Niederschrift

über die 13. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 11.11.2008
Saal der Partnerstädte

Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 17:00 - 19:45 Uhr

Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Drolshagen
Herr Klein
Herr Schmidt
Frau Opitz
Frau Schmidt, stv. Vorsitzende
Herr Schwohnke
Frau Herzog
Herr Volkert
Herr Knoll, Seniorenbeirat
Herr Mertens, Fraktion FDP/Bürgerliste
Herr Offermann, CDU-Fraktion
Frau Weyer, SPD-Fraktion
Herr Dückering, Fraktion Die Linken im Rat

Beratende Mitglieder:
Frau Schobert, AG der Wohlfahrtsverbände
Frau Vollmer, Behindertenbeauftragte

Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Herr Zube, 50/6-Koordinierungsstelle für Menschen mit Behinderungen
Herr Herrmann, 69/2

Sonstige Anwesende:
Frau Leidenberger, Schriftdolmetscherin
Frau Klinik, Schriftdolmetscherin
Frau Tintrup, Mobile e.V.
Frau Schulte-Braucks, Mobile e.V.
Frau Rothenberg, Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund
Herr Baier
Herr Rudolf
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 13. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 11.11.2008, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte bis zum 23.10.08 telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de.


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 12.08.2008

2. Einwohnerfragestunde

3. Schwerpunktthema
"Was ist das Behindertenpolitische Netzwerk?"
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12938-08)

4. Berichte

4.1 Ost-West-Strecke und Haltepunkte im Öffentlichen Personennahverkehr
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12939-08)

5. Mitteilungen

5.1 Termine des Behindertenpolitischen Netzwerks und der Versammlungen der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreises Der behinderte Mensch in Dortmund 2009
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12943-08)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Schmidt benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Herkelmann wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde vom Vorsitzenden um den Tagesordnungspunkt 4.2 „Aktionsplan „Soziale Stadt““ und den Tagesordnungspunkt 4.3 „Gleichberechtigte Nutzung des Fahrdienstes“ erweitert.

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, nachträglich die Tagesordnungspunkte 4.4 „Entwurf einer Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Wünsche und Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von ÖPNV-Haltepunkten in Dortmund“ und 4.5 „Boulevard Kampstraße“ auf die Tagesordnung aufzunehmen.

Herr Herkelmann weist darauf hin, dass der erste Teil der Sitzung in verständlicher Sprache gehalten sein soll. Zu dieser Sitzung wurden insbesondere Menschen mit anderen Lerngewohnheiten eingeladen. Das Schwerpunktthema ist „Was ist das Behindertenpolitische Netzwerk?“



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 12.08.2008

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 12.08.08 wird genehmigt.



zu TOP 2.1
Einwohnerfragestunde
Leistungen des ambulant betreuten Wohnens bei Hospizaufenthalten
(Drucksache Nr.: 13513-08)

Frau Tintrup, Mitarbeiterin im ambulant betreuten Wohnen von Mobile e.V. berichtet über zwei Menschen, deren Betreuung im Hospiz nicht mehr durch die Eingliederungshilfe Wohnen finanziert wurde.



Es gehe ihr um die Schaffung einer Sensibilität für dieses Thema und das gemeinsame Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund, dass eingliederungshilferechtliche Ansprüche nicht durchzusetzen waren. Unterstützungsbedarf war nach Einschätzung von Frau Tintrup in beiden Fällen vorhanden. Es ging dabei u.a. darum, die Mitarbeiter/innen im Hospiz in der Kommunikation mit den betreuten Menschen und um die Schaffung stabiler Rahmenbedingungen auch im persönlichen Kontakt in der letzten Lebensphase.

Beide Menschen haben über Jahre Leistungen des ambulant betreuten Wohnens erhalten und in dieser Zeit stabile Beziehungen zu den Mitarbeiter/innen von Mobile aufgebaut. Die Veränderung des Lebensmittelpunkts hin in das Hospiz macht die Eingliederungshilfe nicht überflüssig. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile.

Frau Tintrup dankt dem Behindertenpolitischen Netzwerk, dass dieses für uns und evtl. weitere behinderte Männer und Frauen in der Zukunft sehr bedeutsame Thema eingebracht werden konnte. Sie schlägt vor, dass die kommunale Sozialpolitik sich dieses Themas annimmt, vielleicht eine Beschlussvorlage zur Bearbeitung dieser Problematik im Sozialausschuss zu verfassen oder auch dieses Thema in die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe zu bringen.

Nach Hinweisen auf die originäre Zuständigkeit des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe für Wohneingliederungshilfen beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk auf Vorschlag von Herrn Schwohnke einstimmig wie folgt.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu dem Vorgang Stellung nehmen soll und darlegen, wie zukünftig die Bewilligungspraxis von Leistungen des ambulant betreuten Wohnens bei einem Hospizaufenthalt aussehen wird.




zu TOP 2.2.
Einwohnerfragestunde
Ärztenotruf in Dortmunder Tageszeitungen

Frau Herzog kritisiert, dass bei den Informationsseiten der Dortmunder Tageszeitungen bei den Notrufen die Fax-Nummer fehlt. Diese sei dringend notwendig für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen oder Gehörlose und Ertaubte.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks wird diese Bitte an die Herausgeber der Tageszeitungen weitergeben.




zu TOP 2.3
Einwohnerfragestunde;
hier: Rolle des Behindertenpolitischen Netzwerks als Mitveranstalter der Kleinen Regionalplanungskonferenz

Birgit Rothenberg vom Moderationsteam Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“ führt aus:

Vom Grundsatz geht es um die Verantwortung einer Gemeinde für alle seine Bürger und Bürgerinnen, auch für die mit Hilfebedarf aufgrund einer Behinderung. Von daher begrüßen wir vom Grundsatz die Absicht, verschiedene Zuständigkeiten für Planung bei der Regionalplanung zusammenzuführen.

Zum Hintergrund:
Viele Jahre gab es eine Zuständigkeit für behinderte Menschen in Heimen beim Landschaftsverband und für Menschen, die in der Herkunftsfamilie und bzw. in einer Wohnung lebten, bei der Stadt.

Dies führte zu willkürlich guten oder schlechteren Lebensbedingungen an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen, zu einem niedrigen Ausbau an ambulanten Angeboten und zu einem dem Land und den Kommunen zu starken Anstieg der Kosten für Menschen, die im Heim leben.

Es wurde beschlossen, die Zuständigkeit geht in eine Hand, ambulant und stationär, zum Landschaftsverband. Damit aber Strukturen und Lebensmöglichkeiten vor Ort passgenau entstehen, müssen diese vor Ort - nah am Menschen - in Kooperation mit allen wichtigen Partnern geplant und abgestimmt werden. Dafür wurde im März 2004 eine Zielvereinbarung zwischen der Stadt und dem LWL geschlossen.

Diese Zielvereinbarung sieht mindestens eine jährliche Regionalplanungskonferenz (§1) vor, in der alle Daten bewertet werden, die Daten und die Bewertungen der breiteren Fachöffentlichkeit und der Betroffenenseite präsentiert werden, damit Anregungen erfolgen können, die einbezogen werden. Die Vorbereitung der Konferenz erfolgt im Koordinierungsgremium (Wohlfahrtsverbände, Psychiatrie, Stadt, LWL, Psychiatriekoordinatorin). Die Federführung der Konferenz liegt bei der Stadt.

Die Zielvereinbarung wurde 2004 unterschrieben.

Erst 2007 gab es die erste Regionalplanungskonferenz. Unterlagen zur Vorbereitung lagen (z.B. dem AK) zwei Wochen vor der Konferenz noch nicht vor. (In einem Brief haben wir diesen Umstand sowie Themen benannt.)
Einige Teilnehmende, nicht alle, erhielten vor sechs Wochen eine Protokoll dieser Konferenz ohne Bewertungen und Ergebnisse oder Konsequenzen auf Grund der Anregungen.
Erste Materialien für die 2. Konferenz am 11.12.2008 sind seit letzten Freitag erhältlich.

Wir (AK) haben, wie letztes Jahr, vorbereitende Materialien eingefordert, damit eine angemessene Beteiligung möglich wird. Stadtrat Pogadl hat für Stadt und LWL geschrieben, dass durch die Tatsache, dass das BPN Mitveranstalter ist, wir alle Möglichkeit haben, Themen und Anregungen einzubringen.

§7 der Zielvereinbarung regelt die Einbeziehung der Betroffenenseite , die sowohl an den Planungsprozessen als auch an den Entscheidungsprozessen zu erfolgen hat. Explizit sind u. a. benannt:
- Behinderbeauftragte und Behindertenpolitisches Netzwerk,
- die örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände,
- der Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“

Im letzten Jahr konnten wir nur relativ unvorbereitet etwas sagen. Inwieweit diese Dinge wahrgenommen und berücksichtigt wurden, wissen wir bis heute nicht, ich persönlich habe einen Punkt - beunruhigend entstellt - von mir im Bericht wieder gefunden.

Wir denken, dass wichtig ist:
- eine gute Vorbereitung
- gute Methoden der Beteiligung von Fachöffentlichkeit und besonders wichtig hier: behinderten Menschen und ihren Interessenvertretungen
- Sicherstellung der Berücksichtigung des Eingebrachten (d.h. konkreter Plan: wer, wann, für welchen Themenkomplex)

Das BPN hat für diese Regionalplanungskonferenz und jetzt besonders für die Betroffenenbeteiligung eine Mitverantwortung bekommen und angenommen, wir bitten Sie, diese auch wahrzunehmen – wenn dies nicht zu gewährleisten ist auf Grund der Kürze der Zeit, muss diese Regionalplanungskonferenz notfalls verschoben, aber ohne dass es wieder zwei Jahre keine gibt.

Und das ist noch wichtig:

Es gibt einen Bericht über diesen Prozess der „Hochzonung“ (ZPE) und der betont, wie wichtig eine abgestimmte individuelle Hilfeplanung mit der örtlichen „Teilhabeplanung“ ist, so bedeutsam, dass sogar empfohlen wird, regelmäßig im Sozialausschuss über gemeinsam ermittelte Teilhaberisiken zu berichten.

Das Hilfeplanverfahren soll dafür zu einer Hilfeplankonferenz entwickelt werden, an der zukünftig nicht mehr die Dienste, sondern Case-Manager und Experten und Expertinnen aus den Kommunen mitwirken sollen. Eine Abstimmung mit der Teilhabeplanung ist dafür wichtig.

Wir bitten, die Regionalplanungskonferenz als Beteiligungs- und Planungsverfahren ernst zu nehmen! BPN ist jetzt Mitveranstalter und soll den Betroffenen Partizipation, d.h. Mitwirkung sicherstellen – so sagen zumindest Stadt und LWL, sie haben diese Verantwortung ans BPN abgegeben.


Frau Vollmer liest den Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks in der Sitzung am 12.08.08 vor:: "Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die Absicht der Stadt Dortmund, des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe und der im
Koordinierungsgremium Behindertenhilfe vertretenen Wohlfahrtsverbände, die nächste Regionalplanungskonferenz am 11. Dezember 2008 im Rathaus gemeinsam mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk durchzuführen. Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet die Behindertenbeauftragte und zwei weitere Mitglieder des Netzwerks, sich an der inhaltlichen Vorbereitung der "kleinen Regionalplanungskonferenz" zu beteiligen." An dem bisher einzigen Vorbereitungstreffen habe sie teilgenommen und sei dafür eingetreten, möglichst viel Raum für die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu schaffen und allen Teilnehmer/innen eine gute Vorbereitung zu ermöglichen. Die gemeinsame Veranstaltung der Kleinen Regionalplanungskonferenz mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk ersetze keines Falls die direkte Einbeziehung der Menschen, die die dort zu planenden Strukturen und Dienstleistungen benötigen.

Frau Schmidt stellt fest, dass sie einen Beschluss, wenn er wie von Frau Rothenberg ausgelegt werde, nicht mitgetragen hätte.

Herr Klein ist Mitarbeiter des Diakonischen Werks und unterstützt die Geschäftsführung des Koordinierungsgremiums, die aktuell beim Diakonischen Werk liegt. Er bemängelt die sehr negative Darstellung. Auf der ersten Regionalplanungskonferenz seien Stichworte gesammelt worden zu Themen, bei denen etwas passieren muss. Diese Themen sind im Koordinierungsgremium weiter bearbeitet worden, aber noch nicht abschließend. Für die Kleine Regionalplanungskonferenz gibt es jetzt einen Zwischenbericht. Zu den einzelnen Themen soll es auch schriftlich vorab Kurzberichterstattungen geben, zu denen bei der Veranstaltung Expert/innen in eigener Sache Stellung nehmen können.

