Niederschrift

über die 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 20.09.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, stv. Vorsitzende (B`90/Die Grünen)
Frau RM Uhrmann (CDU) i. V. für Herrn RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU) i. V. für Herrn RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Frau RM Thiel (SPD) i. V. für Herrn RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Neumann (SPD) i. V. für Herrn RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste) i. V. für Herrn RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr sE Schröder – Seniorenbeirat
Herr sE Tigges – Ausländerbeirat
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Deitelhoff – 6/Urban II
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Frau Beißner – 64/stv. AL
Herr Böhm – 64/stv. AL
Herr Limberg – 65/BL
Herr Funke – 65/4 EM
Herr Schließler – 69/AL
Herr Völker – z. Zt. 3/Dez.-Büro
Frau Fichtenau – StA 01
Frau Skodzik – StA 01
4. Gäste:
---


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 20.09.2006, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Konzept für Abstellmöglichkeiten für Pkw und Fahrräder an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zum Parken und Reisen: Park and Ride- (P+R) und Bike and Ride-(B+R) - Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05800-06)
Anlage: P + R/B + R Konzept Dortmund 2005 des Stadtplanungsamtes
Hinweis: Den Fraktionen geht je eine Langfassung des Konzeptes, den einzelnen
AUSW-Mitgliedern je eine Kurzfassung zu.

Hierzu liegt vor:
a) Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung
vom 23.08.2006
(Drucksache Nr.: 05800-06)

b) Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) in der
Bezirksvertretung Huckarde zur Sitzung am 23.08.2006
(Drucksache Nr.: 05800-06-E1)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 26.07.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06029-06)

3.3 Stadterneuerung; Untersuchungsgebiet "Hörde Zentrum / PHOENIX"
Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05906-06)

3.4 Zukunftsstandort PHOENIX See
hier: Sachstandsbericht zur Entwicklung des Standortes PHOENIX See und Weiterentwicklung des Rahmenplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06205-06)

3.5 Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 sowie Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06111-06)

3.6 Entwicklung der Westfalenhütte
Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06158-06)
Anlage Broschüre Städtebaulicher Ideenwettbewerb Westfalenhütte in Dortmund - Wettbewerbsdokumentation


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-2-033992
Vorbescheid für die Errichtung eines Einkaufszentrums, Gemarkung Grevel, Flur 4, Flurstücke 504 und 1747, gelegen an der Droote 64, Preussweg 3
- Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05868-06)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 23.08.2006 versandt und in der Sitzung vertagt -

Hier lag zur Sitzung am 23.08.2006 vor:
Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 22.08.2006
(Drucksache Nr.: 05868-06)

4.2 Umbau und Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einem Getränkemarkt auf dem Grundstück Spichenerstraße 58 a-e, Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstücke 1533, 1534, 863
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem § 31 Abs 1 (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06150-06)

Hierzu liegt vor:
Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt-West
(Drucksache Nr.: 06150-06-E1)

4.3 63/2-2-033861
Vorbescheid für die Errichtung einer Raumschießanlage auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstück 1488, Ziegelofenweg
-Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05892-06)

Hierzu liegt vor:
Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 29.08.2006
(Drucksache Nr.: 05892-06-E1)

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

5.1 Wohnungsmarktbericht 2006 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06149-06)
Anlage: Wohnungsmarktbericht

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Dortmunder Umweltpreis
- Anpassung der Richtlinie
- Nachwahl der Jurymitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05968-06)

10.2 Offenlegung des Erlenbaches innerhalb des B-Planes Ap 195 – Teigelbrand – und Entflechtung bis zur Mündung in den Emscher-Oberlauf
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06048-06)

10.3 Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Nord
hier: Antrag für den Neubau eines Schweinemaststalles mit Vorgrube, einer Lagerhalle und 2 Fahrsilos auf dem Gelände südlich der Straße "Am Burhag" in Dortmund-Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05890-06)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 23.08.2006 versandt und in der Sitzung vertagt -

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Förderung regenerativer Energien in Neubaugebieten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05394-06)
Anlage: Broschüre "Energieeffizienter Neubau von Wohngebäuden - Information für Bauwillige" des Umweltamtes

Hierzu liegt vor:
Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2006
(Drucksache Nr.: 05394-06)

12.2 Abstimmungsvereinbarungen mit weiteren Betreibern des Systems zur Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06180-06)

12.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Aufnahme weiterer Teilprojekte im Projekt "Plätze und öffentliche Räume"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06195-06)

12.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, hier: Beschluss zur Mittelverlagerung für das Projekt "bauliche Ergänzung Nordmarkt" (Kulturcafé)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06201-06)

12.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund Nordstadt
hier: Fortführung des Projektes 2.2.11 "Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinerei"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05850-06)

12.6 Nachtfahrverbot für LKW auf der B1
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2006
(Drucksache Nr.: 06175-06-E1)

12.7 Konzept für Kreisverkehre in Dortmund
Schreiben des Herrn StR Sierau vom 30.08.2006
(Drucksache Nr.: 05281-06-E1)

12.8 3do - Nutzung während der Bauphase
Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 06.09.2006
(Drucksache Nr.: 06019-06-E2)

13. Anfragen

13.1 Rechtswidrige Mountainbike- Großveranstaltung im Naturschutzgebiet Aplerbecker Wald
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06254-06)

Hierzu liegt vor:
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 06254-06-E1)

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:

Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in 2007 (Drucksache Nr.: 06354-06)

Die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) werden in der Sitzung des AUSW am 20.09.2006 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.



Die Sitzung wird von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Schilff benannt.





zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Frau Reuter weist als stellvertretende Ausschussvorsitzende auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet darum, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen:
- Erichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück
Lindemannstraße 66/Kreuzstraße 68, Gemarkung Dortmund, Flur 17, Flurstück 377 – Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Drucksache Nr. 06459-06) als TOP 4.4 und
- Bildung eines Pools von Dachflächen für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden
in Verbindung mit der Nutzung von Ökostrom (Drucksache Nr. 05888-06) als TOP 6.1.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erkennt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die Dringlichkeit an, so dass die Tagesordnung um die Vorlagen unter den genannten Tagesordnungspunkten erweitert wird.

Außerdem hat Herr RM Münch am 19.09.2006 einen Dringlichkeitsantrag zum Lärmschutz in Dortmund, Antrag zur Tagesordnung (RM Münch) (Drucksache Nr.: 06505-06) gestellt.

Der Ausschuss lehnt mehrheitlich gegen die Stimme der DVU die Dringlichkeit ab, so dass die Tagesordnung nicht um den Antrag, der folgenden Wortlaut hat, erweitert wird:
“Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, welche Konsequenzen sie für künftige Bebauungspläne aus dem Verwaltungerichtsurteil zum B-Plan Automeile ziehen wird?
Der AUSW beauftragt die Verwaltung angesichts der beiden Verwaltungsgerichtsurteile zum Lärmschutz und den Ausbauüberlegungen des Flughafens Wickede, das Thema Lärmschutz zum nächsten Schwerpunkt der Umwelt-Masterplanveranstaltungen zu machen.“

Frau RM Pohlmann-Rohr meldet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Zusammenhang mit der Vorlage zu TOP 3.5 Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202), hier: Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 sowie Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261 (Drucksache Nr.: 06111-06) Beratungsbedarf an und bittet darum, die Vorlage auf den 25.10.2006 zu vertagen.

Der Ausschuss signalisiert Einvernehmen.

Ansonsten werden entsprechend der Absprache im AUSW heute die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) vorgezogen, im Anschluss werden die Tagesordnungspunkte
3 – 9 und 12 - 13 beraten.

Die Tagesordnung wird mit diesen Erweiterungen und Änderungen festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Dortmunder Umweltpreis
- Anpassung der Richtlinie
- Nachwahl der Jurymitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05968-06)

Herr RM Tönnes benennt als Mitglied für die Jury Dortmunder Umweltpreis für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau RM Reuter und als ihre Vertreterin Frau RM Pohlmann-Rohr.

Herr RM Pisula schlägt als Nachfolger für den Vertreter der CDU-Fraktion Herrn sB Otto Rüding vor.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wählt für ausgeschiedene Jurymitglieder für die Fraktion B90/Die Grünen Frau RM Ingrid Reuter und als ihre Vertreterin Frau RM Birgit Pohlmann Rohr sowie als Vertreter der CDU-Fraktion Herrn sB Otto Rüding nach und empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Umweltpreises zu folgen.

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie (Anlage I/Anlage II) zur Vergabe des Umweltpreises und
2. beruft die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen benannten, in der Anlage III (Tischvorlage) aufgeführten Personen als Mitglieder bzw. deren persönliche Stellvertreter in die Jury.

zu TOP 10.2
Offenlegung des Erlenbaches innerhalb des B-Planes Ap 195 – Teigelbrand – und Entflechtung bis zur Mündung in den Emscher-Oberlauf
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06048-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Planfeststellungsbeschluss der Verwaltung zur Offenlegung und Entflechtung des Erlenbaches auf insgesamt ca. 450 m Länge zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Nord
hier: Antrag für den Neubau eines Schweinemaststalles mit Vorgrube, einer Lagerhalle und 2 Fahrsilos auf dem Gelände südlich der Straße "Am Burhag" in Dortmund-Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05890-06)
- gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2006 (Drucksache-Nr. 05890-06-E1)

Herr RM Tönnes bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des AUSW am 25.10.2006 noch weitere mögliche Alternativstandorte hinsichtlich ihrer Verträglichkeit zum Landschaftsschutzgebiet zu prüfen, da offenbar bisher nur Flächen des Eigentümers überprüft wurden.

Herr RM Pisula verdeutlicht, dass die CDU-Fraktion bereits jetzt der Vorlage zustimmen könnte. Sollte das Ergebnis bei der Prüfung negativ ausfallen, bittet er darum, dann aber der Vorlage zuzustimmen, damit nicht die Existenz eines Betriebes gefährdet wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, bis zur nächsten Sitzung alternative Standorte für den Neubau eines Schweinemaststalles zu prüfen, die dem Schutzzweck des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Nord nicht widersprechen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 25.10.2006 behandeln.

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Konzept für Abstellmöglichkeiten für Pkw und Fahrräder an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zum Parken und Reisen: Park and Ride- (P+R) und Bike and Ride-(B+R) - Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05800-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2006
- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Huckarde zur Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 23.08.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2006

Herr RM Pisula schlägt vor, eine Überprüfung der P+R-Parkplätze regelmäßig im Abstand mehrerer Jahre zu wiederholen, um festzustellen, ob ein marktgerechtes Angebot besteht. Er bittet um Auskunft darüber, welche Folgekosten durch die Anlagen entstehen und ob ein Schließen zu einer Ersparnis führen würde.
Die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde erhebt er im Namen der CDU-Fraktion zum Antrag.

Für Herrn RM Harnisch ist es sinnvoll, sich nicht nur um die Pkw, sondern auch um die Fahrräder zu kümmern. Diese Absicht werde aus der Vorlage deutlich.
Herr RM Harnisch hält es für erforderlich, eine Unterbringungsmöglichkeit für Fahrradhelme zu schaffen. Die Verwaltung möge hier Überlegungen anstellen, z. B. könnten in der City liegende Geschäfte solche Möglichkeiten anbieten.
Herr RM Harnisch unterstützt für die SPD-Fraktion die Beschlüsse der Bezirksvertretungen Huckarde und Mengede und erhebt damit auch den Beschluss aus Mengede zum Antrag.
Die Erhöhung des Fahrradverkehrs auf 10 % in diesem Jahr sieht er als Ziel.

Herr RM Tönnes sieht einen großen Bedarf z. B. für die Fahrradabstellanlage am Bahnhof. Die geplanten 800 Stellplätze im Rahmen des Umbaus des Bahnhofs befürwortet er. Bike and Ride hänge natürlich auch von der Infrastruktur ab, z. B. vom Radwegenetz, bei dem Verbesserungsbedarf bestehe. Für die überregionale Einkaufsqualität sieht er u. a. auch die Park and Ride-Parkplätze an den Westfalenhallen als wichtig an.
Er sieht die Stadt Dortmund auf einem guten Weg, den Anteil des Radverkehrs in Dortmund zu steigern.

Herr Wilde nimmt die Frage nach den Folgekosten des Herrn RM Pisula und die Frage nach der Helmunterbringung des Herrn RM Harnisch als Prüfauftrag mit.
Auf die Frage des Herrn sB Rüding nach einer Abstimmung der Standorte der P+R- und B+R-Parkplätze mit den Dortmunder Stadtwerken erklärt Herr Wilde, dass die Einrichtung der Standorte in Abstimmung mit den Dortmunder Stadtwerken bzw. der Deutschen Bahn AG erfolge.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU sowohl folgendem in der Bezirksvertretung Huckarde beschlossenen Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, an der S-Bahn-Haltestelle Huckarde-Parsevalstraße ausreichend B+R Parkplätze einzurichten.“

Der AUSW beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, folgendem ergänzenden Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zu folgen:
“Außerdem ist der P+R-Parkplatz Westerfilde / Bodelschwingh an der Wenemarstraße in der Planung zu erhalten.“

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte P+R und B+R-Untersuchung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Anlagen sukzessive entsprechend den finanziellen Möglichkeiten zu realisieren. Ältere Beschlüsse zum Ausbau von P+R-Anlagen werden hiermit aufgehoben.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 26.07.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06029-06)

Herr RM Harnisch lehnt im Namen der SPD-Fraktion die Vorlage ab, weil die Einbindung der geplanten Einzelhandelseinrichtung in Nette nicht als gelungen anzusehen sei. Der Standort sei für Einzelhandel gut geeignet, aber die Art der vorgeschlagenen Bebauung könne nicht befürwortet werden. Er hofft, dass mit der Ablehnung der Investor dazu bewegt werden kann, eine andere Planung vorzulegen, die sich erheblich besser in das Gebiet einfügt.

Frau RM Pohlmann-Rohr schließt sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Ablehnung an. Es gehe nicht darum, den Standort nicht zu entwickeln, sondern es sollte eine andere Gestaltung erfolgen.

Auch Herr RM Thieme lehnt die Vorlage ab.

Herr RM Mause verweist auf die baugestalterische Festsetzung, die positiver sei als bisher. Die Bezirksvertretung Mengede bemängele die Anbindung an die Käthe-Kollwitz-Straße. Herr RM Mause geht davon, dass diese Bebauung die einzige Chance sei, an dieser Stelle Einzelhandel zu bekommen. Kein Discounter werde weitere Vorstellungen erfüllen. Auch müsse die Versorgung in Nette verbessert werden.

Herr RM Münch gibt an, dass die Mengeder Bezirksvertretung das Projekt für gut gehalten habe und ein investorfreundliches Klima geschaffen werden sollte. Nur die Anbindung sei kritisiert worden. Er befürchtet, dass der Investor abspringen könne, und spricht sich dafür aus, der Vorlage zuzustimmen.

Herr RM Harnisch will den Einzelhandel dort nicht verhindern, sondern die geplante Gestaltung und damit die städtebauliche Qualität verbessern. Es gebe Investoren, die bisher unübliche Wege beschreiten.
Zur Nahversorgung verweist Herr RM Harnisch darauf, dass ca. 100 m vom geplanten Gebäude entfernt ein türkisches Lebensmittelgeschäft sei.

Frau RM Reuter erinnert daran, dass im Ausschuss ein Antrag verabschiedet worden sei, die städtebauliche Qualität der Supermärkte zu verbessern.

Herr RM Mause gibt den Hinweis, dass ein Lebensmittelgeschäft in Mengede entstanden sei, das nach den gleichen Maßstäben, wie das geplante Geschäft, geplant sei. Er schlägt vor, die Vorlage zu vertagen, um mit dem Investor noch einmal zu verhandeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der DVU gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt, folgende Beschlussfassung abzulehnen:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162.

II. beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 mit Begründung vom 26.07.2006 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – vom 28.07.2006 (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.3
Stadterneuerung; Untersuchungsgebiet "Hörde Zentrum / PHOENIX"
Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05906-06)

Frau RM Falkenstein-Vogler ist erstaunt darüber, dass es zwei Jahre bis zur Vorlage gedauert habe. Aus dem Hörder Projekt werden verschiedene Maßnahmen zur Sanierung und Stadterneuerung entstehen. Sie bedauert, dass die Bewilligung der Fördermittel noch aussteht.

Herr RM Pisula erkennt in Hörde u. a. den Rückgang der Geschäftstätigkeit, dem entgegengewirkt werden sollte. Die CDU-Fraktion werde daher der Vorlage zustimmen.

Herr RM Münch hält es für wichtig, dass in Hörde etwas passiert. Der Erfolg des Phoenix-Sees dürfe nicht gefährdet werden.




Herr RM Münch spricht den letzten Satz der Begründung auf Seite 2 der Vorlage an:
„Der Niedergang des Teilgebietes Hörde-Hermannstraße in baulicher und sozialstruktureller Hinsicht beeinträchtigt die Chancen des angestrebten Ausbaus von Wohnnutzungen und Dienstleistungen auf dem nördlich angrenzenden Areal des PHOENIX Sees.“

Herr RM Münch stellt dar, dass dort eine einseitige Bevölkerungsstruktur vorherrsche, insbesondere geprägt von türkischen Mitbürgern. Dies müsse nach seiner Meinung nachdenklich machen, da mit der Moschee Hermannstraße ein islamischer Standortfaktor zugelassen wurde. Offenbar habe dies zu dem Niedergang geführt. Auch bei künftigen Projekten in Hörde, wie im Bereich Grimmelsiepen, sollte dies nachdenklich stimmen.

Laut Frau RM Pohlmann-Rohr sollte nicht nur der Phoenix-See in Hörde entwickelt werden, um ein schönes Wohngebiet entstehen zu lassen, sondern auch um einen Attraktivierungsfaktor dorthin zu holen. See und Wohnen haben jeweils ihre eigene Attraktivität und dies wird nach Hörde ausstrahlen und ggf. zu einer Art Aufschwung führen. Sie hofft, dass Stadtbezirksmarketing, Citymanagement und Stadtteilmanagement aufeinander abgestimmt werden.

Herr RM Thieme schließt sich ausdrücklich den ausländerfeindlichen Äußerungen des Herrn RM Münch nicht an, aber nach Meinung des Herrn RM Thieme habe Herr RM Münch Recht damit, dass die Probleme in der Hermannstraße auf einer jahrzehntelangen Verwahrlosungs- und Vernachlässigungspolitik basieren.

Herr Wilde erklärt zur Dauer des Verfahrens, dass der Stadtumbauprozess eine komplexe Aufgabe sei. Es wurden vorbereitende Untersuchungen durchgeführt, und ein externer Auftragnehmer hat einen Bericht abgegeben, der noch von der Verwaltung zu prüfen war. Die Bezirksregierung als Förderstelle hat sich die Ergebnisse angesehen und dafür entsprechend Zeit benötigt. Das Attestat der Bezirksregierung liegt vor, die vorbereitenden Untersuchungen werden so mitgetragen. Förderanträge sind gestellt. Es ist voraussichtlich davon auszugehen, dass Ende des Jahres positive Bewilligungsbescheide kommen werden.

Auf die Frage des Herrn RM Münch nach den Ursachen für den „Niedergang“ des Teilgebietes Hörde-Hermannstraße verweist er auf die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, die Herr RM Münch sich anschauen könnte. Dort könnten die Aussagen, zu denen der Gutachter gekommen ist, eingesehen werden. Die Darstellung des Herrn RM Münch sei nicht die Ursache für den Niedergang des Quartiers.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen
im Untersuchungsgebiet “Hörde Zentrum / PHOENIX“ zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung
2.1 auf der Grundlage der Vorschriften zum Stadtumbau West ein Stadtumbaugebiet zur
Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen für einen abgegrenzten Bereich vorzu-
bereiten. Der abgegrenzte Bereich umfasst den Ortskernbereich, den Bereich um die
Hochofenstraße und den Piepenstockplatz und den Bereich um die Hermannstraße
(siehe Anlage 5 Abgrenzungsvorschlag - Stadtumbaugebiet und Sanierungsgebiet -).
2.2 zusätzlich ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren mit Ge-
nehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch zur Durchführung von Stadt-
erneuerungsmaßnahmen für den v. g. unter 2.1 genannten Bereich ohne den Bereich um
die Hermannstraße (siehe Anlage 5 Abgrenzungsvorschlag - Stadtumbaugebiet und Sa-
nierungsgebiet -) vorzubereiten.
2.3 entsprechend der mehrjährigen Kosten- und Finanzierungsdarstellung eine Förderung
der unrentierlichen Kosten mit Landeszuschüssen zu beantragen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Vorbereitung der o. g. Maßnahmen und für
die ersten Teilmaßnahmen im zukünftigen Stadtumbaugebiet und Sanierungsgebiet
3.1 die Auftragsvergabe zur Erstellung eines integrierten Handlungs-/ teilräumigen
Entwicklungskonzeptes (Aufwand 110.000,00 €)
3.2 die Auftragsvergabe zur Erstellung eines Stadtmarketingkonzeptes
(Aufwand 160.000,00 €)
3.3 die Auftragsvergabe zur Einrichtung eines Stadtteilmanagements
(Aufwand 1.210.000,00 €)
3.4 die Auftragsvergabe zur Einrichtung eines Citymanagements für das Zentrum
(Aufwand 910.000,00 €)
3.5 die Beauftragung eines Sanierungsträgers (Aufwand 765.000,00 €)
3.6 die Durchführung von Maßnahmen im privaten Bereich – Förderung der Gestaltung
und Begrünung auf privaten Grundstücken – (Aufwand 139.000,00 €)
3.7 die Beauftragung von eventuell weiteren erforderlichen Gutachten und Untersuchungen
(Aufwand 150.000,00 €)
3.8 die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeiten (Aufwand 60.000,00 €) mit einem
Gesamtaufwand in Höhe von 3.504.000,00 €. Mit den v. g. Maßnahmen wird erst begonnen, wenn ein Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt.

zu TOP 3.4
Zukunftsstandort PHOENIX See
hier: Sachstandsbericht zur Entwicklung des Standortes PHOENIX See und Weiterentwicklung des Rahmenplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06205-06)
- Bitte um Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.09.2006 (Drucksache Nr. 06205-06-E2)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2006 (zur Information)

Frau RM Falkenstein-Vogler verweist auf den Zusammenhang zur Vorlage „Stadterneuerung; Untersuchungsgebiet „Hörde Zentrum/PHOENIX“ unter TOP 3.3. Sie ist erfreut darüber, dass sich Hörde langsam von einem Industrie- zu einem Dienstleistungsstandort entwickelt, und ist davon überzeugt, dass die Richtung des Projektes stimme. Die Öffnung des Hörder Zentrums mit Anbindung an den See über die Fassstrasse hinweg hält sie für wichtig. Frau RM Falkenstein-Vogler würde es sehr begrüßen, wenn das Projekt von einem Quartiers- oder Citymanager begleitet werden könnte.

Frau RM Poschmann bittet die Verwaltung, die Vorschläge der Bezirksvertretung Aplerbeck in das weitere Verfahren als Prüfaufträge einzubeziehen.

Auch Herr RM Pisula meint, dass dieses Projekt gut sei. Die heute vorgelegten Änderungen sieht er als positiv an. Mit dem See werden ein hochwertiges Wohngebiet und ein touristisch interessanter Bereich geschaffen.

Frau RM Pohlmann-Rohr sieht gute Elemente, z. B. mit umfassendem Energiekonzept, in diesem Projekt.

Zur Frage des Herrn RM Pisula, ob ein altes Gebäude auf der Sichtachse von der Hermannstraße zum Phoenix-See wirklich abgerissen werden müsse oder ob die Bausubstanz erhalten werden könne, gibt Herr Wilde an, dass nur untergeordnete Gebäude des Stifts-Forums abgerissen werden sollen, die nicht das Ortsbild Hördes prägen. Erhaltenswerte Gebäude auf der Südseite der Straße werden nicht abgerissen werden.

Herr RM Becker gibt an, dass auch die Fraktion FDP/Bürgerliste das Projekt unterstütze. Es sollte nur nicht der Eindruck stehen, dass dort der Wasserhahn aufgedreht werde und die entstehende Wasserfläche dann „Phoenix-See“ getauft werden könne. Die Probleme sollten transparent gemacht und Lösungen gesucht werden. Die Fraktion FDP/Bürgerliste werde sich bei der Vorlage enthalten.
Herr Wilde erklärt zu den einzelnen Fragen der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Zu 1. Welche Veränderungen im Verkehrsfluss erwartet die Verwaltung ohne die Verlängerung der Kohlensiepenstraße (zusätzliche Belastung an welchen Stellen)? Wie bezeichnet die Planungsverwaltung die Verlängerung nunmehr: als wünschenswert oder als überflüssig?

Der Rahmenplan sehe keine Verlängerung der Kohlensiepenstraße vor, weil das vorhandene Straßennetz ausreichend dimensioniert sei, um die zusätzlichen Verkehre verträglich aufzunehmen. Dies haben Verkehrsuntersuchungen gezeigt.
Laut Herrn Wilde gibt es heute im Bereich Adelenstraße 7.000 Kfz, die Zahl werde sich um ca. 2.300 erhöhen. Im Bereich Meinbergstraße liege die Belastung bei 4.000 Fahrzeugen, die voraussichtlich um 1.700 ansteigen werde.
Bei Verlängerung der Kohlensiepenstraße müsste man durch die Emscheraue. Die positiven Wirkungen der verkehrsfreien Emscheraue wurden als wichtiger angesehen.

Zu 2. Unter Punkt 4.1.3. (S. 12) „Immissionsgutachten“ wird ausgeführt, dass es am Rande des Plangebietes zu "deutlichen Überschreitungen" der zulässigen Werte käme. Woher stammen diese Überschreitungen? Welche Ränder betrifft dies genau? Welche Folgen könnten die überhöhten Lärmwerte haben?

Bei den deutlichen Überschreitungen sind die vorhandenen Hauptverkehrsstraßen, wie Weingartenstraße, Remberg, Schürufer- und Hermannstraße, gemeint. Diese Straßen sind heute bereits belastet und werden dann eine stärkere Belastung erfahren. Es gibt dort nur die Möglichkeit, passiven Schutz vorzunehmen. Entsprechende Maßnahmen an den Gebäuden sind vorgesehen. Wenn in die Bauleitplanung eingestiegen wird, werden über Einzelgutachten die verschiedenen Situationen betrachtet und entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.

Zu 3. Afflerbach: Es ist geplant, die von der Firma gemietete Halle zu verkürzen (S. 26) und Lärmdämmung zu montieren (S. 13). Welche Kosten werden hierfür erwartet?

Laut Herrn Wilde sind die Kosten noch nicht ermittelt.

Zu 4. Wann ist mit der noch ausstehenden Bauleitplanung sowie mit der Erstellung des Bebauungsplans für den südöstlichen Teil (Afflerbach; S. 9) zu rechnen?

Der Aufstellungsbeschluss besteht für den gesamten Bereich. Hier ist geplant, eine Aufteilung in drei Bereiche vorzunehmen. Mit Priorität werden die Bereiche Ostseite Hörde – Fassstraße/Hafenbereich – und die Nordseite der Wohnbebauung am See vorgezogen, danach wird die Südostseite weiter verfolgt werden. Nach Angaben des Herrn Wilde sei es nicht möglich, die Vermarktung aller Flächen gleichzeitig vorzunehmen.

Zu 5. Baulandarrondierung (S. 20): Welche Verluste an Bauland hat es gegeben? Welche "verschiedenen Anstöße" (Offenlegung Hörder Bach, Erhalt Tull-Villa, Sichtachse, Afflerbach, geologische Gegebenheiten) haben dazu geführt? Gibt es über die in der Vorlage genannten Anstöße weitere, die zu einer Veränderung der Baustruktur/Baulandverschiebung geführt haben?
und
Zu 6. Welche Baulandgewinne werden durch den Verzicht auf die Straßenverbindung erreicht (S. 21)? Gibt es weitere Baulandgewinne an anderer Stelle?

Durch die Veränderungen im Rahmenplan haben sich die vorgesehenen Wohnbauflächen um 1,6 ha auf insgesamt 36,8 ha vergrößert. Durch die Rahmenplanänderungen wird sich an der bisherigen Wirtschaftlichkeit des Projektes nichts verschlechtern.

Herr RM Becker bittet auf Nachfrage darum, trotz der mündlichen Antworten eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU und der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung des Standortes PHOENIX See zur Kenntnis und stimmt der weiterentwickelten Fassung des Rahmenplans PHOENIX See (Stand August 2006) als Grundlage der Fortschreibung zu.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Wohnbebauung nordöstlich Höchstener Straße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 sowie Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 261
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06111-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung am 12.09.2006
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.09.2006 (Drucksache Nr. 06111-06-E2)

Frau RM Pohlmann-Rohr macht im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – Beratungsbedarf geltend.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 25.10.2006 beraten.

zu TOP 3.6
Entwicklung der Westfalenhütte
Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06158-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 13.09.2006

Herr RM Pisula bezeichnet die Entwicklung der Westfalenhütte als gutes Projekt, dem er im Namen der CDU-Fraktion zustimmt. Zum Thema der Feinstaubbelastung an der Brackeler Straße bittet er um Auskunft, welche Lösung im Zusammenhang mit der Nordspange vorgesehen ist.

Auch Herr RM Berndsen spricht an, dass die Verkehre in Eving, Kirchderne und der Nordstadt nicht eindeutig erkennbar sind. Bezüglich der Brückenbauten stelle er sich vor, dass die Verkehre nicht über Eving laufen sollten. Der Wettbewerb insgesamt sei sehr gut.

Frau RM Reuter erklärt, dass derzeitig noch das Stadium des Wettbewerbsverfahrens besteht und das Ergebnis zu bewerten sei. Die Aussagen zu den Verkehrsführungen sind noch nicht getroffen. Die Belange der betroffenen Stadtteile sollten ihres Erachtens einbezogen werden.

Herr RM Münch befürwortet den ausgewählten ersten Preis des Wettbewerbes, da dieser auf die vorhandene, sich positiv entwickelte ökologische Struktur Rücksicht nimmt. Eine Ansiedlung von Betrieben auf Brachen hält er nur unter dieser Voraussetzung für sinnvoll. Der Bereich, wo die Logistik Nord geplant sei, sei seines Erachtens naturschutzwürdig. Daneben liegt das Naturschutzgebiet Kirchderner Wäldchen. Er bittet darum, ein Augenmerk auf den westlichen Bereich der geplanten Logistik Nord zu haben und die vorhandenen Strukturen zu erhalten. Die Bildung von Grünachsen gefalle ihm.

(Am Ende der Diskussion erklärt Herr RM Münch, dass er sich fälschlicherweise auf den westlichen Bereich der geplanten Logistik Nord bezogen habe. Er habe den östlichen Bereich gemeint.)

Herr RM Becker unterstützt dieses Projekt im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste. Er regt an, das gesamte Areal nicht nur für Logistik zur Verfügung zu stellen.

Herr Wilde erläutert, dass das vorliegende Wettbewerbsergebnis nun zu konkretisieren und ein Rahmenplan zu fertigen sei. Ein Baustein wird das Verkehrskonzept sein, das zusammen mit den Grundstückseigentümern, den Fachleuten, der örtlichen Politik und den Bürgerinnen und Bürgern erstellt wird. Die Nordspange sei eine gesetzte Größe, die im Verbindungsbereich Brackeler Straße/Übergang Nordspange eine andere Qualität haben werde als es der Wettbewerbsplan erkennen lasse. Daraus werden schon die Vorfahrtsberechtigungen deutlich. Die Nordspange hat Verbindungs- und auch Erschließungsfunktion für die angrenzenden Nutzungen.
Der Hinweis des Herrn RM Berndsen, die Anbindung der heutigen Logistikfläche Feineisenstraße an die B 236 n, wird berücksichtigt werden. Ob ein neues Brückenbauwerk erforderlich wird, wird noch untersucht, aber es werde eine Verbindung geben.
Die ökologischen Qualitäten drücken sich darin aus, dass die erhaltenswerten Bereiche berücksichtigt wurden. Der Bereich des Kirchderner Wäldchens ist bereits im heutigen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.

Zur Forderung des Herrn RM Münch, die Vorlage auch dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde vorzulegen, stellt Herr Wilde fest, dass die Fachlichkeit durch Beteiligung des Umweltamtes sichergestellt war.

Zur Anregung des Herrn RM Becker gibt Herr Wilde an, dass es eine Nutzungsmischung geben werde. Bestimmte Bereiche bieten sich aber u. a. durch die Verkehrserschließung für die Logistik an. Abgegrenzte Logistikbereiche werden zur Bindung von Fördermitteln ausgewiesen werden, da die Förderung von Straßen- und Kanalbaumaßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz an die Ausweisung von Logistikflächen gebunden ist.

Auf Nachfrage des Herrn RM Harnisch stellt Herr Dr. Grote dar, dass die Frage der Zuständigkeitsänderungen im Immissionsschutzrechts mit der Verwaltungsreform der Landesregierung zusammenhängt, die derzeitig zur Auflösung der staatlichen Umweltämter führt. Die Gewerbeaufsicht und die Zulassung von Gewerbebetrieben werden neu verteilt. Die Bezirksregierungen sollen Aufgaben übernehmen und die Kreise und kreisfreien Städte werden untere Immissionsschutzbehörde werden. Die Stadt Dortmund hat dafür plädiert, die Zuständigkeiten möglichst umfassend an die Kreise und kreisfreien Städte weiterzugeben. Es gibt aber auch Bestrebungen, u. a. der Industrie, innerhalb einer großen Fläche eine Behörde für zuständig zu erklären.
Das Umweltamt arbeitet darauf hin, bei Neuverteilung der immissionsschutzrechtlichen Fragen möglichst viele Zuständigkeiten zu erhalten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt das Wettbewerbsergebnis zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der beschriebenen Empfehlungen (Pkt. 5 der Vorlage), zu verfahren.








4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-2-033992
Vorbescheid für die Errichtung eines Einkaufszentrums, Gemarkung Grevel, Flur 4, Flurstücke 504 und 1747, gelegen an der Droote 64, Preussweg 3
- Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05868-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 22.08.2006

Frau RM Zupfer lehnt für die SPD-Fraktion die Vorlage ab und bittet, das Bauvorhaben zuzulassen. Als die Bezirksvertretung Scharnhorst gefordert hatte, eine Veränderungssperre zu erlassen, hatte diese gemeint, die Veränderungssperre könne auf Lebensmitteldiscounter begrenzt werden. Für die vorgesehene Bebauung bestehe der Wunsch, diese zuzulassen, da dadurch eine Aufwertung der Straße Droote erfolgen werde. Das geplante Geschäft werde ein Angebot vorhalten, das im Zentrum nicht vorhanden sei.

Herr RM Pisula folgt der Verwaltungsvorlage im Namen der CDU-Fraktion, um das vorhandene Zentrum zu stärken.

Frau RM Zupfer ist der Meinung, dass das Scharnhorster Einkaufszentrum nicht mehr gestärkt werden könne, da dort kein weiteres Geschäft mehr hinzukommen könne. Das Geschäft werde für die Versorgung der Menschen benötigt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, das Vorhaben gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen, zur Kenntnis und lehnt sie mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die DVU ab.

zu TOP 4.2
Umbau und Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einem Getränkemarkt auf dem Grundstück Spichenerstraße 58 a-e, Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstücke 1533, 1534, 863
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem § 31 Abs 1 (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06150-06)
- Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Innenstadt-West

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs-planes InW 202 (Art der Nutzung) zu erteilen zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.3
63/2-2-033861
Vorbescheid für die Errichtung einer Raumschießanlage auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstück 1488, Ziegelofenweg
-Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05892-06)
- Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 29.08.2006 (Drucksache-Nr. 05892-06-E 1)

Herr RM Berndsen lehnt die Vorlage im Namen der SPD-Fraktion ab.

Herr RM Neumann macht deutlich, dass ein in diesem Fall ablehnender Beschluss illegal sei und verweist auf bestehende Gerichtsurteile.

Herr RM Becker stimmt der Vorlage zu, um keine Schadensersatzansprüche entstehen zu lassen.

Herr RM Tönnes stellt heraus, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Raumschießanlage ablehnt und dass diese politische Aussage unterstützt werde. Er gibt an, dass die Landesbauordnung sogar eine rechtswidrige Versagung einer Bauvoranfrage kenne. Somit kenne sogar der Gesetzgeber diesen Weg. Die Aufsichtsbehörde werde endgültig entscheiden. Die Politik müsse die Möglichkeit haben, ein politisches Signal zu setzen, auch wenn es möglicherweise rechtswidrig sei. Im Gesetz ist dies vorgesehen und das weitere Verfahren sei im Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 29.08.2006 dargestellt.

Herr RM Harnisch verweist auch auf das Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer, in dem nicht die Rede davon sei, dass das Vorgehen illegal sei. Die Anlage sei grundsätzlich nicht gewollt.

Herr Thieme gibt zur Niederschrift:
„Ich möchte das jetzt mal fürs Protokoll bitte ganz ausdrücklich und zwar wörtlich: Wenn ich sie richtig verstanden habe, Herr Tönnes, dann verhalten sie sich hier ganz bewusst und bekennen sich doch ganz eindeutig rechtswidrig. Ist das richtig? Haben sie gerade gesagt. Rechtswidrig. Sie verhalten sich bewusst rechtswidrig. So habe ich es verstanden und ich denke andere auch hier. Das hätte ich gern im Protokoll vermerkt. Dankeschön.“

Anschließend gibt Herr Tönnes folgenden Wortbeitrag zur Niederschrift:
„Auch das zu Protokoll, ganz bewusst zu Protokoll. Ich habe nie behauptet, dass es hier um ein rechtswidriges, sondern ich habe ganz klar gestellt, es geht um ein legales, gesetzlich normiertes Verfahren, das wir hier als Ausschuss anwenden; vorgesehen in der Landesbauordnung § 81, kann dort jeder nachlesen. Dankeschön.“

Beschluss:
Mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme der DVU bestätigt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden am 23.08.2006 gefassten Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der DVU die planungsrechtliche Zulassung des Vorhabens ab.

zu TOP 4.4
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Lindemannstraße 66/Kreuzstraße 68, Gemarkung Dortmund, Flur 17, Flurstück 377
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 14.09.2006 -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06459-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die Zulassung des Vorhabens.



5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 5.1
Wohnungsmarktbericht 2006 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06149-06)

Frau RM Falkenstein-Vogler gibt an, dass der Bericht für sie formal und inhaltlich gut sei. Für sie liegt die Hauptaussage des Berichtes in dem Satz:
“Wie die zunehmend bessere Nahwanderungsbilanz zeigt, beginnen hier die Steuerungsmaßnahmen der Stadt Dortmund zu greifen. Diese liegen insbesondere in der Ausweisung von Wohnbauland und den Angeboten für junge Familien im Rahmen des Familienprojekts.“
Die Steuerungsmaßnahmen seien die Umsetzung aus dem Gutachten von empirica.
Frau RM Falkenstein-Vogler hebt hervor, dass es in Dortmund bei den Grundstückspreisen eine Tendenz zu stagnierenden bzw. teilweise sinkenden Preisen gibt, was im Vergleich zum Umland positiv ist.
Sie bittet darum, den ersten regionalen Wohnungsmarktbericht dem AUSW vorzustellen.
Frau RM Falkenstein-Vogler stellt fest, dass sich die Rahmenbedingungen verändert haben, hier z. B. die mangelnde Investitionsbereitschaft der Bauwirtschaft und gesetzliche Veränderungen und Förderungen von Bund und Land. Neben der Wohnungsmarktbeobachtung werde es immer wichtiger, wohnungswirtschaftliche, städtebauliche und infrastrukturelle Aspekte aufeinander abzustimmen.

Frau RM Pohlmann-Rohr erklärt, dass es einen Markt für frei finanzierten Wohnungsbau, auch bei Wohnungsgenossenschaften, gibt.
Es gibt verschiedene Unternehmen, die Wohnungsbestände in Dortmund aufkaufen und anschließend privatisieren. Hier sollten Alternativen vorbereitet werden, die Stadt Dortmund könne dort eingreifen.

Für Herrn Punge ist der Wohnungsmarktbericht Beweis dafür, dass das Wohnungsamt sehr professionell arbeitet. Z. B. wegen des Mietspiegels wird mit den Wohnungsmarktakteuren unter Moderation des Fachbereiches zusammengearbeitet.
Die direkte Arbeit des Amtes werde in diesem Bericht nicht so deutlich. Zur Sozialverträglichkeit bei Wohnungsverkäufen erklärt Herr Punge, dass dies nicht immer funktioniere, wie zugesagt, Beispiel: das Gebäude „Hannibal“.
Die Behauptung der Landesregierung, dass durch den Verkauf der LEG der Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen saniert werden könne, hält Herr Punge nicht für richtig. Die Kürzung der Kündigungsschutzfristen hält er nicht für sozialverträglich.
Herr Punge bittet um Unterstützung dafür, dass der LEG-Verkauf nicht in der geplanten Art erfolgt.

Frau RM Horitzky spricht den Aspekt der nachlassenden Bautätigkeit im Bund, Land und jetzt auch in Dortmund an. Hier sollte mehr auf die potenziellen Käufer und deren Wünsche eingegangen werden. Die Hinwendung zur regenerativen Energie bezeichnet sie im Namen der CDU-Fraktion als falsch und auch abschreckend für Käufer. Ansonsten ist Frau RM Horitzky der Meinung, dass Dortmund ganz gut, die Wohnungswirtschaft betreffend, da steht.

Herr RM Thieme fügt das „Horrorhaus“ in der Kielstraße im Norden als Beispiel für das Spiel am Markt an.

Frau Beißner betont, dass der Bericht aufgrund der Arbeit des Wohnungsamtes, der intensiven Zusammenarbeit mit den Akteuren des Wohnungsmarktes und der aktiven Zusammenarbeit mit den Universitäten Dortmund und Bochum zustande gekommen ist.
Zum Hinweis der Frau RM Falkenstein-Vogler zu den ausländischen Investoren erklärt Frau Beißner, dass das Wohnungsamt beobachten werde, wie die Aufkäufer mit den Wohnungen umgehen. Ob ein Bericht zu diesem Thema zwischen den Jahren möglich ist, wird davon abhängen, welche Erfahrungen zusammengetragen werden können. Ansonsten werde dieses Thema in den Bericht des nächsten Jahres eingehen.


Die Wohnungsbauförderanstalt hat den ersten Bericht zur regionalen Wohnungsmarktbeobachtung herausgegeben. Grundlage dieses Berichtes sind Daten aus dem Jahr 2004. Die Datenmenge ist geringer als für den Dortmunder Wohnungsmarktbericht, es wurde auf Daten des LDS und des oberen Gutachterausschusses zurückgegriffen.

Herr Böhm erläutert, dass der Wohnungsbewirtschafter, der den Hannibal übernommen habe, zunächst seriös aufgetreten sei. Weitere Informationen hat das Wohnungsamt derzeitig nicht. Andere Dortmunder Gebäude der Firma stehen unter Zwangsverwaltung, nicht das Hannibal-Gebäude. Im Vorgriff Strategien zu entwickeln, wie von Frau RM Pohlmann-Rohr gefordert, ist nach Angaben des Herrn Böhm zur Zeit nicht möglich, da bisher eine Kontaktaufnahme mit Jansen & Helbing nicht zustande gekommen ist. Das Wohnungsamt ist als „Feuerwehr“ tätig, es gab z. B. bereits einen Termin mit Vertretern des Mieterschutzvereins, dem Mieterbeiratsvorsitzenden und dem Wärmelieferanten, um ein Frühwarnsystem entstehen zu lassen.
Das Hauptgeschehen erfolgt laut Herrn Böhm beim Wohnungsbau derzeitig im Bestand. Die Haushaltszahl wird größer, so dass die Nachfrage ein wenig zurückgeht, aber es ist mit größerem Nachfragepotenzial zu rechnen.

Frau RM Dr. Hetmeier bittet das Wohnungsamt darum, bei Kontakten im Zusammenhang mit den anderen Gebäuden der Firma Jansen & Helbing auch auf die anderen Wohnungsbestände zu achten. Die Firma habe Sozialverpflichtungen übernommen, aber die Vermietung sei an manchen Stellen auf 50 % zurückgegangen.

Zur Zwangsverwaltung von Wohnungen stellt Herr Böhm heraus, dass den Objekten nichts Besseres passieren könne, als dass professionelle Zwangsverwalter sich solcher Unternehmen annehmen. Die Mieteinnahmen fließen dann vorrangig für Investitionen in Instandsetzungen, die Finanzierung der Energie, Heizung, etc., was für die Wohnqualität gut ist. Wenn Gebäude unter Zwangsverwaltung steht, ist dies gut, aber dies kann keine langfristige Lösung sein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 6.1
Bildung eines Pools von Dachflächen für Solaranlagen auf städtischen Gebäuden in Verbindung mit der Nutzung von Ökostrom
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-06)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 08.09.2006 (Drucksache-Nr. 05888-06-E1)

Frau RM Lührs ist erfreut darüber, dass die Bildung von Pools von Dachflächen für Solaranlagen inzwischen läuft. Die Lösung mit der Ökostromlieferung für den Rat- und Stadthauskomplex bezeichnet sie als sinnvoll. Nach Meinung der Frau RM Lührs fehlt noch eine Visualisierung, z. B. in der Berswordthalle.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


TOP 10. Angelegenheiten des Umweltamtes und TOP 11. Angelegenheiten des
Regiebetriebes 'Stadtgrün' wurden vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Förderung regenerativer Energien in Neubaugebieten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05394-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2006
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2006

Frau RM Lührs weist darauf hin, dass der im April 2005 zur Förderung regenerativer Energien im AUSW beschlossene Antrag die Grundlage dieser Vorlage ist. Die meisten Bürgerinnen und Bürger sehen ihres Erachtens inzwischen ein, dass die regenerativen Energien gefördert und genutzt werden sollten. Die in der Vorlage genannten Maßnahmen sind positiv und werden laut Frau RM Lührs Erfolg bringen.

Herr RM Pisula befürwortet für die CDU-Fraktion ausdrücklich die Möglichkeit, andere Energien zu nutzen. Die CDU-Fraktion lehne es ab, dass die Bauherren zur Nutzung regenerativer Energien gezwungen werden. Der Rechnung, dass über lange Zeit die Nutzung dieser Energien nicht teurer sei, widerspricht Herr RM Pisula dahingehend, dass zumindest am Anfang höhere Kosten bei späterer Einsparung auf die Bauherren zukomme. Dies wird sich besonders bei sozial Schwächeren zeigen. Daher werde die CDU-Fraktion die Vorlage ablehnen.

Frau RM Pohlmann-Rohr befürwortet die Vorlage im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie spricht sich dafür aus, Bauwillige auf diesen Weg der regenerativen Energien zu schicken. Z. B. sei Dortmund sehr gut zur Nutzung von Erdwärme geeignet.
Frau RM Pohlmann-Rohr bedauert, dass die Broschüre „Energieeffizienter Neubau von Wohngebäuden“ nicht für jeden Leser und jede Leserin verständlich sei, aber in der Broschüre sei erkennbar, dass Ökologie nicht viel teurer sei und eine Investition sich schnell amortisiere.

Herr RM Becker kritisiert den Druck, der auf die Bauherren ausgeübt werde, und begrüßt ausdrücklich die Broschüre und den kostenlosen Beratungsschein. Die Vorlage werde aber von der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Frau RM Horitzky bittet im nächsten Jahr um Auskunft, welches Baugebiet besser vermarktet werden konnte, der Bereich der Stadtgärtnerei in Brackel oder der Bereich des Apolloweges in Aplerbeck. Sie ist der Meinung, dass diese Zahlen zeigen werden, ob der Zwang, besondere Standards zur Energieeinsparung zu nutzen, richtig sei.


Herr RM Harnisch stellt dar, dass ein Bauherr, der einen städtebaulichen Vertrag unterschreibe, wisse, was auf ihn zukomme. Dies sei für Herrn RM Harnisch kein Zwang. Ggf. könne ein Bauherr sich ein Grundstück suchen, dass nicht städtisch sei, so dass er einen solchen Vertrag nicht unterschreiben müsse.
Herr RM Harnisch spricht die vor Jahren vom Rat beschlossene 25 %-Regelung an, die seines Erachtens eher einem Zwang entsprach. Trotzdem sind viele Wohneinheiten entstanden.
Die Zuwanderer kommen aus Unna und Datteln. Sie werden auch trotzdem nach Dortmund ziehen, auch wegen der regenerativen Energien werden sie das weiter tun.

Herr StR Steitz sieht in diesen Maßnahmen ein Zwangselement, aber er ist der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensbereichen gezwungen werden. Auf den Straßen ist max. 50 km/h zu fahren. Ein Bauherr werde gezwungen, seinen Kanalanschluss bei der Stadt Dortmund zu nehmen.
Nur müssen die Einschränkung der Freiheit in einem angemessenen Verhältnis zum verbundenen Effekt stehen. Für Klimaschutz könne man sich nicht nur abstrakt aussprechen. Ein Beschluss zum Beitritt zum Klimabündnis muss konkrete Maßnahmen folgen lassen.
Das vom Rat gesteckte Ziel zum Klimaschutz könne seines Erachtens nur durch gesetzte Vorgaben erreicht werden.

Herr Prof. Dr. Finke stellt dar, dass eine Kommune nach dem Baugesetzbuch verpflichtet sei, im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines neuen Bebauungsplanes die Fragen der alternativen Energieversorgung zu prüfen. Er sieht darin den Sinn, Festsetzungen dazu z. B. im Bebauungsplan festzuschreiben. Wenn dies als Zwang angesehen werde, so könne er nur darauf hinweisen, dass der Zwang nur für dieses Gebiet bestehe. Der Bauherr könne sich ggf. ein anderes Grundstück suchen.

Im Auftrag des Herrn StD Fehlemann gibt Herr Funke an, dass es sich bei den in der Vorlage genannten Standards um eine Absichtserklärung und nicht um Vorgaben handle.
Herr Funke schlägt daher im Namen des Herrn StD Fehlemann vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen (Die Ergänzung ist in fett markiert):
“ ......... und zur Förderung regenerativer Energien unter Berücksichtigung der in der Vorlage dargestellten Erkenntnisse und Grundsätze umzusetzen.“

Herr Dr. Grote erklärt, dass das Umweltamt jährlich ca. 50 Veranstaltungen mit dem Handwerk, der IHK und den Geldinstituten zum „Einsatz regenerativer Energien und der Technik zur CO2-Minderung“ durchführt. Es besteht ein großes Interesse an diesen Veranstaltungen, da inzwischen die Bürgerinnen und Bürger die Preisgestaltung bei den fossilen Energien erkennen. Die Stadt übt laut Herrn Dr. Grote einen Gestaltungsspielraum aus, der die absehbare Entlastung der Bürger vorsieht.

Herr RM Tönnes beantragt, der Vorlage ohne Ergänzung um den Halbsatz des Herrn StD Fehlemann zu folgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der DVU gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Rahmen der Bauleitplanung bei der Entwicklung
von neuen Wohn- und Gewerbegebieten und der Vermarktung städtischer Grundstücke die in der Vorlage genannten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung regenerativer Energien umzusetzen.

zu TOP 12.2
Abstimmungsvereinbarungen mit weiteren Betreibern des Systems zur Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06180-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Abschluss von Abstimmungsvereinbarungen mit zwei weiteren Systembetreibern im Bereich der Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen zur Kenntnis.





zu TOP 12.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Aufnahme weiterer Teilprojekte im Projekt "Plätze und öffentliche Räume"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06195-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der weiteren Konkretisierung des Projektes „Plätze und öffentliche Räume“ den Start des Teilprojektes Grünanlage Stollenpark und Kinderspielplatz Stollenpark mit einem Budget in Höhe von insgesamt 60.000,00 Euro und den Start des Teilprojektes Lortzingstraße und Burgholzstraße mit einem Budget in Höhe von 135.000,00 Euro. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Vorlagen zum Ausführungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen.

zu TOP 12.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, hier: Beschluss zur Mittelverlagerung für das Projekt "bauliche Ergänzung Nordmarkt" (Kulturcafé)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06201-06)

Zur Frage der Frau Schmidt zur Barrierefreiheit des Kulturcafés erklärt Herr Deitelhoff, dass das Café ebenerdig geplant sei. Er werde die Anregung mitnehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU dem Rat folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Budgets für das Projekt „bauliche Ergänzung Nordmarkt“ um 125.000,00 Euro durch eine Mittelverlagerung innerhalb des Maßnahmenschwerpunktes „punktuelle Verbesserung der Stadtgestalt“.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Baubeschluss vorzulegen.

zu TOP 12.5
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund Nordstadt
hier: Fortführung des Projektes 2.2.11 "Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinerei"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05850-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes „Umnutzung der ehemaligen Hoesch-Schreinerei“ im Programmschwerpunkt 2 „Förderung der Lokalen Ökonomie“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Unterlagen (Stufe I) durch die Verwaltung.






zu TOP 12.6
Nachtfahrverbot für LKW auf der B1
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2006
(Drucksache Nr.: 06175-06-E1)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2006 (Drucksache Nr. 06175-06-E2)

Herr StR Steitz erläutert zum Verfahrensstand, dass seinerzeit ein Antrag auf Nachtfahrverbot gestellt wurde, auf den zunächst kein Bescheid ergangen sei. Ca.ein halbes Jahr vor der Verwaltungsgerichtsverhandlung zum Nachtfahrverbot wurden Gründe für den Antrag nachgeschoben. Zunächst wurde auf den Lärm abgestellt, danach wurde das Feinstaubthema aufgenommen. Insbesondere die abschließende Würdigung der Luftreinhaltung hat bis wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung gedauert, da die Messergebnisse des Landesumweltamtes erst zu diesem Zeitpunkt bekannt wurden. In der Verhandlung wurde ein Bescheid der Stadt Dortmund vorgelegt, dass weder aus Luftreinhaltungs- noch aus Lärmgründen dem Begehren der Antragstellerin nachzugeben sei. Das Gericht hat festgestellt, dass die Argumentation der Stadt Dortmund - soweit es die Luftreinhaltung betraf - schlüssig sei.

Das Gericht konnte aber nicht nachvollziehen, wie die Stadt Dortmund den straßenverkehrsrechtlichen Bereich bezüglich des verkehrsbedingten Lärms gesehen hat. Es hat hier eine andere Auffassung und die Stadt Dortmund dazu verurteilt, den Antrag neu zu bescheiden. Dies nennt sich Bescheidungsurteil. Das Problematische daran ist, dass ungeachtet der Tatsache, dass es keinen konkreten Entscheidungstenor gibt, die ganze Urteilsbegründung relevant ist. Die Erwägungen des Gerichts sind heranzuziehen. Da in der Begründung zum Teil logische Fehler enthalten seine, habe die Stadt einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt. Dieser Antrag ist noch nicht beschieden.

Herr StR Steitz erklärt weiter, dass es neben Sperrungen auch Geschwindigkeitsreduzierungen gebe. Für den Bereich der Sperrungen hält die Verwaltung eine Sperrung von Kreuz zu Kreuz für sinnvoll, die nicht in alleiniger Zuständigkeit der Stadt stehe. Hier müsste auch die Bezirksregierung tätig werden, nachdem ein politisch eindeutiges Votum des Rates vorliegt.

In dieser Woche wird Herr StR Steitz mit der Bezirksregierung das Gespräch aufnehmen.
Eine endgültige Meinung könne er aber weder für die Bezirksregierung noch für die Verwaltung abgeben, da noch verschiedene Prüfungen erfolgen müssen. Es sollten andere Maßnahmen geprüft werden, insbesondere welche Verbesserungen eintreten, wenn die Fahrzeuge aller Fahrzeuge gezwungen werden, die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten. Der nächste Schritt wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit, der weitere Schritt die teilweise Sperrung der B 1.

Herr RM Harnisch erklärt auf Nachfrage des Herrn RM Becker, dass es sich beim gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um einen Prüfauftrag an die Verwaltung handle. Er sieht in den Maßnahmen des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste eine direkte Zwangsmaßnahme, so dass die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehne.

Herr RM Tönnes begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bittet Herrn StR Steitz den Fraktionen die Urteilsbegründung zur Verfügung zu stellen.
Herr RM Tönnes macht darauf aufmerksam, dass der Rat der Dortmund keine Beschlüsse über das Holzwickeder Gemeindegebiet fassen kann. Mit den beteiligten Nachbarkommunen und der Bezirksregierung sind Gespräche zu führen.

Herr RM Becker bittet um Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und um Einzelabstimmung entsprechend der Punkte des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste wünscht sich eine kurzfristige Lösung, welche die Lebensqualität an der B 1 verbessert. Ein politisches Votum sollte ausgesprochen werden.

Herr RM Pisula bezeichnet die beiden vorliegenden Anträge politisch als Fehler und befürchtet, dass der Tunnel in Dortmund nicht mehr gebaut werden wird, wenn für die B 1 ein Nachtfahrverbot besteht.
Die CDU-Fraktion befürwortet ausdrücklich den Tunnel und werde keine Maßnahme unterstützen, die sich politisch gegen den Tunnelbau auswirken könne.
Herr RM Pisula befürchtet u. a. bei einem Nachtfahrverbot, dass der Anliegerverkehr in dicht bebaute Wohnstraßen verdrängt wird. Die CDU-Fraktion werde beide Anträge ablehnen.

Herr RM Tönnes gibt an, dass der Tunnelbau in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde. Er kenne keine Begründung, aus welchem Grunde der Tunnel nicht kommen könnte.
Zum Anliegerverkehr verweist er auf Hessen, wo bei einem Nachtfahrverbot der Verkehr zunächst kontrolliert wurde, dann aber eher Umwege gefahren wurden, um den Zeit stehlenden Kontrollen auszuweichen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit nachfolgendem Wortlaut mit folgenden Stimmenmehrheiten:

„Der Ausschuss hält es in Konsequenz des Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 21.06.06 für notwendig, folgende Sofortmaßnahmen zu beschließen:

1. Die Verwaltung erläutert die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes und das weitere Verfahren.

=> mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die CDU-Fraktion bei Nichtbeteiligung der DVU beschlossen

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich Geschwindigkeitsmessungen an der B1 durchzuführen und eine Auswertung vorzunehmen, die die Anzahl und Höhe der Überschreitungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen durch LKW in den Nachtstunden deutlich macht. Je nach Umfang der dadurch verursachten zusätzlichen Lärmemissionen sind eine oder mehrere Dauermessstellen zu installieren.

=> mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Nichtbeteiligung der DVU beschlossen

3. Die Verwaltung wird gebeten darauf hinzuwirken, ein Nachtfahrverbot für LKW über 7,5 t zwischen dem Autobahnkreuz West und dem Autobahnkreuz Unna umzusetzen. Als kurzfristig umzusetzende Sofortmaßnahme wird ein Nachtfahrverbot für den Bereich der B1 auf Dortmunder Stadtgebiet geprüft.

=> mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Nichtbeteiligung der DVU beschlossen

Anschließend lehnt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden, am 31.08.2006 vom Rat der Stadt an den AUSW überwiesenen Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Nichtbeteiligung der DVU ab:

“Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zur Einführung eines Nachtfahrverbotes für schwere LKW (über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) für den Bereich der Bundesstraße 1 zwischen dem Autobahnkreuz West (BAB 45) und dem Autobahnkreuz Unna (BAB 1) in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr zu ergreifen.

Hierzu hat die Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und den Gremien vorzustellen, auf welchen Ausweichrouten eine Umleitung erfolgen kann.“


zu TOP 12.7
Konzept für Kreisverkehre in Dortmund
Schreiben des Herrn StR Sierau vom 30.08.2006
(Drucksache Nr.: 05281-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StR Sierau vom 30.08.2006 zur Kenntnis.

zu TOP 12.8

3do - Nutzung während der Bauphase
Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 06.09.2006
(Drucksache Nr.: 06019-06-E2)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 06.09.2006 zur Kenntnis.

zu TOP 13.1
Rechtswidrige Mountainbike- Großveranstaltung im Naturschutzgebiet Aplerbecker Wald
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 06254-06)
- Schreiben des Herrn StR Steitz vom 25.08.2006 (Drucksache-Nr. 06254-06-E1)

Herr RM Münch stellt folgende Nachfrage:
„Welchen Stellenwert hat eine Naturschutzgebietssatzung für die Verwaltung und sind weitere Großveranstaltungen, wie ein Reiterturnier oder eine Mountainbike-Veranstaltung in anderen Naturschutzgebieten geplant?“

Herr StR Steitz erläutert, dass eine Veranstaltung legal oder illegal sein könne. Es könne aber dazu kommen, dass Veranstalter sich anlässlich einer genehmigten Veranstaltung illegal verhalten. Bei dieser von Herrn RM Münch angesprochenen Veranstaltung lag die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung vor, aber die Veranstaltung durfte nur auf den Wegen stattfinden.
Sofern die Teilnehmer außerhalb der Wege gefahren sein sollten, war das illegal – ungeachtet der Tatsache, dass die Veranstaltung grundsätzlich legal war. Sollten die Wege verlassen werden, so muss in Zukunft sichergestellt werden, dass dies nicht mehr passiert, da das Verlassen der Wege laut Waldgesetz nicht erlaubt sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StR Steitz zur Beantwortung der Anfrage und die ergänzende mündliche Antwort des Herrn StR Steitz auf die Nachfrage des Herrn Münch zur Kenntnis.


R e u t e r S c h i l f f S k o d z i k
Stellvertretende Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)