Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Schulausschusses


am 26.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB D.T. (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
F.-W. Herkelmann (bis 17 Uhr) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)
Lia Blankenfeldt (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Martina Raddatz-Nowack


Ralf Dallmann
Andrea Koester
Thomas Grewe
Birgit Averbeck
Siegfried Flenner
Ahmet Mustafa Gönen

4. Schulaufsicht

./.

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Michael Boine (Sprecher der Realschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)

Abwesend:

Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Bernd Bandulewitz
Dieter Ihmann
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Joachim Eckardt
Elmar Schebaum



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Schulausschusses,
am 26.11.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 22.10.2014


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
- Unterlagen werden nach versandt. -


2.2 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13846-14)

2.3 Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13693-14)

2.4 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)

2.5 Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13927-14)

2.6 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)

3.2 Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
hier: Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt

Schriftlicher Bericht
- Unterlagen werden nach versandt. -

(Drucksache Nr.: 13844-14)

3.3 SchulbegleiterInnen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13866-14-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13866-14-E3)
- Unterlagen werden nach versandt. -

3.4 Inklusion
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13789-14)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13789-14-E2)
- Unterlagen werden nach versandt. -

3.5 Verpflegungssituation in den Berufskollegs
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13868-14-E1)
- Unterlagen werden nach versandt. -

3.6 Unbekannte Personen in Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13864-14)
- Unterlagen werden nach versandt. -

3.7 Bring- und Abholbereiche
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13891-14-E1)
- Unterlagen werden nach versandt. -

3.8 Schulreinigung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13867-14-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 4. Quartalsbericht 2014 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14083-14)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- unbesetzt -

6. Anträge / Anfragen

6.1 Schülerspezialverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14487-14)

6.2 Stand des Handlungskonzeptes "Toilettenanlagen an Dortmunder Schulen"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14489-14)

6.3 Schulengel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14488-14)




1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dingerdissen benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Rüding wies darauf hin, dass er sich bei der Abstimmung zum TOP 2.5 enthalten werde..


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

TOP 2.3 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

TOP 2.7 Änderung der Finanzierung der Schulsozialarbeit…
TOP 2.8 Ersatzneubau einer 3fach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium…
TOP 5.1 Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung.

Der Schulausschuss stimmte dem Vorschlag der Vorsitzenden zu, den TOP 5.1 vor dem
TOP 2. zu behandeln.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 14569-1):

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um einen aktuellen Sachstand zur Sicherheit und Verkehrstauglichkeit der im Auftrag der Stadt eingesetzten Schulbusse. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurden der Verwaltung schon in der Vergangenheit Beschwerden über Sicherheitsmängel bei Schulbussen von Eltern, Lehrer*innen oder Schüler*innen gemeldet? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?
2. Welche Sicherheitsstandards werden in den Ausschreibungen für Schulbusunternehmen seitens der Stadt definiert?

3. Wie wird die Einhaltung dieser Sicherheitsstandards kontrolliert? In welchem Turnus erfolgen die Überprüfungen?

4. Welche Konsequenzen zieht die Stadt bei Verstößen der Busunternehmen gegen die festgelegten Sicherheitsstandards?

5. Werden bei den Ausschreibungen die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) beachtet?

Begründung:
Die Fragen stellen sich im Zusammenhang mit den jetzt bekannt gewordenen Mängeln eines Busunternehmens, das die Schüler der Max-Wittmann-Förderschule mit unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen beförderte.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der momentan geführten öffentlichen Diskussion.“

Die Dringlichkeit wurde nicht festgestellt.


Die Tagesordnung wurde mit den o. g. Ergänzungen/Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 22.10.2014

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 22.10.2014 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 5.1
"Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14148-14)

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung, die Ergebnis der bundesweiten Kinderschutzkonferenz am 05.09.2014 in Dortmund waren, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese dem Deutschen Städtetag mit der Bitte zuzuleiten, das Thema bundesweit zu platzieren und weiter zu verfolgen.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)

Frau Raddatz-Nowack stellte die Eckdaten des Haushaltes mit einer PowerPoint-Präsentation vor. Diese wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Da der Schulausschuss fraktionsübergreifend Beratungsbedarf anmeldete, wurde der Haushaltsplanentwurf 2015 ohne Empfehlung weitergeleitet.


zu TOP 2.2
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13846-14)

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung in Höhe von 2.435.712 Euro exklusive Kosten für Abbruch (8.288 Euro) den Anbau (Pavillonersatz) an der Aplerbecker Grundschule (Planungsbeschluss).
In der Kostenschätzung exklusive Kosten für Abbruch sind Baukosten in Höhe von 2.375.508 Euro, Kosten für Außenanlagen in Höhe von 10.204 Euro und Möblierungskosten in Höhe von 50.000 Euro enthalten.