Frau Rothenberg weist darauf hin, dass Herr Klein im Behindertenpolitischen Netzwerk als Vertreter für psychisch Kranke aktiv sei und nicht für das Diakonische Werk. Das Behindertenpolitische Netzwerk soll die Verantwortung für die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ablehnen und die Stadt Dortmund in die Pflicht nehmen.

Herr Schwohnke stellt fest, dass er keinen Auftrag, wie ihn Frau Rothenberg beschreibt, übernommen habe.


zu TOP 2.4
Einwohnerfragestunde; hier: behindertengerechte Wohnungen mit Betreuung

Herr Baier regt an, dass die dogewo21 behindertengerechte Wohnungen mit Betreuung anbietet.

Frau Weyer informiert, dass die dogewo21 barrierefreie Wohnungen anbieten kann. Eine Musterwohnung, die besichtigt werden kann, gibt es in der Landgrafenstraße. Die dogewo21 hat eine Tochterfirma, bei der Unterstützung für die Haushaltsführung eingekauft werden kann.




zu TOP 2.5
Einwohnerfragestunde; hier: Veranstaltung zur Kommunalwahl

Herr Schmidt wünscht sich vor der Kommunalwahl eine gemeinsame Veranstaltung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände zum Thema barrierefreies Bauen. Hier sollen die Parteien darlegen, wie und wann sie dazu beitragen, Dortmund barrierefreier zu gestalten. Herr Schmidt wird das Thema in der Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreises Der behinderte Mensch in Dortmund im Januar erneut ansprechen.




zu TOP 3.
Schwerpunktthema
"Was ist das Behindertenpolitische Netzwerk?"
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12938-08)

Frau Weyer berichtet, dass sie für die SPD im Rat der Stadt Dortmund ist und für ihre Fraktion im Sozial- und im Umweltausschuss sitzt. Sie möchte im Behindertenpolitischen Netzwerk die Erfahrungen der Menschen mit Behinderungen kennenlernen. Wenn Straßen oder Gebäude neu geplant werden, möchte sie im Netzwerk die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen hören und mitnehmen. Als sechsfache Mutter kann Frau Weyer Mobilitätsbeeinträchtigungen ein kleines bisschen nachvollziehen. Sie sieht sich als Unterstützung in den Ausschüssen an, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Herr Knoll erzählt, dass er schwerbehindert ist und Hilfsmittel benötigt, um teilnehmen zu können. Er war von 1965 bis 1970 Sprecher seiner Fraktion im Sozialausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen und war 30 Jahre Ratsmitglied in Dortmund, heute Ehrenmitglied. Er ist jetzt in der zweiten Ratsperiode Vorsitzender des Seniorenbeirates und kümmert sich gemeinsam mit den Seniorenbüros um die Senior/innen in Dortmund. Er stellt fest, dass viele Hilfen vorhanden sind und fordert dazu auf, diese auch zu nutzen.

Frau Schmidt ist als Vertreterin der Menschen mit Behinderungen Mitglied im Behindertenpolitischen Netzwerk. Nicht alle Vertreter/innen der Menschen mit Behinderungen im Netzwerk sind selbst behindert. Die Vertreter/innen der Menschen mit Behinderungen sind bestimmt worden von Organisationen und Vereinen wie der Lebenshilfe, dem SoVD und dem Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund., Nächstes Jahr gibt es wieder eine großes Treffen, um neue Leute zu bestimmen, die die Menschen mit Behinderungen vertreten . Jede/r sitzt für ein bestimmtes Thema im Netzwerk. Frau Schmidt kümmert sich um Frauen und Mädchen mit Behinderungen, andere um das Thema „Barrierefreiheit“ oder „Wohnen“. Die Vertreter/innen der Menschen mit Behinderungen können Themen im Netzwerk ansprechen und werden von der Politik und der Verwaltung auch nach ihrer Meinung gefragt. Wenn etwas anders als bisher geplant sein soll, kann das Netzwerk das den Verantwortlichen sagen.

Frau Schobert ist auch behindert, ist aber im Netzwerk, weil sie die Chefin des Paritätischen ist und für sich und die anderen Wohlfahrtsverbände aktiv ist. Sie will die Menschen mit Behinderungen in Dortmund dabei unterstützten, ihre Anliegen selbst zu vertreten. Außerdem bietet sie an, die vielen Informationen über Angebote in Dortmund, die sie hat, weiterzugeben, wenn jemand nicht weiß, wen er fragen soll. Sie kann auch Wünsche von Menschen mit Behinderungen an die richtige Stelle weitergeben,. Frau Schobert sagt, dass Frau Vollmer das auch macht und sich besonders gut mit der Stadt Dortmund auskennt und da helfen kann.

Herr Schwohnke berichtet:


Was kann das Netzwerk tun?

Hören

Zum Beispiel:

Menschen mit Behinderung sagen dem Netzwerk in der Einwohnerfragestunde, welche Probleme sie haben

Aufpassen

Zum Beispiel:

Die Stadt macht einen Plan. In dem Plan steht, was die Stadt Dortmund tun möchte. Der Plan heißt: Aktionsplan Soziale Stadt. Das Netzwerk passt auf, dass die Interessen von Menschen mit Behinderung in dem Plan stehen.

Beraten

Das Netzwerk redet darüber was Menschen mit Behinderung in Dortmund brauchen. Das Netzwerk entscheidet, was es davon den Politikern und der Stadt sagt.

Empfehlen

Das Netzwerk sagt den Politikern und der Stadt auch, wie das Leben für Menschen mit Behinderung in Dortmund besser werden kann.

Fordern

Manchmal fordert das Netzwerk auch etwas. Zum Beispiel wenn etwas gar nicht gut ist für Menschen mit Behinderung.

Bestimmen kann das Netzwerk nicht.



Bei der neuen U-Bahn-Strecke sieht das so aus:

Hören und Aufpassen

Das Netzwerk hat von vielen gehört, dass die neue Strecke schlecht ist für Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung können die Strecke nicht alleine benutzen. Viele Dinge sind auch gefährlich.

Beraten, Empfehlen und Fordern

Das Netzwerk redet darüber. Das Netzwerk bespricht, was besser gemacht werden kann. Das sagt es der Stadt.

Dann kommt jemand von der Stadt und bespricht mit dem Netzwerk, was besser gemacht werden kann. Darüber sprechen wir ab jetzt.


4. Berichte, Vorlagen und Anträge

zu TOP 4.1
Ost-West-Strecke und Haltepunkte im Öffentlichen Personennahverkehr
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12939-08)

Herr Herkelmann begrüßt Herrn Herrmann von Stadtbahnbauamt.

Herr Herrmann sagt, dass es nach der Inbetriebnahme der neuen Ost-West-Strecke viele Beschwerden von Menschen mit Behinderungen gab. Das Stadtbahnbauamt hat die Beschwerden geprüft und festgestellt, dass viele berechtigt sind. Die U-Bahnhöfe sind überwiegend für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen gebaut worden und erfüllen die heutigen Ansprüche an Barrierefreiheit nicht. Die Haltepunkte Lippestraße, Heinrichstraße und die Innenstadtbahnhöfe haben stufenlose Eingänge, für sehbehinderte und blinde Menschen fehlt es an Unterstützung. Die Mängel sind jetzt erkannt und Architekten wurden beauftragt, Verbesserungsvorschläge zu machen. Da die finanziellen Mittel begrenzt sind, kann von den vielen Vorschlägen nur ein Teil umgesetzt werden.

Die Wendeltreppe in der Haltestelle Reinoldikirche wird so abgesperrt, dass sie nicht unterlaufen werden kann. Die Kontraste an den Treppenantritten werden neu gestaltet. Statt gelber Punkte wird es breite Streifen geben. Der Blindenleitstreifen wird geprüft und evtl. nachgeschliffen, wenn nötig wird ein zusätzlicher Kontraststreifen aufgebracht. Ein Blindenleitsystem wäre wünschenswert. Ein durchgängiges Blindenleitsystem kann nicht heilen, dass die Bahnhöfe an sich schon sehr verwirrend gestaltet sind. Angedacht ist stattdessen eine Zuführung zu den Aufzügen und von den Aufzügen zum Gleis. Herr Herrmann bittet darum, Ansprechpartner genannt zu bekommen, die gemeinsam mit ihm und seinen Kolleg/innen die vorhandenen Ideen prüfen. Der Einsatz zusätzlicher akustischer Signale kann nur in Abstimmung mit der dsw21 erfolgen

An der Haltestelle Kampstraße wird der Aufzug bis zur Oberfläche geführt. Die Bauarbeiten beginnen Mitte Januar, während der Bauarbeiten ist die Haltestelle mit dem Aufzug nicht mehr zugänglich. Die Kund/innen müssen auf die Haltestellen Stadtgarten oder Hauptbahnhof ausweichen. Herr Herkelmann bittet darum, diese Informationen in möglichst vielen Medien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Herr Schmidt dankt für den Beitrag und freut sich, dass die Dinge mit konkreten Ideen in Bewegung gekommen sind. Er weist auf den AK Barrierefreies Dortmund hin, der sicherlich gern zur gemeinsamen Prüfung der vorgestellten Maßnahmen zur Verfügung steht. Das nachträgliche Anbringen von Elementen zur Unterstützung sehbehinderten und blinder Kund/innen der dsw21 ist teuer. Er regt an, dass Gelder für erforderliche Umrüstungen bereit gestellt werden.

Frau Herzog kritisiert die schlechte Qualität der Durchsagen auf der Ost-West-Strecke. Herr Herrmann sagt zu, dass die Lautsprecher geprüft und instand gesetzt werden. Er bittet darum, ihm Anregungen und Kritiken direkt zukommen zu lassen unter der Telefonnummer 5021692 oder der Faxnummer 5024260.

Auf Nachrage von Herrn Herkelmann bestätigt Herr Herrmann, dass die Haltestellen an der B 1 erst nach der Untertunnelung angegangen werden.

Die Aufzugnachrüstung in der Leopoldtsraße beginnt im Januar 2009.

Die Haltestelle Münsterstraße muss neu gerechnet werden, weil sich die Statiknormen verändert haben. 2009 soll das Baurecht eingeholt werden, geplanter Baubeginn ist 2010.

Die Haltestelle Märkische Straße wird zunächst bis zum Mittelbahnsteig ebenerdig zugänglich gestaltet.

Für die Haltestelle Rombergpark sind die Vorplanungen abgeschlossen, die Umsetzungsplanung erfolgt mit Mitte des nächsten Jahres, geplanter Baubeginn ist dann 2010.

Herr Knoll berichtet, dass ein Gespräch mit Herrn Jung von den Stadtwerken ergeben habe, dass acht Rolltreppen, die ursprünglich stillgelegt werden sollen, erhalten bleiben. Damit wird der Nutzungsdruck auf die Fahrstühle nicht weiter vergrößert. Für die Kampstraße sollen neue Rolltreppen vorgesehen werden, dazu gibt es 90 % Landeszuschüsse.

Herr Herrmann weist darauf hin, dass die Planungsvorlage zu den Haltestellen Ottostraße und Ofenstraße aufgrund des bestehenden Beratungsbedarfs in der Bezirksvertretung Innenstadt-West in der nächsten Sitzung des AUSW nicht behandelt werden wird.



zu TOP 4.2
Aktionsplan "Soziale Stadt"
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13245-08)

Beschluss
Die Bezirksvertretungen, die Ausschüsse und der Rat der Stadt Dortmund nehmen den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ zur Kenntnis.

Soweit einzelne Projekte oder Vorhaben zur Umsetzung anstehen, werden die zuständigen Gremien über eine Einzelvorlage beteiligt.










zu TOP 4.3
Gleichberechtigte Nutzung des Fahrdienstes
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 13317-08)

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Antrag der LINKEN im Rat vor:




Antrag

Gleichberechtigte Nutzung des Fahrdienstes!

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Lösung zu erarbeiten, die behinderte Menschen, die den ÖPNV aufgrund der mangelhaften Barrierefreiheit nicht nutzen können, eine gleichberechtigte Nutzung des Fahrdienstes für behinderte Menschen der DEW21 zu ermöglichen. Das bedeutet insbesondere, dass die Wertmarken, die zu einer kostenlosen Nutzung des ÖPNV berechtigen, auch eine kostenlose Nutzung des Fahrdienstes ermöglichen.

Begründung:

Der Fahrdienst für behinderte Menschen ist bisher nötig, weil es der Politik in Dortmund nicht
gelungen ist einen barrierefreien OPNV zu gewährleisten. Da es in Dortmund eine große Anzahl von Menschen mit Behinderungen gibt, die mit dem Behindertenausweis den ÖPNV kostenlos (bzw. für den entsprechenden Preis der Wertmarke) nutzen dürften, ihn jedoch wegen der mangelhaften Barrierefreiheit nicht nutzen können, werden diese Menschen durch den zum Teil kostenpflichtigen Fahrdienst diskriminiert.

Der Fahrdienst ist keine freiwillige Annehmlichkeit wie ein Taxi. Er ist vielmehr eine durch die mangelhaften Verträge der Stadt mit den Nahverkehrsunternehmen (insbesondere der DSW21) verursachte Notwendigkeit für viele Menschen mit Behinderungen. Der Fahrdienst sollte also nicht wie ein Taxi individuell durch die Nutzerinnen und Nutzer finanziert werden, sondern sollte entsprechend der Regelungen für behinderte Menschen im allgemeinen ÖPNV finanziert werden.

Die Stellschraube, an der in den Verträgen etwas verändert werden müsste, ist die Anzahl der
Freifahrten. Diese Anzahl sollte deutlich erhöht werden. Für eine diskriminierungsfreie Nutzung des Fahrdienstes müsste jedoch die Begrenzung der Freifahrten komplett gestrichen werden.


HerrDückering begründet den Antrag mit der doppelten Diskriminierung der Fahrdienstkund/innen, die zum einen angewiesen sind auf den Fahrdienst wegen der mangelnden Barrierefreiheit im ÖPNV. Auf der anderen Seite müssen Vielfahrer/innen ihre Fahrten auch dann selbst zahlen, wenn sie eine Wertmarke haben. Diese doppelte Diskriminierung solle der Rat abstellen.

Frau Weyer weist darauf hin, dass die Antragsformulierung „Der Rat möge beschließen“ nicht zulässig ist. Zudem sei die Politik schon aktiv gewesen und habe auch die hier aufgeworfene Fragestellung diskutiert. Der Fahrdienst sei eine freiwillige Leistungen und vorbildlich. Im Rahmen des Möglichen sei das Vorhandene ausreichend.

Frau Schmidt weist ebenfalls darauf hin, dass die Debatte um Kostenpflichtigkeit bereits geführt sei. Sie weist eine Verknüpfung von Barrierefreiheit im ÖPNV mit dem Fahrdienst zurück. Dieser sei für bestimmte Personengruppen immer erforderlich.

Herr Schmidt teilt mit, das er den Antrag so ablehnen werde. Er unterstützt die Argumentation von Frau Schmidt und möchte keine Diskussion initiieren, die kontraproduktiv werden könnte.

Frau Schobert schlägt vor, einen Prüfauftrag bezüglich der Ungleichbehandlung von ÖPNV- und Fahrdienstnutzer/innen mit Wertmarke an die Verwaltung zu geben.

Herr Herkelmann weist darauf hin, dass der Fahrdienst ein Tür-zu-Tür-Angebot ist und für diese zusätzliche Leistung ein Entgelt gezahlt werde.

Frau Schmidt wird dem Antrag nicht zustimmen, wenn die Verknüpfung mit Barrierefreiheit darin enthalten bleibt.

Herr Dückering sieht die von Frau Schmidt angesprochene Verknüpfung nicht. Selbstverständlich sei der Fahrdienst auch bei 100 %iger Barrierefreiheit des ÖPNV weiterhin erforderlich.

Herr Stankewitz aus dem Sozialdezernat weist darauf hin, dass es im Januar einen ausführlichen Bericht über den Fahrdienst geben wird und schlägt vor, die Diskussion dann anhand von Zahlen zu führen.

Mit diesem Vorschlag zeigt sich Herr Dückering einverstanden und zieht den Antrag zurück.

zu TOP 4.4
Entwurf einer Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks "Wünsche und Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von ÖPNV-Haltepunkten in Dortmund"
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 13379-08)
Herr Schmidt berichtet kurz aus der Arbeitsgruppe Barrierefreie ÖPNV-Haltepunkt und dankt allen Beteiligten, besonders Frau Vollmer.

Zum Tagesordnungspunkt liegt folgender Antrag von Herrn Schmidt vor:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Entwurf einer
Stellungnahme „Wünsche und Anforderungen an die barrierefreie
Gestaltung von ÖPNV-Haltepunkten in Dortmund“ zur Kenntnis.
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Koordinator der
Arbeitsgruppe „Barrierefreie ÖPNV-Haltepunkte“ Herrn Schmidt, das
Mitglied der Arbeitsgruppe Frau Greskamp, die Behindertenbeauftragte
Frau Vollmer und den Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks
Herrn Herkelmann, mit den Zuständigen über die Inhalte und
Umsetzungsmöglichkeiten der in dem Entwurf enthaltenen Vorschläge zu
sprechen. Das Behindertenpolitische Netzwerk wird über die Gespräche in
seiner nächsten Sitzung informiert; zwischenzeitlich wird der AK
Barrierefreies Dortmund unterrichtet.
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet die im Rat der Stadt Dortmund
vertretenen Fraktionen, die in der Stellungnahme enthaltenen Wünsche
und Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von ÖPNV-Haltepunkten zur Kenntnis zu nehmen und ihre Umsetzung zu
unterstützen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk wird in seiner nächsten Sitzung über
weitere Schritte zur barrierefreien Gestaltung von ÖPNV-Haltepunkten
beraten.
Das Behindertenpolitische Netzwerk wird eine weitere öffentliche
Fachveranstaltung „Wünsche und Anforderungen an die barrierefreie
Gestaltung von Bussen und Bahnen im Dortmunder ÖPNV“ durchführen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stimmt diesem Antrag einstimmig zu.




zu TOP 4.5
Boulevard Kampstraße
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 13381-08)

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert die Stadt Dortmund auf, das
Projekt Boulevard Kampstraße durchgehend barrierefrei für alle Nutzergruppen zu gestalten. Hierzu wurde in einem Arbeitskreis ein
Kriterienkatalog erstellt, dessen Umsetzung das Behindertenpolitische
Netzwerk als Minimalzustand ansieht.
Den Kriterienkatalog können Sie dem beigefügten Auszug aus dem noch
nicht genehmigten Protokoll des AK Barrierefreies Dortmund vom
22.10.08 entnehmen.

Der Auszug aus der Niederschrift des AK Barrierefreies Dortmund ist dem Protokoll beigefügt.


5. Mitteilungen

zu TOP 5.1
Termine des Behindertenpolitischen Netzwerks und der Versammlungen der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreises Der behinderte Mensch in Dortmund 2009
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12943-08)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Sitzungstermine für das
Behindertenpolitische Netzwerk und die Termine für die Versammlung der
örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des
Aktionskreises Der behinderte Mensch in Dortmund 2009 zur Kenntnis.
17.01.2009, 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Versammlung der örtlichen
Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des
Aktionskreises Der behinderte Mensch in Dortmund
17. März 2009, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Behindertenpolitisches Netzwerk
19. Mai 2009, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Behindertenpolitisches Netzwerk
06. Oktober 2009, 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr Behindertenpolitisches
Netzwerk
06. Oktober 2009, 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr Versammlung der örtlichen
Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des
Aktionskreises Der behinderte Mensch in Dortmund
17. November 2009, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Behindertenpolitisches
Netzwerk




zu TOP 5.5
AK Barrierefreies Dortmund

Herr Drolshagen berichtet, dass sich der AK Barrierefreies Dortmund in den nächsten Sitzungen beschäftigen wird mit der Lebenssituation von psychisch kranken Menschen, dem Borusseum, dem Hauptbahnhof, dem Thier-Gelände und der erforderlichen Qualität von Behindertenparkplätzen. Zudem wird das Profil des AK neu justiert. Interessierte sind zu den Sitzungen herzlich eingeladen.




zu TOP 5.3
AG Sport und Menschen mit Behinderungen

Frau Opitz berichtet, dass es übermorgen ein Gespräch mit Stadtrat Stüdemann bezüglich eines barrierefreien Leichathletikplatzes in Dortmund gibt. Die AG arbeitete auf Basis einer Kooperationsvereinbarung mit verschiednen städtischen Stellen, dem Stadtsportbund und der Sportwelt Dortmund. Auch hier sind Mitstreiter/innen willkommen.




zu TOP 5.4
Internationaler Frauentag 2009

Frau Schmidt berichtet über die Planungen für den nächsten Internationalen Frauentag. Wie in diesem Jahr soll die Veranstaltung barrierefrei sein und ein Forum für die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen bieten, Angedacht ist, sich mit der Situation von älteren Frauen mit Behinderungen zu befassen, die erwerbslos sind und (wieder) ins Berufsleben einsteigen wollen.






Herkelmann
Schmidt
Vollmer
(Vorsitzender)
(Mitunterzeichnung der Niederschrift)
(Protokoll)