zur Kenntnis und beschließt folgendes Vorgehen:


- Die Stadt Dortmund stellt für die gesamte Region den Förderantrag mit einer Laufzeit
von drei Jahren.

- Für die östliche Teilregion übernimmt sie die Koordination und Organisation. Für die westliche Teilregion übernimmt diese Aufgabe die Entwicklungsagentur Emscher-Lippe. Von den beiden zur Förderung beantragten Projektleiterstellen wird eine bei der Stadt Dortmund und eine bei der Entwicklungsagentur Emscher-Lippe angesiedelt.
- Die Stadt Dortmund übernimmt ihren Eigenanteil von jährlich DM 30.000 und erhält die Eigenanteile der anderen Städte vorbehaltlich der notwendigen politischen Beschlüsse. Diese Regelung ist noch vertraglich zu sichern.
- Die Dortmunder Projekte "Hafen Dortmund", "Brückenschlag Fredenbaum", "Freizeithafen Achenbach" und "Landmarke Deponie und Brücke Huckarde" sind parallel zu bearbeiten. Die Projektsachstände sind regelmäßig den Fachausschüssen und bei Bedarf dem Rat vorzulegen.
Weitere Projekte können entwickelt werden und sind den politischen Gremien vorzustellen, sobald sie ausreichend konkretisiert sind.

4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
- Hauptfläche Zeche Gneisenau - und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2
- Gneisenau-Ost/ Südteil -;
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/ aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforder-
forderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu treffen:

Der Rat der Stadt
I. beschließt, die Änderung Nr. 85/b - Hauptfläche Zeche Gneisenau - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 mit Erläuterungsbericht vom 26.07.1999 für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt, den am 26.08.1999 gefassten Beschluss zur Aufteilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Scha 130 - Gneisenau-Ost - in zwei Teilbebauungspläne und deren Neubezeichnung hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil - zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 1.6.1 und 1.6.2 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt den Bebauungsplan Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil - für den unter Punkt 1.1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 26.08.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter 1.7 und 1.8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 130/2- Gneisenau-Ost/Südteil - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 10.05.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

VI. stimmt der vertraglichen Vereinbarung (siehe Anlage) zwischen der Stadt Dortmund und der Projektgesellschaft Gneisenau hinsichtlich des ökologischen Ausgleichs zu.

VII. Beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

4.6 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Gewerbegebiet Bornstraße" vom 02.03.1990.

4.7 Stadterneuerung; städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou"
in Dortmund-Brackel, Oberdorfstraße 23
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt den Tagesordnungspunkt und wird ihn in der Sitzung am 14.06.2000 behandeln.

4.9 Dringlichkeits-Antrag der CDU-Fraktion vom 04.04.2000 mit der Bezeichnung "Ortszentrum Derner Mitte" (Bebauungsplan Scha 130/1)
(am 06.04.2000 nachversandt zur Sitzung am 12.04.2000)


Herr RM Krüger ergänzt mündlich den vorliegenden Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion um folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
"Der Vorschlag, weitere kleinteilige Fachmärkte mit überwiegend nichtzentrenrelevantem Warenangebot auf einer Fläche von 2 500 qm anzusiedeln, wird dahingehend präzisiert, dass die jeweiligen Nutzungen im Rahmen der Aufstellung des B-Plans konkretisiert werden.
Das Gartencenter wird in einer Art und Weise errichtet, dass ca. 3 000 qm für den Hallenbereich bzw. ca. 4 000 qm für den Außenbereich festgesetzt werden.
Im B-Plan wird festgesetzt, dass die Errichtung eines Baumarktes ausgeschlossen ist."

Herr RM Jostes erklärt, dass die CDU-Fraktion mit dieser Ergänzung des Antrages einverstanden ist.

Herr Ostholt weist darauf hin, dass diese Fläche Bestandteil eines vom Rat beschlossenen Paketvertrages mit der Firma Lidl ist. Dieser sieht auf der Fläche der Hoesch-Röhrenwerke in Barop ein SB-Warenhaus der Fa. Lidl, ein Logistikzentrum auf der P 4-Fläche sowie einen 6 800 qm großen Markt auf Gneisenau vor. Nur mit qualifizierten Angaben der Fa. Lidl über die Einzelnutzungen auf Gneisenau könnte die Verwaltung bei der Bezirksplanungsbehörde das Verfahren weiter betreiben. Bisher war von der Bezirksregierung Skepsis geäußert worden, ob eine Ansiedlung in einer Größe von 6 800 qm auf Gneisenau verträglich sei. Die Ansiedlung dort stand zudem in Konkurrenz zu einer Lidl-Ansiedlung auf der Viktoria-Fläche in Lünen.

Herr Ostholt empfiehlt, das bisherige Verfahren weiter zu betreiben, um die Verträglichkeit zu prüfen. Im Rahmen der Vorarbeiten zum Flächennutzungsplan wird z. Zt. überlegt, wie in Dortmund restriktiv mit den SO-Flächen umgegangen werden kann. Vor Beschlussfassung sollte ein Gesamtkonzept über die Ansiedlung solcher Märkte erstellt werden. Er macht darauf aufmerksam, dass bei Beschluss-fassung der Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der entsprechende Ratsbeschluss außer Kraft gesetzt werden müsste.

Herr RM Drabig verweist auf die Verhandlungen mit Lidl. Der Ortsteil Derne, Kirchderne, Hostedde braucht ein neues Zentrum, für das sich die Gneisenau-Fläche anbietet. Er fordert die Verwaltung auf, aufgrund des GfK-Gutachtens den gesamten Stadtbezirk, insbesondere unter der Tatsache der Wettbewerbsgleichheit, zu überprüfen.

Herr RM Krüger sieht das Problem für den Bereich darin begründet, dass die nahörtliche Versorgung nicht gegeben ist. Er ist der Meinung, dass das laufende Verfahren beendet werden sollte. Auch unter der Voraussetzung, dass die Bezirksregierung Arnsberg sagt, dass sie das landesplanerische Einvernehmen mit § 20 Landesplanungsgesetz herstellt, und der AUSW dies bejaht, ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht einverstanden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will eine Beschlussfassung der Anträge und diese Anträge dann in den Rat einbringen.

Herr RM Jostes macht deutlich, dass in Derne ein Vorsortimenter, ein Discounter und ein Getränkemarkt benötigt werden, ein Grünmarkt ist im Umkreis auch noch nicht vorhanden. Die Fläche müsse dringend besiedelt werden.

Herr RM Drabig gibt zur Niederschrift, dass es in Derne nicht weitergegangen sei, weil nach der Kommunalwahl die CDU-Fraktion eine andere Auffassung hatte und hat im Gegensatz dazu gehandelt, was über zwei Jahre im Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Gneisenau ausgesagt und beschlossen wurde. Herr RM Drabig fordert die Verwaltung dazu auf, bis zur nächsten Ratssitzung zu prüfen, ob das landesplanerische Einvernehmen nach den dargestellten Vorgaben, hergestellt wird. Außerdem ist zu prüfen, ob die Planung auf Viktoria V/VI in Lünen die Derner Fläche tangiert. Sollte Lidl sagen, dass sie in Lünen investieren, muss nach Herrn RM Drabig auch geprüft werden, ob die Stadt Dortmund eine Möglichkeit hat, dies zu
verhindern, damit nicht die Derner Bürger anschließend nach Lünen fahren. Außerdem solle dargestellt werden, inwieweit bei einer Beschlussfassung der Anträge der städtebauliche Vertrag mit Lidl tangiert und ob ggf. Schadensersatz von der Stadt Dortmund zu leisten sei.

Herr RM Jung verdeutlicht, dass die Verpflichtung im städtebaulichen Vertrag unter dem Vorbehalt der Bauleitplanung stehe. Unter diesem Vorbehalt steht auch das Recht des Rates im Rahmen der Bauleitplanung eine Abwägung zu treffen, die auch zu Lasten des Investors gehen kann.

Herr StR Sierau weist auf die Planung des südöstlichen Teils der Fläche hin, die unter TOP 4.5 behandelt wird. Er hält es für erforderlich, vor Beschlussfassung erneut zu bewerten und Gespräche mit Lidl zu führen. Es gibt den Ratsbeschluss zum Einzelhandelskonzept vom 26.08.99; das regionale Einzelhandelskonzept wurde inzwischen der Öffentlichkeit vorgestellt. Im regionalen Zusammenhang sind neue Bereiche für Einzelhandel in einen Gesamtzusammenhang zu stellen und zu prüfen. Herr StR Sierau meint, dass mit dem Grundstückseigentümer Gespräche dahingehend geführt werden sollten, welche Nutzungen er plant und welche städtebaulichen Vorstellungen er hat. Er schlägt vor, zunächst diese Fragestellungen abzuarbeiten, bevor ein neuer Beschluss gefasst wird.

Herr Ostholt erklärt, dass der AUSW und der Rat über die Nutzung der Fläche entscheiden können, aber er weist darauf hin, dass auf der Grundlage des bisherigen Vertrages die Fa. Lidl einen Anspruch darauf hat, dass das Verfahren so durchgeführt wird, dass alle Belange eingestellt werden. Für die Durchführung des Verfahrens hält er es für erforderlich, dass das Verfahren nach § 20 Landesplanungsgesetz zunächst abgeschlossen wird. Er macht deutlich, dass dies bis zur nächsten Ratssitzung am 15.06.2000 zeitlich nicht möglich sein wird, da das Verfahren u. a. auch eine Beteiligung der Nachbargemeinden vorsieht.

Herr RM Jung fügt hinzu, dass die Fa. Lidl bis heute keine Sortimentsliste vorgelegt habe, das heißt, dass Lidl keine Bestrebungen zeigt, im Rahmen des laufenden Verfahrens die erforderlichen Unterlagen beizubringen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, dass die weiteren Arbeiten zur Aufstellung des Bebauungsplans Scha 130/1 folgendes städtebauliches Leitbild verfolgen:

Auf dem Gelände der Zeche Gneisenau wird im Umfeld des Thomson-Bocks eine Marktplatz-Situation geschaffen. An diesem Platz werden kleinteilige und mittelständische Einzelhandelsbetriebe angesiedelt. Es ist das Ziel der Entwicklung der Brachfläche, diesen Marktplatz zu einer die Ortsteile Derne, Kirchderne und Hostedde miteinander verknüpfenden Ortsmitte auszugestalten. Dazu gehören neben Ladenlokalen auch weitere (mischgebietsverträgliche) gewerbliche sowie freiberufliche Nutzungen.
Im Bereich des Marktplatzes sind die Ladenlokale so zu bemessen, dass die neuen Einzelhandelsbetriebe mit ihrem städtebaulichen Gewicht das Laden- und Warenangebot im Stadtbezirk ergänzen, nicht erschlagen. Es sind deshalb folgende Obergrenzen für die Bemessung der Verkaufsflächen anzustreben:

1 Vollsortimenter mit ca.2000 qm Verkaufsfläche,
weitere kleinteilige Fachmärkte mit überwiegend nicht-zentrenrelevantem
Warenangebot auf max. 2500 qm Verkaufsfläche,
1 Gartenmarkt mit max. 7000 qm Verkaufsfläche,
1 Getränkemarkt mit max. 800 qm Verkaufsfläche.

Daneben soll für den nordöstlichen Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eine Verdichtung der Wohnbebauung vorgesehen werden.

Dieser Antrag wird geändert durch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der mündlich gestellt wurde und folgenden Inhalt hat:

"Der Vorschlag, weitere kleinteilige Fachmärkte mit überwiegend nichtzentrenrelevantem Warenangebot auf einer Fläche von 2 500 qm anzusiedeln, wird dahingehend präzisiert, dass die jeweiligen Nutzungen im Rahmen der Aufstellung des B-Plans konkretisiert werden.
Das Gartencenter wird in einer Art und Weise errichtet, dass ca. 3 000 qm für den Hallenbereich bzw. ca. 4 000 qm für den Außenbereich festgesetzt werden.
Im B-Plan wird festgesetzt, dass die Errichtung eines Baumarktes ausgeschlossen ist."

4.10 a) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung
"Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Umbau Asselner Hellweg"
b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2000 mit der Bezeichnung "Beschleunigung der Straßenbahnlinie im Bereich zwischen Brackel und Asseln" - Stellungnahme der Verwaltung"

8.5 Umbau des Asselner Hellweges
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund- Hombruch am 25.05.2000

Frau RM Gerszewski begrüßt die Vorlage. Auf die Bedenken der Bürger wurde ihres Erachtens in der Vorlage eingegangen. Sie fordert, dass das Planfeststellungsverfahren in Angriff genommen wird.

Frau RM Kröger-Brenner weist auf die erfolgte Bürgerbeteiligung hin. Das Planfeststellungsverfahren sollte eingeleitet werden. Der zweispurige Ausbau der Straßenbahn und eines Radweges muss ihres Erachtens sein. Sie fragt, wie weit die Überlegungen sind, die Strecke zwischen Brackel und Asseln auszubauen.

Herr RM Jostes lehnt im Namen der CDU-Fraktion sowohl den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2000 sowie die Verwaltungsvorlage dazu ab.

Beschluss:
Zu 4.10 b):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Beschleunigung der Straßenbahnlinie im Bereich zwischen Brackel und Asseln" mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Punkten zu veranlassen:

1. Aufgrund der erheblichen Verunsicherung der Asselner BürgerInnen anlässlich der Pläne zum zweigleisigen Ausbau der Straßenbahnlinie hat der AUSW im Dezember die Durchführung einer BürgerInneninformationsveranstaltung beschlossen. Diese ist inzwischen erfolgt. Wir bitten um eine ausführliche Berichterstattung über das Ergebnis der Informationsveranstaltung und über die Art der vorgetragenen Bedenken. Darüber hinaus sollte verdeutlicht werden, inwiweit die Bedenken ausgeräumt und adressatenbezogene Lösungen präsentiert werden konnten.
2. Um die Straßenbahn auf der Strecke Brackel und Asseln deutlich zu beschleunigen, erscheint es notwendig, auch den Streckenabschnitt zwischen Brackel und Asseln zweispurig auszubauen, was angesichts der dortigen Gegebenheiten ohne größere Problem möglich sein müßte. Wir bitten um Auskunft, ob es innerhalb der Verwaltung bzw. bei den Stadtwerken entsprechende Planungnen gibt und wie weit diese gegebenenfalls fortgeschritten sind.

Zu 8.5:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Bezirksvertretung Brackel zur Aufhebung des Baubeschlusses ab und beauftragt die Verwaltung, bei den Dortmunder Stadtwerken darauf hinzuwirken, das zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Planfeststellungsverfahren einzuleiten.

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 Anbringung von Werbeanlagen am Florianturm
- Vorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Genehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

5.2 Bauvoranfrage für die Aufstockung des Gebäudes Hansastraße 6 - 12 /
Lütge Brückstraße 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung des AUSW am 14.06.2000 behandeln.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort Do-Aplerbeck, Schweizer Allee 25 (Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund- Aplerbeck am 23.05.2000


Herr RM Zuch verweist auf den Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 23.05.2000 und bittet darum, die Möglichkeit zu prüfen, ob für die Allzweckhalle ein Ersatz geschaffen werden kann und ob die Schließanlage, evtl. durch ein Scheckkartensystem, diebstahlsicherer ausgestattet werden kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Schulgebäude der Hauptschule Aplerbeck und der Albrecht-Dürer-Realschule am Schulstandort Do-Aplerbeck, Schweizer Allee 25 mit Gesamtkosten von 14.560.000,00 DM (Baubeschluss).

Die Finanzierung der Baukosten sowie des beweglichen Vermögens aus dem
Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Kanalerneuerung Mengede
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu treffen:

Für die Kanalerneuerungen im Stadtbezirk Mengede beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 6.500.000,-- DM die Durchführung der ersten Bauabschnitte mit einem Kostenaufwand von 1.706.241,-- DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0742 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 6.241,-- DM
Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 500.000,-- DM
Ausgaben 2002 400.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM

8.2 Kanalerneuerung Schwanenstraße/Klosterstraße/Gänsemarkt
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in den Straßen Schwanenstraße, Klosterstraße und Gänsemarkt mit einem Kostenaufwand in Höhe von 695.000,-- DM.

Die Finanzierung ist der Finanzposition 7000 9511 0780 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 5.000,-- DM
Ausgaben 2000 100.000,-- DM
Ausgaben 2001 500.000,-- DM
Ausgaben 2002 90.000,-- DM

8.3 Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahme "verlegte Lindenhorsterstraße" mit einem städtischen Anteil in Höhe von 4.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0744 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 200.000,-- DM
Ausgaben 2001 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM
Ausgaben 2004 500.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 2.200.000,-- DM

8.4 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker / B 1
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt den Umbau des Knotenpunktes Am Gottesacker / B 1 mit einem
Kostenaufwand in Höhe von 41,4 Mio. DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition
6300 9511 0765 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 15.000.000,-- DM
Ausgaben 2001 15.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 6.400.000,-- DM
Ausgaben 2003 5.000.000,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Investitionsprogramm werden bei der Aufstellung
des Hpl. 2001 ff. im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine
Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit den Bauarbeiten erst dann begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

8.5 Umbau des Asselner Hellweges
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Siehe TOP 4.10 a) und b)

8.6 Kanalbau Hombruch-Süd
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 19.270.000,-- DM beschließt der Rat die Durchführung weiterer Kanalbaumaßnahmen im Siedlungsbereich Hombruch-Süd mit einem Kostenaufwand von 7,0 Mio. DM.

Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für die ersten Bauabschnitte von 12,27 Mio. DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 19.270.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0547 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 12.271.593,-- DM
Ausgaben 2000 970.000,-- DM
Ausgaben 2001 2.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 1.500.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM
Ausgaben 2004 ff. 2.028.407,-- DM

8.7 Kanalerneuerung Lilienthalstraße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Lilienthalstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 900.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 700 9511 0835 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 600.000,-- DM

8.8 Kanalerneuerung Kappenberger Straße
- Grundsatz- und Baubeschluss
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die Kanalerneuerung in der Kappenberger Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 600.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0836 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 300.000,-- DM

8.9 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen
(Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000
- Ratsvorlage


Herr Keune erklärt, dass vorab die zuständigen Bezirksvertretungen beteiligt waren und zugestimmt haben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Durchführung des Jahresbauprogrammes 1999/2000 in drei
tempo-30 Bereichen mit einem Kostenansatz von 220 000,00 DM, wie im Sachverhalt
dargelegt. Die Finanzierung der Kosten ist bei der Finanzposition 6300 9509 001 -
Handlungsprogramm für Zonengeschwindigkeitsgebiete - vorgesehen.

Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die in Aussicht gestellten
Landesmittel bewilligt worden sind oder die Genehmigung zum vorzeitigen,
zuschussunschädlichen Baubeginn vorliegt.

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

9.1 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 09.05.2000 mit der Bezeichnung
"Bestattungsmöglichkeiten für Tiere in Dortmund"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit vorgen. Bezeichnung

Herr RM Tech erläutert den Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000. Die Verwaltung ist aufgefordert, einen Standort für Tierbestattungsmöglichkeiten zu suchen. Herr RM Tech stellt dar, dass ein privater Betreiber ein Konzept und eine Anlage entwickeln sollte.

Herr RM Krüger hält es für wichtig, eine räumliche Trennung zwischen dem Friedhof und den für Tiere vorgesehenen Bereich für die Bestattung von Tieren vorzusehen.

Herr RM Jostes stimmt dem Antrag unter den genannten Voraussetzungen im Namen der CDU-Fraktion zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Bestattungsmöglichkeiten für Tiere in Dortmund" mehrheitlich zu.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund
hier: Betriebssatzung
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu treffen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Betriebssatzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" in der am 09.03.2000 beschlossenen Fassung beizubehalten.

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

12.1 a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2000 mit der Bezeichnung "Lokale Agenda 21" - Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.05.2000 mit der Bezeichnung "Lokale Agenda 21 in Dortmund"
b) Lokale Agenda 21 in Dortmund - Zwischenbericht -
- Ratsvorlage

Frau RM Lührs und Frau s. B. Pohlmann-Rohr erläutern den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.05.2000.

Herr StR Sierau bewertet die Vorlage als weitergehende Eröffnungsbilanz. Es haben bereits in 1999 eine Eröffnungsveranstaltung und vier Foren stattgefunden. Er wirbt dafür, weniger über Formalismen zu sprechen und mehr über die Projekte, die es in der Stadt gibt und die den Agenda-Prinzipien entsprechen. Er ist dafür, diese Projekte in einer Datenbank zusammenzuführen. Die Akteure sollten zusammengebunden werden. Dazu ist der Vorschlag einer Konferenz in der Vorlage genannt worden.

Herr StR Sierau wünscht sich für die Werkstatt der Lokalen Agenda eine professionelle Moderation, die nicht extern sein muss.

Beschluss:

Zu a)
Der AUSW beschließt einstimmig den als weitergehend anzusehenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.05.2000 mit der Bezeichnung "Lokale Agenda 21 in Dortmund":

1. Der AUSW spricht sich dafür aus, dass eine "Gründungskonferenz mit Werkstattcharakter" unverzüglich, d. h. noch in diesem Jahr stattfindet mit folgenden Zielen:
- Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte/Oberthemen der weiteren Arbeit;
- Abstecken eines organisatorischen Rahmens, z. B: Arbeitsgruppen zu den Oberthemen, Beirat etc.. Aufgabe der zu findenden Struktur sind sowohl die fördernde Begleitung der internen Arbeit als auch die auf einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens beruhende Diskussion von Leitbildern und Indikatoren. Zielgruppe für die Werkstatt sind Vertreter aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden sowie dem Agenda-Verein in einer arbeitsfähigen Größe. Die Werkstatt wird extern professionell moderiert.
2. In Abänderung der Verwaltungsvorlage (Zwischenbericht 4.2) spricht sich der Ausschuss dafür aus, allen Projekten, die noch zu definierenden Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, ein Agenda-Siegel zu verleihen. Funktion dieses Agenda-Siegels ist neben der Auszeichnung einer möglichst breiten Palette von Projekten die öffentlichkeitswirksame Darstellung des bürgerschaftlichen Engagements auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt. Das Agenda-Siegel beinhaltet Rechte und Pflichten.
3. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass es zusätzlicher Öffentlichkeitsarbeit bedarf, um das Prinzip der Nachhaltigkeit und den lokalen Agenda-Prozess breiter bekanntzumachen. Der Ausschuss erwartet vom Presseamt eine aktive Mitwirkung am Prozess. Er spricht sich dafür aus, dass neben anderen zu entwickelnden Aktivitäten der nächste BürgerInnenbrief das Thema Lokale Agenda und Nachhaltigkeit übergreifend thematisiert.

Zu b)
Der AUSW nimmt den Zwischenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis.

12.2 Aufgabe des Spielplatzes Bozener Straße, Dortmund-Kirchhörde;
Vermarktung des Grundstücks und Errichtung eines Ersatzspielplatzes Kirchhörder Berg/Patroklusweg
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Aufgabe des Spielplatzes Bozener Straße in Dortmund-Kirchhörde und der Errichtung des Spielplatzes Kirchhörder Berg/Patroklusweg zu. Es wird vorgeschlagen, eine Weiterverwendung des Grundstücks Bozener Straße im Rahmen der planungsrechtlich zulässigen Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen. Sollte eine Vermarktung des Grundstücks für eine bauliche Nutzung möglich sein, wird aus dem tatsächlich erzielten Kaufpreis die Finanzierung des geplanten Kinderspielplatzes Kirchhörder Berg/Patroklusweg in Höhe von 110.000,-- DM nach vorheriger Beschlussfassung in den zuständigen Gremien getragen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.30 Uhr.

J u n g L ü h r s S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)