Die Auszahlungen für den Anbau des Gebäudes (Baukosten und Außenanlagen) erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780 800:

Haushaltsjahr 2014: 37.000 Euro
Haushaltsjahr 2015: 150.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 600.000 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.496.212 Euro
Summe: 2.283.212 Euro

Die Auszahlungen wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.
Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 53.897,90 Euro.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2017: 50.000 Euro

Die Auszahlungen wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 3.846,15 Euro.

Der Aufwand für die Abschreibungen des beweglichen Vermögens ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag 400301010002 für 2017 ff. entsprechend zu berücksichtigen. Die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen Gebäude und Außenanlagen sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 650138011000 zu berücksichtigen.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 102.500 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt den Abbruch des Lagergebäudes mit Kosten in Höhe von 8.288 Euro.
Für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereichs 24 (Liegenschaftsamt) unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522 200, folgende Aufwendungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016: 8.288 Euro

Der Restbuchwert des Lagergebäudes beträgt zum 01.09.2016 noch 666,67 Euro.
Durch den Abbruch des Gebäudes entsteht zum 01.09.2016 ein einmaliger Abgangsverlust in Höhe von 666,67 Euro (Restbuchwert). Da es sich um einen nicht ergebniswirksamen Aufwand im Sinne des § 43 (3) GemHVO handelt, wird dieser unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Sachkonto 891520, Auftrag 650138011000) gebucht. Dieser hat somit keine Auswirkung auf die städtische Ergebnisrechnung, sondern führt zu einer Eigenkapitalminderung.

3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3+4 HOAI) sowie die Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses für den Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz) auf Basis der Genehmigungsplanung.


zu TOP 2.3
Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13693-14)

Die Verwaltung zog die Vorlage zurück.


zu TOP 2.4
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)

Die Frage von Herrn Rüding nach der Erhöhung der Baukosten sowie des Wegfalls der Modulbauweise beantwortete Herr Gönen kurz. Die Erhöhung der Baukosten sei mit den Ergebnissen der Bodenuntersuchung zu begründen, die aufgrund der späteren Freigabe des Haushaltes bei der Kostenschätzung nicht berücksichtigt werden konnten.
Die erstellten Ausschreibungen seien systemoffen, es werde nicht auf einer Modulbauweise bestanden. Die an der Ausschreibung beteiligten Firmen hätten Angebote zur konventionellen Bauweise abgegeben. (Zur Information wird der Kostenvergleich Sporthallen der Niederschrift beigefügt.)

Der Schulausschuss zeigte sich unzufrieden mit dieser Antwort, der Auftraggeber habe die Aufgabe, seine Anforderungen durchzusetzen.


Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.867.622 € exklusive Abbruchkosten die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 3.283.392 €, Kosten für die Herstellung der Außenanlagen in Höhe von 404.230 € sowie Möblierungskosten in Höhe von 180.000 € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24B00805014903, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2014:
60.000 €
Haushaltsjahr 2015:
373.000 €
Haushaltsjahr 2016:
3.210.622 €
Gesamt:
3.643.622 €
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Für das Jahr 2014 wurden die Mittel gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig mit Deckung durch Minderauszahlungen unter Investitionsfinanzstelle 24_00805014900, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Auszahlungen ab 2015ff wurden in Höhe von 3.463.622 € nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt. Der Differenzbetrag zum dargestellten Finanzierungsbedarf i. H. v. 180.000 € für das Jahr 2016 ist i. R. d. endgültigen Haushaltsplanaufstellung für 2015 ff entsprechend zu berücksichtigen.
Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40B00301000320, Finanzposition 780500:
Haushaltsjahr 2016: 180.000 €
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Die Deckung der Auszahlungen erfolgt über die Investitionsfinanzstelle 40B00301000319, Finanzposition 780500.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 44.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 16.188,04 €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2017 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den FB 40 (Auftrag 400301040008) und 65 (Auftrag 650138011000) in den jeweiligen Teilergebnisplänen entsprechend zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.

2. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 373.000 € zu Lasten des
Haushaltsjahres 2015. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202054133, Finanzposition 780810.

3. beschließt die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 3.210.622 € für 2016 mit Deckung aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004, Finanzposition 780810.
4. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI). Die Kostenschätzung für die Abbruchkosten beläuft sich auf 372.230 € zuzüglich 6.880 € nicht aktivierbarer Eigenleistungen (VILV).

Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24080501NESP, Sachkonto 522200 wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr 2014:
10.000 €
Haushaltsjahr 2015:
15.000 €
Haushaltsjahr 2016:
165.000 €
Haushaltsjahr 2017:
182.230 €
beschließt die Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-Nr. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-Nr. 04419-11 vom 14.07.11), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.
5. beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07), um den Ersatzneubau der Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium zu ermöglichen.

6. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

7. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.


zu TOP 2.5
Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13927-14)

Die folgenden Fragen von Herrn Rüding werden von der Verwaltung schriftlich beantwortet:

- Der Abbruch der WC-Anlagen bedingt zum 31.06.2015 einen einmaligen
Abgangsverlust i. H. v. 65.431,75 € (Restbuchwert). Es handele sich um einen kleinen, 36-jährigen Anbau, der Bau könne seiner Berechnung nach 1979 nicht 1,28 Mill. DM
gekostet haben. Seiner Meinung nach zähle der Restbuchwert für die gesamte Kirch-
hörder Grundschule, der Fachbereich Immobilienwirtschaft habe die Summe in das
Sachkonto des Auftrages geschoben, es sei nicht nur die Toilettenanlage gemeint.

- Jährliche Belastung der Ergebnisrechnung (s. Anlage 2, Seite 3 / 4 Punkt 5) – hier sei nicht klar, ob es sich um Jahres- oder Gesamtwerte handele und woraus die Zahlen
resultieren.

Herr Barrenbrügge stellte die Frage nach den in der Anlage genannten Schülerzahlen für das nächste und übernächste Schuljahr. Es seien mehr Schüler als angegeben an der Schule.
Herr Dallmann sagte eine Überprüfung und Stellungnahme zu.

Frau Plieth bat darum, die nachhaltige Bauweise bei allen Bauvorhaben in Betracht zu ziehen.
Herr Gönen erklärte dazu, dass dieses in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der finanziellen Gegebenheiten geprüft werde.


Der Schulausschuss empfahl einstimmig (bei einer Enthaltung von Herrn Rm Rüding) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.100.400 € exklusive den Kosten für den Abbruch der Pausen-WC-Anlagen (38.000 €) die Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus (Anbau) an der Kirchhörder Grundschule (Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung exklusive den Kosten für Abbruch setzt sich aus Baukosten von 1.073.300 €, Kosten für Aussenanlagen in Höhe von 6.600 € und Möblierungskosten von 20.500 € zusammen.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsstelle 40O00301014051, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014: 45.794 €
Haushaltsjahr 2015: 599.000 €
Haushaltsjahr 2016: 340.650 €

Gesamt: 985.444 €

Hinzuzurechnen sind den Gesamtkosten noch die bereits in 2013 geleisteten Auszahlungen in Höhe von 32.956,00 €

Die Auszahlungen wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 24.520,16 €.
Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40O00301014051, Finanzposition 780 500:
Haushaltsjahr 2016: 20.500 €

Die Auszahlungen wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 1.576,92 €.
Der Aufwand für die Abschreibungen des beweglichen Vermögens ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag 400301010051 für 2016 ff. entsprechend zu berücksichtigen. Die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen Gebäude und Außenanlagen sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 650138011000 zu berücksichtigen.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 61.500 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
2. die Ausführung des notwendigen Abbruchs der Pausen-WC-Anlagen. Die Kostenberechnung der Planungs- und Abbruchkosten beläuft sich auf 38.000,00 €.

Die Aufwendungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr 2015: 38.000,00 €
Der Abbruch der WC-Anlagen bedingt zum 30.06.2015 einen einmaligen Abgangsverlust i. H. v. 65.431,75 Euro (Restbuchwert). Da es sich um einen nicht ergebniswirksamen Aufwand im Sinne des § 43 (3) GemHVO handelt, wird dieser unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Auftrag 650138011000, Sachkonto 891520) gebucht. Dieser hat somit keine Auswirkung auf die städtische Ergebnisrechnung, sondern führt nur zu einer Eigenkapitalminderung.
Zudem wird mit dem Abgang der WC-Anlagen anteilig ein Sonderposten i. H. v. 65.431,75 € ergebnisneutral aufgelöst. Dieser wird unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage (Sachkonto 891510, Auftrag 650138011000) gebucht.
3. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahmen zu beauftragen.


zu TOP 2.6
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)

Der Schulausschuss nahm den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 2 dargestellten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 4,171 Mio. Euro zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Änderung der Finanzierung Schulsozialarbeit in Dortmund für das Jahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14366-14)

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. seinen Beschluss vom 10.04.2014 (Drucksache Nr.: 12003-14) zur Finanzierung der Aufwendungen der Schulsozialarbeit, die Deckung durch die Inanspruchnahme der vorhandenen Verbindlichkeiten aus Transferleistung zweckzubinden, aufzuheben,

2. und genehmigt gemäß § 83 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 1.139.000 € zur Finanzierung der Schulsozialarbeit in der Ergebnisrechnung des Schulverwaltungsamtes. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe bei den angegebenen Kontierungen.


zu TOP 2.8
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14350-14)

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund:
1. nimmt den Sachstand zum Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie zum Abbruch der bestehenden Halle zur Kenntnis.

2. beschließt die Anpassung des Investitionsvolumens exklusive Abbruchkosten in Höhe von 200.000 € für den Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium von bisher 2.795.000 € um 840.377 € auf 3.635.377 €.
Im Kostenanschlag sind Baukosten in Höhe von 3.455.377 € und Möblierungskosten in Höhe von 180.000 € enthalten.
Bereits im Jahr 2013 sind Kosten in Höhe von 8.220,77 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.

Die Auszahlungen für den Neubau erfolgen wie folgt:
Haushaltsjahr 2013
8.220,77 €
Haushaltsjahr 2014
17.748,84 €
Haushaltsjahr 2015
2.775.250,68 €
Haushaltsjahr 2016
504.156,71 €
Summe
3.305.377,00 €
In 2013 wurden die Gelder unter Investitionsfinanzstelle 2D_00803010001, Finanzposition 780800 verausgabt. Ab 2014 ff erfolgt die kassenmäßige Abwicklung unter Finanzstelle 24U00805014901´, Finanzposition 780800.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Für das Jahr 2014 wurden die Mittel gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig mit Deckung durch Minderauszahlungen unter Investitionsfinanzstelle 24_00805014900, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Auszahlungen ab 2015ff wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.
Die ab 2015 benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 3.279.407,39 € stehen im Budget des Amtes 24 zur Verfügung. Eine Budgetausweitung findet dadurch nicht statt.

Die Differenz zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 150.000 € stellt aktivierbare Eigenleistung dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 42.183,43 €
Die Mittel für die Mehraufwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 ff bei StA 65 (Auftrag 650138011000) aus den vorhandenen Immobilienansätzen bereitzustellen.

Die Auszahlung für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000001, Finanzposition 780500:

Haushaltsjahr 2015: 180.000 €

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab 2016 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 13.846,15 €. Sie sind auf dem Auftrag 400301040001 im Budget des StA 40 entsprechend geplant.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.

3. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle. Die Kostenschätzung für die Abbruchkosten beläuft sich auf 200.000 €. Die Aufwendungen für den Abbruch werden in der Ergebnisrechnung 2016 des Amtes 24 unter Auftrag 24080501NESP, Sachkonto 522200 bereitgestellt.
Durch den Abbruch wird die allgemeine Rücklage per Saldo in 2016 mit 205.920 € belastet.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13808-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bitten zu dem Konzept „Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen“ um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht konkret die finanzielle, personelle und inhaltliche Beteiligung der Walter-Blüchert-Stiftung in diesem Konzept aus?
2. Wer soll in den multiprofessionellen Teams an Schulen arbeiten? Wer erarbeitet die Fortbildungsangebote für diese Teams?
3. „Auffangklassen gibt es an 23 Schulen der Sekundarstufe 1“
Welche Schulen sind das im Einzelnen? Wie viele Gymnasien sind beteiligt?
4. „Zusammenarbeit mit „Projekt Deutsch Lernen“ PDL“
Ist die Zusammenarbeit mit dieser Sprachschule ausgeschrieben worden? Stehen Sprachschulen mit alternativen didaktischen Konzepten zur Auswahl?
5. Wie viele zusätzliche qualifizierte Lehrer/innen werden den Schulen mit neuen Auffangklassen zur Verfügung gestellt?
6. Wie sieht das Prozedere aus, wenn im laufenden Schuljahr neue Auffangklassen an weiteren Schulen eingerichtet werden“?
7. Inwiefern ist abgesichert, dass individuelle, langfristige psychosoziale Betreuungsangebote für traumatisierte Kinder und Jugendliche in das Konzept einbezogen werden?
8. Wo genau im DLZB soll die Beratung der zahlreichen Jugendlichen stattfinden?
9. „Bildungsangebot für aktuelle und zukünftige Kunden“
Wer ist mit Kunden gemeint?
10. Warum beschränkt sich das gesamte Konzept nicht ausschließlich auf die Kooperation mit der Uni Duisburg-Essen, die in der Ausbildung von Lehrkräften, Student/innen und Schüler/innen im DAZ/DAF-Bereich hochqualifiziert ist? Ist vor diesem Hintergrund die Zusammenarbeit mit der Stiftung überhaupt notwendig?
11. Welche Aufgaben werden CJD, Evangelisches Bildungswerk, Dobeq und Grünbau übernehmen? Welche finanziellen Konsequenzen hat die Einbeziehung dieser Träger? Wie wird die Qualifikation der Angebote überprüft?
12. Wer erarbeitet das Curriculum für Seiteneinsteiger/innen?

Sollten einzelne Fragen eine nichtöffentliche Beantwortung notwendig machen, sind wir hiermit einverstanden.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage. Bei den Fraktionen bestand weiterer Beratungsbedarf, insbesondere zur Finanzierung.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass es sich bei der Vorlage um einen ersten Schritt handle, eine Absichtserklärung und nicht um ein fertig gestelltes Strategiekonzept. Finanzielle Zusagen seien noch nicht verbindlich festgelegt. Man befinde sich noch in Gesprächen mit der Walter-Blüchert-Stiftung und dem Land NRW.
Die jetzige Vorlage bilde den Status Quo ab, eine weitere Vorlage werde das Strategiekonzept mit den Zahlen zur Finanzierung genauestens darlegen.

Die Fragen der Faktion B’90/Die Grünen beantwortete sie wie folgt:
- Die Beratung erfolge im Fachbereich Schule, das Dienstleistungszentrum Bildung sei
Anlaufstelle für alle zugewanderten Familien, die einen Schulplatz betragen wollen. Die
Beratung erfolge u. a. mit MitarbeiternInnen aus dem kommunalen Integrationszentrum. Es
sei ein funktionierendes Beratungsnetzwerk vorhanden.
- Die Frage zum Fahrdienst bei dezentraler Wohnsituation werde beantwortet.


Der Schulausschuss beschloss einstimmig bei einer Enthaltung den folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Der Schulausschuss nimmt die gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, weitere konkrete Vorschläge zu entwickeln.“



zu TOP 3.2
Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
hier: Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt
(Drucksache Nr.: 13844-14)

Der Schulausschuss nahm den schriftlichen Bericht zur Kenntnis. Eine weitere Befassung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.3
SchulbegleiterInnen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13866-14-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13866-14-E5)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13866-14-E6)

Es lagen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

Drucksache Nr.: 13866-14-E2:
„…der Einsatz von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern (Schulbegleitung) erfolgt in unterschiedlichen individuellen Organisationsformen („Betreuungssettings“). Wenn die Betreuung
so organisiert ist, dass eine Schulbegleitung mehrere Schülerinnen und Schüler betreut
(„Pool-Lösung“), wirkt sich die Abwesenheit eines Kindes nicht auf den Einsatz aus. Bei einer
Betreuung einer Schülerin oder eines Schülers durch eine Schulbegleitung („1:1 Betreuung“)
ist der Einsatz an die Anwesenheit der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers
gebunden. Die Regelung der Bezahlung oder eines anderweitigen Einsatzes der Schulbegleitung
bei Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers liegt in der Verantwortung der von
der Stadt Dortmund mit der Erbringung der Personaldienstleistung beauftragten Organisation
(Freie Träger und private Personaldienstleiter).“


Drucksache Nr.: 13866-14-E5:
„… Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen werden grundsätzlich von den jeweiligen Leistungserbringer (Freie Träger und private Personaldienstleister) eingestellt. Die jeweiligen Leistungserbringer regeln in eigener Verantwortung die Organisation der Personalgewinnung.

Die fachlichen und beruflichen Voraussetzungen richten sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf der jeweils zu betreuenden Schüler und Schülerinnen. Ihre Erfüllung liegt in der Personalhoheit der Leistungserbringer. Im Regelfall ist eine besondere berufliche Qualifikation für die Aufgabe als Schulbegleiter nicht erforderlich, da sich die Tätigkeiten weitgehend unter der Regie der Lehrkräfte vollziehen. So sind auch Absolventen/innen des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Sozialen Jahrs grundsätzlich für eine Tätigkeit als Schulbegleiter geeignet und werden auch eingesetzt.

Die Leistungserbringer bereiten ihre Kräfte in unterschiedlichster Weise fachlich auf ihre Tätigkeit als Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter vor, begleiten sie für die Dauer der Einsätze und führen auch Seminare und Schulungen durch.

Die vertraglichen Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsverhältnisses von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern werden zwischen den Beschäftigten und den Leistungserbringern individuell privatrechtlich vereinbart.

Aspekte der notwendigen Qualifikation von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern werden
zwischen der Stadt Dortmund und den Leistungserbringern aktuell im Zusammenhang mit der
Neuausrichtung der „Schulbegleitung in Dortmund – SchubiDo“ im Dialog bearbeitet.“
Herr Dallmann erklärte, dass eine Vorlage zu dem Thema erstellt werde, die einen Sachstand und die weitere Entwicklung enthalten solle.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… bezugnehmend auf die Stellungnahme der Verwaltung zum TOP „SchulbegleiterInnen“ (DS-Nr. 13866-14-E3) hat die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN weiteren Klärungsbedarf.

Die Freien Träger haben sich dazu verpflichtet, im Kinder- und Jugendbereich nur Personen einzustellen, die ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72 a SGB VIII vorlegen können. Dies gilt nach unserer Kenntnis auch für die SchulbegleiterInnen.

Wie wird dies bei privaten Personaldienstleistern, die SchulbegleiterInnen einstellen, gehandhabt? Müssen diese SchulbegleiterInnen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72 a SGB VIII vorlegen?

Zu den fachlichen und beruflichen Voraussetzungen der SchulbegleiterInnen bitten wir um eine schriftliche Darstellung der Leistungserbringer, anhand welcher Kriterien die Auswahl des Personals erfolgt. Außerdem soll dargestellt werden, auf welche Art und Weise das Personal fachlich auf seine Tätigkeit vorbereitet wird.

Auf welche Art und Weise wird sichergestellt, dass die SchulbegleiterInnen fachlich korrekt mit den Kindern umgehen? Ist die Verwaltung hier tätig?

Wenn irgendwelche betrieblichen Interna berührt werden, sind wir mit einer Beantwortung im nichtöffentlichen Teil einverstanden.“


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.4
Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13789-14-E4)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Zuständigkeit für die statistische Erfassung von Daten zu Schulwechseln liegt in der Verantwortung des Landes NRW. Sie erfolgt mit der Erstellung der „Amtlichen Schulstatistik“ (Stichtag 15.Oktober des jeweiligen Schuljahres) durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).

Der Stadt Dortmund liegt diese Statistik nicht vor. Informationen (Auszüge) können bei konkretem Bedarf mit direktem Bezug für die Aufgabenerfüllung angefordert werden.“


Die Fraktion Die Linke & Piraten zeigte sich unzufrieden mit der Antwort der Verwaltung. Herr Dallmann erklärte, dass es der Schulverwaltung nicht möglich sei, die angefragten Informationen zur Verfügung zu stellen, da die kommunale Zuständigkeit nicht gegeben sei. Er könne jedoch behilflich sein, die gewünschten Informationen zu erhalten.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Verpflegungssituation in den Berufskollegs
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13868-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Verwaltung gibt keine Bewertung zum Verzicht eines Baus einer Mensa für die
Berufskollegs ab.

Hinsichtlich der Verpflegung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte verweise ich
auf die Stellungnahmen der Verwaltung mit der Drucksachen-Nr. 10966-08 und 00524-10.

Die momentanen Planungen sehen keine anderen Verpflegungsmöglichkeiten und –
kapazitäten an den Berufskollegs vor.

Es sind auch keine alternativen Konzepte zur Verpflegung von Schülerinnen und Schülern
sowie Lehrerkollegien außerhalb der Berufskollegs angedacht.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Unbekannte Personen in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13864-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… das Hausrecht in Schulen nimmt die Schulleitung wahr (§ 59 Schulgesetz NRW). Sie hat
damit direkten Einfluss auf den Aufenthalt von Personen in der Schule.
Die Stadtverwaltung hat eine Übersicht darüber, welche Personen(-gruppen) als Beschäftigte
der Stadt Dortmund oder von der Stadt Dortmund beauftragt regulär in Schulen anzutreffen
sind (z.B. Personal im Schulsekretariat, im Hausmeisterdienst, in der Schulsozialarbeit, in der
Schulbegleitung, im Reinigungsdienst, im Handwerksdienst).
Sozialstunden (sofern damit eine von einem Jugendgericht durch Urteil festgelegte
Erziehungsmaßregel zur Einbringung einer Arbeitsleistung gemeint ist) können in Schulen
nicht abgeleistet werden.
Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter werden im Auftrag der Stadt Dortmund von Freien
Träger und privaten Personaldienstleistern eingesetzt. Form und Inhalt des Austauschs von
Informationen, welche für den operativen Ablauf notwendig sind, werden zwischen den
Schulen und dem jeweiligen personalstellenden Freien Träger oder privaten
Personaldienstleister vereinbart.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Bring- und Abholbereiche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13891-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… Bring- und Abholbereiche sind als eine mögliche Maßnahmeoption im „Integrierten Konzept für eine nachhaltige und sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen in Dortmund (KonzeptKinder und Jugendmobilität) enthalten.

Die geplante Umsetzung der im Konzept beschriebenen Maßnahmen ist ausführlich in der
Vorlage Drucksache-Nr. 12301-14 dargestellt, welche der Schulausschuss in seiner Sitzung
am 27.08.2014 zur Kenntnis genommen hat.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Schulreinigung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13867-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… Ihre Anfrage wurde von der Städtischen Immobilienwirtschaft bearbeitet. Im Folgenden
nehme ich zu den Fragen Stellung:

1. Wird inzwischen in allen Schulen wieder eine Grundreinigung in den Ferien
durchgeführt?

Im Jahre 2011 wurde flächendeckend an allen Dortmunder Schulen die Grundreinigung
wieder eingeführt. Die Grundreinigungen finden jährlich in den Schulferien statt.
Für die Schulen mit städtischem Reinigungspersonal stehen hiefür eine Woche in den
Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien und eine Woche in den Herbstferien zur
Verfügung.
In fremd gereinigten Schulen findet die jährliche Grundreinigung, nach Absprache mit der
Schule, in einem der zu Verfügung stehenden Ferienzeiträume durch den entsprechenden
Dienstleister statt.

2. Wie sind die Erfahrungen an den Schulen nach der Wiedereinführung der
Grundreinigungsarbeiten?

Die Grundreinigungen werden von den meisten Schulen positiv angenommen.
Die Unterstützung durch die Schulleitungen und Schüler hat seit der Wiedereinführung der
Grundreinigung 2011 stetig zugenommen.
Das Aufbringen von Bodenbeschichtungen in der Grundreinigung trägt zur Werterhaltung der
Bodenbeläge bei und steigert die Qualität der täglichen Unterhaltsreinigung.
Das Erscheinungsbild der Schulen hat sich nach durchgeführten Grundreinigungsarbeiten
deutlich verbessert.
Der Abschlussbericht zum Zustand der Toilettenanlagen an Dortmunder Schulen befindet sich
in Bearbeitung. Die Federführung obliegt dem Schulverwaltungsamt. Das Konzept wird
folgende Themen enthalten:

 Begehungen des Schulverwaltungsamtes und der Städtischen Immobilienwirtschaft
auf Grund der Ergebnisse der Umfrage (Reihenfolge)
 Umsetzung von Sofortmaßnahmen
 Ermittlung der Sanierungsbedarfe/Bedarfsprüfung/Sanierungsprogramm
 Bewirtschaftung der Schultoiletten durch die Schule
 Umgang mit der Forderung nach einer 2. Reinigung“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
4. Quartalsbericht 2014 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14083-14)

Der Schulausschuss nahm den 4. Quartalsbericht 2014 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
"Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14148-14)

Der TOP wurde vor dem TOP 2. behandelt.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schülerspezialverkehr
Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14487-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14487-14-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE& PIRATEN vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Die Kriterien bei der Ausschreibung der Schülerspezialverkehre werden geändert. In Zukunft werden als Maßstab zu 50% die Qualität und Sicherheit der eingesetzten Fahrzeuge, zu 40% der Preis und zu 10% der Abgasstandard bewertet.

Es werden nur Firmen zugelassen, die ihre Fahrer/innen tariflich entlohnen sowie einen qualifizierten und vorschriftsgemäßen Umgang mit den Kindern zusichern. Verstöße gegen diese Vertragsbedingungen berechtigen zur fristlosen Kündigung. Alle Fahrer/innen müssen im Umgang mit Kindern unterrichtet werden. Zusätzlich sollen vermehrt Kontrollen durchgeführt werden.

Begründung:

Durch eine Polizeikontrolle am 6. November 2014 wurde bekannt, dass Kinder in einem Schulbus nicht wie vorgeschrieben durch Sicherheitsgurte gesichert waren. Vielmehr waren Kinder mit Ladungssicherungsgurten an Sitzen festgebunden. Die Presse berichtete ausführlich.

Um so etwas für die Zukunft auszuschließen, sollte mehr auf die Qualität des Angebots geachtet werden. Es ist für die Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder unerlässlich, dass hier in Zukunft andere Maßstäbe angewendet werden.“


Herr Strack begründeten den Antrag seiner Fraktion. Er ergänzte, dass es beim LWL umfangreiche Richtlinien zum Transport von FörderschülernInnen des LWL gebe. Diese Standards könnten von der Stadt Dortmund übernommen werden.

Frau Schnittker stellte den Antrag, die beiden Punkte Schülerspezialverkehr und Sicherheit von Schulbussen in der nächsten Schulausschuss-Sitzung zu behandeln.

Der Schulausschuss diskutierte das Thema und stellte fest, dass die Standards des LWL nicht eins zu eins auf Dortmund übertragen werden könnten, da die Voraussetzungen andere seien. Es solle aber bei den kommenden Ausschreibungen zum Schülerspezialverkehr besonderes Augenmerk auf die Qualitätsstandards gerichtet werden.


Der Schulausschuss lehnte den o. g. Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich (2 Ja, 11 Nein, 8 Enthaltungen) ab.
Dem Antrag von Frau Schnittker wurde einstimmig zugestimmt.
Die Verwaltung wird im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung eine Stellungnahme zur Gesamtproblematik abgeben.


zu TOP 6.2
Stand des Handlungskonzeptes "Toilettenanlagen an Dortmunder Schulen"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14489-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14489-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… die Vorstellung der Handlungskonzepte und Vorschlag zur Maßnahmepriorisierung und –finanzierung wurde in der Vorlage vom 19.02.2014 (DS-Nr. 11790-14) bis Ende des II. Quartals 2014 angekündigt.

Da dies bis heute noch nicht erfolgt ist, bitten wir um einen Sachstandsbericht.“


Die Vorlage zum Handlungskonzept „Toilettenanlagen an Dortmunder Schulen“ soll zum ersten Quartal 2015 in den Schulausschuss gebracht werden.


zu TOP 6.3
Schulengel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14488-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14488-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Verwaltung wird gebeten, eine Einschätzung zur Beteiligung Dortmunder Schulen am Internetportal „schulengel.de“ zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist der Verwaltung das Internetportal „schulengel.de“ bekannt?
2. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele städtische Schulen und Fördervereine sich insgesamt am Internetportal „schulengel.de“ beteiligen? Wenn ja, wie viele Schulen beteiligen sich?
3. Sind Beteiligungen von Schulen mit der Verwaltung abgesprochen?
4. Wie bewertet die Verwaltung die Beteiligung an der Aktion vor dem Hintergrund
- der damit indirekt vorgenommenen Werbung und Unterstützung für einzelne Unternehmen auf Homepages städtischer Schulen sowie
- der Auswirkungen auf den städtischen Einzelhandel in den Stadtbezirken?

Begründung:

Beim Internetportal „schulengel.de“ handelt es sich nach eigener Darstellung um „Deutschlands erstes aktives Spendennetzwerk im Bildungsbereich, das als Sozialunternehmen sein ganzes Know-how einsetzt, um das gesellschaftliche Problem der finanziellen Unterversorgung im Bildungsbereich zu verbessern“.
Unklar bleibt, wer genau hinter dem Internetportal steckt.
Schulengel.de bietet die Möglichkeit, bei Internet-Käufen Spenden für gemeinnützige Einrichtungen zu sammeln. Dies geschieht, indem man sich zu Beginn einmalig bei Schulengel.de registrieren lässt und eine zu unterstützende Einrichtung auswählt. Anschließend geht man bei jedem Einkauf zunächst auf das Internet-Portal Schulengel.de und wählt hier den gewünschten Partnershop aus einer Liste von über 700 Partnershops aus (Amazon, Jako-o, mytoys, zalando, ebay … u.s.w). Wenn ein Einkauf erfolgt, wird ein Teil des Umsatzes (in der Regel ca. 5%) der zu unterstützenden Einrichtung als Danke-Schön-Prämie gutgeschrieben.

Auch viele Dortmunder Schulen beteiligen sich an „schulengel.de“ und werben zum Teil auf ihren Homepages für eine Teilnahme und damit für den Kauf bei einem der beteiligten Unternehmen.“


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.







Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.55 Uhr.








A l t u n d a l – K o e s e D i n g e r d i s s e n F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Anlagen:
(See attached file: Präsentation_FB40_Haushalt_2015.pdf) (See attached file: FB65_Kostenvergleich Spoha_BKI.pdf)