Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 02.12.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Nursen Konak (Die LINKE/PIRATEN) i. V. für sB Karl Krämer
RM Anke Kopkow (CDU) i. V. für Rm Heinz Neumann
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
sB Gabriele Staake (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Lars Wedekin (SPD)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Dirk May (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Rm Detlef Münch (FBI)


Thomas Friedhoff (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

Horst Kortwittenborg, 41/Archiv


Petra Fisch, 52/1

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


Johannes Roeren – BL 5/Dez
Kurt Eichler - 41/KB
Claudia Kokoschka – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/Archiv
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Egon Schefers - 41/DKH
Volker Gerland- 41/MS
Heinz Bünger –41/VHS
Bettina Pesch – 42/TL
Martin Lizan – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GL
Dieter Krause - 52/1
Dr. Frank Brandstätter - 52/GL
Sabine Müller - 52/3
Ute Spreen – 52/4

6. Gäste:

-




Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 28.10.2014


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

2.1 Änderungen von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13901-14)

2.2 Wirtschaftsplan 2015 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13711-14)

2.3 Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14254-14)

3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

3.1 Integration des Regenbogenhauses in den Geschäftsbereich 3/ Parkanlagen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und Erstellung eines Konzeptes für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Angebote für Kinder im Westfalenpark / "Aktionskonzept Kinder im Park"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13579-14)

3.2 Wirtschaftsplan 2015 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14209-14)

3.3 Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14384-14)

3.4 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14420-14)

3.5 Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13896-14)

3.6 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Klaus Wilke, Vorsitzender des Volleyballkreises Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14129-14)

3.7 Übernahme und Modernisierung der Sportplatzanlage Evinger Straße durch den Verein TV Brechten 1913 e. V.
hier: Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage in einen Kunstrasenplatz

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13902-14)

3.8 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)

3.9 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14350-14)

3.10 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-14)


4. Angelegenheiten des Theaters

4.1 Errichtung einer behindertengerechten Aufzugsanlage in der Tiefgarage am Stadttheater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13967-14)


4.2 4. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2013/14
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14452-14)


5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)

5.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)

5.3 Verbesserungen im ÖPNV
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08993-13-E5)


Die Vorsitzende - Frau BM´in Birgit Jörder - eröffnet die Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Brandt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende, Frau Jörder (SPD-Fraktion), bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Belegung der Sporthalle am Brügmannblock
mündlicher Bericht

Es wird vorgeschlagen, den Punkt unter TOP 3.0 zu behandeln.

Mit dieser Erweiterung wird die Tagesordnung festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 28.10.2014

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 28.10.2014 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 2.1
Änderungen von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13901-14)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bringt die Bedenken ihrer Fraktion zum Ausdruck. Sie halte die Entgelterhöhung um 5 % in dem Bereich Musikschule für zu hoch, da dies auch viele nicht so gut betuchte Haushalte treffe, die ihre Kinder gern in den Musikunterricht schicken würden, aber mit dieser Erhöhung Probleme hätten. Sie halte diese Erhöhung daher für nicht so glücklich, auch wenn zu sehen sei, dass Einsparbemühungen getätigt worden seien.

Herr Zweier (Fraktion Die Linke & Piraten) teilt diese Bedenken. In dem Leitbild der Musikschule hieße es, die Musikschule leiste im Rahmen ihres kulturellen Auftrages kompetente und qualifizierte Bildungsarbeit für alle sozialen und kulturellen Schichten. Auch seine Fraktion halte diese Erhöhung für zu hoch und werde dieser Empfehlung nicht zustimmen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt:

- die Entgeltordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund (Anlage 1 und 1 a)
- die Entgeltordnung für die Musikschule Dortmund (Anlage 2 und 2 a)
- die Entgeltordnung für das Stadtarchiv der Stadt Dortmund (Anlage 3)
- die Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dortmunder U (Anlage 4 und 4 a) und
- die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Vergabe von Räumen der Volkshochschule Dortmund (Anlage 5 und 5 a)


zu TOP 2.2
Wirtschaftsplan 2015 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13711-14)

Herr Eichler (Leiter der Kulturbetriebe) geht auf die Nachfragen von Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Herrn Pohlmann (CDU-Fraktion) ein. Beide Fraktionen erklären, dass sie die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen lassen wollen.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) äußert seine Bedenken zu den Einsparungen in den Bereichen Materialaufwand und Personal.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) erklärt die Problematik des nicht genehmigten Haushaltes. Aufgrund der langen Phase, ohne genehmigten Haushalt, werde man ganze Bereiche nicht verausgaben können, was das Geschäft gewaltig reduziere. Das sei auch in anderen Bereichen so. Zudem seien momentan in den Kulturbetrieben einige Leitungspositionen vakant. Diese Stellen dürften erst wieder besetzt werden, wenn ein genehmigungsfähiger Haushalt vorliege. Unter Berücksichtigung von Ausschreibungen und Kündigungsfristen könne davon ausgegangen werden, dass diese Positionen frühestens Ende 2015 oder zu Beginn des Jahres 2016 besetzt würden. Die Folge daraus seien die gewaltigen Einsparungen im Personalbereich. Sollte die Berechnung am Ende des Jahres nicht aufgehen, werde das gegen die Kapitalrücklage des Eigenbetriebes gerechnet, so dass der Kernhaushalt keinesfalls negativ berührt werde. Auch werde es keine zu genehmigenden überplanmäßigen Aufwendungen geben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 2.3
Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14254-14)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den dritten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014 zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 3.0
Belegung der Sporthalle am Brügmannblock
mündlicher Bericht

Herr Kruse (Leiter der Sport- und Freizeitbetriebe) berichtet, dass die Stadt Dortmund für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Dortmund einen Krisenstab gebildet habe. Dieser Krisenstab entscheide über die Unterbringung von Notunterkünften oder dauerhaften Unterkünften. In diesem Zusammenhang sei diese Woche der Brügmannblock für die Unterbringung von Flüchtlingen frei gezogen worden. Die Gesamtkapazität läge dort bei rund 180 Personen. Generell würden Sporthallen nur für Notunterkünfte bereitgestellt. Alle Vereine und Fachverbände, die von der Schließung betroffen seien, habe man informiert. Es sei nach Lösungen gesucht worden, die Vereine nicht komplett vom Spiel- und Trainingsbetrieb abzukoppeln. In Zusammenarbeit mit den Fachverbänden seien so Spiel- und Trainingszeiten in anderen Sporthallen geteilt worden. Die Vereine hätten hier schnell reagiert und entsprechende Heimrechte getauscht. Er habe den Eindruck, dass dies alles verträglich organisiert worden sei.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet darum, ein Augenmerk darauf zu legen, dass der Hallenboden nicht ruiniert würde und dadurch Kosten für eine Wiederherstellung anfielen.


zu TOP 3.1
Integration des Regenbogenhauses in den Geschäftsbereich 3/ Parkanlagen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und Erstellung eines Konzeptes für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Angebote für Kinder im Westfalenpark / "Aktionskonzept Kinder im Park"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13579-14)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass sie das Integrationskonzept begrüße und ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seiner Ansicht nach das Regenbogenhaus schon immer zum Geschäftsbereich der Sport- und Freizeitbetriebe gehört habe und er erstaunt sei, dass der Wechsel erst jetzt passiere.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) merkt an, dass das Regenbogenhaus nicht barrierefrei sei. Sie fände es gut, wenn im Rahmen der Projektentwicklung auch Kinder mit Behinderung berücksichtigt würden. Auch könne das Regenbogenhaus der AG Sport des Behindertenpolitischen Netzwerkes vorgestellt werden, um zu prüfen, ob das Haus nicht schon mit kleineren Veränderungen barrierefreundlicher gemacht werden könne.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) bittet die Verwaltung, diese Empfehlung aufzugreifen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst einstimmig folgenden

Beschluss
Der Ausschuss für Kultur, Sport- und Freizeit beschließt die Verlagerung der Zuständigkeit für das Regenbogenhaus vom Jugendamt auf den Geschäftsbereich 3/ Parkanlagen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01.2015 und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund mit der Erstellung eines Konzeptes für die zukunftsorientierte Entwicklung der Angebote für Kinder im Westfalenpark / „Aktionskonzept Kinder im Park“.


zu TOP 3.2
Wirtschaftsplan 2015 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14209-14)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Änderung zum Wirtschaftsplan 2015 vor.
der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften war sich in seiner Sitzung am 20.11.2014 einig, die Beschlussvorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen. Vor dem Hintergrund der Diskussionen wird Ziffer 2 auf Seite 1 des Wirtschaftsplanes wie folgt geändert:

2. Wirtschaftsplan 2015
Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund legen einen Wirtschaftsplan mit einem ausgeglichenen Erfolgsplan zur Entscheidung vor. Vor dem Hintergrund, dass sich die SFB vornehmlich aus städtischen Zuschüssen finanzieren, ist das Ziel eines ausgeglichenen Ergebnisses u. a. unter der Prämisse zu erreichen, wenn und soweit im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 der Stadt Dortmund mindestens eine analoge Veranschlagung erfolgt.

Dem Rat der Stadt Dortmund wird mit dem Wirtschaftsplan 2015 auch das Investitionsprogramm der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorgelegt.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 ff. wurde der Betriebskostenzuschuss an die SFB wie folgt gemindert, was spiegelbildlich im Wirtschaftsplan 2015 ertrags- und aufwandsmindernd berücksichtigt wurde.

2015
2016
2017
2018
200.000 €
1.575.000 €
975.000 €
975.000 €

Notwendige Konsolidierungsmaßnahmen werden von der Geschäftsleitung des Betriebes zurzeit entwickelt und den politischen Gremien zum gegebenen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Wirtschaftsplan 2015 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird mit dieser Änderung dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Frau Mais (CDU-Fraktion) bitten für ihre Fraktionen, den Wirtschaftsplan ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage mit der Änderung ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 3.3
Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14384-14)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14420-14)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Höhe von 4.883.583 € für das Wirtschaftsjahr 2014. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen verwendet.


zu TOP 3.5
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13896-14)

Herr Zweier (Fraktion Die Linke & Piraten) merkt an, dass seine Fraktion dagegen sei, auch die gut bezahlten Fußballprofis von Borussia Dortmund mit einem Geldpräsent zu ehren und bittet darum, diesen Punkt zu streichen.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) erklärt, dass dieser Punkt nicht einfach aus den Richtlinien gestrichen werden könne. So würden alle anderen das Geldpräsent auch nicht bekommen. Es sei auch nicht möglich, eine Richtlinie zu schaffen mit der Ausnahme „alle außer BVB-Profis“. Sie könne aber dahingehend beruhigen, dass die BVB-Profis gar nicht kommen würden und auch das Geldpräsent nicht in Anspruch nehmen würden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt, die Sportlerinnen Christina Hammer, Carina Bär, Lisa Schmidla und Juliane Wurm sowie die Sportler Hans-Peter Durst, Felix Drahotta, Maximilian Reinelt, Malte Jakschik, Richard Schmidt, Eric Johannesen, Andreas Kuffner, Felix Wimberger, Maximilian Planer, Martin Sauer, Ralf Holtmeyer, Roman Weidenfeller, Kevin Großkreutz, Erik Durm und Mats Hummels wegen ihrer besonderen Verdienste auf sportlichem Gebiet entsprechend den Regelungen des § 6 der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund mit einem Geldpräsent sowie einem Sachpräsent zu ehren.


zu TOP 3.6
Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Klaus Wilke, Vorsitzender des Volleyballkreises Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14129-14)

Herr Münch (Freie Bürger Initiative) merkt an, dass Ehrungen immer öffentlich behandelt würden. Seiner Meinung nach sei es sinnvoller, Ehrungen nichtöffentlich zu behandeln.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt, den Sportlerehrenbrief der Stadt Dortmund an den Vorsitzenden des Volleyballkreises Dortmund, Herrn Klaus Wilke, zu verleihen.


zu TOP 3.7
Übernahme und Modernisierung der Sportplatzanlage Evinger Straße durch den Verein TV Brechten 1913 e. V.
hier: Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage in einen Kunstrasenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13902-14)

Herr Zweier (Fraktion Die Linke & Piraten) erklärt, dass er nach erster Durchsicht der Vorlage durch dieses Verfahren eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen vermute.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dieser Vermutung an. Ihre Fraktion sehe das als falsches Signal für die anderen Sportvereine, die ebenfalls Schwierigkeiten mit der Finanzierung ihrer Kunstrasenanlagen hätten.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) erläutert, dass es bei Forfaitierungs-Verfahren bisher keinen Ratsbeschluss gegeben habe. Der gültige Ratsbeschluss zu Finanzierungsverfahren für Kunstrasenbau unter Vereinsregie decke dieses Prozedere nicht ab. Hier werde weder bevorzugt noch schlechter gestellt, sondern ein anderer Finanzierungszugang entwickelt. Das einzige Problem sei eine Einredeverzichtserklärung, so dass bei der Weitergabe dieser Forderung nicht interveniert werden könne. In diesem Fall sei das allerdings nicht dramatisch, weil das Objekt weiterhin im Eigentum der Stadt bliebe. Der Verein bekäme lediglich die Umgestaltungsmöglichkeit eingeräumt. Insofern seien die Risiken sehr überschaubar. Die Anlage bliebe im Eigentum der Stadt, es gäbe ein Regelwerk mit dem Verein über die funktionsgerechte Nutzung der Einheit und nur im Punkt Finanzierung, sei der Einredeverzicht zu erklären. Er bittet daher, heute zu empfehlen und die Vorlage nicht zum Rat durchlaufen zu lassen, da es eigentlich nur um die Vorgabe der Bezirksregierung ginge, dieses spezielle Finanzierungsverfahren durch den Rat abstimmen zu lassen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) merkt an, dass es sich bei dem Forfaitierungsvertrag lediglich um eine weitere Möglichkeit neben Erbpacht/Pacht und Ausfallbürgschaft handele und an dieser Stelle keine Dissensen entstünden. Ihr wäre allerdings wichtig, explizit zu hören, dass hier keine Auswirkungen auf den Gesamthaushalt geschaffen würden.

Herr Stüdemann ergänzt, dass der Gesamthaushalt davon nicht berührt werde.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der Beschluss für die Planungssicherheit der Vereine wichtig sei. Ob hier eine Ausfallbürgschaft in Kauf genommen werde oder dieses Forfaitierungs-Verfahren eingeleitet würde, spiele keine Rolle. Zum Wohle der Vereine bittet er daher, die Vorlage heute zu empfehlen.

Herr Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion sich zu der Vorlage heute enthalten werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, in Abweichung seiner Beschlussfassung vom 10.04.2014 im Falle des TV Brechten 1913 e.V. ein Forfaitierungsverfahren zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage Evinger Straße in einen Kunstrasenplatz zu vereinbaren. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, die hierzu erforderlichen Vereinbarungen mit der kreditgebenden Bank und dem Verein zu treffen. Die Ermächtigung zum Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages bleibt hiervon unberührt.


zu TOP 3.8
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014
(Drucksache Nr.: 13296-14)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 25.11.2014 vor:
zu TOP 4.5
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)

ABVG, 25.11.2014:

Nachfragen zur Vorlage werden durch die Verwaltung beantwortet.

Die Antwort auf die Frage von Rm Gebel zum Thema „Tennenplatz“ bezüglich der Höhe und Finanzierung der diesbezüglichen Kosten wird zum Protokoll nachgereicht (siehe Anlage).

Herr Lürwer führt zum Thema „Photovoltaikanlagen“ ergänzend zu den Antworten der Verwaltung an, dass er es begrüßen würde, wenn die Verwaltung die Photovoltaikanlagen zukünftig selbst bauen und betreiben könne. Dies erfordere zunächst aber einen entsprechenden Ratsbeschluss.

Rm Mader stellt für seine Fraktion folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird gebeten, in den zukünftigen Vorlagen schulischer Bauvorhaben, Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Photovoltaikanlagen mit aufzuführen.“

Rm Berndsen kündigte die Zustimmung zur heutigen Vorlage an, stellt aber zusätzlich für seine Fraktion folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird gebeten, bereits für das vorliegende Bauvorhaben die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage zu prüfen und in einer der nächsten Sitzungen darüber zu berichten. Sollte man danach zu dem Ergebnis kommen, dass eine Photovoltaikanlage hier wirtschaftlich betrieben werden kann, soll ein entsprechende Ergänzung zur heutigen Vorlage beschlossen werden.“

Beide Anträge werden einstimmig beschlossen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der beiden o. a. Anträge, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.867.622 € exklusive Abbruchkosten die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 3.283.392 €, Kosten für die Herstellung der Außenanlagen in Höhe von 404.230 € sowie Möblierungskosten in Höhe von 180.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24B00805014903, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014:
60.000 €
Haushaltsjahr 2015:
373.000 €
Haushaltsjahr 2016:
3.210.622 €
Gesamt:
3.643.622 €

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Für das Jahr 2014 wurden die Mittel gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig mit Deckung durch Minderauszahlungen unter Investitionsfinanzstelle 24_00805014900, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Auszahlungen ab 2015ff wurden in Höhe von 3.463.622 € nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt. Der Differenzbetrag zum dargestellten Finanzierungsbedarf i. H. v. 180.000 € für das Jahr 2016 ist i. R. d. endgültigen Haushaltsplanaufstellung für 2015 ff entsprechend zu berücksichtigen.

Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40B00301000320, Finanzposition 780500:

Haushaltsjahr 2016: 180.000 €

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Die Deckung der Auszahlungen erfolgt über die Investitionsfinanzstelle 40B00301000319, Finanzposition 780500.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 44.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 16.188,04 €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2017 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den FB 40 (Auftrag 400301040008) und 65 (Auftrag 650138011000) in den jeweiligen Teilergebnisplänen entsprechend zu berücksichtigen.

Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.
2. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 373.000 € zu Lasten des
Haushaltsjahres 2015. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202054133, Finanzposition 780810.

3. beschließt die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 3.210.622 € für 2016 mit Deckung aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004, Finanzposition 780810.
4. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI). Die Kostenschätzung für die Abbruchkosten beläuft sich auf 372.230 € zuzüglich 6.880 € nicht aktivierbarer Eigenleistungen (VILV).

Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24080501NESP, Sachkonto 522200 wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014:
10.000 €
Haushaltsjahr 2015:
15.000 €
Haushaltsjahr 2016:
165.000 €
Haushaltsjahr 2017:
182.230 €
5. beschließt die Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-Nr. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-Nr. 04419-11 vom 14.07.11), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.
6. beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07), um den Ersatzneubau der Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium zu ermöglichen.
7. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
8. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) gibt an, dass für die Sporthallen in Typenbauweise ein Aufbau mit Photovoltaikanlagen nicht vorgesehen sei. Für den Aufbau sei in Bezug auf die Statik eine andere Gebäudekonfiguration erforderlich, die dann kein Typenbau wäre und demnach teurer würde.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt für ihre Fraktion mit, dass sie die Prüfaufträge aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün mit empfehlen würden, da diese Aufträge dem Beschluss nicht entgegen stünden.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Modulbauweise momentan gar nicht mehr angewandt werde, da aufgrund der Flüchtlingsproblematik die Preise dafür in die Höhe gegangen seien. Die Halle am Immanuel-Kant-Gymnasium werde aus diesem Grunde in konventioneller Bauweise erstellt. Es werde in Zukunft sicherlich weiter die günstigste Bauweise gesucht, die Preise zwischen Modul- und Massivbauweise differierten derzeit allerdings kaum.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der beiden folgenden Anträge aus der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
- „Die Verwaltung wird gebeten, in den zukünftigen Vorlagen schulischer Bauvorhaben, Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Photovoltaikanlagen mit aufzuführen.“

- „Die Verwaltung wird gebeten, bereits für das vorliegende Bauvorhaben die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage zu prüfen und in einer der nächsten Sitzungen darüber zu berichten. Sollte man danach zu dem Ergebnis kommen, dass eine Photovoltaikanlage hier wirtschaftlich betrieben werden kann, soll ein entsprechende Ergänzung zur heutigen Vorlage beschlossen werden.“

einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.867.622 € exklusive Abbruchkosten die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 3.283.392 €, Kosten für die Herstellung der Außenanlagen in Höhe von 404.230 € sowie Möblierungskosten in Höhe von 180.000 € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24B00805014903, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2014:
60.000 €
Haushaltsjahr 2015:
373.000 €
Haushaltsjahr 2016:
3.210.622 €
Gesamt:
3.643.622 €
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Für das Jahr 2014 wurden die Mittel gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig mit Deckung durch Minderauszahlungen unter Investitionsfinanzstelle 24_00805014900, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Auszahlungen ab 2015ff wurden in Höhe von 3.463.622 € nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt. Der Differenzbetrag zum dargestellten Finanzierungsbedarf i. H. v. 180.000 € für das Jahr 2016 ist i. R. d. endgültigen Haushaltsplanaufstellung für 2015 ff entsprechend zu berücksichtigen.

Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40B00301000320, Finanzposition 780500:
Haushaltsjahr 2016: 180.000 €
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Die Deckung der Auszahlungen erfolgt über die Investitionsfinanzstelle 40B00301000319, Finanzposition 780500.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 44.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 16.188,04 €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2017 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den FB 40 (Auftrag 400301040008) und 65 (Auftrag 650138011000) in den jeweiligen Teilergebnisplänen entsprechend zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.

2. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 373.000 € zu Lasten des
Haushaltsjahres 2015. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202054133, Finanzposition 780810.

3. beschließt die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 3.210.622 € für 2016 mit Deckung aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004, Finanzposition 780810.
4. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI). Die Kostenschätzung für die Abbruchkosten beläuft sich auf 372.230 € zuzüglich 6.880 € nicht aktivierbarer Eigenleistungen (VILV).

Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24080501NESP, Sachkonto 522200 wie folgt vorgesehen:
Haushaltsjahr 2014:
10.000 €
Haushaltsjahr 2015:
15.000 €
Haushaltsjahr 2016:
165.000 €
Haushaltsjahr 2017:
182.230 €
5. beschließt die Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-Nr. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-Nr. 04419-11 vom 14.07.11), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.
6. beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07), um den Ersatzneubau der Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium zu ermöglichen.

7. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

8. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.


zu TOP 3.9
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14350-14)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund:
1. nimmt den Sachstand zum Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie zum Abbruch der bestehenden Halle zur Kenntnis.

2. beschließt die Anpassung des Investitionsvolumens exklusive Abbruchkosten in Höhe von 200.000 € für den Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium von bisher 2.795.000 € um 840.377 € auf 3.635.377 €.
Im Kostenanschlag sind Baukosten in Höhe von 3.455.377 € und Möblierungskosten in Höhe von 180.000 € enthalten.
Bereits im Jahr 2013 sind Kosten in Höhe von 8.220,77 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.

Die Auszahlungen für den Neubau erfolgen wie folgt:
Haushaltsjahr 2013
8.220,77 €
Haushaltsjahr 2014
17.748,84 €
Haushaltsjahr 2015
2.775.250,68 €
Haushaltsjahr 2016
504.156,71 €
Summe
3.305.377,00 €
In 2013 wurden die Gelder unter Investitionsfinanzstelle 2D_00803010001, Finanzposition 780800 verausgabt. Ab 2014 ff erfolgt die kassenmäßige Abwicklung unter Finanzstelle 24U00805014901´, Finanzposition 780800.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Für das Jahr 2014 wurden die Mittel gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig mit Deckung durch Minderauszahlungen unter Investitionsfinanzstelle 24_00805014900, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Auszahlungen ab 2015ff wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff. berücksichtigt.
Die ab 2015 benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 3.279.407,39 € stehen im Budget des Amtes 24 zur Verfügung. Eine Budgetausweitung findet dadurch nicht statt.

Die Differenz zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 150.000 € stellt aktivierbare Eigenleistung dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 42.183,43 €
Die Mittel für die Mehraufwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 ff bei StA 65 (Auftrag 650138011000) aus den vorhandenen Immobilienansätzen bereitzustellen.

Die Auszahlung für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000001, Finanzposition 780500:

Haushaltsjahr 2015: 180.000 €

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab 2016 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 13.846,15 €. Sie sind auf dem Auftrag 400301040001 im Budget des StA 40 entsprechend geplant.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.

3. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle. Die Kostenschätzung für die Abbruchkosten beläuft sich auf 200.000 €. Die Aufwendungen für den Abbruch werden in der Ergebnisrechnung 2016 des Amtes 24 unter Auftrag 24080501NESP, Sachkonto 522200 bereitgestellt.
Durch den Abbruch wird die allgemeine Rücklage per Saldo in 2016 mit 205.920 € belastet.


zu TOP 3.10
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-14)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet für ihre Fraktion die Bitte, über die fünf Punkte des Beschlusses einzeln abzustimmen, weil sie den Punkten 3 und 5 so nicht zustimmen würden.

Herr Zweier (Fraktion Die Linke & Piraten), Herr Balzer (SPD-Fraktion) sowie Herr Urbanek (Fraktion AfD) geben an, dass ihre Fraktionen das Programm unterstützen und der Empfehlung zustimmen werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt Punkt 1 des Beschlusses zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Punkte 2 und 4 zu beschließen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Punkte 3 und 5 zu beschließen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Jahr 2015 fünf Sportplätze zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 an Vereine zu übertragen. Die Vereine erhalten zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 €.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programms“ im Jahr 2016 mit dem Ziel, die Umwandlung von fünf weiteren Sportanlagen zu realisieren.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanerstellung 2016 ff die strukturelle Zuschussanhebung in Höhe von 100.000 € für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe vorzunehmen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Jahr 2017 die Sportanlage Bärenbruch in Dortmund-Kirchlinde durch die Sport- und Freizeitbetriebe zu modernisieren.


4. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 4.1
Errichtung einer behindertengerechten Aufzugsanlage in der Tiefgarage am Stadttheater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13967-14)

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) macht darauf aufmerksam, dass in der Variante 1 von einem Durchlader gesprochen werde. Alle anderen Varianten würden diesen Durchlader nicht explizit ausweisen. Dieser sei allerdings für Rollstuhlfahrer sehr wichtig, um vorwärts rein und vorwärts wieder raus fahren zu können und sich nicht im Fahrstuhl noch drehen zu müssen. Sie bittet, diese Anregung mit aufzunehmen.

Der Ausschuss ist sich einig, diese Anregung aufzunehmen und zu prüfen.

Herr Urbanek (Fraktion AfD) teilt mit, dass die Errichtung der behindertengerechten Aufzugsanlage grundsätzlich begrüßt werde, er bittet jedoch, den Standort noch mal zu überdenken. Hier handele es sich um einen Platz des jüdischen Gedenkens, der optisch in Mitleidenschaft gezogen werde. Aus diesem Grunde könne er dieser Vorlage so nicht zustimmen.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) geht auf die Bedenken von Herrn Urbanek ein und weist darauf hin, dass die Variante 2 insofern unglücklich sei, dass man direkt vor einer unüberwindbaren Treppe stehe, wenn man aus dem Aufzug käme. Bei der Variante 3 sei auch der Abstand zum vorhandenen Gedenkstein ein größerer und seine Fraktion halte diese Variante für die Bessere.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst mit Mehrheit gegen die Fraktion AfD folgenden

Beschluss
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt, dass für die Errichtung der behindertengerechten Aufzugsanlage in der Tiefgarage Stadttheater folgende Variante gewählt wird:

Glasaufzug auf dem Theatervorplatz, nördlich, an die Hansastraße angrenzend,
Treppenraum 3


zu TOP 4.2
4. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2013/14
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14452-14)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 4. Quartalsbericht zur Kenntnis.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Sachstandsbericht (29.10.2014) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)

Beschluss:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Haushaltsplanentwurf 2015.


zu TOP 5.3
Verbesserungen im ÖPNV
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08993-13-E5)

Herr Klösel (SPD-Fraktion) lobt die Entwicklung bzgl. der Beschilderungen und verweist auf die zwei schönen großen Schilder, die auf den Zoo hinweisen würden, wenn man in Hacheney aus der U-Bahn stiege. Seine Fraktion werde für die Ratssitzung noch einen Antrag für ein verbessertes Informationssystem für auswärtige Besucher einbringen. Er sei der Auffassung, dass wenn man einen Zuwachs im Tourismus habe und auch weiter haben wolle, man dies ein Stück weit professionalisieren müsse. Dies werde sicherlich auch im Rat noch mal diskutiert.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.







Jörder
Brandt
Galbierz
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführerin