Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 12.05.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 15:45 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Gottwald
Rm Naumann i.V. für RM Heymann
Rm Renkawitz

Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Logermann i.V. für sB Gurowietz
Rm Reuter i.V. für Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Wilimzig-Scholz i.V. für sB Wlost

Fraktion AfD

Rm Garbe i.V. für Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Elmaci – Integrationsrat - abwesend -

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Bartel, 10/AL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Frau Bachmann 11/3
Frau Hülsmann 11/2
Frau Kraushaar 11/3-1
Frau Schimanski 11/3-1
Herr Dr. Potthoff, 3/BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Kozka, 2/Dez.-Büro

Herr Spaenhoff, 33/FBL
Herr Dehler, 60/4-3
Frau Certa, 5/Dez



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 12.05.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 14.04.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)
Die Unterlagen haben Sie im Rahmen des Sonderversandes für den Rat erhalten.

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Personalsituation in den Bürgerdiensten
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04179-16-E3)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.04.2016 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

3.1.2 Situation Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04522-16)

3.1.3 Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im JobCenter
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04079-16-E1)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.04.2016 versandt.


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- nicht besetzt -


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Zentrales Software-Verzeichnis
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04494-16)


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Fertigstellung des Umbaus des Forstbetriebshofes Westerholz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03868-16)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden
- nicht besetzt -



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Suck benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der folgende TOP 4.2.1 wird vorgezogen behandelt.
4.2.1 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Fertigstellung des Umbaus des Forstbetriebshofes Westerholz
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 03868-16)



Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im Jobcenter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04490-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.1.4 behandelt.



Der Ausschuss ist sich einig, die Themen der Bürgerdienste (TOP 3.1.1 und TOP 3.1.2) in eine gemeinsame Sitzung des Ausschuss für Personal und Organisation, sowie dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu verschieben.


Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen festgestellt.










zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 14.04.2016

Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Frage zum Verhältnis der Bewerber mit Zuwanderungsgeschichte zu den Bewerbern ohne Zuwanderungsgeschichte seiner Fraktion zum TOP 3.1.1 durch die beigefügte Anlage 1 nicht ausreichend beantwortet sei. Er bittet um Nachbesserung.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sagt dies als Anlage 1 zu.


Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 14.04.2016 wurde genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.



3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Personalsituation in den Bürgerdiensten
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04179-16-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04179-16-E2)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zum gleichlautenden Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 14.04.2016 vor.


zu den gestellten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Können die personellen Vakanzen im Bereich der Bürgerdienste durch externe
Einstellungen (z.B. von Rechtsanwaltsfachangestellten) gedeckt werden?

Im Stellenausschreibungsverfahren für die Bürgerdienste sind insgesamt 309 Bewerbungen
mit unterschiedlichsten Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerbern eingegangen.
51 davon besitzen die formale Qualifikation bzw. werden sie voraussichtlich im Juni/Juli 2016 erlangen.
25 Bewerberinnen und Bewerber wurden zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. 15
davon waren geeignet, sodass 9 Einstellungszusagen bereits erteilt wurden. Insoweit
können die 9 Vollzeitplanstellen besetzt werden. Wie bereits am 14.04.2016 mündlich
mitgeteilt, werden bereits am 1.6.2016 zwei Mitarbeiterinnen den Dienst aufnehmen.
Der FB hat bereits weitere Bedarfe angekündigt. Aus diesem Grunde haben die 6 Reservekandidatinnen und Kandidaten ebenfalls eine Einstellungszusage für eine Vollzeitbeschäftigung erhalten.

3 Planstellen sind in Teilzeit (50%) zu besetzen. Dafür stehen von den qualifizierten
Bewerberinnen und Bewerbern keine Interessenten zur Verfügung.
Aus diesem Grunde werden aus den vorliegenden Bewerbungen diejenigen zu Gesprächen
eingeladen, die sich ausdrücklich für eine Teilzeitbeschäftigung beworben haben.

2. Können die Zulassungszahlen für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen
Dienst im Jahr 2016 reduziert werden?

In der Vergangenheit ist es im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst wiederholt
zu erheblichen Personalbedarfen gekommen. Vor diesem Hintergrund wurden
Maßnahmen entwickelt, um die Personaldeckung im mittleren Dienst sicherzustellen.
Hierzu gehört unter anderem die Konkretisierung der Ausbildungsbedarfsplanung.
Die Planung wird in den jährlichen Ausbildungsbedarfsplanungen auf der Basis der Altersfluktuation sowie der sonstigen Fluktuation (z.B. Wechsel des Arbeitgebers oder Wohnortwechsel) erarbeitet. Ergänzend geben alle Fachbereiche ihre Bedarfseinschätzungen ab. Insbesondere für die Verwaltungsberufe wird eine gesamtstädtische Berechnung durchgeführt, in der die Altersabgänge, die sonstige Fluktuation sowie auch die Fluktuation zwischen dem mittleren und dem gehobenen Dienst (z.B. durch die Angestelltenlehrgänge, Aufstiegslehrgänge oder durch den prüfungserleichterten Aufstieg) enthalten ist. Die Ausbildungsbedarfsplanung ist zudem ein Baustein der von den Fachbereichen jährlich aufzustellenden Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte.
Weiterhin bietet die Stadt Dortmund seit dem Einstellungsjahr 2013 die Ausbildung für den mittleren nichttechnischen Dienst sowohl im Beschäftigtenverhältnis (Verwaltungsfachangestellte) sowie auch im Beamt(inn)enverhältnis (Verwaltungswirt/in) an.
Bei der Ausbildung im Beamtenverhältnis (Verwaltungswirt/in) handelt es sich um einen zweijährigen Ausbildungsgang, so dass bestehende Bedarfe kurzfristig gedeckt und auf unabsehbare Bedarfe im mittleren Dienst flexibler reagiert werden kann. Unter Berücksichtigung aller Ausbildungsgänge haben sich die Ausbildungszahlen im Verwaltungsbereich wie folgt entwickelt:
Einstellungsjahr
EJ
2012
EJ
2013
EJ
2014
EJ
2015
EJ
2016
Kaufleute für Bürokommunikation/
Büromanagement
12
12
6
0
0
Verwaltungsfachangestellte
35
20
10
20
50
Verwaltungswirte
0
10
10
10
10
Verwaltungswirte (Jobcenter)
0
10
10
10
11
Summe mittlerer Dienst
47
52
36
40
71
gehobener Dienst Stadt Dortmund
10
24
26
22
42
gehobener Dienst (Jobcenter)
0
20
19
20
24
Summe gehobener Dienst
10
44
45
42
66
Auch für das Jahr 2017 ist, vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Gremienentscheidungen, ein gleichbleibender Trend zur Verstärkung des mittleren Dienstes der Verwaltung vorgesehen.
Des Weiteren hat sich das Personal- und Organisationsamt auf den Weg gemacht, die Richtlinien zum Aufstieg in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst neu aufzustellen (s. auch Beantwortung zu Pkt. 3).
3. Können die Zulassungsmodalitäten für die Zulassung vom mittleren in den gehobenen Verwaltungsdienst vor dem Hintergrund nachhaltiger Personalbedarfe im
mittleren Dienst mit dem Ziel einer längeren Verweildauer im mittleren Dienst angepasst
werden?

Beschäftigten mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang I bzw. abgeschlossener Ausbildung
zum/zur Verwaltungsfachangestellten sowie Beamtinnen und Beamten im mittleren Verwaltungsdienst werden unterschiedliche Möglichkeiten geboten, in den gehobenen Dienst aufzusteigen.
Die Beschäftigten können über die erfolgreiche Teilnahme am Angestelltenlehrgang II die Befähigung für die Eingruppierung in die EG 9 TVöD erlangen. Bei Beamtinnen und Beamte ermöglicht der § 31 Abs. 1 LVO NRW den regulären Aufstieg über das 3jährige Studium an der FHöV.
§ 31 Abs. 5 LVO bietet die Möglichkeit, den sog. „prüfungserleichterten Aufstieg“ zu absolvieren und somit die Befähigung für die Übernahme eines Amtes im gehobenen Dienst zu erhalten. Über die detaillierten Zulassungsmodalitäten wurde der Ausschuss für Personal und Organisation in seiner Sitzung am 27.11.2015 bereits informiert.
Vor dem Hintergrund der strategischen Personalentwicklung von Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten einerseits sowie im Rahmen der Erfordernisse der Dienststelle andererseits, ist es notwendig, alle Zulassungsmodalitäten zu evaluieren und ggf. zu optimieren.
Die Erfordernisse der Dienststelle bestehen an einer möglichst langen Verweildauer im mittleren Dienst. Jedoch soll im Rahmen einer gezielten Personalentwicklung auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes die Möglichkeit eingeräumt werden, sich persönlich weiterzubilden, um eine berufliche Entwicklungsperspektive zu erhalten.
Statistische Auswertungen zur Verweildauer wurden dem Ausschuss für Personal und Organisation in seiner Sitzung am 29.10.2015 zur Verfügung gestellt und werden anhaltend innerhalb des Personal- und Organisationsamtes diskutiert. Aus diesem Grund wird eine einheitliche Richtlinie für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst in Abstimmung mit dem Personalrat erarbeitet. Ziel ist es, identische Zugangsvoraussetzungen für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst für Beschäftigte bzw. Beamtinnen und Beamte zu schaffen und somit einheitliche und gleichgelagerte Aufstiegsmodalitäten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes zu schaffen. Diese Richtlinie wird anschließend in ein noch aufzustellendes gesamtstädtisches Personalentwicklungskonzept integriert. Der Ausschuss für Personal und Organisation wird entsprechend in Kenntnis gesetzt.
Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen darüber hinaus mitteilen, dass die Auswahlkriterien für die Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst bereits in Teilen verändert wurden. Beschäftigte, die am Angestelltenlehrgang II teilnehmen möchten, müssen zukünftig den identischen Auswahltest absolvieren wie Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz im gehobenen Dienst. Daneben wird auch die Rechtschreibung abgeprüft. In einem zweiten Schritt werden die Modalitäten der mündlichen Prüfung des Zulassungsverfahrens angepasst.


Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt in die gemeinsame Sondersitzung mit dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden im Juni.
zu TOP 3.1.2
Situation Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04522-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04522-16-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04522-16-E2)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04522-16-E3)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04522-16-E5)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:

nach Medieninformationen gibt es unterschiedliche Aussage darüber, ob der Mitarbeiter in der Führerscheinvergabe eine für die Aufgabenerfüllung notwendige Schulungen erhalten hat.
Wir bitten deshalb um die Vorlage des entsprechenden Teilnahmenachweises oder des entsprechenden Teilnahmezertifikats.


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag vor:


wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags.
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt, dass das Personalamt und das Rechnungsprüfungsamt, in Kooperation, den tatsächlichen Personalbedarf im Bereich der Bürgerdienste ermitteln und dem Ausschuss das Ergebnis in seiner nächsten Sitzung vorstellen.

Begründung:
Bisher wurde von einem Personalbedarf von 11 Stellen ausgegangen. In der Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses war aber bereits von bis zu 16 Stellen die Rede.
Um die bestehenden Probleme für die MitarbeiterInnen und BürgerInnen nachhaltig und zukunftsorientiert zu lösen ist eine möglichst genaue Zahlengrundlage unerlässlich.


Zusätzlich liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender weiterer Antrag vor:


wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags.
Der Ausschuss für Personal und Organisation fordert die Verwaltungsspitze auf, den Ausschüssen und dem Rat mit dem Beginn der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 einen Umstrukturierungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen, der in der Dezernatsverteilung ein sowohl organisatorisch als auch personell eigenständiges Personaldezernat vorsieht.

Begründung:
Nach vorliegenden Informationen sollen sowohl der zuständige Fachbereichsleiter als auch die Dezernentin auf fehlendes Personal bei den Bürgerdiensten aufmerksam gemacht bzw. um Personalaufstockung gebeten haben. Dieses soll durch den derzeitigen Personaldezernenten jedoch abgelehnt worden sein.
An dieser Stelle zeigt sich nun zum wiederholten Male, dass die Dezernatskombination aus Kämmerei und Personal suboptimal ist und zu Lasten der Beschäftigten geht und hieraus in Folge auch zu Lasten der Menschen in der Stadt, da in der vorhandenen Kombination im Zweifelsfall immer der Kämmerer über den Personaldezernenten obsiegt.
Ergänzend ist auch noch anzumerken, dass sich durch die daraus folgende negative Presseberichterstattung zu den Vorgängen, die auf Fehler in der Stellenbesetzung und - finanzierung zurückzuführen sind, das Image der Stadt verschlechtern kann, was in Folge wieder kostenträchtige Imagekampagnen nach sich ziehen würde.
Ein eigenständiges Personaldezernat mit einem/einer eigenständigen PersonaldezernentIn ist somit angezeigt.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation ein Antrag der FDP-Fraktion vor:

die Fraktion FDP/ Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert bei der Personalbedarfsanalyse für den Bereich der Bürgerdienste dezidiert darzustellen, welche Möglichkeiten die Digitalisierung von Vorgängen (intern und extern) beim Serviceangebot zur Ressourcenoptimierung bietet. Die Verwaltung wird gebeten, anhand eigener Erfahrungen und Projekten aus anderen Kommunen darzustellen, wie traditionelle Arbeitsweisen und digitale Optimierungen zu einem effizienteren ganzheitlichen Ansatz führen können.

Begründung

Mit einem starken Fokus auf die Möglichkeiten, die die Digitalisierung ermöglichen kann, soll in der Personalbedarfsanalyse herausgestellt werden, mit welchen Projekten die Mitarbeiter bei den Bürgerdiensten eventuell entlastet werden können. Die Einbeziehung der Möglichkeiten der
Digitalisierung von Prozessen soll als Möglichkeit verstanden werden, bei einem dem Bedarf angepassten Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Angeboten dauerhaft das bestmögliche Angebot für die Bürger und Bürgerinnen zu schaffen und zugleich eine tragfähige Entlastung des Personals der Bürgerdienste zu sichern.



Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt in die gemeinsame Sondersitzung mit dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden im Juni.












zu TOP 3.1.3
Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im JobCenter
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04079-16-E1)

Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem TOP 3.1.4 behandelt.


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

mit dem 13.Änderungstarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA in der Sachbearbeitung der Leistungsgewährung eine zusätzliche Funktionsstufe.
Bei gleichen Aufgaben erhöht sich so die Differenz der Vergütung zu den städtischen Beschäftigten – insbesondere im gehobenen Dienst - noch weiter.
Die Gehaltsunterschiede, die in der strukturellen Aufstellung des Jobcenters von Anfang an vorliegen, werden höher und werden zunehmend als Ungleichbehandlung von BA-Beschäftigten und städtischen Dienstkräften empfunden.
Der KAV hat zwischenzeitlich signalisiert, dass er gegen eine Zulage in Anlehnung an § 14 TVöD für die betroffenen städtischen Beschäftigten keine Einwände erhebt.
Auch das BMAS unterstützt eine Zulagengewährung im Leistungsbereich und läßt eine Abrechnung dieser Zulagen aus dem Verwaltungskostenbudget der Jobcenter durchaus zu.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

1. Der Ausschuss für Personal und Organisation begrüßt die aktuellen Verhandlungen der Verwaltung und der Geschäftsführung des Jobcenters mit den beiden Personalräten der Stadtverwaltung und des Jobcenters, die Vergütungsstruktur im Jobcenter Dortmund zu harmonisieren.
Der Fachausschuss sieht darin eine wichtige Wertschätzung der städtischen Beschäftigten im Jobcenter und einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit im Jobcenter Dortmund.
2. Der APO beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen über weitere Zulagen für
städtische Beschäftigte im Jobcenter kurzfristig zum Abschluss zu bringen.
Der Fachausschuss erwartet eine möglichst weitgehende Lösung mit dem Ziel die vorhandenen Gehaltsunterschiede auszugleichen.
Davon sollen auch befristet Beschäftigte profitieren.
Es ist zu prüfen, inwieweit die Zulagengewährung auch rückwirkend erfolgen kann.
3. Vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht beauftragt der APO die Verwaltung mit der Erstellung einer Ratsvorlage.
In dieser Vorlage sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt aus dieser Zulagengewährung darzustellen.
Zusätzlich ist zu begründen, auf welche Beschäftigtengruppen die Zulage angewendet werden soll.


Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung dieses Antrags in die nächste Sitzung.




zu TOP 3.1.4
Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im Jobcenter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04490-16)

Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem TOP 3.1.3 behandelt.


Herr Tölch (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion über die als Tischvorlage vorliegende Vorlage heute nicht beschließen kann. Er bittet um Verschiebung in die nächste Sitzung.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) befürwortet diesen Vorgehensvorschlag.
Zudem fragt sie, ob es weitere Berufsgruppen im Jobcenter gibt, die ebenfalls benachteiligt sind.
Die Vorlage beziehe sich nur auf den Bereich der Leistungssachbearbeitung.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt für seine Fraktion ebenfalls das Einverständnis zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise.

Herr Müller (stellv. FBL 11) erklärt, dass die Vorlage den Ausschuss erst so kurzfristig erreichen konnte, da die Erstellung abhängig von der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Dortmund gewesen sei.
Zu der Frage von Frau Brunsing gibt er an, dass es durch die gewährte Zulage für die Mitarbeiter mit BA-Verträgen der Leistungsabteilung durch den Bund zu einem nennenswerten Unterschied zu den städtischen Mitarbeitern derselben Abteilung gekommen sei. Dieses Ungleichgewicht soll durch die Prämienzahlung angenähert werden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) fügt hinzu, dass diese Prämienzahlung für den Mitarbeiter allerdings entfalle, sobald er in die Kernverwaltung der Stadt Dortmund wechselt.

Frau Fromme (PR) erklärt, dass weitere Benachteiligungen der städtischen Mitarbeiter in anderen Abteilungen im Jobcenter vorliegen.

Frau Brunsing fragt nach, warum in diesen Bereichen keine Notwendigkeit gesehen würde die ungleichen Gehälter anzupassen.

Herr Müller erklärt, dass die Bundesagentur, aus ihm unbekannten Gründen, den Mitarbeitern bestimmter Bereiche die Leistungszulage gewährt habe, aus der die eklatanten Einkommensunterschiede resultieren. Die Prämienzahlung sei an die Stelle gekoppelt und außerdem soll sie die derzeitige Fluktuationsrate senken.


Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.




3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- nicht besetzt -







4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Zentrales Software-Verzeichnis
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04494-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04494-16-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:


zum oben genannten TOP bitten wir um die Beantwortung folgender Frage:

- Wie trägt das Zentrale Softwareverzeichnis (ZSV) zur Optimierung des Haushalts bei und
wie wirkt es ungeplanten Beschaffungsaktionen entgegen?

- Welche Eigenschaften einer Software werden im ZSV erfasst? Insbesondere: Welche
Lizenzmerkmale lassen sich anhand des ZSV ablesen bzw. ableiten? Gibt es ggf. andere
Datenbanken in denen diese Informationen erfasst werden?

- In welchem anteiligen Verhältnis werden Freie und proprietäre Software bei der Stadt
Dortmund eingesetzt?

Begründung:

Das ZSV geht auf einen Beschluss des APO vom 31.01.2013 zurück. Laut der Begründung
des Beschlusses des APO, dient das ZSV dazu, den Haushalt zu optimieren und
ungeplanten Beschaffungsaktionen entgegenzuwirken.
Diesen Zielen steht die nicht beschlusskonforme Ausführung entgegen, wie Frau Stadträtin
Jägers der Bürgerinitiative Do-FOSS mit Schreiben vom 11.03.2016 mitteilte:

"Das ZSV ist kein Hilfsmittel im Rahmen des Beschaffungsvorgangs einer Software, sondern
unterstützt die Produktverantwortlichen in ihrer Dokumentationsverpflichtung für eine
betriebssichere und ordnungsgemäße Nutzung der Anwendung."

Eine Protokollierung der Art der Softwarelizenz bzw. der Softwarenutzungsrechte im ZSV
erscheint essentiell, um die erwarteten Kosten für den Betrieb einer Softwarelösung zu
beziffern. Aus diesem Grund ist u.a. erwartbar, dass der Freie- sowie der Proprietäre-
Software-Anteil bezogen auf Fach- und Standardanwendungen aus dem ZSV herauszulesen
ist, so wie es auch der APO-Beschluss nahelegt.


Herr Bartel (FBL 10) nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Grundsätzlich erfolgt die Softwareauswahl in einem systematischen, transparenten und verwaltungsweiten Softwareeinführungsprozess.
Das Präqualifizierungsverfahren ist eine wichtige Teilkomponente dieses Prozesses.
Das Beispiel der heutigen Sitzung "Kick-off Präqualifzierungsverfahren für die Lagerhaltung des Tiefbauamtes" macht deutlich, dass keine Softwareentscheidung im Vorfeld getroffen wird, sondern ein systematischer, verwaltungsweiter Entscheidungsprozess u.a. mit Istprozess-Aufnahme, Sollprozess- und Lastenheft-Erstellung durchlaufen wird. Somit entscheidet sich die Softwarefrage (u.a. der Einsatz Freier Software) in diesem Softwareeinführungsprozess.

zu Frage 1
Wie trägt das Zentrale Softwareverzeichnis (ZSV) zur Optimierung des Haushalts bei und wie wirkt es ungeplanten Beschaffungskriterien entgegen?

Das ZSV trägt nur beim Thema "Vermeidung des Einsatzes gleichartiger Software" zur Optimierung des Haushalts bei. Ansonsten ist es nicht die Zielsetzung des ZSV, zur Optimierung des Haushalts beizutragen bzw. ungeplanten Beschaffungsaktionen entgegenzuwirken.

zu Frage 2
Welche Eigenschaften einer Software werden im ZSV erfasst?
Insbesondere: Welche Lizenzmerkmale lassen sich anhand des ZSV ablesen bzw. ableiten?
Gibt es ggf. andere Datenbanken in denen diese Informationen erfasst werden?

Es werden systemtechnische, kaufmännische und sicherheitstechnische Eigenschaften im ZSV abgebildet.
Weitere Detailinformationen sind in anderen Datenbanken, z.B. Lizenzmerkmale in der Vertragsdatenbank, abgebildet.
Aus dem ZSV findet dann eine "Verlinkung" zu den Detailinformationen in andere Datenbanken statt.

zu Frage 3
In welchem anteiligen Verhältnis werden Freie und proprietäre Software bei der Stadt Dortmund eingesetzt?

Eine genaue Verhältniszahl lässt sich nur unseriös benennen.
Die Merkmale werden nicht in dem ZSV geführt. Dies ist auch nicht Zielsetzung des ZSV.


Die Prüfschritte des Präqualifzierungsverfahrens werden dem Protokoll als Anlage 2 zu Verfügung gestellt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Fertigstellung des Umbaus des Forstbetriebshofes Westerholz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03868-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Vorlage zur Fertigstellung des Umbaus des Forstbetriebshofes Westerholz zur Kenntnis.


5. Mitteilungen des Vorsitzenden
- nicht besetzt -




Schilff Suck Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Präqualifizierungsverfahren_Anlage zum Protokoll APO 12.05.2016.pdf) (See attached file: Anlage zum Protokoll TOP 1.4 - Drucksache Nr_04025_16.pdf)