Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Schulausschusses


am 14.05.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Gabriele Schnittker (SPD)


Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Andreas Wittkamp (SPD i. V. f. Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
sB H. Erdmann-Rapkay (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Justine Grollmann(CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Barbara Brunsing (B’90/Die Grünen)
sB Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linken)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)
Isabel Koepchen (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Yusuf Güclü (Integrationsrat)

3. Verwaltung

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Renate Tölle
Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Andrea Koester
Reiner Limberg
Bernd Gruber

5. Gäste

Dr. Norbert Rempe-Thiemann (Sprecher der Hauptschulen)


Michael Mimberg (Sprecher der Gesamtschulen)
Frau Neuser i. V. f. Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)

Abwesend:

Markus Drolshagen (BPN)


Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Bernd Bandulewitz
Dieter Ihmann
Leon Moka
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Michael Boine (Sprecher der Realschulen)




Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Schulausschusses,
am 14.05.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Schulausschusses am 02.04.2014


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Planung und Ausführung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12055-14)

2.2 Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)

2.3 Hilfen für behinderte Menschen:
Schulbegleitung in Dortmund

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12232-14)
wird nach versandt


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Auflösung des Dependance-Standortes der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12188-14)

3.2 Berufskollegs am Dortmunder U
Mündlicher Bericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12105-14)

3.3 Werbung in Schulsporthallen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12027-14-E1)

3.4 Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12312-14-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 II. Quartalsbericht zu Schulbaumaßnahmen 2014
wird nach versandt


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 EU Ziel 2 Maßnahme Stadtumbau Hörde Zentrum:
Umgestaltung Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang - Ausführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11618-14)

5.2 Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12282-14)

5.3 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-14)

5.4 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12054-14)

5.5 EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)


6. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Schnittker (SPD) - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.
Sie wünschte den Mitgliedern alles Gute für die Zukunft (letzte Schulausschuss-Sitzung vor der neuen Ratsperiode).


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Schreurs benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Schulausschusses am 02.04.2014

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Schulausschusses am 02.04.2014 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Planung und Ausführung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12055-14)

Herr Limberg sagte zu, folgende Fragen von Herrn Spieß zum nächsten Ausschuss zu beantworten:
- Zahl der aufzustellenden Container
- Anzahl der SchülerInnen, die in den Containern untergebracht werden sollen.

(Hinweis: Nach Auskunft des Fachbereiches Immobilienwirtschaft betrifft die Sanierung beide Schulen am Standort. Für das IKG werden 12 Schulklassen in Klassenraumcontainer auf dem angrenzenden Sportplatz ausgegliedert.)

Herr Dingerdissen bat darum, für die SchülerInnen eine verträgliche Übergangslösung während der Grundsanierung zu finden.

Die Frage von Frau Plieth nach Bohrungen auf dem Schulgelände und dem Neubau einer Sporthalle beantwortete Herr Limberg, es gebe Überlegungen, aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine neue Sporthalle zu bauen.


Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 20.255.785 € die Grundsanierung der Schulgebäude des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44, bestehend aus dem Immanuel-Kant-Gymnasium und der Max-Born-Realschule (Ausführungsbeschluss). In der Kostenberechnung sind Baukosten von 19.192.078 € sowie Kosten für das bewegliche Vermögen von 1.063.707 € enthalten.
Die Finanzierung der Baukosten Sanierung Schulzentrum Grüningsweg 42 – 44 in Höhe von 19.192.078 € erfolgt durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
2. beschließt, das bewegliche Vermögen für das Schulzentrum Grüningsweg 42 – 44 mit insgesamt 1.063.707 € aus dem Budget des FB 40 (Investitionsfinanzstelle 40B00301000319, Finanzposition 780500) zu finanzieren.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten ab dem Aktivierungszeitpunkt die Ergebnisrechnung des FB 40 (IKG: Auftrag 400301040008, MBR: Auftrag 400301030007) mit 81.823,62 €/Jahr (Nutzungsdauer 13 Jahre).
3. beschließt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015ff. die anfallenden Umzugskosten für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 33.313,00 € im Budget des FB 65 zur Verfügung zu stellen. Die Containermieten von 361.164,00 € sowie die anfallenden Umzugskosten von 100.000,00 € für die Jahre 2015 – 2017 sind bereits in der Ergebnisrechung des StA 65 unter dem Auftrag 650138011000 veranschlagt.

4. beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahme.


zu TOP 2.2
Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Vor dem Hintergrund der Zuwanderung aus Südosteuropa und den damit einhergehenden Herausforderungen bei der Integration der Zuwandernden beschließt der Rat der Stadt Dortmund zur Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer beginnend mit dem Wintersemester 2014/2015 vorbehaltlich der Refinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Studierende des dualen Studiengangs „Armut und (Flüchtlings-) Migration“ der Fachhochschule Dortmund studienbegleitend zu beschäftigen. Es werden bis zu 14 Studierende in unterschiedlichen städtischen Fachbereichen und weitere zehn bis 15 Studierende bei freien Trägern eingesetzt. Der Einsatz ist für die Dauer der achtsemestrigen Ausbildung bis 2018 geplant. Er zielt darauf, die in den städtischen Bereichen eingesetzten Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums unbefristet zu übernehmen und somit einen Beitrag zur Fachkräfteförderung der Stadt Dortmund zu leisten. Analog planen auch die freien Träger die Übernahme der bei ihnen eingesetzten Studierenden.

2. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 bei Bedarf im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) überplanmäßig bereitgestellt werden.


3. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 im Zuge der Haushaltsplanungen 2015 ff. im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) berücksichtigt werden.
zu TOP 2.3
Hilfen für behinderte Menschen:
Schulbegleitung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12232-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfrage von Frau Plieth zur Einsparung von 200.000 € im Bereich der Schulbegleitung in Dortmund (s. S. 2 der Vorlage, Absatz 2) des Jugendamtes wird wie folgt beantwortet:

Das Ziel, die Fallzahlen durch eine qualifiziertere Entscheidungspraxis bei der Bewilligung
von Antragsverfahren bei Schulbegleitern in 2013 zu begrenzen und somit die Kosten zu
senken, wurde nicht erreicht. Im Zuge der Entwicklung zu einer inklusiven Schule melden
immer mehr Eltern ihre Kinder in Regelschulen und nicht mehr in Förderschulen an. Die
Beschulung dieser Kinder ist nur sicherzustellen, wenn für diese Kinder ein Schulbegleiter
eingesetzt wird.

Auch aus diesem Grund hat das Jugendamt intensiv an dem neuen Verfahren der
Schulbegleitung in Dortmund „SchubiDo“ mitgewirkt. In gemeinsamer Verantwortung von
Sozial-, Jugend- und Schulverwaltung wird ein neues Konzept für den Einsatz von
Schulbegleitern entwickelt und umgesetzt.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Auflösung des Dependance-Standortes der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12188-14)

Der Schulausschuss bat darum, das Gebäude der Dependance möglichst zügig einer weiteren Nutzung zuzuführen oder eine Vermarktung vorzunehmen.

Herr Neumann bat die Verwaltung um Information zu den in den letzten Jahren erfolgten Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei einer Enthaltung), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

a) die Auflösung des Dependance-Standortes der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule „Nierstefeldstr. 87“ zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014)
b) die maximale Aufnahmekapazität der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule auf zwei Schulzüge festzulegen und ermächtigt die Verwaltung, in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise Abweichungen zuzulassen.


zu TOP 3.2
Berufskollegs am Dortmunder U
Mündlicher Bericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12105-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…die SPD-Fraktion bittet, den o. g. Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Schulausschusses vorzusehen und die Verwaltung zu bitten, einen aktuellen Sachstandsbericht zum Baufortschritt der beiden neuen Berufskollegs am Dortmund U zu geben. Ebenfalls wird um Auskunft zum zeitlichen Ablauf der erforderlichen Umzugsszenarien für das Robert-Bosch- und das Robert-Schuman-Berufskolleg gebeten.“


Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.


zu TOP 3.3
Werbung in Schulsporthallen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12027-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring), wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Im Übrigen ist Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, in der Schule grundsätzlich unzulässig. (§ 99 Schulgesetz NRW –SchulG-).

Über den rechtlichen und organisatorischen Rahmen, in dem Sponsoringaktivitäten der Schulen zulässig sind, informiert der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW im November 2010 veröffentlichte Leitfaden „Schulsponsoring heute. Leitfaden für Schulen,
Schulträger und Unternehmen“. Der umfangreiche Leitfaden kann im internet kostenlos
abgerufen werden (https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msw).
Tabak- und Alkoholwerbung sind selbstverständlich in jedem Fall unzulässig. Die Schulen in
Dortmund organisieren Sponsoringaktivitäten unter Beachtung der schulrechtlichen
Regelungen in Abstimmung mit dem Schulträger. Sponsoringverträge werden von Seiten der
Schulen vor Abschluss an den Schulträger weitergeleitet und in Zusammenarbeit mit dem
Rechtsamt der Stadt Dortmund geprüft. Bei rechtlich nicht einwandfreien Verträgen wird die
Genehmigung einer Sponsoringaktion nicht erteilt.

Der in der Bitte um Stellungnahme angesprochene Sachverhalt in der Sporthalle der Heinrich-
Böll-Gesamtschule steht nicht in Zusammenhang mit einer schulischen Sponsoringaktivität. Es handelt sich vielmehr um eine Sponsoringaktivität eines Sportvereins im Bereich der
außerschulischen Nutzung der Sporthalle, welche von Sportvereinen grundsätzlich mit den
städtischen Sport- und Freizeitbetrieben abzustimmen sind. Selbstverständlich dürfen in diesem Zusammenhang gestattete Werbeflächen in Sporthallen während der Zeiten des Schulsports nicht aushängen bzw. nicht sichtbar sein.

Letzteres ist in der Sporthalle der Heinrich-Böll-Gesamtschule durch eine Unachtsamkeit eines Sportvereins geschehen. Der Fachbereich Schule hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts für die Entfernung des angesprochenen Werbebanners gesorgt. Durch
entsprechende Kommunikation mit den Vereinsverantwortlichen wird sichergestellt, dass
Werbebanner zukünftig sofort nach Beendigung der außerschulischen Nutzung entfernt
werden.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Frau Staar bat um Antwort auf die Frage, wie durch Sponsoring eingenommene Spenden an der Schule verwendet werden:
- Kommt das Spendengeld auf das Schulkonto?
- Wird es mit den der Schule zur Verfügung stehenden Mitteln verrechnet?
- Kann die Schule selbst entscheiden, dass z. B. der Förderverein der Schule das Geld
bekommt?
- Müssen diese Gelder öffentlich gemacht werden, erwartet der Schulträger eine genaue Auf-
Stellung über die Sponsorengelder?

(Hinweis: Nach Auskunft des Fachbereiches Schule fließen keine Sponsoring-Gelder auf die Schulkonten, da es sich beim Sponsoring um die Leistung (i. d. R. eines Unternehmens) und einer Gegenleistung (hier i. d. R. eine Werbeaktion der Schule) handelt.
Spendengelder können gegen Quittung auf dem Schulkonto eingehen, sind zweckgebunden, werden durch die Schule als Fremdeingang verbucht und nachweislich zweckgebunden ausgegeben.
Das Geld wird auf einem Unterkonto als Fremdgeld geführt.
Der Spendengeber entscheidet über die Verwendung des Geldes, das kann der Förderverein sein.
Die Gelder werden auf dem Schulkonto verbucht, diese müssen nicht öffentlich gemacht werden. Im Falle einer öffentlichen Nachfrage muss der Spender zustimmen, inwieweit Name und Spendensumme genannt werden.
Die Mittelverwendung der Fördervereine unterliegt ebenfalls keiner Veröffentlichungspflicht. Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit werden die Vereine durch die Finanzämter überprüft. Dort werden die Spendenquittungen etc. eingesehen und geprüft.)


zu TOP 3.4
Anmeldeverfahren an weiterführenden Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12312-14-E1)

Der Schulausschuss nahm die Information an die Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
II. Quartalsbericht zu Schulbaumaßnahmen 2014
- mündlicher Bericht -

Der Schulausschuss nahm die mündliche Präsentation des II. Quartalsberichtes zu Schulbaumaßnahmen 2014 dankend zur Kenntnis.

Herr Neumann sprach den Antrag der CDU-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Innenstadt-West für den morgigen Rat an. Dieser solle heute im Schulausschuss diskutiert und abgestimmt werden, um die Diskussion im Rat überflüssig zu machen. Der Antrag lag dem Schulausschuss nicht vor. (Hinweis: Es handelt sich um die Drucksache Nr.: 12184-14.)

Nach Abschluss der Diskussion fasste die Vorsitzende zusammen:
- Thema im Schulausschuss ist der Tagesordnungspunkt 4.1 – II. Quartalsbericht zu
Schulbaumaßnahmen 2014, in dem auch die Martin-Luther-King-Gesamtschule aufgeführt
wird.
- Der Schulausschuss ist sich einig, dass der schnellstmögliche Anbau der Mensa an der
Martin-Luther-King-Gesamtschule unverzüglich erfolgen soll.
- Aus der Präsentation der städtischen Immobilienwirtschaft ist ersichtlich, dass es kaum
möglich sein wird, den Fertigstellungstermin (4. Quartal 2016) früher zu realisieren.
- Der Schulausschuss fordert die städtische Immobilienwirtschaft jedoch auf, alles erdenklich
Mögliche zu tun, um diese Fertigstellung vorzuziehen.
- Der Schulausschuss behält sich vor, über schulverwaltungstechnische/schulbauliche Themen
zu beschließen.

Der Schulausschuss stimmte mehrheitlich bei Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Zusammenfassung der Vorsitzenden zu.

Frau Altundal-Köse erklärte, ihre Fraktion halte an dem Antrag fest, dass die Mensa schnellstmöglich gebaut werden sollen, ohne Einschränkungen.

Frau Blotenberg bat darum festzuhalten, dass der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / CDU-Fraktion nicht abgestimmt wurde.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
EU Ziel 2 Maßnahme Stadtumbau Hörde Zentrum:
Umgestaltung Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang - Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11618-14)

Der Schulausschuss nahm den folgenden Beschluss zur Kenntnis:

1. Die Bezirksvertretung Hörde stimmt der Planung zu und beschließt ihre Umsetzung im Rahmen der Förderung und des städtischen Haushalts mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 729.152 €. Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 23.349,83 €.

Im Zuge der Umgestaltung erfolgt eine Maßnahme zur Regenwasserabkopplung im Rahmen der „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ mit der Emschergenossenschaft.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhalts:
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 571.058 € bei der Investitionsfinanzstelle 61H00903015010 - Ortskern Hörde Zentrum - in Verbindung mit der Finanzposition 780800 - Auszahlung für Baumaßnahmen.


zu TOP 5.2
Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12282-14)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für ein generationsübergreifendes Bürgerzentrum in Wichlinghofen in der geänderten Finanzierungsform mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 50.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung durchzuführen.


zu TOP 5.3
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-14)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule auf 9300 Plätze ab dem Schuljahr 2014/2015.

Die Erhöhung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 5.4
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12054-14)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) und 17.07.2013 (DS-Nr. 09526-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 5.5
EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

Der Schulausschuss nahm den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Der Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretung Innenstadt Nord nehmen zur Kenntnis, dass Fördermittel in Höhe von 110.000 Euro für eine gutachterliche Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der „1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche“ an die Bezirksregierung Arnsberg zurückgegeben werden.



6. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -


Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.05 Uhr.




S c h n i t t k e r S c h r e u r s F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin