Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,


öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 22.02.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:15 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Hoffmann
Rm Lüders
Rm Borrisi. V. für Rm Lührs
Rm Pieper
Rm Pöting
Rm Radtke
Rm Zupfer
sB Sigges
sB Steins
CDU
Rm Frank
Rm Krause
Rm Horitzky
Rm Strucker
Rm Uhrmann
Rm Dr. Eigenbrod
sB Gierok
B90/Die Grünen
Rm Dr. Kuhlmann
sB Roesner
Liste der Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Becker
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Krajecki Seniorenbeirat
sE Ucar Ausländerbeirat
c) Verwaltung
StK Pehlke
Herr Schäfer, StA 32
Herr Siebert, StA 33
Herr Schäfer, StA 37
Herr Sommerer, StA 12
Herr Witte, StA 30
Herr Krieg, StA 66
Herr Hausmann, StA 66
Herr Greve, StA 61


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.01.2005

1.5 Einführung eines sachkundigen Bürgers


2. Beratung von Eingaben

2.1 Autofahren in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 00741-04)

2.2 Bebauungsplan Hom 236 - An der Fillkuhle -
Eingabe
(Drucksache Nr.: 00769-05)

2.3 Parksituation an der alten Straßenbahnhaltestelle Hansastraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 00752-05)


3. Anträge

3.1 Antidiskriminierungsbüro
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01157-05)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01157-05-E1)
4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01154-05)


Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Zupfer - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Sie begrüßte Herrn Bayram Ucar als neuen Vertreter des Ausländerbeirates im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Reinhard Frank benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende verwies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Form einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.01.2005

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.01.2005.


zu TOP 1.5
Einführung eines sachkundigen Bürgers

Rm Zupfer verpflichtete sB Jens Gierok, seine neuen Aufgaben als sachkundiger Bürger in diesem Ausschuss nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und Ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.

2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Autofahren in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 00741-04)

Rm Frank regte an, dass man verstärkt dazu übergehen sollte, die Ampelanlagen nach 22.00 Uhr auf Dauergrün zu stellen.

Herr Krieg stellte dar, dass dies allerdings nur für Fußgängerampeln, nicht jedoch für Ampelanlagen in Kreuzungsbereichen gelten könne.

Rm Dr. Kuhlmann verwies auf den Aspekt, dass es zwar wichtig sei, den Schadstoffausstoß durch Vermeidung von Staus zu reduzieren, dass aber auch die anderen Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden müssen. So käme es zu Kompromissen, die leider nicht immer für alle eine optimale Lösung darstellen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und regte an, dass die Verwaltung kontinuierlich Anpassungen an den Ampelschaltungen, insbesondere in den Nachtphasen, vornimmt.


zu TOP 2.2
Bebauungsplan Hom 236 - An der Fillkuhle -
Eingabe
(Drucksache Nr.: 00769-05)

Herr Greve erläuterte, dass es sich bei der genannten Fläche um einen Innenbereich handelt, die im Flächennutzungsplan bereits seit geraumer Zeit als Wohnbebauung vorgesehen ist. Diese wurde durch eine Rahmenplanung konkretisiert und nun bauordnungsrechtlich umgesetzt. Der Bebauungsplan Hom 263 besitzt seit dem Jahre 2004 Rechtskraft.

Die Einwände des Petenten seien bereits im Bebauungsplanverfahren bekannt und abgewägt worden. Dennoch sei die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Fuß- und Radweg unverzichtbar sei.

Rm Radtke führte aus, dass auch die Bezirksvertretung Hombruch in ausführlichen Diskussionen den Weg für notwendig betrachtet habe, auch um die fußläufige Nahversorgung sicherzustellen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Parksituation an der alten Straßenbahnhaltestelle Hansastraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 00752-05)

Rm Frank regte an, dass die Verwaltung überprüfe, ob es möglich sei, bei der bereits begonnenen Baumaßnahme eine Verlegung der Taxistände von der gegenüberliegenden Seite zu berücksichtigen, da es bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage Stadtgarten häufiger zu Schwierigkeiten mit den dort abgestellten Taxen komme.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nahm die Stellungnahme mit der vorgenannten Anregung zur Kenntnis.




3. Anträge


zu TOP 3.1
Antidiskriminierungsbüro
Gemeinsamer Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01157-05)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01157-05-E1) sowie ein Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 01157-05-E2) vor.

SB Roesner begründete den vorgelegten gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das einzurichtende Büro soll eine Anlaufstelle für alle Menschen sein, die eine oder mehrere Diskriminierungen erfahren. Dort sollen sie Beratung finden, aber auch an andere städtische und nicht-städtische Einrichtungen und Institutionen vermittelt werden. Die Aufgaben des Büros sollten aber auch die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden beinhalten.
Insbesondere die Fachbereiche, die für die Themen „Gender“ und „Integration“ zuständig seien, müssten bei der Konzeption beteiligt werden, ebenso die Gleichstellungsbeauftragte und der Ausländer- und der Seniorenbeirat.

Eine regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss sei notwendig, um die Feinjustierung des Büros politisch mitzugestalten. In diesen Berichten müssten die Anregungen, Beschwerden und Diskriminierungen sowohl quantitativ als auch qualitativ nachvollziehbar dargestellt werden, da nur so politische Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt werden könnten.

Als Bezeichnung des Büros schlug er „Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit (ABC-Büro)“ vor.

Rm Lüders ergänzte die Ausführungen von sB Roesner dahingehend, dass auch der Behinderten-Beauftragte in diesem Büro angesiedelt werden solle, um so eine kompetente Anlaufstelle für alle Menschen in dieser Stadt zu erhalten.

Rm Frank stellte die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion dar und bemängelte, dass bei der namentlichen Bezeichnung des Büros der Begriff „Diskriminierung“ nicht verwendet werden sollte, da dadurch eine künstliche Hemmschwelle geschaffen werde, dieses Büro tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Er halte eine Anbindung im Bereich der Bürgerdienste für sinnvoller. Auch müsse eine Kostenneutralität gewährleistet sein.

Rm Becker befürwortete die Einrichtung dieses Büros, da man sich dem Bürger gegenüber offen zeige.

Er regte an, den Punkt 1. des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Name des Büros) auf die nächste Sitzung zu vertagen und zog Punkt 2. des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste zurück.

Rm Lüders stellte dar, dass in der Verwaltung bereits jetzt an verschiedensten Stellen diese Aufgabenfelder wahrgenommen würden und man nun eine sinnvolle Bündelung erreichen wolle.

Rm Dr. Kuhlmann ergänzte, dass man die eintretenden Synergieeffekte nutzen müsse. Auch wolle man die Bürgerbeteiligung aufwerten.

StK Pehlke wies darauf hin, dass die Errichtung des Büros nicht zu einer Budgeterhöhung führen werde. Des weiteren werde man eine mögliche Anbindung an die Bürgerdienste prüfen, stellte aber auch noch einmal dar, dass die Organisationshoheit ausschließlich beim Oberbürgermeister liegt.

Im Anschluss an die ausführliche Diskussion fasste der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss (Antrag SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen inklusive Antrag FDP/Bürgerliste zu Punkt 6):

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der organisatorischen und inhaltlichen Konzeption zur Errichtung eines „Antidiskriminierungsbüros“ folgende Zielvorstellungen zu berücksichtigen:

1. Das Büro gewährleistet ein Angebot zur Beratung und Begleitung von Menschen und Gruppen, die potenziell oder tatsächlich von Diskriminierung betroffen sind. Das Büro ist offen für alle Anregungen und Beschwerden, die an die Stadt herangetragen werden und bietet ein aktives Beschwerdemanagement.
2. Dabei ist das Büro Kooperationspartner der Stellen, die für Beratung und Fachplanung insbesondere in den Bereichen Gender und Integration zuständig sind. Darüber hinaus bildet das Büro mit dem/der zukünftigen Behindertenbeauftragten eine Bürogemeinschaft.
3. Die Arbeit des Büros wird als Front- und Back-Office konzipiert. Die Räume sollen im Dienstleistungszentrum Bürgerdienste angesiedelt und barrierefrei zugänglich sein.
4. Das Büro verweist im Bedarfsfall auch auf Beratungsangebote nicht-städtischer Institutionen und Selbsthilfegruppen. Bei der Planung des Büros sind diese einzubeziehen, um eine sinnvolle Koordination und Kooperation zu gewährleisten.
5. Die Öffnungszeiten des Büros orientieren sich an denen der Bürgerdienste in der Innenstadt. Damit wird eine gute Erreichbarkeit für die BürgerInnen geschaffen.
6. Die Einrichtung des Büros ist personalkostenneutral durchzuführen.
7. Das Büro berichtet dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden regelmäßig über seine Arbeit. Bei besonderen Angelegenheiten erfolgt eine Befassung im Rat.




4. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 4.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2005
- bitte zur Sitzung die Haushaltsplanentwürfe sowie den Entwurf des Neuen Kommunalen Haushaltes mitbringen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01154-05)

Die Mitglieder des Ausschusses kamen überein, die Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf als eingebracht anzusehen und eine Beschlussfassung erst für die nächste Sitzung am 12.04.2005 vorzusehen.






Zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 01154-05-E5) machte Herr Witte folgende Ausführungen:

Zu 1. Wie kommt bei der Verkehrsüberwachung die relativ hohe Einstellungsquote von
15 % ( fließender Verkehr) bzw. 5 % (ruhender Verkehr) zustande?
Im Jahr 2004 wurden 88.000 Anzeigen im Bereich des Verkehrs bearbeitet, davon waren 53.000 Anzeigen des fließenden Verkehrs.
Da die Polizei seit letztem Jahr die Halter- und Fahrerermittlung nicht mehr eigenständig vornimmt, wurde diese Aufgabe auf das Rechtsamt übertragen.
Insbesondere im Bereich der Anzeigen der Autobahnpolizei ist eine Fahrer- und Halterermittlung schwierig, da es sich hierbei lediglich um Kennzeichen-Anzeigen handelt.
Dies ist ein Faktor, der zu der höheren Einstellungsquote geführt hat.
Ein weiterer Faktor ist u. a., dass bei Nachbarschaftsanzeigen der Tatvorwurf nicht bestätigt werden konnte.
Auch die Ausübung des eigenen Ermessens hat Auswirkungen auf die Einstellungsquote, ebenso wie die Verjährung von Anzeigen.

Zu 2. Was gedenkt die Verwaltung dagegen zu unternehmen?
- Verstärkung des Personals (auch zur Verringerung der Verjährung von Anzeigen)
- Gespräche mit der Polizei zur Qualitätsverbesserung
- Beseitigung von Problemen mit Nachbargemeinden bei der Halterermittlung

Zu 3. Um welchen Rechtsbereich handelt es sich bei den allgemeinen Ordnungswidrigkeiten?

Alles, was nicht in den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten fällt, so z. B. Gaststättengewerberecht, Asylrecht, Bauordnungsrecht

Zu 4. Wie kommt hier die Einstellungsquote in Höhe von 22 % zustande?
In diesem Bereich ist die Einstellungsquote höher, weil die Qualität der Anzeigen nicht dem entspricht, wie es sich nach eigenen Ermittlungen des Rechtsamtes darstellt. Darunter fallen beispielsweise auch Anzeigen gegen Obdachlose, die dann nicht zugestellt werden können.

Zu 5. Welche Maßnahmen sollen dagegen getroffen werden?

In diesem Bereich sind kaum Qualitätsverbesserungen möglich.



Zupfer Frank Korbmacher
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin