Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 18.06.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 17:00 - 19:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Florian Meyer (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Alisa Spree (SPD) i. V. für Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Matthias Schulte – StA 20
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell –StA 23
Bettina Pesch – 42/GfD

Ute Spreen – 52/4
Dieter Krause – 52/1

Horst-Günter Nehm – 8/GF SV
Ulrike Jäger – 14/2
Mirco Gilles – 14/2
Klaus Burkholz – 51/FBL
Martina Raddatz-Nowack – 40/FBL
Detlev Harries – 37/4
Manfred Orel – 8/KB
Detlef Woltering – 41/BGL

Rainer Lahn – 41/BGL
Frank Schnelle – 70/BL
Jürgen Skaliks – 57/GBL
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Ulrich Dreiskämper – 64/2-3
Hubert Nagusch – 8/ A&Q
Martin Prothmann – 8/Inv
Woytek Rosen – 2/Dez BAGM
Markus Neuhaus – 21/1
Özgür Karadag – 2/Dez-Stab
Peter Vogt – 2/Dez-Stab
Ilona Schappert – 52/2

4. Gäste:

Herr Rudert (Wirtschaftsprüfer)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 18.06.2015, Beginn 17:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Finanzen

2.1 Managementbericht 2/2015
Kenntnisnahme
- Unterlagen werden als Tischvorlage verteilt -

2.2 Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 12/2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01106-15)
- reduzierter Versand -

2.3 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01349-15)

2.4 Finanzierung der Kinder-Ferien-Party
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01164-15)

2.5 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01355-15)

2.6 Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01222-15)

2.7 WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)
- reduzierter Versand -

2.8 Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes in Dortmund
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01020-15-E1)

2.9 Öffentlich Private Partnerschaften
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13671-14-E3)
Unterlagen aus der Sitzung vom 19.03.15.


3. Beteiligungen

3.1 Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01359-15)

3.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01182-15)

3.3 Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00830-15)

3.4 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00914-15)

3.5 Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00850-15)

3.6 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2015/16 für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01231-15)

3.7 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013/14
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01229-15)

3.8 Umbau des Erdgeschosses im Dortmunder U in Fortführung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00531-15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01392-15)

3.9 Jahresabschluss 2014 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01402-15)

3.10 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der
Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00475-15)

3.11 Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01587-15)

3.12 Stammkapitalveränderungen und Veränderungen des Gesellschaftsvertrages der Container Terminal Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01433-15)

3.13 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01432-15)

3.14 Erwerb von Genossenschaftsanteilen am Spar- und Bauverein Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00874-15)

3.15 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01377-15)

3.16 STEAG GmbH - Gesellschaftsverträge der Führungsgesellschaften im STEAG-Konzern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01423-15)

3.17 DSW21 - Verschmelzung der Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 01453-15)

3.18 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01675-15)

4. Liegenschaften

4.1 Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00743-15)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 30.04.15 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 30.04.15 versandt.

4.2 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00832-15)

4.3 Haus des Jugendrechts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00510-15)

4.4 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

4.5 Sachstandsbericht zur Modernisierung der Sportplatzanlage Hinter Holtein, Dortmund-Eichlinghofen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00967-15)


5. Sondervermögen

5.1 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01191-15)

5.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01477-15)


6. Sonstiges

6.1 Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

6.2 Grundsatzbeschluss beantragte Projekte im Dortmunder Antrag „Arbeiten.Wohnen.Wurzeln schlagen in der Dortmunder Nordstadt“ des Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ III)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01254-15)

6.3 Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00909-15)

6.4 Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

6.5 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)


7. Information

7.1 "Investitionspaket des Bundes für finanzschwache Kommunen"
Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 19.03.15
hier: Antwortschreiben SPD Bundestagsfraktion und CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

zur Information


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Meyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:




Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E2)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD- Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E1)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.10 behandelt.

Abwicklung der Maßnahmen im Rahmen der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01390-15)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.11 behandelt.

Notfallmaßnahmen Rettungsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00842-15)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.12 behandelt.

DSW21 - Beteiligung an der Dortmund Logistik GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01667-15)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.19 behandelt.


Wirtschaftsplan 2015/2016 - Ausweichspielstätte Schauspiel im Rahmen des Werkstattumbaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01714-15)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.20 behandelt.


Zusätzliche Straßen- und Platzreinigungen durch die EDG in der Dortmunder Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01690-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.21 behandelt.


Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche;
hier: Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des R-B-BK (bewegliches und unbewegliches Vermögen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01516-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.6 behandelt.


Folgender TOP 3.8 ist versehentlich falsch zugeordnet. Die Geschäftsführung bittet, ihn neu zuzuordnen:



Umbau des Erdgeschosses im Dortmunder U in Fortführung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00531-15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01392-15)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.5 behandelt.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Managementbericht 02/2015
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 01712-15-E1)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation (Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

zu TOP 2.1.1
Managementbericht 01/2015
(Drucksache Nr.: 01712-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den bereits zugestellten 1. Managementbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 12/2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01106-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss geprüft und beschließt, den im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses enthaltenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss.

zu TOP 2.3
Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01349-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur weiteren Umsetzung des Kunstrasenprogramms im Jahr 2015 eine Ausfallbürgschaft i. H. v. 80 % zugunsten der fünf betroffenen Vereine zu erteilen.

zu TOP 2.4
Finanzierung der Kinder-Ferien-Party
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01164-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2015
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2015

Herr Sohn (SPD-Fraktion) erklärt, dass er vom Mitwirkungsverbot betroffen sei. Er nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.15:
Nach vorausgegangener Diskussion stellt Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) die Vorlage mit der Einschränkung „für das Jahr 2015“ zur Abstimmung. Danach werde die Verwaltung neue Vorschläge machen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig bei einer Enthaltung, folgenden, geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ für das Jahr 2015 einen jährlichen Zuschuss gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird

Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.15:
Herr Sohn nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Folgender Antrag von Frau Schütte-Haermeyer wurde einstimmig beschlossen:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Zuschuss für 2015 i. H. v. 38.000
€ zu und erwartet ein Gesamtkonzept Ferienspiele in Dortmund zum Ende des Jahres 2015
unter Einbeziehung der Kinder-Ferien-Party, um Planungssicherheit für die nächsten Jahre
zu gewährleisten.

Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ einen jährlichen für 2015 einen Zuschuss i. H. v. 38.000 € gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt den Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie einstimmig und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlungen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ für das Jahr 2015 einen jährlichen Zuschuss i. H. v. 38.000 € gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird.
zu TOP 2.5
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01355-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule um 200 Plätze auf 9.500 Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.

zu TOP 2.6
Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01222-15)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum im Juni 2015 eine Fortfinanzierung für 2018 heute schon beschlossen werden müsse.

Frau Raddatz-Nowack (Fachbereichsleitung Schulverwaltungsamt) erläutert, dass diese Vertragsverlängerung zum vierten Mal stattfinde. Sie beinhalte zwar ein Risiko, dass sich jemand einklagen könnte, aber ausschlaggebender sei gewesen, dass es unsinnig sei, eine Maßnahme nicht immer schuljahrsbezogen zu verlängern, sondern zum Jahresende abzuschließen. Sonst seien immer alle Maßnahmen in der Analogie der Schuljahre verlängert worden. Die Arbeitsverträge liefen im Laufe des August 2015 aus. Die Unruhe an den Schulen wachse und das Verständnis für „nur“ bis Ende des Jahres sei nicht verstanden worden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass sich hier die Frage stelle, ob man das so voll umfänglich als Kommune tragen müsse und wie die Effektivität der eingesetzten Schulsozialarbeiter sich verhalte. Dieser Nachweis fehle ihm bisher. Es sei nicht kritisch auf die Kostenreduzierung geblickt worden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, das der Zeitraum der Fortsetzung auch direkt mit der ersten Vorlage hätte vorgelegt werden können, was auch effizienter gewesen wäre. Er fragt nach, ob in die Entwicklungen die Szenarien der minderjährigen Flüchtlinge im Schulischen Bereich bereits eingeflossen seien. Weiterhin fragt er nach, was die Verwaltung unternehme, um, wie auf Seite 4 beschrieben, eine dauerhaft unbefristete und finanzierbare Lösung zu finden. Der Vorschlag von Herrn Rettstadt, den Fachausschuss Mitte 2016 mit einer Evaluierung zu befassen, begrüße er.

Frau Raddatz-Nowack weist darauf hin, dass im Hinblick auf die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit, diese 81 Menschen, die Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT machen, eine ganz zielgerichtete Aufgabe hätten. Das werde auch im Förderantrag, der jetzt an das Land gestellt werde, deutlich und sei nicht aufgehoben. Die Frage wonach man das ausgewählt habe, stelle sich an der Stelle nicht, da der Merkmalskatalog der Schulen 2011 mit der ersten Ratsvorlage eingebracht worden sei. Die Ausweisung der Schulen habe sich nicht verändert und sei eher gestiegen. Bei diesem Programm habe das Land ganz bewusst den Begriff Teilhabe- und Integrationshelfer gewählt. Eine Evaluierung könne gerne wiederholt werden. Mit Einsatz der Schulsozialarbeit habe man bereits einen Evaluationsbericht vorgestellt, den die Fachhochschule für Soziale Arbeit erstellt habe. Sie bietet an, diesen Kriterienkatalog, der aufweist nach welchen Merkmalen die Schulen ausgewählt worden seien, zur Verfügung zu stellen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bedankt sich für die Ausführungen und gibt an, dass er die ganze Situation nicht verstehe, das aus Kostengründen in Frage zu stellen, da für 81 Schulen 1 Schulsozialarbeiter zuständig sei. Seine Fraktion werde zustimmen.

Herr Rettstadt bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen. Er wisse, wie die Kriterien und die Aufteilungen gewesen seien. Da der Prozess viel Dynamik hätte, könnte er sich vorstellen, dass dabei herauskomme, dass noch mehr Sozialarbeiter gebraucht würden. Er würde gerne wissen, wo man im Moment stehe und fragt nach, was mit den Inklusionshelfern werde, wenn das Land jetzt Teilhabe- und Integrationshelfer für den Zuschuss benenne.

Frau Raddatz-Nowack gibt an, dass die Begriffe unterschiedlich seien. Es habe mit den Einzelrechtsansprüchen der Eltern zu tun und es handele sich eindeutig um zwei Sachverhalte und zwei verschiedene Rechtsgebiete. Integrationshelfer, Schulbegleiter seien das eine und Teilhabe- und Integrationshelfer (bisherige Schulsozialarbeiter) das andere.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit BuT in Dortmund bis zum 31.07.2018.

zu TOP 2.7
WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00784-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
der WOH ist als Ergänzung des Haushaltsplanes konzipiert worden und stellt der Kommunalpolitik
ein wirkungsorientiertes Finanzsteuerungsinstrument zur Verfügung.
Es basiert auf politischen Zielsetzungen und ermöglicht es, die beabsichtigten
Wirkungen der politischen Entscheidungen und die daraus resultierenden finanziellen
Auswirkungen in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen.
In den Beratungen zum Aufbau eines politischen Zielsystems hat die Kommunalpolitik
sich bewusst auf die für sie wichtigsten Handlungsfelder beschränkt.
Somit umfasst der WOH nicht das gesamte Leistungsspektrum der Verwaltung.

Die jetzt zur Verfügung stehenden Informationen können in die Beratungen des städtischen
Haushaltsplanes einfließen und für entsprechende Entscheidungsprozesse herangezogen
werden.
Hierdurch wird dem Gedanken einer wirkungsorientierten Steuerung der städtischen Finanzwirtschaft
Rechnung getragen.
Die vorliegenden Daten haben inzwischen ein Höchstmaß an Steuerungskraft erreicht.
Zukünftige Entwicklungen auf diesem Gebiet, die sich nur noch auf das ausstehende Berichtswesen beziehen werden, werden die Steuerungsmöglichkeiten weiter verbessern.
Der erste Jahresbericht zum WOH 2014 wird noch in der ersten Jahreshälfte 2015 vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion deshalb folgenden Antrag zur Beratung
und Beschlussfassung :

Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt in Abänderung der Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage folgenden Beschluss zu fassen :

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den WOH 2015 mit den darin enthaltenen
politischen Zielvorgaben.
Mit der Vorlage des Jahresberichtes 2014 hat der WOH in Dortmund einen gesamten
Durchlauf von der Aufstellung bis zur Berichterstattung vollzogen und ist damit in
dieser Form etabliert.
Die Datenbasis des WOH wird zukünftig an das Haushaltsmemorandum 2016-2019
ausgerichtet und ergänzt.
Die Stabsstelle Stadtcontrolling, die bisher für den WOH zuständig war, unterstützt
zukünftig den Prozess zur Aufstellung und Umsetzung des Memorandums.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass der WOH für 2015 und nicht der Jahresabschluss 2014 wirkungsorientiert sei, sondern lediglich die Auskunft darüber, dass 40 % des gesamten Haushaltsgeschehens jetzt mit wirkungsorientierten Zielvorgaben, Parametern und Kennziffern untersetzt seien. Dazu liege eine Bürgerbefragung vor, die aufzeige, wo die Bürger Handlungsbedarfe sehen. Diese Befragung sei durchaus zu vergleichen mit der ersten Befragung, die durchgeführt worden sei, aber die Personen, die geantwortet haben, seien andere. Abweichungen nach oben oder unten vom Gesamtbild seien überschaubar. Die Rücklaufquote läge bei 38 %, was bedeute, dass das ein sehr ordentlicher Wert der Repräsentativität und der Akzeptanz der Befragung sei.
Zum Material selbst gäbe es eine Lesehilfe, die eine Art Steuerungshilfe zur Nutzung sei. Er ermuntere dazu, bei allen berechtigten Anfragen, dem Grundimpuls weiter zu folgen. Die Stadt habe einen Nutzen davon, die Wirkung zu hinterfragen und zu begutachten. Die erste Auswertung sei mit dem Jahresabschluss 2014 zu erwarten.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion dafür sei, diesen Prozess im Grundsatz zu verfolgen. Es gäbe aber noch Beratungsbedarf und sie bittet, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen. Sie kündigt einen Antrag bis zur Ratssitzung an, in den auch die heute vorgelegte Lesehilfe noch einfließen solle. Sie sehe noch viele verbesserungswürdige Punkte.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bedankt sich für die strukturierte Arbeit der Verwaltung und bittet, die interessanten Informationen der Bürgerbefragung stadtbezirksweise den Bezirksvertretungen zu Verfügung zu stellen.

Herr Stüdemann sagt dies zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 2.8
Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes in Dortmund
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01020-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur im Betreff genannten Vorlage wurde in der Ausschusssitzung am 30.04.2015 sinngemäß
folgende Frage formuliert:

"Warum sind bei der Veranschlagung der kommunalen Entlastung durch die sogenannte
"Übergangs- / Zwischenmilliarde" im Haushalt Steigerungen der Beträge in den Jahren 2015
- 2018 berücksichtigt worden?"

Ich möchte diese Frage im Nachgang nun wie folgt beantworten:
Die kommunale Entlastung über die sogenannte "Übergangs- / Zwischenmilliarde" erfolgt
über zwei Verteilwege.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Anteil an der Umsatzsteuer, der den Gemeinden nach dem Finanzausgleichsgesetz
zusteht, erhöht sich in den Jahren 2015 - 2017 um 500 Mio. Euro.
Die Verteilung erfolgt nach gemeindescharfen Schlüsselzahlen, die in der "Verordnung über
die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilV)"
festgeschrieben sind.
Somit ergeben sich für die Jahre 2015 - 2017 feststehende Beträge. Eine Veränderung könnte
sich ab 2018 ergeben, wenn die zugrunde liegenden Schlüsselzahlen turnusmäßig neu
ermittelt werden.

Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft
Mittels Änderung des § 46 Abs. 5 SGB II ist der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft
für die Jahre 2015 - 2017 um 3,7% erhöht worden. Auf dieser Grundlage wurden die Plan2
werte 2015 - 2017 errechnet. Da die Planwerte für die Kosten der Unterkunft in der
mittelfristigen Planung stetig ansteigen und diese Werte die Grundlage für die erwartende
Bundesbeteiligung bilden, steigen diese Planwerte ebenfalls entsprechend an. Über die
kommunale Entlastung im Jahr 2018 liegen nach wie vor keine hinreichend konkreten
Informationen vor. Es wurde daher der Planwert für das Jahr 2018 in derselben Systematik
ermittelt wie für die Jahre 2015 - 2017.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Öffentlich Private Partnerschaften
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13671-14-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten aus der Sitzung vom 19.03.15 vor:
für ein ÖPP oder auch PPP-Modell wird landläufig folgende Definition zu Grunde gelegt:

„Eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) oder Public-private-Partnership (PPP) ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft in einer Zweckgesellschaft. Ziel von PPP ist die Arbeitsteilung: Der private Partner übernimmt die Verantwortung zur effizienten Erstellung der Leistung, während die öffentliche Hand dafür Sorge trägt, dass gemeinwohlorientierte Ziele beachtet werden. Die öffentliche Hand erwartet von der Partnerschaft mit der privaten Wirtschaft die Entlastung der angespannten öffentlichen Haushalte, da der private Unternehmer die Finanzierung ganz oder teilweise selbst besorgt und daher auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes achten muss. PPP ist in der Regel einem Miet- oder Pachtvertragsverhältnis ähnlich.“
(Quelle: wikipedia)

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Darstellung welche und in welcher finanziellen Größenordnung folgende ÖPP-Modelle durch die Stadt in den letzten 15 Jahren genutzt wurden bzw. werden:

1) Betreibermodell
Das
Betreibermodell sieht in der Regel vor, dass der private Unternehmer ein Infrastrukturprojekt auf eigenes Risiko plant, errichtet, finanziert und betreibt; er hat die Bauherreneigenschaft und trägt das wirtschaftliche Risiko. Für diese Vorhaben wird meist eine Einzweckgesellschaft gegründet. Die Betriebskosten und der Kapitaldienst werden durch Gebühren aufgebracht, die die Nutzer für die Inanspruchnahme der Einrichtung zu entrichten haben. Der private Betreiber erbringt seine Leistungen entweder im Namen und auf Rechnung der Kommune oder als Konzessionär in eigenem Namen. Grundlage ist stets ein Betreiber- oder Konzessionsvertrag, in dem sich die Kommune Kontroll- und Zugriffsrechte sichert.

2) BOT-Modell
Unter der Bezeichnung BOT (Build, Operate, Transfer; deutsch: Bauen, Betreiben, Übertragen) ist ein Betreibermodell geläufig, das die schlüsselfertige Erstellung von Anlagen einschließlich Finanzierung der Vorlaufkosten und umfassendem Projektmanagement sowie die Betriebsübernahme für die Anlaufphase vorsieht. Nach Ende der Projektlaufzeit wird das Projekt an den Endnutzer übertragen. BOTs mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren und mehr, insbesondere beim Bau von Infrastrukturanlagen wie Kraftwerken oder Flughäfen, sind üblich.

3) Erwerbermodell
Der private Auftragnehmer übernimmt auf einem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Planung, Bau, Finanzierung und den Betrieb z. B. einer Immobilie, die von der öffentlichen Hand genutzt wird. Zum Vertragsende geht das Eigentum an Grundstück und Gebäude auf den öffentlichen Auftraggeber über. Das Entgelt besteht in einer regelmäßigen Zahlung an den Auftragnehmer; es wird bei Vertragsabschluss festgesetzt und enthält Komponenten für Planung, Bau, Betrieb, Finanzierung und Erwerb der Immobilie inkl. Grundstück, einschließlich möglicher Zuschläge für den betriebswirtschaftlichen Gewinn, der auch die Risikoübertragung abdeckt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel 20 bis 30 Jahre.

4) Inhabermodell
Der private Auftragnehmer übernimmt Planung, Bau, Finanzierung und den Betrieb z. B. einer Immobilie oder Straße, die von der öffentlichen Hand genutzt wird und in ihrem Eigentum steht. Das Entgelt besteht in einer regelmäßigen Zahlung an den Auftragnehmer; es wird bei Vertragsabschluss festgesetzt und enthält Komponenten für Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung einschließlich möglicher Zuschläge für den betriebswirtschaftlichen Gewinn, der auch die Risikoübertragung abdeckt.

5) Leasingmodell
Der private Auftragnehmer übernimmt Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb und optional die Verwertung einer Immobilie. Anders als beim PPP-Erwerbermodell besteht jedoch keine Verpflichtung zur Übertragung des Gebäudeeigentums am Ende der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat vielmehr ein Optionsrecht, die Immobilie entweder zurückzugeben oder zu einem vorab vereinbarten Restwert zu übernehmen. Neben der Kaufoption sind auch Mietverlängerungsoptionen oder Verwertungsabreden möglich. Als Nutzungsentgelt zahlt der Auftraggeber Leasingraten. Bestandteile der Raten sind Entgelte für die (Teil-)Amortisation der Planungs-, Bau- und Finanzierungskosten sowie den Betrieb (Facility Management) einschließlich Gewinn- und Risikozuschlag.

6) Mietmodell
Das Mietmodell entspricht weitgehend dem Leasingmodell, jedoch ohne Kaufoption. Das Gebäude kann zum im Zeitpunkt des Vertragsablaufs zu ermittelnden Verkehrswert erworben werden. Der Auftraggeber zahlt regelmäßige Raten an den Auftragnehmer in feststehender Höhe; Bestandteile dieser Raten sind das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung und den Betrieb (Facility Management).

7) Konzessionsmodell
Der private Auftragnehmer verpflichtet sich Einrichtungen für die öffentliche Hand zu planen, zu errichten und zu betreiben (Baukonzession) und bestimmte Dienstleistungen gegenüber den Nutzern zu erbringen (Dienstleistungskonzession). Der private Partner finanziert sich unmittelbar bei den Nutzern über Eintrittsgebühren, Maut, Parkgebühren. Überschätzt der private Partner das Nutzungsaufkommen, ist ihm keine Möglichkeit gegeben das Projekt durch Entgelterhebung zu refinanzieren oder Gewinne zu erwirtschaften. Um diese Modelle dennoch zu fördern, können von der öffentlichen Hand Zahlungen erfolgen (z. B. Anschubfinanzierung oder Abschlusszahlungen). Konzessionsmodelle finden häufig Anwendung bei Projekten der Verkehrsinfrastruktur, bei denen wiederum zwischen A- und F-Modellen unterschieden wird. Bei A-Modellen entrichtet der Nutzer das Entgelt an die öffentliche Hand, die es an den privaten Partner weiterleitet. Bei F-Modellen ist der private Partner ermächtigt, die Gebühr direkt bei den Nutzern einzufordern.

8) Gesellschaftsmodell
Bei dem Gesellschaftsmodell oder Kooperationsmodell errichten und betreiben öffentliche Hand und private Partner eine Einrichtung über eine gemeinsame Gesellschaft. Entsprechend der oben angegebenen Definition sind aber nur solche gemischtwirtschaftlichen Unternehmen als PPP zu verstehen, bei denen beteiligte Private nicht nur ein Finanzierungsgeschäft wollen, sondern die Partner ihre unterschiedlichen Kompetenzen in das Unternehmen einbringen.

9) Betriebsführungsmodell
Bei dem Betriebsführungsmodell bleibt die öffentliche Hand selbst Eigentümerin der Einrichtung. Es ist lediglich vorgesehen, dass der private Betriebsführer gegen Entgelt die Einrichtung im Namen des öffentlichen Aufgabenträgers betreibt. Typischerweise umfasst Betriebsführung den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung sowie die technische und kaufmännische Verwaltung.

10)Betriebsüberlassungsmodell
Als Zwischenform zwischen dem Betreibermodell und dem Betriebsführungsmodell gilt das sog. Betriebsüberlassungsmodell. Die öffentliche Hand zieht sich mehr aus dem laufenden Betrieb der Anlage zurück. Der private Betriebsführer hat einen weitergehenden Gestaltungsraum, darf zum Beispiel oft außenwirksam handeln.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) fragt nach, ob es ernst gemeint sei, 15 Jahre Aktenstudium zu betreiben, er sehe nicht wirklich einen Erkenntnisgewinn. Zudem sei die Recherche mehr als erschwerlich.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) äußert, dass die Angelegenheit bilateral geregelt werde und von Seiten seiner Fraktion nicht noch mal auf die Tagesordnung gesetzt werde.

zu TOP 2.10
Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E1)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des vorliegenden Antrags:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften begrüßt ausdrücklich die Absicht der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), den 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2019 in Dortmund auszurichten. Gastgeber einer solchen Veranstaltung zu sein, bietet für Dortmund die Chance, sich als tolerante, vielfältige und diskussionsfreudige Stadt zu präsentieren.
2. Der Ausschuss stellt jedoch fest, dass die Vorlage der Verwaltung sowie die vorliegenden Rahmenbedingungen für einen Evangelischen Kirchentag viele Fragen offen lassen. Das betrifft insbesondere die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation muss der Umfang der städtischen Zuwendungen sorgfältig bedacht werden.
3. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass deshalb eine Beschlussfassung derzeit nicht möglich ist. Die Vorlage wird deshalb in die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im August sowie des Rates im September 2015 geschoben.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt eine Berechnung der zu erwartenden Gesamtkosten des Kirchentags für den städtischen Haushalt einschließlich aller Zuschüsse und Aufwendungen auch bei den städtischen Tochtergesellschaften vorzulegen.
Dazu gehören die in den Rahmenbedingungen aufgelisteten Einzelposten zur Vorbereitung und Umsetzung des Kirchentages wie u. a. die kostenfreie Überlassung von Schulen zur Unterbringung von Teilnehmer*innen, die Mitarbeit von städtischen Behörden, die Herstellung der notwendigen Infrastruktur, die kostenfreie oder kostengünstige Erbringung städtischer Infrastrukturleistungen, die Öffnung der Museen sowie die Sachleistungen durch Dritte (DSW 21, DEW 21, Westfalenhallen).
5. Die Verwaltung wird gebeten, Schlussrechnungen bzw. Erfahrungen aus den Städten der drei Evangelischen Kirchentage in Dresden, Hamburg und Stuttgart vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche kommunalen Zuschüsse vereinbart wurden sowie welche Kosten den jeweiligen Städten für welche Leistungen entstanden sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, wie die geplanten städtischen Zuschüsse zum Evangelischen Kirchentag gegenfinanziert werden sollen.
7. Die Verwaltung wird gebeten, den zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinn für den Haushalt und die Stadt Dortmund aufzuschlüsseln und zu beziffern.
8. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, bis zur nächsten AFBL-Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten:
a) Wie ist der geplante städtische Finanzierungsanteil in Höhe von 2,7 Millionen Euro zustande gekommen und wie setzt sich dieser Anteil zusammen?

b) Welche Gespräche bzw. Verhandlungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands hat es hinsichtlich des geplanten städtischen Anteils von 2,7 Millionen Euro bisher gegeben?

c) Welche für die geplanten Großgottesdienste (Schlussgottesdienste) geeigneten Plätze mit einem Fassungsvermögen für rund 100.000 Menschen nebst Großbühne stehen in Dortmund zur Verfügung?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Der AFBL begrüßt es grundsätzlich, dass der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) 2019 in Dortmund stattfinden soll.

Die Stadt Dortmund ist als Gastgeber 2019 gerne bereit, die Besucherinnen und Besucher des Kirchentages zu empfangen, wie es auch für andere Gäste unserer Stadt üblich ist.

Der AFBL erkennt die gesellschaftspolitische-kirchliche-kulturelle Wirkung eines Kirchtages für Dortmund und weit darüber hinaus sowie die sehr imagefördernden Auswirkungen für die Stadt Dortmund an.

2. Der AFBL stellt fest, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage aber noch keine ausreichende Beratungsgrundlage für einen Beschluss darstellt.

Deshalb beschließt der AFBL, die Vorlage in die nächste Sitzung des AFBL (27.08.15) bzw. des Rates (03.09.15) zu vertagen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis dahin eine Stellungnahme zu folgenden Fragen abzugeben :

a) Wie hoch ist der mögliche Bedarf kommunaler Unterstützungsleistungen durch die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur ?

Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt bzw. dem Konzern Stadt Dortmund

über den städtischen Zuschuss hinaus ?

b) Wie wird der kommunale Zuschuss in Höhe von 2,7 Mio.€ im Haushalt abgebildet ?

Wie erfolgt die Deckung dieses Betrages ?

Kann die Verwaltung positive Effekte für den städtischen Haushalt durch den geplanten Kirchentag prognostizieren ?

c) Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, den geforderten Zuschuss der Stadt abzusenken oder anderweitig zu erbringen ?

Welche Erfahrungen haben andere Städte bei der Ausrichtung von Kirchtagen in den letzten Jahren gemacht ?

Begründung :

Der DEKT soll 2019 in Dortmund stattfinden.

Der AFBL begrüßt diese Absicht der Veranstalter ausdrücklich und erkennt die vielfache positive Wirkung eines solchen internationalen Events in Dortmund an.

Im Rahmen des Finanzierungskonzeptes wird ein Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 2,7 Mio.€ gefordert.

Die entsprechende Verwaltungsvorlage bietet dem AFBL aber noch keine ausreichende Entscheidungsgrundlage, um verantwortungsvoll über die Gewährung dieses nicht unbeträchtlichen Zuschusses zu entscheiden.

Die og. Fragen an die Verwaltung sollen dazu dienen, dem AFBL bzw. dem Rat der Stadt eine abschließende und ausführliche Informationslage zur Finanzierung und der organisatorischen Umsetzung des DEKT zu geben.

Zudem ist die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 in der Ratssitzung am 03.09.15 abzuwarten.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Finanzlage der Stadt Dortmund ist auf der Grundlage der aktuellen Haushaltssituation zu entscheiden, ob die Stadt Dortmund den geforderten Zuschuss erbringen kann und soll.

Die Vertagung der Entscheidung auf September 2015 gefährdet die Durchführung des DEKT in Dortmund in 2019 nicht.




Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die beiden Anträge in der Zielsetzung sehr ähnlich seien. Es herrsche sicherlich die mehrheitliche Meinung, dass es ein Imagegewinn für Dortmund sei, wenn der Kirchentag nach Dortmund komme. Andererseits gäbe es in Dortmund eine schwierige Haushaltslage. Es gehe um Sachleistungen unterschiedlicher Art, die noch nicht beziffert seien. Das und mehr sei im Antrag ihrer Fraktion formuliert, um zu einer fundierten Entscheidung zu kommen, die sie für ausreichend in der ersten Ratssitzung nach den Sommerferien halte. Sie betont, dass ihre Fraktion den Kirchentag begrüße.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass er die positive Motivation nachvollziehen könne. Es gäbe eine Reihe von Gesprächssituationen und daraus resultierend den Wunsch, zum Sommer eine Entscheidung herbeizuführen, da es konkurrierende Städte gäbe, die sich angemeldet hätten. Jede Stadt, die bereits einmal einen Kirchentag durchgeführt habe, hätte sich erneut angemeldet. Herr Dr. Jörg Kopecz (Leiter Finanzen und Organisation des Deutschen Kirchentages) habe ihm auf erneute Nachfrage mitgeteilt, dass eine Richtungsentscheidung bis zum Oktober vorliegen sollte. Weiterhin stehe er jederzeit zur Person, z. B. in diesem Ausschuss, zur Verfügung, um Fragen zu beantworten. Er betont, dass es sich um ein Veranstaltungsformat handele, dass sehr viele Menschen bewege.


Herr Düdder (SPD-Fraktion) bemängelt, dass dieses Thema, wie in der Vorlage beschrieben, bereits seit September bekannt sei und der Ausschuss das nun in 9 Tagen entscheiden solle. Es gehe dabei nicht um eine ideologische Diskussion, sondern es handele sich viel mehr um eine wirtschaftliche Frage, ob die Investition von 2,7 Mio Euro, plus Sachkosten, sich nachhaltig für diese Stadt positiv bemerkbar mache. Das sei darstellbar und seine Fraktion rechne deshalb auch mit einem positiven Ergebnis. Die Entscheidungsgrundlagen seien notwendig, um auch den Bürgern/innen gegenüber vertreten zu können, warum diese Investition sinnvoll sei.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Anträge der SPD-Fraktion und auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachvollziehbar seien. Seine Fraktion sei bereits jetzt beschlussfähig, da der große Imagegewinn schon jetzt klar sei und nicht ohne Ertrag für die Stadt ausgehe.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass seine Fraktion sich mit der Empfehlung für die Vorlage sehr schwer tue, da die Kostenfrage nicht geklärt sei.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion das christliche Großevent begrüße, aber auch die Kosten sehe.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion bereits jetzt zustimmen könne. Dortmund sei eine der wenigen Städte, die das leisten können. Die Fragen von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne er nachvollziehen und den Beitrag von Herrn Reppin könne er unterstützen. Das Signal nach außen halte er für wichtig und könne die Bedenken von der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion nicht teilen.

Frau Reuter gibt an, dass ihre Fraktion den Antrag nicht zurückziehen wolle, sondern sie es für wichtig halte, dass die im Antrag formulierten Arbeitsaufträge wichtig seien, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Es handele sich nicht um die erste Großveranstaltung, die jetzt in Dortmund stattfinde, sie habe das Vertrauen, dass diese Informationen von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung gegeben werden könnten.

Herr Düdder gibt an, dass auch seine Fraktion den Antrag aufrecht erhalte. Er halte es nicht für sinnvoll, die Debatte im Rat zu führen. Es lägen bei anderen Städten Erfahrungswerte für Sachkosten vor und deshalb sei das darstellbar.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu und
verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 2.11
Abwicklung der Maßnahmen im Rahmen der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01390-15)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er fragt nach, ob die Gelder, die in der Anlage 2 der Vorlage als größere Posten aufgeführt seien, nicht mehr benötigt oder ob sie in das nächste Jahr geschoben würden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt zu, dies bis zur Ratssitzung nachzureichen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass bekannt sei, wie schwierig die Situation für die Verwaltung sei. Er bemerkt, dass es aufgrund des sensiblen Themas wichtig sei, sich mit der Bevölkerung auseinander zu setzten, wenn nur ein halbjährlicher Bericht zu erwarten sei. Grundsätzlich könne seine Fraktion zustimmen, aber zu Punkt 4 und 5 würde er sich einen anderen Lösungsvorschlag erbitten.

Herr Stüdemann gibt an, dass er nachvollziehen könne, dass bei diesem Thema ein gewisses Unwohlsein aufkomme, da die Politik vom Krisenmanagement doch relativ weit entfernt sei. Es gäbe jetzt einen Modus, der sich bewährt habe. Die Sozialdezernentin, die auch federführend in der Kommunikation verantwortlich sei, gehe zur Vorsondierung in das jeweilige Stadtgebiet hinein und bespreche die Angelegenheit mit den jeweiligen Bezirksbürgermeistern, den Bezirksvertretungen und Ratsvertretern und versuche auszutarieren, ob die vorhandenen Gegebenheiten geeignet seien. Er ermuntere dazu, diesen Kurs beizubehalten. Es gäbe sehr viel Entgegenkommen aus den Stadtbezirken und von den Bürgern und Bürgerinnen. Einzelne Konflikte seien normal, ansonsten werde das Verfahren getragen und auch akzeptiert. Er bittet darum, sich direkt mit der Sozialdezernentin in Verbindung zu setzen, wenn gewünscht sei, an dem einen oder anderen Gespräch teilzunehmen. Der Zugang von flüchtigen Menschen werde anhalten oder sich sogar steigern. Nach den Sommerferien könne man auch in längerfristige Konzepte einsteigen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.12
Notfallmaßnahmen Rettungsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00842-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass zu lesen sei, dass ein Gutachten von April vorliege und er bittet um Erklärung, warum zwei Monate benötigt werden, um die Vorlage in den Ausschuss zu bringen.

Herr Harries (Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz) erklärt, dass das Paket, das im Moment zu schultern sei, durch die Fallentwicklung geprägt sei. Zwischen dem letzten Bedarfsplan und den Ergebnissen des Gutachters, basierend auf den Zahlenwerten von 2013 und 2014, gäbe es eine Fallzahlensteigerung von 15 %. Zwischen dem 1. Quartal 2014 und dem 1. Quartal 2015 habe es ebenfalls 15 % Fallzahlensteigerung gegeben. Man brauche eine solide Zahlengrundlage, um daraus eine Vorlage machen zu können und diese Zahlenwerte hätten bereits eine Dramatik, dass aus fachlicher Sicht nicht empfohlen werden könne, dafür weitere drei Monate zu warten.

Herr Harries gibt an, dass valide Daten benötigt würden, die auch über die Fachdezernentin gingen. Er könne sich nur entschuldigen, dass es so lange gedauert habe, das ändere aber nicht die fachliche Einschätzung.

Herr Reppin kritisiert dennoch das Verfahren und dass diese Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung genommen werden musste, zumal auch die Kostenverursachung nicht gering sei.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass es ja demnächst ein Controlling zu einer Vielzahl von Fragen geben werde und die Erwartungshaltung doch dazu führe, dass man irgendwann weiß, was der Gutachter schreiben werde.

Herr Harries gibt an, dass er die Unzufriedenheit verstehe, aber bezogen auf das Gutachten betont er, dass es sich dort um die Fallzahlenentwicklung 2013/2014 handele und die Nachsteuerung noch bei der Fallzahlensteigerung 2014/2015 zu leisten gewesen sei. Wenn es diese Steigerung nicht gegeben hätte, wäre auch mehr Zeit gewesen, die Vorlage ohne Dringlichkeit auf den Weg zu geben.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Darstellung etwas verwirrend sei. Die Sorge der Feuerwehr sei, keine Entscheidung vor den Sommerferien zu bekommen und gleichwohl deutlich höhere Fallzahlen bearbeiten zu müssen. Die Entscheidung sei notwendig, da mit den Krankenkassen auch über die Rückerstattung gesprochen werde müsse, was ohne politischen Rückhalt nicht möglich sei. Er verwahre sich vor der Vermutung, das mit Hintersinn oder Vorsatz zu tun. Auch die Kämmerei und das Personaldezernat habe es sich mit dem Sachverhalt nicht einfach gemacht. Auch die Betrachtung, herauszufinden, ob es sich um einen Trend oder ein einmaliges Ereignis handele, habe Zeit in Anspruch genommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01359-15)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er merkt weiterhin an, dass seine Fraktion den Wunsch habe, dass der Vorgang für die Beantragung des in der Vorlage genannten Zuschusses unbürokratisch gehandhabt werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Entgeltes zur Teilnahme an Ferienprogrammen im Zoo Dortmund auf 25 €.

zu TOP 3.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01182-15)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion sich über die sehr transparente Darstellung des Berichtes freue. Er erinnere daran, dass der Rat im Februar diesen Jahres die Erwartung geäußert habe, in drei Jahresschritten 10 % dieser Rückstellungen abzubauen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion sich enthalten werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2014 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 78.093,06 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 78.093,06 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.
zu TOP 3.3
Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00830-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund zum 01.07.2015.

zu TOP 3.4
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00914-15)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, wie die Prognose der Besucherzahlen für das Dortmunder U sei und mit welchen Zahlen man an den Start gegangen sei, als das Dortmunder U entsprechend konzipiert wurde und in Betrieb gegangen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es sich um 300 T Besucher gehandelt habe, aber nicht nur im Ausstellungs- und Besucherbereich. Zurzeit sei man bei ca. 250 T Besucher.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion sich enthalten werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2014, abschließend mit einer Bilanzsumme von 70.432.266,40 € und einem ausgeglichenen Bilanzergebnis sowie der Lagebericht 2014 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust 2014 in Höhe von 1.961.474,09 € wird durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.5
Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00850-15)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. stellt die vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014 aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH geprüfte Eröffnungsbilanz fest,

2. nimmt den Bericht über die Ausgliederung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014 zur Kenntnis und
3. beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Dortmund.

zu TOP 3.6
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2015/16 für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01231-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
- beschließt den Wirtschaftsplan 2015/16 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2015/16 mit einem Eigenanteil der Stadt Dortmund in Höhe von 34.963.225 Euro (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2015/16 in Höhe von 2.257.000 (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:

- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2015/16 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

- ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung des Werkstattumbaus einen Investitionskredit über 7 Mio. Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen: damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

zu TOP 3.7
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013/14
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01229-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2014, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 38.014 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 1.992 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.991.946,32 wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in voller Höhe ausgeglichen, sodass ein Bilanzergebnis in Höhe von 0,00 Euro ausgewiesen wird.
3. Der Betriebsauschuss wird entlastet.

zu TOP 3.8
Umbau des Erdgeschosses im Dortmunder U in Fortführung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00531-15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01392-15)

Der TOP wurde unter 5.3 behandelt.

zu TOP 3.9
Jahresabschluss 2014 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01402-15)

Herr Reppin (CDU-Fraktion), Herr Mader (CDU-Fraktion), Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) und Frau Pieper (SPD-Fraktion) erklären, dass sie vom Mitwirkungsverbot betroffen seien. Sie nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet um Durchlauf der Vorlage zum Rat.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.10
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der
Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00475-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt zum 01.01.2016 den Beigeordneten für den Bereich Umwelt, Planen und Wohnen, Herrn Stadtrat Ludger Wilde, als Vertreter der Stadt Dortmund in den Aufsichtsrat der DOGEWO21.




zu TOP 3.11
Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01587-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seiner Fraktion die Drittel-Regelung reichen würde, deshalb werde seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Städt. Seniorenheime gGmbH zu und ermächtigt die Vertreter der Stadt Dortmund in den Gremien der Gesellschaft, diese nach Abschluss des gemeinderechtlichen Genehmigungsverfahrens und ggf. unter Berücksichtigung sich hieraus ergebender redaktioneller Veränderungen umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der im Entwurf des Gesellschaftsvertrags vorgesehenen Ausnahme von § 108 a GO NRW (Vollparität gem. § 108 b GO NRW) zu und beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 108 b Abs. 2 GO NRW zu stellen.

zu TOP 3.12
Stammkapitalveränderungen und Veränderungen des Gesellschaftsvertrages der Container Terminal Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01433-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Veränderungen des Stammkapitals und des Gesellschaftsvertrages der Container Terminal Dortmund GmbH.

zu TOP 3.13
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01432-15)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, wie viele Mitarbeiter von FABIDO im Dezember 3 Tage mehr erhalten hätten und wie die Einschätzung für die Entwicklung in diesem Jahr sei.

Herr Skaliks (Geschäftsleitung FABIDO) erläutert, dass es sich um 60 Berufspraktikanten handele und um 30 praxisintegrierte Ausbildungsgänge, die drei Jahre durchliefen und nebenbei die schulische Ausbildung absolvierten. Diese seien alle in Ausbildungseinrichtungen untergebracht und in einem Ausbildungskonzept definiert. Jede/r Auszubildende habe eine definierte Anleiterin, sodass den 90 Auszubildenden 90 Anleiterinnen gegenüberstünden. Dafür gebe es zusätzliche Fachkraftstunden in der Einrichtung, die im Grunde genommen Arbeitsbefreiungszeiten für die Anleiterinnen bedeuten würden. Daneben gäbe es noch ganz reguläre Praxisanleiter, für die es keine zusätzlichen Anleitungszeiten gäbe, dafür aber diese 3 Tage, nach den Regelungen des Personal- und Organisationsamtes, alle anderen erhielten nur 1 Tag. Insgesamt ginge es um 100 zusätzliche Urlaubstage, die in 2015 abgefeiert werden müssten, was auch gelingen werde.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) fragt nach, ob auch in anderen Stadtämtern diese 3 Tage gewährt würden.
Herr Suck (CDU-Fraktion) merkt an, dass es bereits eine angeregte Diskussion im Personalausschuss gegeben hätte. Ohne diese Anreize würden keine Personen gefunden, die eine solche Ausbildung betreiben würden.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass es Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub in Höhe von 868 T Euro gäbe. Die Steigerung sei mit 5,7 % ausgewiesen. Das sei nicht viel und nur eine Stichtagsbetrachtung zum 31.12..

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2014 wird mit einem Bilanzergebnis in Höhe von 0 € festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 235.083,75 € wird durch Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 235.083,75 € ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.14
Erwerb von Genossenschaftsanteilen am Spar- und Bauverein Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00874-15)

Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach, ob es so zu verstehen sei, dass einem Genossenschaftsanteil auch eine Wohnung gegenüber stehe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass es lediglich die Legitimation und das Einstiegsminimum sei, um überhaupt freie Wohnungen für die Flüchtlinge in Anspruch zu nehmen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet Herrn Stüdemann noch einmal um Erläuterung.

Herr Stüdemann gibt an, dass es Wartelisten gäbe, es gäbe aber auch immer wieder punktuell Wohnungen, die disponierbar seien. Das sei eine Art Vorratsstrategie.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass Hoesch noch Belegungsrechte beim Spar- und Bauverein habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird ermächtigt zur Anmietung von Wohnungen für die Unterbringung von Asylbewerbern 10 Geschäftsanteile der Spar- und Bauverein eG zu erwerben. Die hier getroffene Regelung kann in analogen Fällen auf andere Genossenschaften angewendet werden.

zu TOP 3.15
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01377-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um ergänzende Erläuterung in Bezug auf eine im Lagebericht der STEAG GmbH erwähnte Stadtwerke-Partnerschaft.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt diese Antwort schriftlich zu (Anlage 2).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Konzept zur Umsetzung der Berichtspflichten sowie die Berichterstattung 2014 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.

zu TOP 3.16
STEAG GmbH - Gesellschaftsverträge der Führungsgesellschaften im STEAG-Konzern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01423-15)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion sich enthalten werde.
Er fragt nach, ob es möglich sei, dass man in Zukunft wieder eine vergleichende Übersicht über die Änderungen in den Gesellschaftsverträgen erhalten könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Gesellschaftsverträgen der acht Führungsgesellschaften des STEAG-Konzerns zu. Im Einzelnen sind dies die Gesellschaftsverträge folgender Gesellschaften:
· STEAG GmbH,
· STEAG Fernwärme GmbH,
· Fernwäme-Verbund Saar Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
· MINERALplus Gesellschaft für Mineralstoffaufbereitung und Verwertung mbH,
· STEAG Energie Services GmbH,
· STEAG New Energies GmbH,
· STEAG Power Minerals GmbH und
· STEAG Power Saar GmbH.

zu TOP 3.17
DSW21 - Verschmelzung der Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01453-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verschmelzung der Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH auf DSW21 zu.

zu TOP 3.18
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01675-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an dass seine Fraktion diese Vorlage ablehnen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH zu und ermächtigt die Vertreter der Stadt Dortmund in den Gremien der Gesellschaft, diese nach Abschluss des gemeinderechtlichen Genehmigungsverfahrens und ggf. unter Berücksichtigung sich hieraus ergebender redaktioneller Veränderungen umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der im Entwurf des Gesellschaftsvertrags vorgesehenen Ausnahme von § 108 a GO NRW (Vollparität gem. § 108 b GO NRW) zu und beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 108 b Abs. 2 GO NRW zu stellen.

zu TOP 3.19
DSW21 - Beteiligung an der Dortmund Logistik GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01667-15)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er fragt nach, warum die Vorlage sehr spät auf die Tagesordnung gekommen sei, obwohl der Vertrag bereits im November 2014 unterzeichnet worden sei.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass die DSW die GmbH, ohne vorab Informationen zu geben, gegründet habe. Der zeitliche Ablauf sei durch die interne Bürokratie behindert worden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Beteiligung von DSW21 an der Dortmund Logistik GmbH.

zu TOP 3.20
Wirtschaftsplan 2015/2016 - Ausweichspielstätte Schauspiel im Rahmen des Werkstattumbaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01714-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ergänzend zum Wirtschaftsplan des Theater Dortmund, eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 379.000 Euro zur Finanzierung der Ausweichspielstätte Schauspiel im Zuge des Werkstattumbaus.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vertragsvorbereitung und Unterzeichnung des Mietvertrages der Ausweichspielstätte Schauspiel.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt darüber hinaus die übertragenen Ermächtigungen der in der Spielzeit 2014/2015 nicht verwendeten Investitionsmittel in das Haushaltsjahr 2016 in voller Höhe.

zu TOP 3.21
Zusätzliche Straßen- und Platzreinigungen durch die EDG in der Dortmunder Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01690-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Vorlage folgerichtig sei. Er fragt nach, ob die veranschlagten 122 T Euro ausreichend seien.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es gelungen sei, zwei Arbeitskräfte über Beschäftigungsmaßnahmen zu integrieren und das sei günstig.

Herr Radtke (SPD-Fraktion) fragt nach, ob ein guter Vergabevermerk bestehe, damit nicht durch eine Wohltat etwas kaputt gemacht werde.

Herr Stüdemann bestätigt, dass rechtlich alles in Ordnung sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der EDG eine vertragliche Vereinbarung über die zusätzliche Reinigung von Straßen, Straßenbegleitgrün, Bürgersteigen und Plätzen im Zentrum der Dortmunder Nordstadt zu treffen, damit im Zeitraum vom 01.07.2015 – 30.06.2017 hier die Stadtreinigung intensiver betrieben wird (s. Anlage)

4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00743-15)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00743-15-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage am 30.04.15 in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig um Prüfung, ob an der
Kreuzung Adelenstraße/Meinbergstraße ein Kreisverkehr angelegt werden kann. Ferner sind
im Plan die Bushaltestellen nicht berücksichtigt.

Außerdem bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung um Prüfung der Gesamtkosten und ob
die Phoenix See Entwicklungsgesellschaft nicht stärker an den Kosten beteiligt werden kann.
Nach Meinung der Bezirksvertretung wurde ein Großteil der Schäden durch die Baufahrzeuge
verursacht.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften daher einstimmig, den Beschluss zum Ausbau der
Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
1.600.000,00 Euro zurückzustellen und die Bürger vorab in einer
Informationsveranstaltung über die Maßnahme und die KAG-Kosten zu informieren.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Zusatzinformation/Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Bezirksvertretung Aplerbeck hat im Rahmen ihres Anhörungsrechtes dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfohlen, die im Betreff genannte Vorlage zurückzustellen und die Bürger vorab in einer Informationsveranstaltung über die Maßnahme und die KAG- Kosten zu informieren. Zusätzlich soll geprüft werden, ob an der Einmündung Adelenstraße/ Meinbergstraße ein Kreisverkehr eingerichtet werden kann.

Ich möchte Ihnen zur Entscheidungsfindung einige zusätzliche Informationen und Hinweise geben:

Kreisverkehr: Zur Frage des Kreisverkehrs ist festzustellen, dass von den Platzverhältnissen her ein funktionierender und verkehrssicherer Kreisverkehr nicht realisiert werden kann. Es könnte zwar rein geometrisch ein sog. Minikreisverkehr angelegt werden, dies aber auch nur ohne die nach den einschlägigen Richtlinien erforderlichen Fahrbahnteiler. Damit wäre ein Minikreisverkehr ein Sicherheitsverlust für die schwächeren Verkehrsteilnehmer gegenüber einer signalisierten Einmündung. Zudem müssten, bedingt durch die Spitzwinkligkeit der Einmündung, Fahrzeuge von Westen kommend bei der Ausfahrt in die Adelenstraße die Gegenspur mitnutzen und würden somit die Einfahrt in einen Kreis behindern. In der Summe bleibt als Ergebnis, dass ein Kreisverkehr an dieser Einmündung keinesfalls eine Verbesserung darstellen würde.

Bushaltestellen: Wie in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.04.2015 mündlich erläutert, sind in Abstimmung mit den Dortmunder Stadtwerken mittlerweile 4 neue Haltestellen in die Planung integriert. Ein Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt.

Finanzierung: Die in der Vorlage dargestellten Gesamtkosten wurden, wie üblich, auf Basis der Ausbauplanung mit Einheitspreisen ermittelt. Die spätere Abrechnung nach dem KAG erfolgt selbstverständlich mit den tatsächlich entstandenen Kosten. Eine größere Kostenbeteiligung der Phoenix-See-Entwicklungsgesellschaft als Schadensverursacher lässt sich nicht begründen, da die Schäden an dem Straßenzug auch bereits vor Beginn der Arbeiten am Phoenix See eklatant vorhanden waren.

Informationsveranstaltung: Selbstverständlich wird die Verwaltung dem Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck folgen und im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Bürger über die Planung und die KAG- Kosten informieren. Diese Veranstaltung aber vor einer endgültigen Beschlussfassung durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchzuführen, würde das Ziel, noch in diesem Jahr mit dem Bau zu beginnen, mehr als in Frage stellen. Zu bedenken ist zudem, dass auch der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung vom 21.04.2015 die Beschlussfassung einstimmig empfohlen hat. Die Phoenix-See-Entwicklungsgesellschaft ist gegenüber den Erwerbern der Wohnimmobilien entlang des Straßenzuges Verpflichtungen eingegangen und sieht sich daher gehalten, noch in diesem Jahr den Gehweg und den Parkstreifen fertig zu stellen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es ratsam sei, erstmal abzuwarten bis die Informationsveranstaltung stattgefunden habe und somit die Vorlage erneut in die nächste Sitzung des Ausschusses zu schieben.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion heute beschließen wolle, um das Verfahren nicht noch mehr zu verzögern. Er bittet um Auskunft, warum das nicht in den vorhandenen 6 Wochen möglich gewesen sei.


Frau Uehlendahl (Amtsleiterin Tiefbauamt) erläutert, dass es nicht nur den Auftrag gab die Bürgerschaft entsprechend zu informieren, sondern es habe auch den Auftrag gegeben, ob dort ein Kreisverkehr realisiert werden könne. Dabei handele es sich um eine Planung, die aufwendig sei, einen entsprechenden Zeitrahmen benötige und bis zu dieser Informationsveranstaltung abschließend vorliegen müsste. Sie wirbt dafür, dass die Vorlage nicht weiter geschoben werde, damit die Möglichkeit bestehe, die Baumaßnahme mit der Phoenix-See Entwicklungsgesellschaft zu realisieren.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass die Situation misslich sei und die Bürger trotz allem die Gelegenheit bekommen sollten, sich vorher zu informieren.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass der Zustand der Straße unverantwortlich sei und diese Situation keinen Aufschub mehr dulde. Auch seine Fraktion wolle heute beschließen, die Informationsveranstaltung könne auch noch im Nachgang durchgeführt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss:

Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
1.600.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202014597 – Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße – mit folgenden
Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2015: 215.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 385.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 40.133,00 Euro.

zu TOP 4.2
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00832-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Stadtumbaus "Hörde Zentrum", die Durchführung und gutachterliche Begleitung eines Verkehrsversuches mit den dazu benötigten Einrichtungen in der Faßstraße. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000,00 Euro stehen unter der Projektmaßnahme 64H00913015010 zur Verfügung.
2. beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit vor und während des Verkehrsversuches zu beteiligen.

Die Durchführung der Maßnahme steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.

zu TOP 4.3
Haus des Jugendrechts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00510-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.15 vor:
Der TOP 3.1 wurde nach TOP 2.1 behandelt
.
Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
„…die SPD-Fraktion beantragt folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag:
„Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft
und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für
Kinder, Jugend und Familie gesondert.“

Begründung:
Der AKJF sollte großen Wert darauf legen, dass die erzieherischen, sozialen und
fürsorgerischen Gesichtspunkte im neuen Haus des Jugendrechts einen hohen Stellenwert
erhalten. Deshalb ist es erforderlich, die inhaltlichen Schwerpunkte der Kooperation zwischen
den beteiligten Institutionen aus jugendpolitischer Sicht zu beraten und zu bewerten.“
Frau Dr. Tautorat zeigte sich von dem Projekt nicht vollständig überzeugt. Sie werde sich
daher bei der Abstimmung enthalten.

Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 1
Enthaltung) folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft
und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss
für Kinder, Jugend und Familie gesondert.

Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie einstimmig (10 Ja, 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund,
folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderung in fett):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu
schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten.
Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und
Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der
zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.15 vor:
Frau Sticher (Dez3) stellte das Konzept des „Haus des Jugendrechts“ vor und stand für Fragen
der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Verfügung.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der
Vorlage der Verwaltung mit folgender Änderung zu folgen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein „Haus des Jugendrechts“ zu
schaffen und beauftragt die Verwaltung hierzu geeignete Räume zu finden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion aus der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 03.06.15 bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages des SPD-Fraktion (fett), einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten.
Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und
Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der
zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.

zu TOP 4.4
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den fünften Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

2. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 1.791.280 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 321.000,- € zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Sachstandsbericht zur Modernisierung der Sportplatzanlage Hinter Holtein, Dortmund-Eichlinghofen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00967-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zur bereits beschlossenen Modernisierung der Sportplatzanlage Hinter Holtein, Dortmund-Eichlinghofen, mit einem Kostenvolumen von 1.102.000,00 € zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche;
hier: Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des R-B-BK (bewegliches und unbewegliches Vermögen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01516-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des Robert-Bosch-Berufskollegs mit beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01191-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2014 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresergebnis von 68.651,78 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2014 in Höhe von 68.651,78 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der vergangenen Jahre.

3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01477-15)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01477-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Rückfrage aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung:

sB Engelender sowie Rm Penning bitten darum, bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Gegenüberstellung zu bekommen, aus der sowohl die neuen als auch die bisherigen Vertragsinhalte sowie Nebenabreden zu erhalten.



Herr Westphal sichert zu, dass die Liste bis zur Sitzung in der kommenden Woche vorgelegt wird. Eventuell hat eine Behandlung dieser Angelegenheit dann in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen.


Eckpunkte des bestehenden abschließend verhandelte Eckpunkte

Pachtvertrages Pachtvertrages

· Festlaufzeit: bis 31.12.2015

Verlängerungsoption um 10 Jahre (erfolgte 2005)

Kündigungsfrist: 1 Jahr, jeweils zum Jahresende

· Festlaufzeit:01.01.2016-31.12.2030

· Einseitige Verlängerungsoption um 10 Jahre zu Gunsten der TZDO GmbH

· Anschließend automatische Verlängerung um 5 Jahre, wenn nicht 1 Jahr vor Ende der Pachtzeit gekündigt wird


· Auf alle zukünftigen Mieteinnahmen des Pachtgegen-standes ist eine Pacht in Höhe von 58% zu entrichten (Aufteilung der Mieteinnahmen im Verhältnis 58:42)

· Mindestens jedoch eine nach Gebäuden bzw. Bauabschnitten festegelegte Mindestpacht

Das Pachtentgelt beträgt:
· bei erzielten Miet-/ Pachteinnahmen von unter 2,8 Mio. Euro 50 %

· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,3 Mio. Euro 55 %

· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,8 Mio. Euro 60 %


bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen ab 3,8 Mio. Euro 65 %
· Sämtliche auf den Pachtgegen-stand entfallende öffentliche Abgaben wie Grundsteuer, Entwässerungs-, Müllabfuhr-, Straßenreinigungsgebühren trägt die Pächterin

· Sämtliche auf den Pachtgegenstand entfallenden übrigen Betriebskosten wie Strom, Gas, Wasser, Heizung trägt die Pächterin

· Beendigung des Pachtvertrages mit der TZ Invest Dortmund GmbH zum 31.12.2015. Pachtgegenstand ist der Kopfbau des Technologiezentrums.
Fortführung des Pachtgegenstandes „Kopfbau“ in dem ab Januar 2016 geltenden Pachtvertrag, so dass Umsatzpacht und keine „Gewinnpacht“ mehr
· Die Instandhaltung, Pflege und Wartung sowie die Instandsetzung des Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 100 TEURO.

· In den vergangen Jahren konnte regelmäßig eine Überschuss im Verpachtungsbereich erzielt werden. Dieser Überschuss variierte in Abhängigkeit von Auslastung und Kostenstruktur.

· Die Instandhaltung, Pflege und Wartung sowie die Instandsetzung des Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 40 TEURO.

Bei Verpachtungserlösen unter 2,8 Mio. Euro und einer Pachtaufteilung von 50:50 kann es zu einer Mindereinnahmen von rd. 50 TEUR bis zu 200 TEUR p.a. kommen; die in Abhängigkeit von Auslastung und Kostenstruktur.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erinnert, dass unter 1.3 vereinbart worden sei, die Vorlage als eingebracht zu betrachten und dann mit Vorliegen des gesamten Pachtvertrages in der nächsten Sitzung des Ausschusses empfohlen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 5.3
Umbau des Erdgeschosses im Dortmunder U in Fortführung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00531-15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01392-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da es noch eine Sondersitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit gäbe, die abzuwarten sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.



6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) in der gestrigen Sitzung sehr ausführlich diskutiert habe. Die Ablehnung der Bezirksvertretung habe im wesentlichen daran gelegen, dass der dort genannte Kindergarten strittig sei. Der AUSW sei dann aber der Vorlage mit großer Mehrheit gefolgt.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.15 vor:
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die in Pkt. 10.3 auf Seite 53 aufgeführte
Maßnahme „Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in der Vorstenstraße“ ab. Bereits in ihrer
Sitzung am 18.06.2013 (DS-Nr. 09526-13) lehnte die BV LüDo den Standort Vorstenstraße
aus versch. Gründen ab (z. B. verkehrl. Situation) ab. Die BV Lütgendortmund ist allerdings
zum konstruktiven Dialog bereit.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnt die Vorlage mehrheitlich (bei 2 Neinstimmen – B´90/die
Grünen) ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 6.2
Grundsatzbeschluss beantragte Projekte im Dortmunder Antrag „Arbeiten.Wohnen.Wurzeln schlagen in der Dortmunder Nordstadt“ des Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ III)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01254-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung folgender Projekte:








Teilprojekt
Gesamt
2015
2016
2017
2018
1. Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum Nordstadt (DIWN)
865.020
141.465
287.910
282.870
152.775
2. Festigungsberatung für Migrantinnen
233.100
28.350
88.200
88.200
28.350
Summe
1.098.120
169.815
376.110
371.070
181.125
Eigenanteil Stadt Dortmund
109.811
16.981
37.611
37.107
18.111

Die genaue Darstellung der Projektinhalte erfolgt in der Anlage 1.

zu TOP 6.3
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00909-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet um Durchlauf zum Rat.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. 471 T Euro für den Schutz der Bevölkerung in Bedrohungslagen halte er für lohnenswert.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, ob es technische Alternativen gäbe.

Herr Harries (Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz) merkt an, dass man die letzten 10 Jahre damit verbracht habe, zu glauben, dass es Alternativen gäbe oder diese kurzfristig entwickelt würden. Das sei nicht der Fall. Radio würde sehr gut funktionieren, aber eben nur, wenn man das Radio auch eingeschaltet habe. Es gäbe kein flächendeckendes System, die Bevölkerung erstmal zu wecken und aufmerksam zu machen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 6.4
Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 1. Sachstandsbericht des Masterplans Energiewende zur Kenntnis.

zu TOP 6.5
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den fünften Sachstandsbericht (Stichtag 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.





7. Information

zu TOP 7.1
"Investitionspaket des Bundes für finanzschwache Kommunen"
Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 19.03.15
hier: Antwortschreiben SPD Bundestagsfraktion und CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwortschreiben zur Kenntnis.





Monegel Meyer Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1:

(See attached file: Managementbericht 2 2015 AFBL 18.06.2015 mit Anlagen.pdf)
Anlage 2:


(See attached file: doc00724220150729114919.pdf)